

German
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Das kannste auch in Deutschland, wenn Du die Berechtigung dazu hast. Das geht zwar nicht auf jedem Stand, aber es gibt genügend, die dafür zugelassen sind. Mir stellt sich beim eigentlichen die Frage, wieso man beim DWJ solche Anzeigen veröffentlicht. War da am Tag davor Betriebsfeier?
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Weisst Du, aus welchem Jahr die jeweiligen Waffen sind? Glock hat zwischendrin mal das Beschichtungsverfahren geändert. Leider nicht unbedingt eine Verbesserung...
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Ohje. Wenn Du Dich nicht wirklich mit dem Thema auskennst und von der Praxis keine Ahnung hast, wäre es empfehlenswert, keine so pauschalen Aussagen mit Allgemeingültigkeitscharakter im Stile von... ...zu treffen. Insbesondere dann, wenn sie so pauschal schlicht und einfach falsch sind und wenn dann nur für eine nicht näher definierte Teilmenge von Waffenbehörden zutreffen. Und noch ein kleiner Tipp, auch wenn ich den schon mehrfach gegeben habe: Das Waffenrecht besteht aus mehr als dem reinen Gesetzestext des Waffengesetzes. Neben untergeordneten Verordnungen und Verwaltungsvorschriften und z.B. Feststellungsbescheiden besteht es auch aus der Verwaltungspraxis und der aktuellen Rechtssprechung, die beide nicht unbedingt in einem Gesetz wiederzufinden sind. Da hilft es durchaus auch, mal Rechtskommentare zu lesen. Und zwar die aktuellen. Es hat schon seinen Grund, dass die immer wieder mal aktualisiert werden. Der reine Konsum des Waffengesetzes hilft nicht immer weiter. Auch wenn das hier einige nicht wahrhaben wollen.
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Und das weisst Du ganz sicher für 16 Bundesländern mit ca. 550 Waffenbehörden und dort jeweils jeden individuellen Sachbearbeiter? Respekt.
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Die Quelle für den eigentlich nur implizit im Waffenrecht formulierten "Grundsatz" ist die Gleiche, die die explizit formulierte Ausnahme enthält: §11 AWaffV, Ausnahme siehe Absatz 3.
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Gar nicht. Du brauchst halt eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz (weil Treibladung ausserhalb von Patronen quasi Sprengstoff ist und der eben in diesem Gesetz geregelt wird). Damit Du aber keine weitere Genehmigung nach WaffG benötigst, wird der Umgang mit Treibladung dort von einer eventuellen Genehmigungspflicht nicht erfasst. Ergo: Du brauchst eine Genehmigung, die der Gesetzeslogik nach aber von einem anderen Gesetz abgedeckt wird.
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Die sich seit 2010 nicht verändert haben... Aber Steffi hat's verstanden, passt. Das ist tatsächlich ein "Problem" und eine Herausforderung für den Dozenten, die einen nicht zu langweilen während man die anderen nicht überfordert und überrollt. Das ist nicht einfach, aber machbar.
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Und neben Sportschützen gibt es eben auch noch eine ganze Reihe anderer Bedürfnisgrundlagen, die eben nicht von den Vereinfachungen des §14.4 profitieren können. Soso. Hat er dazu eine Quelle? Davon gehe ich aus. Oder es hat jemandem dem die Fragen verstellenden und veröffentlichenden Bundesverwaltungsamt vergessen zu sagen. Genau dafür gibt es ja die Sachkundeschulung, in der didaktisch geeignete Lehrkräfte mit einem überprüften Lehrgangskonzept die Sachkundeschüler an dieses komplexe Thema heranführen und die Zusammenhänge erklären. Und parallel dazu lernt man dann. Dass das grade bei den Schiesssportverbänden manchmal etwas anders abläuft, ist schade, ändert aber trotzdem nichts am grundsätzlichen Umstand.
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Es gibt keine "aktuellen Fragen aus 2017 oder 2016". Der Fragenkatalog ist seit 2010 unverändert und für Sachkundeprüfungen verbindlich. Nur das, was da drinsteht, darf in der (schriftlichen) Prüfung gefragt werden. Das ist zwar weder IMHO optimal noch alles wichtig, geschweige denn alles richtig, aber das ist derzeit der Status Quo.
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Ja, hast Du. Die Antwort "Waffenerwerbsschein" ist falsch (bzw. ein Begriff aus dem schweizer Waffenrecht). Bei der Frage ist die richtige Antwort gemäß Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes die "Waffenbesitzkarte für Sportschützen". http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Sicherheit/WaffenrechtlicheErlaubnisse/Fragenkatalog_sachkunde_mitAntworten.pdf;jsessionid=517896AC9F3D73D8D6073A57AC0D736F.2_cid394?__blob=publicationFile&v=5 Das "Warum" ergibt sich aus §14 Abs. 4 WaffG. Ich kann mich Alzi nur anschliessen, Apps zum lernen werden Dich alleine nicht weiterbringen.
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Welche erfolgversprechenden Alternativen hat man denn? Dass es 16 verschiedene Bundesländer und damit 16 LKAs gibt, ist Dir bewusst, oder? Schön für Dich, wenn man das in Deinem Bundesland unter Kontrolle hat. In anderen scheinbar nicht immer...
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Das gehört zu einer ordentlichen Sachkundeausbildung dazu und überfordert - richtig gemacht - überhaupt niemanden. Was mich mehr erschreckt ist, dass Du der Meinung bist, das müsse/könne man einem Sachkundeschüler nicht beibringen...
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Wäre es vielleicht denkbar, dass es sich da um einen Fall von falscher Autokorrektur handelt? Das Wort ergibt ja ansonsten in diesem Satz keinerlei Sinn. Bissl entkopfen und ein bisschen entspannen. Im Übrigen wird das "Verlangen nach Outlook" einfach eine mailto:blablabla Verlinkung auf der Webseite gewesen sein, den Dein Browser mit (dem nicht vorhandenen) Outlook verknüpft hat: http://www.rapidtables.com/web/html/mailto.htm Das nächste Mal kopierst Du einfach diesen Link mit Rechtsklick und kannst die darin enthaltene Mailadresse dann in jedem beliebigen Mailclient/Webmailer nutzen. Alternativ sollte die Mailadresse auch in einer Statusleiste ablesbar sein. Dann hättest Du Dir und anderen das erste dreimalige Hin- und Herschreiben schon ersparen können...
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Längere Jagdscheinpause - was passiert mit Waffenbesitz?
German antwortete auf mock's Thema in Waffenrecht
Stand heute. Legst Du die Hand dafür in's Feuer, dass das in 10 oder gar 20 Jahren immer noch so ist? Nicht, dass ich derzeit eine Änderung kommen sehe, aber ich mag' und brauch' meine Hände. -
Längere Jagdscheinpause - was passiert mit Waffenbesitz?
German antwortete auf mock's Thema in Waffenrecht
In Bayern ändert sich derzeit das eine oder andere hinsichtlich der (früher mal) üblichen Handhabung des Waffengesetzes. Insofern ist das nichts, auf das man sich verlassen könnte und sollte, auch wenn das derzeit (noch) Stand der Dinge ist. Mindestens einen Plan B sollte man also noch vorbereiten, bestenfalls einer, der über "wenn ich angeschrieben werde, löse ich halt einen Jagdschein nach" hinausgeht. Auch wenn das momentan ein funktionierender Weg sein sollte. -
Ich halte "pauschale" Hausdurchsuchungen in dieser Größenordnung schon für etwas fragwürdig, insbesondere dann, wenn man weiss, bei welchen Sachlagen gerne mal keine Durchsuchungsbefehle ausgestellt werden weil "Gründe". Dass dann so wenig gefunden wurde, spricht ebenfalls dafür, das fraglich zu finden. Möge sich jeder an die eigene Nase fassen, was eine gründliche Hausdurchsuchung z.B. so an Altlasten erbringen würde - das fängt beim (damals vollkommen legalen) Butterfly-Messer aus Jugendtagen an, das schon 3 Umzüge mitgemacht hat und in irgend einer Kiste lange vergessen schlummert. Rechtlich eine "verbotene Waffe". Und das ist nur eine von vielen denkbaren Möglichkeiten ohne kriminelle Absicht und ohne irgendwelche Folgeb für die Sicherheit der Bevölkerung. Aber verboten ist nun mal verboten. Bewusst beschaffte illegale Schusswaffen macht das nicht besser, aber wenn ich dafür erstmal über hundert Wohnungen von Leuten durchsuchen muss, die sich ausser einer Meinung nix haben zu schulden kommen lassen, hat das ein gewisses Geschmäckle, auch ohne mit dieser Meinung zu sympatisieren. Will man nur illegale Waffen von der Strasse bekommen, stelle ich den Behörden gerne eine Liste von einschlägig Bekannten zusammen, bei der sie - würden sie denn mal angeordnet und nicht aus schwer nachvollziehbaren Gründen abgelehnt - Durchsuchungsbefehle nicht nur Erfolge unter der Prozentmarke sondern eher im zweistelligen Prozentbereich hätten. Das Aberkennen eines falschen geltend gemachten Bedürfnisses und/oder Aberkennen der Zuverlässigkeit aufgrund öffentlich getätigter Aussagen ist ein formeller, verwalterischer Akt und geht auch ohne Hausbesuche. Aber vielleicht gibt es ja weitere, nicht veröffentlichte Hintergründe, die das ganze besser erklären könnten.
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Das gilt vielleicht für die USA, aber nicht für Deutschland. Stichwort Bedürfnis, vom Bedürfnis umfasster Zweck. Wer Gegenteiliges öffentlich macht, verstößt halt dagegen. Doch, Stichwort Zuverlässigkeit (§5 WaffG) und Persönliche Eignung (§6 WaffG). Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Waffen oder Munition missbräuchlich <...> verwenden werden.
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Längere Jagdscheinpause - was passiert mit Waffenbesitz?
German antwortete auf mock's Thema in Waffenrecht
Es wurde zwar schon alles gesagt, aber noch nicht von jedem. Daher auch nochmal kurz meine 3 Cent: Klar, Du kannst Dich auf das Verlassen, was da "ein Sachbearbeiter" zu Dir gesagt hat. Besser ist es natürlich, wenn er Dir das schriftlich gibt. Aber nichts von beidem ist rechtsverbindlich, wenn ein neuer Sachbearbeiter das anders sieht. Oder der neue Dienststellenleiter. Oder der Gesetzgeber, der in letzter Zeit gefühlt eher willkürlich Gesetze ändert und verschärft. Und dann wird kurz in den Unterlagen geschaut, festgestellt, dass seit X Jahren kein Bedürfnis mehr gegeben ist (woraus sich das bei einem Jäger ergibt, wurde hier ja ausgiebig dargelegt) und schwupps ist es passiert. Ob das die paar eingesparten Euros wert ist, kannst nur Du für Dich selber entscheiden. Und ob man wirklich "10 bis 20 Jahre" im Vorraus absehen kann, dass man ein Hobby nicht mehr ausübt? -
So, endlich dafür Zeit gefunden. Wie Mr. Murphy so will, sind die übriggebliebenen vier Schachteln natürlich genau in einer Munitionskiste gelandet, in der auch exakt vier weitere Geco "EU" 9 Para-Schachteln einer anderen Losnummer waren. Aber anhand der begleitenden Umstände bin ich ziemlich sicher, dass es sich um folgendes Los handelt: 60 VL 243 (innen auf dem eingesteckten, letzten Teil der Lasche der schwarzen Seite der Packung mit dem aufgeklebten Warn-Blättchen aufgedruckt - andere "EU"-Geco Schachteln haben die Losnummer außen auf diesem Einsteckteil der Lasche aufgeprägt - für mich ein gewisses Indiz für zumindest unterschiedliche Verpackungsmaschinen). Wie gesagt, wir haben drei 1.000er Kisten verschossen, die vier Schachteln Rest sind aus einer dieser drei Kisten. Aus welcher der Kisten die Patrone stammt, die das Problem verursacht hat, weiss ich nicht. Ich gehe aber davon aus, dass diese Kisten aus der gleichen Lieferung und damit vermutlich dem gleichen Los stammen. Vielleicht hilft's der Schwarmintelligenz beim Faktensammeln ja ein bisschen.
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Das ist jetzt natürlich ein wenig Definitionsfrage, weil sich das Kaliber hart an der Definitionsgrenze bewegt. Aber wenn ich eine Colt MARS Patrone (5,56x30) und eine FN 5,7x28 miteinander vergleiche, dann sind die schon verdammt nah beieinander. Und die MARS ist von ihrer Herkunft her definitiv eine verkleinerte Gewehrpatrone. Als Gegenargument könnte man die .22 SCAMP anführen, weil explizit als Patrone für Maschinenpistolen konstriert, aber auch die basiert auf der Gewehrpatrone .221 Fireball und damit haben beide mit der .222 Rem den gleichen Vorfahren. Die PDW-Patrone von FN wurde sehr wahrscheinlich eher mit Gewehrpatronen denn mit Pistolenpatronen im Hinterkopf entwickelt. Aber vollkommen richtig, um die von Dir genannte Zielsetzung bei möglichst kleinem Hülsenvolumen, niedrigem Patronengewicht und dadurch großem mitführbaren Munitionsvorrat, aber niedrigem Rückstoß und damit hoher Kontrollierbarkeit zu erreichen. Allerdings ausgelegt auf eine militärische Schutzklasse, die es in Realitas praktisch nie gab. Damit sind entsprechende Waffen heute gegen SK1 übersteigenden ballistischen Schutz wirkungsschwach bis wirkungslos und wundballistisch ziemlich im Abseits. Das gilt natürlich analog auch für die 4,6x30. Für den interessierten Beobachter aber ein aus meiner Sicht höchst interessantes Themengebiet, weil durch die Kombination an Anforderungen häufig mal über den Tellerrand geblickt wurde bzw. werden musste.
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Blaue Spitze dürfte dann allerdings am ehesten die SS197SR "Sporting Catridge" bzw. "Sporting Round" gewesen sein. Die hat aber kein Hartkerngeschoss (sondern letztendlich ein kleines Hornady V-Max-Geschoss) verladen und ist als Munition ansich nicht verboten. Die Waffe dafür hingegen schon. Interessant, dass es dafür Ausnahmegenehmigungen gibt, die ein Schiessen auf "normalen" Schießständen ohne besondere Auflagen umfassen. Das dürfte eher selten sein. Aber schön, dass es das gibt. Wundballistisch nicht das Nonplusultra, aber eine 20-30 schüssige, halbwegs gut verdeckt führbare Kurzwaffe ist für manche Applikationen nicht ganz uninteressant. Ach komm, so schlimm ist das jetzt auch nicht...
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Jo. http://www.winchester.com/learning-center/faqs/Ammunition/Pages/ammunition-question091.aspx http://www.winchester.com/learning-center/faqs/Ammunition/Pages/ammunition-question090.aspx http://www.winchester.com/learning-center/faqs/Ammunition/Pages/ammunition-question095.aspx Gut, dann wird's der Hersteller vermutlich nicht so gut wissen, denn der verglich das auf Rückfrage mit dem Winchester Lubalox. Oder zumindest der Behördenvertriebsmitarbeiter, den ich gefragt habe, hat keine Ahnung davon. Kann ja auch sein.
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Die schwarze Beschichtung der Geschosse ist sehr wahrscheinlich eine oxidbasierte Beschichtung zur Reduktion des Abriebs und zur Schmierung, ähnlich dem Lubalox der Winchester Black Talon (und heute vielen ihrer Langwaffenpatronen). Die grüne Farbe am Zünder ist Lack zur Abdichtung des Zündhütchens, wodurch die Munition besser gegen Witterungseinflüsse geschützt wird und länger funktionssicher ist. Andere benutzen halt roten Lack. Bei (osteuropäischer) Langwaffenmuntion (für Dienstwaffen) sieht man das auch gerne mal am Geschoss-/Hülsenübergang aus dem gleichen Grund. Das hat durchaus schon seine Gründe, die muss man halt kennen, so von wegen feucht hinter die Löffels und so, nech?
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Sei' mir bitte nicht böse, aber das von Dir liess mich grade grinsen...
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Zumindest sollte man mal ausprobieren, ob die Munition in der Waffe, für die sie gedacht ist, fehlerfrei läuft. Grade bei solchen "grenzwertigen" Geschossgewichten ist das nicht unbedingt bei jeder Waffe sicher. Das dann aber auch mit mehr als 3 Schuss. "Meine Waffe hatte noch nie eine Störung" ist ein statistisches Ding, das funktioniert nur mit großen Zahlen.