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German

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  1. Wenn das einhellig so durchgezogen würde und sich jeder SB an die Worte der WaffVwV halten würde, wär's top. Zwar immer noch in der Sache ziemlich unnötig, aber wenigstens leistbar und transparent.
  2. Nach (bzw. innerhalb) der ersten drei Jahre nach Ersterwerb wird das Bedürfnis und damit die schiesssportliche Aktivität erneut geprüft (§4 Abs. 4 WaffG). Je nachdem, wie die zuständige Behörde tickt, reicht da ein Schreiben vom Verein, 'ne Kopie vom Schiessbuch ohne 18/12 zu erfüllen und manche bestehen auf das Erfüllen der regelmäßigen Trainingsteilnahme i.S.d.WaffG. Und auch im weiteren Verlauf kann die Behörde jederzeit Nachweise über das Fortbestehen des Bedürfnisses fordern. Wie diese auszusehen haben, ist zwar nirgends definiert und jede Behörde tickt da anders, aber wenn sie etwas suchen, an dem sie sich orientieren können, finden sie eben wieder die im Gesetz postulierte Regelmäßigkeit. Insofern macht man sich das Leben einfacher, wenn man sich ebenfalls daran orientiert und das dokumentiert oder zumindest auf Nachfrage eine entsprechende Antwort parat hat, warum das jetzt grade nicht klappt. IMHO ist die Frage und der dahinterstehende Gedanke von Mike schon gut und richtig, dieses Wissen sollte aber im Rahmen der Sachkunde vermittelt werden. Seine Auslandsreise ist zumindest eine geeignete Antwort auf eventuelle Nachfragen zur schiesssportlichen Aktivität.
  3. Sachkunde schon gemacht? Kurzum: Ja.
  4. Zum abgeschlossenen Waffenkoffer hast im optimalen Fall nur Du einen Schlüssel. Zum Zimmersafe haben eine Dir (und häufig auch dem Hotelmanagement) unbekannte Zahl an Personen Zugangsmöglichkeiten...
  5. Achtung: Das kann auch durchaus da stehen, damit man sich die Beschaffung des G28 nicht kaputtargumentiert. Schiessausbildungskonzepte für's Sturmgewehr für das Treffen auf größere Distanzen wurden auch abgelehnt, weil man dafür ja das G28 beschafft hätte... (wohlgemerkt 350 Stück zu dem Zeitpunkt, ohne wirkliches DMR-Nutzungskonzept...). Bundeswehr 2016... nicht in den Details stöbern!
  6. Wir haben ein DMR? Du meinst das halbautomatische Scharfschützengewehr G28? (sorry, der musste sein...) Aber zurück zum DMR (in seiner "echten" Form): Abseits des G3 ZF mit auch ("nur") einer 4x Optik? Auch die G27P haben meist ("nur") die ZO4x30 drauf. Mit all den dreien incl. dem G36 mit ZO4x30 kann man auch auf 400 m einen Gegner identifizieren, wenn er sich denn zeigt. Zeigt er sich nicht, hilft auch ein Observatorium wie auf dem G28 nicht viel. Wenn ich meine Fähigkeit, Ziele jenseits der 100m zu bekämpfen auf ein paar wenige Waffen in der Gruppe abstütze, dann läuft mit meinem Handwaffenkonzept was falsch. Aber da wir ja von der Bundeswehr reden, mag das evtl. so sein.
  7. Daran hat sich der Gegner gehalten und deswegen betrugen die Kampfentfernungen in AFG auch immer nur so um die 100m und nie größer als 400m?
  8. Wenn es sich um eine umfassende Sachkunde handelt, dann ja, denn diese Sachkunde ist dann nicht nur auf die Verwendung als Sportschütze eingeschränkt und das (noch nicht geltend gemachte) Bedürfnis noch offen. Bei einer vom Schiesssportverband über die Vereinsebene ausgerichtete Sachkundeschulung explizit für Sportschützen wäre ich damit vorsichtiger. Hier wird vorab ja bereits der Bedürfniszweck durch Ausrichtung und Teilnahme auf einen Nutzerkreis eingeschränkt, der gewissen Beschränkungen unterliegt, sobald er sein Bedürfnis geltend gemacht hat.
  9. Das Konzept eines Diskussionsforums hast Du aber verstanden, oder?
  10. Die nach §7 WaffG zu vermittelnde Sachkunde ist umfassend und beinhaltet wie grade dargelegt auch den Themenbereich "Schießstandaufsicht". Bisher hat jede Waffenbehörde mit der ich zu tun hatte (gute drei Handvoll) einen umfassenden Sachkundenachweis nach §7 als Nachweis der erforderlichen Sachkunde für eine Aufsichtstätigkeit akzeptiert. Es kann sicher für bestimmte Aufsichtstätigkeiten einen geringeren erforderlichen Sachkundeumfang geben, der von einer umfassenden Sachkunde abweicht, z.B. beim hier schon postulierten Beaufsichtigen eines reinen Luftdruckwaffenschiessens. Dazu kommenden die für die Mitglieder bindenden, verbandsinternen Qualifikationsrichtlinien, die ggf. von den gesetzlichen Anforderungen abweichen - wie im vorherigen Beitrag dargelegt ist das auch keine schlechte Sache, wobei ich auch schon an ziemlich grottigen verbandsinternen Aufsichtslehrgängen teilgenommen habe. Selbst dieses Stück Papier muss also in der Praxis nichts heissen, auch wenn es in gewissen Konstellationen für Sportschützen Voraussetzung ist. Im Zweifelsfall beurteilt die zuständige Behörde die Eignung des Sachkundenachweises. Wenn der Verband dann nicht mitzieht, kann er sich ja eine andere Aufsicht suchen. Zur Aufsicht befähigt und damit zum alleineschiessen berechtigt ist man dann im Sinne des Gesetzes aber dennoch. Gegen das Hausrecht des Standbetreibers hilft das am Ende aber trotzdem nicht.
  11. Das wiederum ist eine reine Interpretation Deinerseits, basierend auf den für Dich gültigen verbandsinternen Regelungen. Dass die Verbände von einer Vereinfachung der Sachkundevermittlung profitieren und daher "nur" einen verbandsinternen Lehrgang und keine behördlich überprüfte (Lehrgangskonzept, Lehrmittel, Unterrichtsraum, fachliche,und,didaktische Qualifikation der Dozenten, etc.) und anerkannte Ausbildung absolvieren, hat in der Praxis gewisse Folgen, die man täglich und auch hier im Forum zu spüren bekommt. Insofern ergibt es durchaus Sinn, dass sich die Verbände zusätzliche Qualifikationsschritte in ihre Qualifizierungsrichtlinien schreiben, um für ihre Aufsichten eine gewisse Mindestqualifikation durch doppelte interne Überprüfung sicherzustellen. Daraus kannst Du aber keine rechtliche Notwendigkeit ableiten. Das wiederum ist reines Hineinintepretieren Deinerseits. Der Gesetzgeber spricht von "erforderlicher Sachkunde". Der offizielle, zwingend anzuwendende Fragenkatalog für die Waffensachkunde nach §7 WaffG umfasst auch den Themenbereich 18 (Schießstandaufsicht). Damit ist definiert, was erforderliches Wissen für eine zur Aufsicht qualifizierende Sachkunde beinhaltet. Das sollte bei einer richtigen Sachkundeschulung auch vermittelt werden. Das geht halt nicht an zwei Nachmittagen, wie es in den Vereinen gerne praktiziert wird...
  12. German

    BKA kauft Sportwaffen

    Unabhängig von den ganzen Aluhutinduzierten Vermutungen und Verdächtigungen kann es - sofern die ageschichte stimmt- ja auch einfach sein, dass man ein oder mehree besondere Stücke für die Referenzsammlung haben wollte, die eben seit langer Zeit nicht über Beschlagnahmungen, Schenkungen oder Tausch zu bekommen waren. Aber das ist vermutlich zu einfach.
  13. German

    BKA kauft Sportwaffen

    Unnötige Hebel und Bedienelemente gehören nicht an eine Dienstwaffe, Abzüge mit wechselndem Abzugsgewicht (DA/SA) gehören ebenfalls nicht in eine Dienstwaffe. Und es besteht keinerlei Gund, eine Waffe zu entspannen, wenn der Abzugswiderstand entsprechend dimensioniert ist. Ja, die P22x-Familie stammt aus den 70ern und ist seit spätestens 15-20 Jahren veraltet und entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und Lehre für Dienstwaffen. Tolle (und ggf. sogar bessere) Sportwaffen können das aber trotzdem noch für lange Zeit sein. Genauso wie 1911er.
  14. German

    BKA kauft Sportwaffen

    Auch wenn ich überzeugter Glock-Nutzer bin und die Waffen der Glock-Familie als derzeit umfassendstes, durchgängigstes und durchdachtestes auf dem Markt befindliches Waffensystem (einzelne andere Waffen sind für sich genommen ergonomischer, haben ggf. "bessere" bzw. einfacher zu erlernende Abzüge oder andere, einzelne brauchbare Teatures, bieten dann aber nicht so viele Größenoptionen und kein so abgerundetes Paket für den Nutzer - und vor allem ist kein anderer Hersteller so konsistent in der Kompatibilität seiner Magazine, Bauform/Holster, etc.) sehe: Wenn man die Unfallzahlen und Unfallursachen im Umgang mit Schusswaffen und insbesondere Kurzwaffen analysiert, dann ist das Zerlegen bzw. Reinigen einer der Schwerpunkte. Insofern verstehe ich die Forderung einer Zerlegemöglichkeit ohne Notwendigkeit, die Waffe über den Abzug zu entspannen vollkommen. Ich verstehe aber auch den Hersteller Glock, dem die deutschen für die Polizei alle 20-30 Jahre anfallenden Stückzahlen am Allerwertesten vorbeigehen, wenn man sich weltweit ohne die Notwendigkeit einer radikalen Neukonstruktion des bewähren, funktinierenden und per se sicheren Abzugssystems dumm und dämlich verdienen kann. Der Rest der Welt bekommt es ja scheinbar hin, seine Nutzer entsprechend auszubilden oder akzeptiert halt das gewisse Restrisiko einer Fehlbedienung. Bei nur 'ner Handvoll Training der deutschen Polizei setzt man hierzulande eben auf eine technische Lösung. Nicht unbedingt der bessere Ansatz, aber immerhin ein Ansatz.
  15. German

    BKA kauft Sportwaffen

    Diverse "moderne" Revolvermodelle, akutes Beispiel der "Sky Marshal" Revolver, bei dem sich der Hersteller anscheinend von fragwürdigen "Beratern" hat beraten lassen. Ob dieses Ding jemals ein Flugzeug von innen sieht, ohne dabei in einem Koffer verschlossen transportiert zu werden, wage ich zu bezweifeln. Da wurde eine Menge Unsinn hineinkonstruiert. Beliebige 1911er Verschlimmbesserungen. Ein totes Pferd wird nicht besser, wenn man immer wieder einen neuen Sattel draufschmeisst. Die Dinger sind auch heute noch super Sportwaffen. Als an modernen ergonomischen und Verhaltenspsychologischen Erkenntnissen ausgerichtete Dienstwaffen haben sie aber ausgedient. Damit dann auch praktisch alle Waffenmodelle mit externen Sicherungen, u.A. aus o.g. Gründen. Waffen wie z.B. die Caracal, die wohl erst im Nachhinein entdeckte konstruktive Schwächen aufweist. Die wird vermutlich nie Dienstwaffe für eine westliche Nation werden und nur im Finanzierungsland behördlich eingesetzt. Etc. p.p.
  16. Tja, das ist der feine Grat, den man im Leben beschreiten muss...
  17. Bevor Du eingeschnappt reagierst: §12 Abs. 1 Nr. 3 b) WaffG ist Dir bekannt? Auch wenn ich nicht weiss, was den Gesetzgeber da im Blick auf die ganzen anderen implementierten Einschränkungen geritten hat, aber so bekommt auch jemand ohne Sachkunde und ohne Inhaber einer Waffensachkunde zu sein Waffen und Munition auf den Schiessstand, solange ihn ein Berechtigter (bevorzugt in entsprechender Funktion) dazu entsprechend (bevorzugt schriftlich, siehe hierzu Nr. 12.3.1 WaffVwV) anweist. Das Ganze soll nur für konkrete Aufgaben und konkrete Zeiträume erfolgen, siehe hierzu Nr. 12.3.1.2 sowie wiederum Nr. 12.3.1 WaffVwV. Auch wenn das nicht oft gemacht wird, grundsätzlich gibt es das WaffG her und damit ist Deine Aussage falsch.
  18. Und wer murkst, ohne zumindest im Ansatz zu wissen, was er tut, fliegt halt im dümmesten Fall auf die Fresse. Was beim hier diskutierten Hobby/Freizeitbeschäftigung/Beruf den Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bedeuten kann. Insbesondere bei der Thematik verantwortliche Aufsichtsperson. Insofern ist es schon nicht allzu doof, sich zu informieren und bei Bedarf zu fragen. Das zeichnet kluge Menschen aus.
  19. Nur dass eben die internen Qualifizierungsrichtlinien der Verbände ebendas sind: Intern. Für die restliche Welt gilt: Die erforderliche Sachlunde besitzt jemand, der einen Sachkundenachweis nach §7 WaffG erbracht hat. Im Sinne des Gesetzes ist er damit zur Aufsichtsführung befähigt, zumindest solange keine Jugendlichen beaufsichtigt werden. Dass die Verbände zusätzlich einen weiteren Qualifikationsschritt über der verbandsintern und nicht durch die zuständige Behörde überprüften intern durchgeführten Waffensachkunde eingeführt hat, ergibt Sinn, wäre aber rechtlich nicht notwendig gewesen, wenn jeder Sachkundige auch wirklich sachkundig wäre... Wobei weder der Sachkundenachweis noch der Lehrgang zur verantwortlichen Aufsichtsperson jemanden zwangsläufig zu einer fähigen Aufsicht machen, da gehört neben reinem Fach- und Sachwissen auch noch Zwischenmenschliches dazu. Aber hier geht's ja nur drum, was vor den Augen des agesetzgebers zu erfüllen ist. Und da hier vielerlei Waffenbesitzer mit ganz unterschiedlichen Bedürfnisgemengelagen unterwegs sind, sollten sich Antworten nicht nur auf eine einzelne Kontellation beziehen und im besten Fall alle denkbaren Konstellationen abdecken.
  20. German

    BKA kauft Sportwaffen

    Nö, der Grossteil wird das berechtigerweise nicht so sehen. Die Technische Richtlinie Polizeipistolen sieht nicht ohne Grund so aus, wie sie heute aussieht. Das liegt nicht daran, dass die Verantwortlichen Langeweile haben... An eine Dienstwaffe werden heute andere Anforderungen gestellt als noch vor 20, 30 oder 40 Jahren und was heute Dienstwaffe wird, ist in den relevanten Kriterien besser geeignet. Natürlich gibt es auch heute noch Neuentwicklungen, die Schrott sind. Die werden aber gemeinhin auch keine Dienstwaffen... Wer kaufen kann, was er will, ist seines eigenen Glückes Schmied und jeder kann für sich selbst seine eigenen Kriterien definieren, was für ihn eine Waffe "besser" oder "schlechter" macht. Wenn man querschnittlich mehrere tausend bis zehntausend unterschiedlich befähigte Menschen bewaffnen und ausbilden muss, der hat ganz bestimmte Eigenschaften auf seiner Liste. Schiessen und sogar treffen kann man mit fast Allem. Mit manchem besser oder schlechter, mit anderem einfacher oder mit mehr Aufwand.
  21. http://www.helmuthofmann.de/index.php?option=com_content&view=article&id=369:remington-rueckrufaktion&catid=85&Itemid=830
  22. Ich gebe Dir sehr gerne Recht, dass die von den Verbänden bzw. Vereinen in Eigenregie durchgeführten Sachlundeschulungen meist auf einem Niveau sind, die ich nicht als "erforderliche Sachkunde" bezeichnen würde. Das ist jederzeit empirisch nachweisbar und zeigt sich bei den abstrusen Fragen und Diskussionen von nach Papierlage "Sachkundigen" hier im Forum regelmässig. Trotzdem dürfen auf diese Art sachkundig gewordene Personen Waffen erwerben, besitzen und die tatsächliche Gewalt darüber ausüben. Dennoch trennt der Gesetzgeber das nicht auf und so besitzt der Sachkundige, der in seiner Sachkundeschulung das gelernt hat, was man da eigentlich lernen sollte, durchaus die erforderliche Sachkunde für Aufsichten i.S.d. WaffG. Das in den Hausrechtsbereichen von Vereinen und Standbetreibern davon abweichende Regeln getroffen werden können, die den Festlegungen der Verbände folgen, ist unbestritten.
  23. Dass man innerhalb der BW nicht weiss, was man tut, ist hinlänglich bekannt. In dem Verfahren wäre es eigentlich darum gegangen, dass der Hersteller angeblich nicht weiss, wass er tut. Das hat das Gericht jetzt schriftlich bestätigt. Glückwunsch, HK. Andernfalls wäre bestätigt, dass man der Bundeswehr wissentlich und mit voller Absicht Murks verkauft. Auch nicht besser...
  24. Spätestens hier sollte man einen Eindruck über Qualität und "Eindeutigkeit" der Pressemeldung und des Urteils erkennen können: Soso, ist das so? Welche Kunden hatte HK denn so alles vor der Bundeswehr? Und dass das G36 Abweichungen bei Hitze- und Luftfeuchtigkeitseinflüssen hat, war also auch schon bekannt? Vor Kurzem noch hat HK das noch vehement abgestritten...
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