

German
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Die Ausnahmen des Fernabsatzgesetzes sind eigentlich zur Prüfung der Ware auf ihre Eigenschaften vorgesehen, nicht um die Wankelmüdigkeit irgendwelcher Miteinkäufer anzufangen. Die Magazinböden weisen unwidersprochen die gewünschten und erwarteten Eigenschaften auf, das sind keine Schuhe oder Kleidungsstücke, die zu gross oder zu klein sind und nicht passen. Wenn der Händler seine Arbeitszeit frecherweise mitkalkuliert, ist er bei so 'ner Bestellung jetzt vermutlich schon im Minus. Und das dann jeden Tag zwei, drei mal, da hätte ich auch keine Böcke mehr drauf. Tritt lieber Deinem Mitbesteller berechtigterweise in den Arsch und fordere von ihm das Geld ein und drück' ihm die Magazinböden in die Hand anstatt dem Händler und Dir ein schweres Leben zu machen. Und die nächste Sammelbestellung dann nur noch für Freunde und nicht mehr für "Freunde".
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Nur dass das Calico-Magazin mit 100 Patronen 9x19 grob etwa 3-4 mal so groß ist... Wenn man sich die Größen und Kapazität von vergleichbaren Magazinen anschaut, wie z.B. Calico (50 oder 100), PP-19 (53 oder 64), CF05 (50), VD-01 (33), PP-90 (64) und was es da sonst so geben mag vergleicht, dann sind die alle größer und voluminöser und haben trotzdem bis auf die Calico alle weniger im Tank. Insofern ist die Frage durchaus gerechfertigt und ich würde mal vorsichtig davon ausgehen, dass da eher ein Dummy zu sehen ist denn ein voll funktionales Magazin. Das dürfte beim Volumen von ca. 85 Patronen (Rest im graden Teil) plus Mechanik und Federn ansonsten ziemlich eng werden.
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Nachdem jetzt einige seitenlang Zeit hatten, sich für die Diskussion über moderne Sturmgewehre erfolgreich zu disuqalifizieren, kurz eine Feststellung, die an 'nen etwas älteren Beitrag zum 433 anschliesst: Der auf der Enforcetac gezeigte Konstruktionsstand ist wieder ein anderer als der, der bisher veröffentlich war. Das Griffstück und der Übergang von Griffstück zum oberen Waffengehäuse war wieder anders. Und soviel davon war noch Rapid Prototyping, dass man die Allgemeinheit lieber nicht damit spielen liess, sonst wär das Ding vermutlich noch am ersten Tag kaputt gewesen. Insofern bleibt für 'ne abschliessende Bewertung abzuwarten, wohin sich der finale Konstruktionsstand noch entwickelt. Zwangsläufig besser geworden ist es jetzt nicht unbedingt. Vielleicht durfte sich da aber auch nur mal unverbindlich ein Designer austoben...
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Wenn es denn stimmt, was er geschrieben hat, ist er das nicht. Und Du würdest Dich wundern, was manche "Atomkraftwerkbewachungsfuzzis" für kurioses Waffenzeugs führen... da habe selbst ich nicht schlecht gestaunt. Und das will was heissen. Aber das gehört nicht hier hin. Wenn es Schäden an der Waffe gibt und beim Auftreten der Schäden oder davor nicht-dienstliche und damit für die Waffe nicht-zugelassene Munition verwendet wurde, schliesst der Hersteller üblicherweise jegliche Gewährleistung aus. Welche Munition das im jeweiligen Bundesland ist, ist ziemlich genau festgelegt. Und zivil ist die üblicherweise nicht erhältlich. Ein Schelm, der... Ob sich der Dienstherr dann für den verursachenden Beamten die Mühe macht, dem Hersteller nachzuweisen, dass die Schäden ihre Ursache nicht in der verwendeten Munition haben, wage ich irgendwie zu bezweifeln. Insbesondere wenn er entgegen der Weisungslage eben ausserdienstlich mit nicht dienstlicher Munition geschossen hat.
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Das erfolgt dann aber häufig unter "Kraft eigener Arroganz" bzw. "Wird schon nicht schiefgehen und es wird schon keiner merken" oder "Mein Chef hat gesagt...". Insofern sind Aussagen wie "Für Baden-Würtemberg stimmt deine Aussage nicht. Polizisten dürfen hier..." sehr vorsichtig zu verwenden. Je nachdem, wer um Erlaubnis gefragt wird und wie der einzelne Beamte zu demjenigen steht kann es durchaus auch mal ein "OK, kannste machen" geben. Ob der Erlaubnisgeber zu dieser Freigabe aber berechtigt ist oder nicht, steht auf einem anderen Blatt. Kleiner Tipp: Meistens ist er es nicht. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass in praktisch keinem Bundesland den Polizisten erlaubt ist, ihre Dienstwaffen ausserhalb des Dienstes und ausserhalb des dienstlichen Trainings mit nichtdienstlicher Munition zu schiessen. Zum einen hat das Haftungsgründe, zum anderen "versaut" das die bei der Beschaffung erfolgte Kalkulation zur durchschnittlichen Schussbelastung und vorgesehenen Lebens- bzw. Verwendungsdauer der Waffen. Es mag punktuell einzelne Ausnahmen zur Verwendung ausserhalb des eigentlichen Dienstes geben, aber selbst da erfolgt die Verwendung der Dienstwaffen meist über dienstliche Abstellungen und unter Verwendung dienstlicher Munition, um den entsprechenden rechtlichen Rahmen zu schaffen. In Bayern gibt es hierfür sogar Ersatzerlaubnisse, da könnten sich die anderen Bundesländer durchaus mal eine Scheibe abschneiden...
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Hast Du dafür einen schriftlichen Erlass? Ist diese "Erlaubnis" von höherer Stelle oder drückt da ein Chef ein oder beide Augen zu?
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Ein Rechtschreibkundiger wäre auch nicht schlecht gewesen. Wenn man etwas publiziert (und davon ausgehen kann, dass das gewisse Runden dreht), sollte man etwas mehr sorgfalt walten lassen. Das macht - grade auf der Gegenseite - keinen guten Eindruck und stellt die eigentliche Argumentation in ein unnötig schlechteres Licht.
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Wenn die Beschaffung der Waffe sowieso nicht der TR unterliegt (wäre das so, wär's ja keine Glock), kann ich mir (leider) durchaus vorstellen, dass da irgendwer aus irgendeinem Grund seinem Spieltrieb unterlag. Notwendig ist - vom Visier und (IMHO) dem Magazinlöser abgesehen - keine der genannten Änderungen. Aber das lässt sich ja recht einfach rausfinden, ob das individueller Trieb oder dienstliche Notwendigkeit war. Mal schauen, wann ich die Herrschaften wieder mal treffe. Bei einzelnen Waffen kann es sich übrigens wie gesagt auch um beschlagnahmte Waffen handeln, die nach Verurteilung ggf. weiterverwendet werden. Das wird vermutlich nicht in jedem Bundesland gemacht, gelegentlich aber schon. Dazu müssen aber einige Beteiligte in der Entscheidungskette ihre Zustimmung geben.
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Ab Werk gibt es soetwas nicht, das wird dann eher ein Aftermarket Teil sein. Doch, tut sie, Nr. 2.2 Solange die Einheit den Regularien der TR Pistolen unterliegt und nicht davon ausgenommen ist, gilt dieser Punkt auch für die. Zumal "die Kriminalpolizei" sicherlich keine eigenen Waffentests durchführt. Das Saarland hat "erst" 2001 auf die HK P10 umgestellt, ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass dieses wirtschaftlich florierende Bundesland grade mal 16 Jahre später schon wieder etwas Neues beschafft, auch wenn Glocks die wirtschaftlich bessere Anschaffung gewesen wären - dem entgegen steht halt wie gesagt die TR. Wenn der Kollege woanders ist und das Woanders sich nicht nach der TR richten muss, kann das aber durchaus sein, dass er eine Glock als Dienstwaffe führt. Und wenn sie aus einer Beschlagnahme ist und andere woanders andere Waffen führen... Eingefräste Kühlrippen zur Ableitung der zusätzlichen Abwärme durch die heisser verbrennende Dienstmunition. Das ist zumindest der belächelte Teil.
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Im Griffstück einer Langwaffe und sogar in Griffstücken von Kurzwaffen (man denke an die Glock) ist üblicherweise genügend Platz, um Sensorik, Auswerte- und Speicherelektronik und eine Batterie unterzubringen. Die Elektronik ist heute ziemlich genügsam, Lithiumbatterien recht lange haltbar und haben eine hohe Kapazität, bestimmte Speicherarten sind nichtflüchtig und brauchen nicht dauerhaft Strom. So wie Armbanduhren hält das dann Jahre. Wenn ich es noch schaffe, das bereits diskutierte Piezo-Element unterzubringen, verlängert sich das dann noch. Aber so ein Element wäre letztendlich nichtmal notwendig. Wenn ich jetzt nicht nur eine bestehende Waffe aufrüste sondern so einen Zähler bei Entwicklung und Bau einer neuen Waffe von Anfang an integriere, kann ich das nochmal entsprechend optimieren. Da geht heute schon ziemlich viel.
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Soso? Immer? Haste denen das auch mal gesagt?
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So im Ansatz in etwa. Der "Hauch Halbleiter" ist je nach Modell etwas komplexer und basiert auf einer Technik, die auch in den Gyroskopsensoren heutiger Handys verbaut ist (daher haben die Hersteller auch die Elektronik). Die Auswerteelektronik ist je nach Hersteller, Modell und beabsichtigtem Zweck des Gerätes/Einsatzes dementsprechend ggf. etwas mehr oder weniger komplex. Wenn ich nur eine summierte Schusszahl unabhängig von der verwendeten Munition brauche, ist das natürlich einfacher zu realisieren als ein detailliertes Schuss- und Nutzungsprotokoll. Wobei das letztendlich nur eine Frage der Auswertung und Speicherung ist. Letztendlich macht und nutzt das Mantis X Traningssystem auch nix anderes, nur dass Sinn und Zweck und die sich daraus ergebende Darstellung eine andere sind, Auswertung und Übertragung sind gar nicht mal so unähnlich.
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(Manche) Diese(r) Schusszähler können den in das Waffengehäuse übertragenen Impuls genau genug differenzieren, um verschiedene Tätigkeiten und Munitionssorten voneinander unterscheiden. Trockenabschlagen, Fallenlassen, Anschlagen, Manövermunition, Gefechtsmunition, Übungsmunition, ggf. sogar Leuchtspurmunition können bei richtig angelernter Elektronik recht gut voneinander unterschieden werden. Somit kann auch festgestellt und registriert werden, ob und wann nicht dienstlich gelieferte Munition in der Waffe verwendet wurde - zumindest wenn deren Geschossmasse, Geschossmaße, Pulvermenge, deren Abbrandverhalten und diverse andere Eigenschaften eine sich unterscheidende Schusssignatur erzeugen. Auch kann die Elektronik - wenn sie denn so ausgelegt ist - den Zeitpunkt jeder einzelnen Schussabgabe registrieren und damit auch Kadenzen und letztendlich auch den Waffeneinsatz durch den Nutzer protokollieren. Grade letzteres ist nicht unbedingt das, womit jeder Hersteller solcher Systeme offen wirbt, denn grade im polizeilichen Bereich liefert sowas eine zusätzliche Information bei (ggf. internen) Untersuchungen nach Schusswaffeneinsatz, wo sich individuelle Wahrnehmungen und darauf basierende Aussagen und physikalische Messwerte u.U. manchmal widersprechen können - insofern sind auch einige Hersteller dazu übergegangen, einige Informationen nur über einen bestimmten Zeitraum mathematisch integriert aufzuzeichnen und dem Nutzer zur Verfügung zu stellen... Damit habe ich dann für die Wartung relevante Informationen zur Waffenbelastung zur Hand. Was HK da für ein System verbaut und welche Daten das tatsächlich aufzeichnet, keine Ahnung...
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Die Pressemitteilung von HK spricht derzeit auch nur vom "G36 Bedienkonzept" und von "Interoperabiltät mit G36 mit 4179D-Wechselmagazinschacht", nicht aber vom einem dedizierten G36-Magazinschacht: http://augengeradeaus.net/wp-content/uploads/2017/02/20170203_Pressemitteilung_-HK433.pdf Daher gehe ich davon aus, dass der entweder nur als Prototyp/Funktionsmodell oder gar nur als Konzept existiert ohne aktuelle Vertriebsabsicht. Sonst hätte man die Option sicher gezeigt und würde sie auch explizit erwähnen.
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Nein. Das Griffstück selbst bleibt dabei das Gleiche, lediglich die Positionierung des Magazinlösers und des Verschlusslöse-/-arretierhebels ist dann unterschiedlich (Paddle unten hinter dem Magazinschacht wie beim G36, dafür Verschlusslöseknopf weiter oben oder Magazinlöseknöpfe rechts und links wie beim AR und Verschlusslöseknopf weiter unten am Abzugsbügel). Ich gehe davon aus, dass die Sicherung (45/90 bzw 90/180) davon unabhängig konfigurierbar ist. Zwei unterschiedliche Griffstücke würden der "günstiges Sturmgewehr"-Konzeption etwas entgegenlaufen. KISS. Wobei es angeblich optional auch einen Lower für G36-Magazine geben soll - das würde die Kosten für neue Magazine einsparen und die Neuanschaffung von Magazintaschen unnötig machen. Gesehen habe ich den aber noch nicht. Im dümmsten Fall ist das dann wie der G36 Strip-LuLa. Als Prototyp existent aber nie ich Serie gegangen.
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Yep! Das tut es Problem ist nur, dass das vermutlich ein Mockup ist. Die Bilder zeigen mindestens zwei verschiedene Konstruktionsstände, wobei die jeweiligen Erstellungszeitpunkte vermuten lassen, dass das hier die aktuelle bzw. funktionale Version ist: Wenn ich das Griffstück hiermit vergleiche, finden sich dann doch ein paar Abweichungen:
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Das ist etwas anderes. Wie weit die jeweiligen Verriegelungen kompatibel sind, ist wohl eine Frage der Konstruktion. Keymod ist ein angefaster Schlitz mit runder Öffnung. Angefasten Verriegelungsstift mit dem Kopf durch die runde Öffnung stecken, den Schlitz entlang an dessen Ende schieben, festziehen. HKey hat eine kegelförmige Senkung am Ende des Schlitzes und sieht nur von aussen aus wie Keymod. Durch die runde Öffnung wird der angefaste Verriegelungsstift eingesteckt, bis zum Ende des Schlitzes geschoben und dort so angezogen, dass er sich von selbst in der Senkung zentriert. HKey dürfte eine wiederholgenauere Montage bieten und ist - im Gegensatz zu Keymod - richtungsunabhängig, da der Verriegelungsstift ein Stück in der Senkung sitzt und so mechanisch gehalten wird und nicht durch den Rückstoß verrutschen kann. Wenigstens gibt es einen optionalen M-LOK Handschutz.
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Das klingt aber eher, als wenn das ein Problem Deiner Schiesstechnik ist und nicht ein Problem der Variabilität der Schulterstütze.
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Bei so Sätzen wie... ...bin ich mir da immer nicht so sicher. Entweder Du verwechselst amerikanische "Sportschützen" mit den Deutschen oder Du hast schon lange nicht mehr offenen Auges auf einen deutschen Sportschützenschiessstand geschaut. Zum beruflichen Leben mit der Waffe gehört neben dem Schussauslösen und halbwegs dahin treffen, wo man hinschiessen wollte noch eine ganze Menge weiterer Fähigkeiten, die einem Sportschützen üblicherweise abgehen. Dass diverse hochtaktische "Waffenbesitzer 2.0" das offensichtlich anders sehen, ändert nichts an dem Umstand. Das zeigt sich schnell wenn die vermuteten Fertigkeiten und Kenntnisse dann mal auf die Probe gestellt werden. Dazu gehört im Schwerpunkt die Kontrolle über den eigenen Abzugsfinger und die Erkenntnis, dass die Welt dreidimensional ist und da draussen keine "sichere Richtung" existiert. Nicht, dass das viele der 08/15-Waffenträger drauf haben, insofern ist Dein Einwand auch in gewissem Maße gerechtfertigt, aber das sollte nicht der Standard sein, an dem man orientieren und den man als Entschuldigung für Minderleistung und mangelhafte Fertigkeiten heranzieht. Das Ziel kann bzw. sollte es IMHO nicht sein, in der braunen Masse einfach mitzuschwimmen. Grade wenn man bereit ist, sich auch privat weiterzubilden.
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Na, wenn Du das sagst... Wenn ich schon mit dem "Anspruch" an die Sache gehe, dass das absolute Minimum schon ausreichen wird und gut genug ist, bitteschön. Die Ansicht muss ja nicht jeder teilen.
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Da lernt man aber "nur" die Grundlagen (die allerdings so ziemlich das Wichtigste sind, insofern ist der Vorschlag nicht schlecht oder falsch). Alles darüber hinausgehende, für einen Berufswaffenträger Wichtige, lernt man da nicht.
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Wenn man damit den einen oder anderen Bundeswehrauftrag gewinnt, wird der Zivilmarkt wohl eher noch ein Weilchen warten dürfen...
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Der geniale "Trick" von Training ist es, dass sich die Summe durch Üben erhöht. Und der geniale "Trick" von geleitetem Training ist es, dass ein Externer auf den Trainierenden schaut, Fehler erkennt und im besten Fall abstellt, die dieser selber nicht erkennen kann oder die er gar nicht kennt und/oder wahrnimmt. Dessen Effektivität kann ich aber nicht mit ein paar Blatt Din A4 beurteilen, die ich mir selber ausdrucke und mit denen ich in meinem üblichen "Trainingsmief" rumwurschtele... Grundsätzlich sollte sich Pereira überlegen, ob er "grundsätzliche Pistolenhandhabung" erlernen möchte, wovon "nur" ein gewisser Teil sportlich umsetzbar und hilfreich ist, oder ob er wirklich gezieltes, auf ganz bestimmte Disziplinen ausgerichtetes schiesssportliches Training möchte. Das ist etwas Unterschiedliches, wie er ja auch selber schon ansatzweise erkannt hat.
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Das ist eigentlich recht einfach hergeleitet: Das WaffG i.V.m. der AWaffV forder für die Aufbewahrung ein Sicherheitsbehältnis mit einem bestimmten Widerstandsgrad. Diesen Widerstandsgrad hat das Behältnis nicht, wenn es nicht verschlossen ist. Daher braucht man hier keine explizite gesetzliche Regelung, dass das Behältnis nicht offen stehen darf. Beim Transport gibt es an das Behältnis ansich keine besonderen Anforderungen. Um das Ziel der nicht sofortigen Zugriffsbereitschaft zu erreichen, muss das verwendete Behältnis jedoch mit einem Verschluss verschlossen sein, an den wiederum selbst auch keine besonderen Anforderungen gestellt werden.
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Die Sachkunde bestätigt der Sachkundenachweis. Eine grüne WBK kann ich auch besitzen, ohne sachkundig zu sein (erlaubnispflichtige, bedürfnisfreie F-Waffen; Erbwaffen, etc.). Bis eben den eingangs zitierten Paragraphen 46 des WaffG... "freie Plätze" auf einer grünen WBK haben keinerlei Bedeutung. Bedeutung hat nur ein Eintrag oder ein Voreintrag in einer grünen WBK. Wenn beides nicht vorhanden ist, ist das nur ein Stück Papier, das dem Staat gehört (auch wenn man den damit zusammehängenden Verwaltungsakt bezahlt hat). Manche Sachbearbeiter machen zurückzugebende WBKs ungültig, wenn man sie als Erinnerungsstück behalten möchte. Ob das alle tun, weiss ich nicht.