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German

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  1. Weil Glock nur Griffstücke oder Läufe mit gleicher Seriennummer herausgibt, wenn sie selbst das jeweilige Gegenstück haben/vernichten. Es können/dürfen/sollen keine zwei Griffstücke mit gleicher Seriennummer im Umlauf sein. Es gab wohl mal Probleme mit Glock-Einzelteilen (reines Hörensagen) die auf irgendwelchen Wegen in den Umlauf gekommen sind, weswegen man da mittlerweile recht strikt mit umgeht.
  2. Von den (einfach als Beispiel angenommenen, keine Ahnung, was das derzeit kostet, dürfte aber im realistischen Bereich liegen) 199€ wird der grösste Teil an Glock gehen. Die sind aber auf Massengeschäft ausgelegt und solche individuellen Dinger sind ein Hemmnis im eigentlichen Produktionsprozess, die mehr händisches Eingreifen erfordern. Besonders begeistert wird man da von solchen "Grossaufträgen" also nicht sein, bietet sie aber trotzdem als Service am (End-)Kunden an. Das Blech mit der Seriennummer ist im Griffstück eingegossen und nicht nur "eingeklickt". Das ist eine rechtlich zwingende Notwendigkeit, damit nicht einfach Seriennummern ausgetauscht werden können oder es Griffstücke ohne Seriennummer gibt. Das ist also absolut nicht in kürzester Zeit machbar, dafür ist wie ich schon erwähnt habe, ein Produktionslauf der entsprechenden Griffstückfarbe notwendig. Und da vermutlich 90-95% der Griffstücke in Schwarz gefertigt werden und so ein Produktionslauf auch nicht nur für 50 Stück gemacht wird, liegen die Dinger nach Fertigstellung auf Halde bis die Bestellungen den Lagerbestand soweit reduziert haben, dass sie ein weiterer Produktionslauf lohnt. Und bei dem wird dann Dein "Extrawunsch" mitgefertigt. Da sitzt keine Halbtagskraft die ausgelastet ist weswegen das dauert, da lässt das auch keiner mit Absicht liegen, das geht schlicht und einfach aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht schneller. Kümmern kann sich Dein Händler da auch nicht gross. Ein anderer Händler hätte das genausowenig gekonnt und auch keine schnellere Lieferung hinbekommen. Denn beide müssen über RUAG an Glock gehen und stehen dann vor genau den gleichen oben dargelegten betriebswirtschaftlichen und waffenrechtlichen Hürden. Natürlich wäre die ehrlichere Antwort des Händlers gewesen: "Ich habe keine Ahnung wie lange das dauert und ich kann nichts garantieren." Aber darüber wird dann auch wieder gejammert. Diese Antwort müsstest Du allerdings von jedem Händler bekommen, den Du anfragst. Wer was anderes sagt, ist auch wieder nicht ehrlich oder macht es sich einfach. Ein schwarzes Griffstück als Ersatz mit gleicher Seriennummer bekommt man im Übrigen deutlich schneller (da schwarze Griffstücke eben dauernd gefertigt werden, da muss man dann "nur" auf den nächsten regelmässigen Produktionslauf für 17er Griffstücke warten und nicht auf den nächsten unregelmässigen Produktionslauf olivener 17er Griffstücke). Genauso schnell geht es z.B. einen Ersatzlauf mit gleicher Seriennummer zu bekommen, denn auch die werden regelmässig hergestellt. Bei beidem wäre aus meiner begrenzten Erfahrung heraus die Händlerangabe mit den 4 Wochen realistisch. Aber ich denke wie gesagt nicht, dass Du ein neues Griffstück benötigst, Deins wird noch irgendwo liegen. Und wenn Du jetzt schon fast zwei Monate gewartet hast, würde ich mir an Deiner Stelle überlegen, ob ich jetzt den Rest nicht auch noch aussitze, wenn ich denn schon unbedingt ein olivenes Griffstück haben will. Wie gesagt wirst Du es nirgends schneller bekommen und wenn Du jetzt zurücktrittst und den nächsten Produktionslauf verpasst, kannst Du auf den übernächsten wieder unbestimmt lange warten...
  3. Dann kommt zu der Stunde oben noch wieviel Zeit des Nachfragens dazu, ob/wie/was/wo/wann? Dann bleibt dem Händler am Ende noch ein Stundenlohn von 2 Euro, wenn er sich erdreistet, 20€ auf seine Kosten aufzuschlagen?
  4. Jo. Mit der Nachfragerei sind dann drei Mann (Händler, RUAG, Glock) je 'ne Stunde beschäftigt. Bei einem Griffstücktausch von vielleicht 199€ bei dem noch vier mal Versand dazukommt. Ich weiss, wir sind Kunden, wir bezahlen deren Gehalt, yadda, yadda, yadda. Aber es hat schon Gründe, warum Glock das Handling an Generalimporteure abgibt und der üblicherweise nur mit dem Fachhandel im direkten Kontakt steht. Die verdienen ihr Geld am Volumengeschäft und nicht an individueller Einzelberatung. Das macht der Händler. Und der wird dann verglichen mit Hinterhofverschiebern, Onlineshops und Ausschliesslich-eGun-Dealern ohne Ladengeschäft und geringer bis nichtexistenter Erreichbarkeit und darf natürlich auf seine Kosten kaum einen Gewinn aufschlagen, weil er sonst Halsabschneider ist und man ja als freier Kunde woanders kaufen kann, wo es deutlich günstiger ist. Was antwortet der also auf so 'ne Frage zur Minimierung seines Aufwandes? "Vier Wochen"... bei anderen Onlinehändlern sind's halt immer "Kommt in vierzehn Tagen", egal wann der Kram eintrifft und avisiert ist. Hauptsache der Kunde gibt 'ne Weile Ruhe. Willkommen in der Realität. Und dann kommst Du und vergleichst den 200€ Austausch eines Griffstücks mit dem Kauf eines 20.000 bis 80.000+ Autos?
  5. Die Aussage ist vom Händler, der bestellt bei RUAG und die geben den Auftrag weiter an Glock. Wer wird das wohl nicht bedacht haben und wo wird da wohl der Informationsfluss gehapert haben. Ich würde vermuten, der Händler hat aus seiner Erfahrung heraus geantwortet und sich nicht die Arbeit gemacht, bei RUAG und Glock hinterherzubohren. Für 'ne Handvoll Euro Verdienst für's Durchreichen würde sich das wirtschaftlich auch nicht lohnen. Wobei von RUAG da auch keine sofortige Antwort zu erwarten wäre, denn auch die werden kaum den Produktionsplan von Glock kennen.
  6. Nur für's Bauchgefühl: Soweit mir bekannt, wird da nicht einfach nur ein lagerndes "blankes" seriennummernloses Griffstück mit einer passenden Nummer versehen. Das passiert im Produktionsprozess und nicht nachträglich (Griffstück ist Waffenteil und muss bereits im Produktionsprozess mit Seriennummer versehen und nachvollziehbar sein). Wenn Du jetzt ein olivenes Griffstück mit Wunschseriennummer haben möchtest, muss es also einen Produktionslauf olivener Griffstücke geben. Die werden die Produktion nicht für Dein eines Griffstück auf einen anderen Kunststoff umstellen, d.h. Dir bleibt nichts anderes übrig als zu warten. Vielleicht kann man nochmal nachfragen, ob das Ding nicht einfach irgendwo liegengeblieben und in Vergessenheit geraten ist, aber das glaube ich eher nicht. Meine Vermutung: Die 4 Wochen Angabe bezog sich auf Erfahrungswerte für ein Griffstück in Schwarz. Das entspricht etwa auch der Zeit, die ich mal auf ein Glock-Austauschteil mit Seriennummer warten musste (incl. Versand hin und zurück allerdings). Vielleicht hat niemand bedacht, dass Oliv da länger dauern kann. Ich vermute weiterhin, dass Dein schwarzes Griffstück noch existiert.
  7. Da stimme ich Dir zu. Leider überlegt nicht jeder vorher, was er so tut. Und halbwegs auskennen tun sich leider auch die Wenigsten.
  8. Zuerst einmal sollte man zwischen "verbotener Gegenstand" und "vom sportlichen Schiessen ausgeschlossen" unterscheiden. Das sind waffenrechtlich zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Der "kleine Anschein" des §6 AWaffV erfasst tatsächlich alle halbautomatischen Waffen, nicht nur Langwaffen. Dabei ist aber nicht der Anschein einer vollautomatischen Waffe gemeint, sondern der einer Kriegswaffe. Es ist also der Gesamteindruck der Waffe im Anschlagschaft zu beurteilen. Ein Einschubschaft kann da ein Beurteilungskriterium sein. Richtig ist, dass eine Vollauto CZ75B "nur" eine verbotene Waffe, jedoch keine Kriegswaffe ist. Im hiesigen Fall ginge es aber um die äusserliche Gesamtbeurteilung einer CZ75 im Hera-Gehäuse mit montiertem Schubschaft. Ich bezweifle, dass da genügend Anscheinsmerkmale zusammenkommen. Bei zum Beispiel einer Glock mit langem Magazin und entsprechender montierter Optik/Visierung, Vordergriff und was es sonst heute noch so alles an taktischen Nützlichkeiten und Unnützlichkeiten gibt, kann das vielleicht anders aussehen. Letztendliche Sicherheit ergibt leider nur der Feststellungsbescheid der Stelle, die für eine Einstufung zuständig ist, wenn Zweifel bestehen. Zwingend notwendig ist so ein Bescheid aber nicht, vor allem, wenn man das recht klar sehen kann (Minimum an Anscheinsmerkmalen). Ansonsten ist man auf die Einschätzung eines Wettkampfveranstalters angewiesen. Aber pauschalen Scheisshausparolen sollte man nicht zwingend glauben. Insbesondere wenn da schon die waffenrechtlichen Begriffe nicht sauber auseinander gehalten werden.
  9. Liest eigentlich irgendwer auch mal die verlinkten Quellen? Oder beschränkt man sich hier einfach drauf, steile Behauptungen ohne Belege aufzustellen? Auch bei schriftlichen Verträgen ist das so. Und Stand der Technik bei Sturmgewehren im Jahr 1990? Wieviele Sturmgewehre mit in Polymer eingegossener Laufaufnahmebuchse gab es denn zu dem Zeitpunkt?
  10. Ja? Wo hat denn dann der Hersteller nachweislich auf die Folgen seiner Materialwahl auf die "Einschaltdauer" seines Gewehres hingewiesen? Der Kunde hat nur "einen Föhn" gekauft und einige Rahmenparameter definiert, die dieser können muss. Wie oben mit Quellen dargelegt, wird bei einem Kauf dennoch auch stillschweigend eine Ausführung des Produktes nach dem Stand der Technik zum jeweiligen Zeitpunkt vereinbart. Der Hersteller hat hierbei die jetzt bereits mehrfach dargelegte Aufklärungs-, Prüfungs- und Beratungspflicht. Jetzt stellt sich heraus, dass es einen versteckten Mangel gibt, der aus der Materialwahl des Herstellers herrührt (diese Materialwahl stammt nicht vom Auftraggeber und wurde nach Maßgaben des Herstellers in die TL überführt). Der Hersteller ist also bei vollständiger Würdigung der Gesamtumstände nicht mit dem "Wir haben geliefert, was im Lastenheft stand" aus dem Schneider. Im Nachgang hat man lieber gedeckelt als aktiv mit dem Kunden am Problem gearbeitet. Wohlweisslich bereits nach ein paar Jahren Verwendung wissend, was passieren kann. Die "Betriebsanleitung" der Waffe wurde aber erst 2015 durch den Nutzer angepasst und nicht bereits bei Lieferung des Produkts, wohlgemerkt nachdem mehrere Jahre davor der Hersteller die Behauptung aufgestellt hat, dass es gar kein Problem gibt und das ja an allem anderen drumrum, aber auf keinen Fall an seiner Waffe liegt. Auch wenn diverse Untersuchungen anderes zeigen. Aber scheinbar will die Apologismus-Fraktion hier das nicht verstehen. Sei's drum. Und noch ein allerletztes Mal: Das Gewehr ist grundsätzlich gut, es ist leicht, einfach zu bedienen, im Vergleich zur Konkurrenz ergonomisch, nicht anfällig für Korrosion und in 80% aller Betriebsparameter ausreichend präzise. Es geht hier aber um die Leistung der Waffe in diesen letzten 20%. Es ist ein Sturmgewehr für Streitkräfte. Kein reines Übungsgewehr. Da muss man eben auch davon ausgehen, dass die Waffe im Kampfeinsatz verwendet wird und sie entsprechend auslegen. Für 'nen reinen Schiessstandbetrieb hat das Ding auch hier 20 Jahre gute Dienste geleistet. Andere Waffen aus dieser Zeit sind dazu besser in der Lage und selbst der betroffene Hersteller hat für andere Kunden und zusammen mit anderen Kunden entsprechende Belastungszyklen untersucht, behauptet in seinen "technischen Berichten" aber, dass das nicht so sei. Aber das ist auch nicht der Skandal. Kann passieren, muss man halt wissen und dann schauen, wie man damit umgeht - und evtl. ist das sogar mit relativ vertretbarem Aufwand lösbar. Was der Skandal ist, ist der Umstand wie durch den Hersteller und Teile seiner Einflusssphäre innerhalb der Bundeswehr damit umgegangen wurde. Dafür müssten Köpfe rollen. Die Politik- und Medien-Show drumrum, die dann daraus gemacht wurde, ist nur Nebenkriegsschauplatz.
  11. Das sieht die aktuelle Rechtssprechung nur etwas anders als Du. Dazu habe ich aber bereits Quellen geliefert...
  12. Wenn es denn so wäre, wäre es ja schön. Dem ist aber nicht so. Das G36 ist damals nicht öffentlich ausgeschrieben worden (genausowenig wie der Rest der letzten Beschaffungen, auch wenn es immer mal eine "Ausschreibung" gab (Beispiel MG5), die aber nur ein bereits mit dem Hersteller zusammen fertig "entwickeltes" Produkt zuliess. Und falls das nicht so war, dann wurde so eine Ausschreibung auch schnell mal zurückgezogen, um eine Teilnahme Dritter unmöglich zu machen), sondern wurde "zusammen" mit der Bundeswehr entwickelt.... Bei den letzten Waffenbeschaffungen bestand während der gesammten Beschaffungsphase intensivster Kontakt zum (einzigen) Waffenhersteller. Und nein, der Hersteller ist nicht aus dem Schneider, denn nach dem Stand der Technik kann ein Kunde erwarten, dass das erworbene Produkt auch bei nicht schriftlich fixierten Produkteigenschaften nicht schlechter ist als andere marktverfügbare Lösungen zum gegebenen Zeitpunkt (siehe oben: stillschweigende Zusicherung, wenn nicht beachtet, dann Mangel der hergestellten Sache), wenn die Ursache des Problems in einer Abweichung vom Stand der Technik begründet ist. Birgt eine vom Hersteller gewählte Produktionsmethode diesbezüglich Gefahren, so muss er den Kunden darüber in Kenntnis setzen und mit ihm vereinbaren, ob dieses Risiko bewusst eingegangen wird - das kann ja aus diversen Gründen (Gewichtsersparnis z.B.) durchaus als Kompromiss gewollt sein. Andernfalls darf er diese Produktionsmethode nicht verwenden, wenn sie zum Vorteil seiner Gewinnmaximierung dem Kunden ein schlechteres Produkt liefert. Diese Information und gemeinsame Entscheidung sollte dann auch entsprechend dokumentiert werden, um im Streitfall (wie jetzt) entsprechend bewiesen werden zu können. Und eben das ist Teil der weiter oben dargelegten Aufklärungs-, Prüfungs- und Beratungspflicht des Herstellers.
  13. Na gut, Du musst es ja wissen. Bei öffentlichen Auftraggebern wird das Vertragsrecht natürlich vollkommen aufgehoben. Bei dieser bestechenden Argumentation kann man ja gar nicht anders, als den Hut ziehen. Amüsant aber, dass Du meinst, dass hier niemand im dienstlichen Kontext in der Lage ist, die entsprechenden Dokumente einzusehen. Eine weitere Diskussion ist offensichtlich sinnlos, daher schönes Wochenende.
  14. Ich bezweifle zwar, dass er zu solchen Transferleistungen in der Lage ist (in den unten aufgeführten Fällen geht's um's Baurecht, das ist aber letztendlich egal), aber vielleicht interessiert's ja den einen oder anderen Leser dennoch: https://www.jurion.de/Urteile/BGH/1998-05-14/VII-ZR-184_97 http://www.howatherm.de/howatherm/files/distributions/49_08_stand_der_technik.pdf "Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik von erheblicher Bedeutung. Der Besteller kann redlicherweise erwarten, daß das Werk zum Zeitpunkt der Fertigstellung und Abnahme diejenigen Qualitäts- und Komfortstandards erfüllt, die auch vergleichbare andere zeitgleich fertiggestellte und abgenommene Bauwerke erfüllen. Der Unternehmer sichert üblicherweise stillschweigend bei Vertragsschluß die Einhaltung dieses Standards zu. Es kommt deshalb im allgemeinen auf den Stand der anerkannten Regeln der Technik zur Zeit der Abnahme an." "Der Auftragnehmer hat die Leistung unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag auszuführen. Dabei hat er die anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zu beachten. Damit werden die „anerkannten Regeln der Technik“ zum Inhalt des Vertrages. Sie konkretisieren die Verpflichtungen des Auftragnehmers und seinen Liefer- und Leistungsumfang. Dies trifft in gleicher Weise auch für den Werkvertrag nach BG zu, auch wenn die Schuldrechtsreform den Begriff nicht ausdrücklich übernommen hat. Es liegt ein Mangel vor, wenn die Werkleistung nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht Auch wenn zwischen den Parteien nicht explizit vereinbart wurde, dass von dem Hersteller der Stand der Technik einzuhalten ist, kann der Kunde darauf vertrauen, dass dieser eingehalten wird. Insoweit gilt die Einhaltung des Standes der Technik als stillschweigend zugesichert. Sollte dieser nicht beachtet worden sein, stellt dies einen Mangel der hergestellten Sache dar." "Zu den Leistungspflichten des Werkunternehmers gehört einerseits die so genannte Hauptpflicht, nämlich die rechtzeitige mangelfreie Herstellung des Werks. Andererseits gehören zu den Leistungspflichten des Werkunternehmers auch Aufklärungs-, Prüfungs- und Beratungspflichten. Demnach wird man die festgestellten Aufklärungs- und Hinweispflichten auch dann einem Werkunternehmer auferlegen müssen, wenn die VOB nicht anwendbar ist. Das bedeutet: Wenn ein Werkunternehmer feststellt, dass ein Mangel im zu erstellenden Werk durch die Ausführung der Arbeiten, wie sie im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind, entsteht, dann muss er den Werkhersteller oder das von ihm beauftragte Architekten- oder Planungsbüro auf die entsprechenden Fehler in der Planung hinweisen. Eine derartige Aufklärungs- und Hinweispflicht wird man somit zu den allgemeinen, bereits aus dem generellen Vertragsverhältnis folgenden Nebenpflichten des Werkunternehmers zählen" Ich gehe dann mal weiterphantasieren.
  15. Doch, denn entgegen Deiner Vorstellung hat der Hersteller eine Pflicht zur fachlichen Beratung, insbesondere wenn das erste Mal (für den Waffenbau) neue Herstellungsverfahren und Materialkombinationen eingesetzt werden. Den Kunden sehenden Auges etwas Falsches bestellen zu lassen, verletzt diese Pflicht. Es nicht zu sehen, was die Materialwahl für Folgen haben kann, weil man nicht ausreichend geprüft hat, was die Verwendung einer Technologie, die dem Stand der Wissenschaft und Technik zum damaligen Zeitpunkt entsprach (statt der Verwendung einer Technologie, die den Anerkannten Regeln der Technik der damaligen Zeit entspricht) für Folgen hat und man eben nicht über gesicherte praktische Erfahrungen damit verfügt, stellt dann letztendlich einen (erst versteckten und später durch gezielte bzw. versuchte Einflussnahme* gedeckelten) Mangel dar. Und genau darum geht es in diesem Verfahren. Dass seitdem kein anderer Hersteller dieses Konstuktionsprinzip bei Militärwaffen angewendet hat (die, die dem am nähsten kommen, verwenden einen Keramikisolator im betroffenen Bereich), sollte z.B. schon mal ein recht eindeutiges Indiz sein. * Der eigentliche "Skandal" an der ganzen Geschichte ist ja diese Einflussnahme auf Kreise und Personen innerhalb der Bundeswehr. Der technische Mangel ist handhabbar, eventuell gar nicht so schwerwiegend wie angenommen und könnte sich nachbessern lassen - und durch die nicht zu leugnende "Mitschuld" der Bundeswehr bzw. einzelner Akteure innerhalb dieser evtl. sogar kostenneutral für HK. Wenn man sich denn mal irgendwann über die eigentliche Sache unterhält und nicht Nebenkriegsschauplätze eröffnet und dauernd Nebelkerzen zündet, um vom Kern der Sache abzulenken. So wie auch mit dieser negativen Feststellungsklage. Danke für's Richtigstellen der Möglichkeiten des Gerichts, dann spare ich mir die Tipperei. Und trotz der Hitzeproblematik, die in Extrembereichen der Nutzung auftreten kann - und das auch nicht bei allen Waffen sondern nur bei einem Teil aller Waffen und dann in unterschiedlichen Intensitäten - sehe ich das G36 ganz sicher nicht als "miesestes Infanteriegewehr weltweit". Ganz im Gegenteil ist es sogar ziemlich weit vorne, denn in Punkto Funktionssicherheit/Zuverlässigkeit und beidseitiger Ergonomie kommt auch heute noch kaum ein Sturmgewehr an diese Waffe heran. Auch die nicht, die 20 Jahre weniger auf dem Buckel haben...
  16. Was genau stand im Pflichtenheft und wer hat wie bei dessen Erstellung mitgewirkt und wer hat die in der TL enthaltenen Materialien vorgeschlagen? Wurde bei diesem Vorschlag auf die eventuellen bekannten und die unbekannten, aber möglichen Folgen hingewiesen? Wenn ja, wann von wem und in welcher Form, wie wurde das dokumentiert? Mach' Dich vielleicht nochmal schlau, wie genau das mit der Sache mit den Pflichtenheften und der Erstellung der TLs bei der Bundeswehr funktioniert, insbesondere bei der Beschaffung von Handwaffen. Bei Waffen wie der MP7 und dem MG4, MG5 und dem G28 dürfte das eine ziemlich interessante Sache werden. Aber das ist zum Glück für HK ja nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Aber wenn wirklich in die Details geschaut werden wird (was ich wie gesagt bezweifle), dann wird das für HK trotz an den Tag gelegter, langjährig geübter Arroganz alles, aber keine einfache Sache. Dass einzelne Personen oder Personengruppen innerhalb der Bundeswehr in dieser Sache auch Dreck am Stecken haben, ist klar. Ob man die noch greifen kann, ist allerdings fraglich. Insofern gehe ich derzeit noch davon aus, dass man es sich doch viel zu leicht machen wird. Ich bin und bleibe aber gespannt, wenigstens passiert mal was...
  17. Danke, dass Du nochmal nachgewiesen hast, dass Du nicht ansatzweise Ahnung von dem hast, was Du da von Dir gibst. Dummerweise hat das BATF mit ITAR nichts zu tun, das wird vom Secretary of State and Commerce gehandhabt. EAR-regulierte Dinge werden vom Bureau of Industry and Security des Department of Commerce gehandhabt. "Nur" Waffenrechtliches, nicht Exportrechtliches unterliegt der Jurisdiktion des BATF. Wir reden hier aber schwerpunktmässig von Exportregularien.
  18. Klar geht der Export. Mit den erforderlichen Genehmigungen. Die Anbieter, die hier solche Produkte anbieten, haben üblicherweise eine (Sammel-)Exportgenehmigung und ihre Partnerfirmen in den USA haben den jeweiligen Export beim State Department angemeldet und überprüft, dass die exportierten Produkte von einem Registered Manufacturer stammen (nur deren Produkte dürfen ohne Ausnahmegenehmigung exportiert werden) und stellen sicher, dass entsprechende Endverbleibserklärungen existieren und stellen sicher, dass der Papierkram entsprechend revisionssicher hinterlegt wird. So ein Handschutz für ein AR unterliegt ITAR. Bestellen kannst Du es direkt vermutlich nicht, da MI soweit ich weiss nicht versendet. Irgendwo wirst Du sicherlich irgend einen Händler finden, der versendet. Legaler macht es das aber nicht. Insofern kannst Du das Ding natürlich auch versuchen, aus dem Urlaub mitzubringen. Wirst Du nicht kontrolliert, hast Du Glück gehabt. Wirst Du kontrolliert, kannst Du Glück oder Pech haben und dann eine Menge Ärger bekommen. Ohne entsprechende Exportgenehmigung ist es zumindest nicht erlaubt. Dann frage das doch einfach bei einem der einschlägigen deutschen Händler an und der packt es in seine nächste Sammelbestellung, die über seine Exportgenehmigung legal abgewickelt wird. Das habe ich z.B. via Spartac/Kingshot schon so gemacht. Dauert sicher ein kleinwenig, weil für ein einzelnes Teil kein Händler einen Versand aus den USA anstösst, aber es kommt früher oder später an, ohne dass man sich damit u.U. größere Probleme einhandelt.
  19. Das ist aber egal, da der Hersteller hier in der Verantwortung ist, da er die Werkstoffwahl vornimmt. Insofern muss er das sauber dokumentieren. Tut er das nicht, hat er ein Problem in einem Fall wie dem, der jetzt vor Gericht ist.
  20. Da ging's um fertige, abgenommene Zeichnungen von sicherheitsrelevanten Teilen von Zündern oder Munition? Das ist ein kleinwenig was anderes. Nochmal: Ich bin mir sicher, dass es HK schwer fallen wird, den Nachweis zu führen, dass die Bundeswehr auf die eventuellen Folgen der Werkstoffwahl und Werkstoffkombination ausreichend deutlich hingewiesen wurde. Die Frage ist, ob das Gericht in diesem Verfahren diese Frage stellen wird.
  21. Dann zeig mir doch mal das Dokument, wo die Bundeswehr HK die Produktionsmethode vorschreibt und der Hersteller den Kunden auf die möglichen Folgen dieser Wahl aufmerksam macht. Ach, kannst Du nicht, weil es beides nicht gibt? Siehste... Auch wenn Du Dich da grade etwas in Apologismus verrennst: Wir reden hier immer noch von der Beschaffung eines Sturmgewehrs. Wenn der Kunde zu dumm ist, das Richtige zu bestellen, läge es immernoch in der Verantwortung des Herstellers, seinen Kunden korrekt zu beraten und auf die üblichen Eigenschaften des gewünschten Produkts aufmerksam zu machen. Dass weder HK noch die Bundeswehr das hinbekommen, hat man grade in jüngerer Zeit wieder beim "Designated Marksman Rifle" G28 gesehen, das keines ist. Da tragen wiederum beide die Schuld daran, da ist der Hersteller genausowenig unschuldig wie der Besteller.
  22. Eben. Und HK hat der Bundeswehr etwas verkauft, das eben nicht in allen denkbaren Einsatzszenarien ausreichend robust ist, weil es nichtmal dem Stand der Technik (Metall- bzw. Blechgehäuse) sondern (aus Perspektive des Waffenbaus) dem Stand von Wissenschaft und Technik (Kunststoffwaffengehäuse in Spritzgusstechnik) entsprach und für das es eben keine gesicherten praktischen Erfahrungen gab. Eventuelle Folgen daraus liegen eben in der Verantwortungssphäre des Herstellers, nicht des Kunden. Die Bundeswehr hat in den TL bzw. im Ausschreibungs- und Entwicklungsprozess ein Gewichtslimit angegeben, das der Hersteller zu erreichen hat. Dem Hersteller wurde nicht gesagt, wo er was aus welchem Material hinzuspritzen hat. Notwendig wäre aber gewesen, die Waffe nach den Anerkannten Regeln der Technik zu konstruieren. Denn das ist dann das "robust und funktioniert", was das Militär nach Deiner richtigen Aussage kaufen sollte.
  23. Nein, ist er nicht. Die Bundeswehr stellt Forderungen in der TL, der Hersteller wählt die Herstellungsmethode zur Minimierung seiner Herstellungskosten und damit zur Maximierung seines Gewinns. Wählt er nun einen Waffenaufbau, der zum fraglichen Zeitpunkt nicht dem Stand der Technik entspricht, ist er für eventuell auftretende (Spät-)Folgen dieser Wahl verantwortlich, wenn eine nach dem Stand der Technik erfolgte Konstruktion hätte erwarten lassen, dass diese Folgen nicht auftreten. Unabhängig davon, ob in der Bestellung des Kunden diese Folgen in epischer Breite aufgedröselt sind oder nicht. Diese Verantwortung trägt ein Hersteller immer und muss sie in seiner Risikoabwägung zwischen dem technisch Machbaren und dem wirtschaftlich Vertretbaren berücksichtigen. Wählt dieser ein Herstellungsverfahren, dass "nur" dem Stand von Wissenschaft und Technik zum damaligen Zeitpunkt entsprcht, trägt er ein Restrisiko, da er nicht auf gesicherte praktische Erfahrungen zurückgreifen kann. Dieses Risiko ist nicht auf den Kunden übertragbar, wenn dies nicht vorher so vereinbart wurde. Wenn ich z.B. einen Föhn kaufe und der Hersteller den aus einem neuen Material herstellt, weil das halt billiger ist, dass dann aber unerwartet nach 15 Minuten Gebrauch weich wird, dann ist das nicht meine Schuld als Käufer und der Hersteller muss nachbessern. Macht das Gericht seine Hausaufgaben richtig, muss geprüft werden, ob die gewählte Konstruktion dem damaligen Stand der Technik entsprach oder nicht (kurzer Check: Es gab meines Wissens nach keine Militärwaffen, deren Laufhaltebuchse direkt im Kunststoff eingegossen war, selbst im AUG verriegelt der Lauf in Metall, aus Kunststoff sind da nur Teile, die diesbezüglich keine Kräfte aufnehmen. Praktisch alle anderen Waffen bestanden zumindest im Bereich des Gehäuses und der Laufaufnahme aus Stahlblech oder Aluminium und nur Anbauteile und/oder Gehäuse bestanden aus Kunststoffteilen). Dass das G36 die in der TL gestellten "Anforderungen" erfüllt (ein Streukreis den fast jede AK hinbekommt, auch handgedengelte vom Khyber-Pass, keinerlei Überprüfung des Heissschiessverhaltens), steht ja nicht zur Diskussion. Dass das G36 eines der zuverlässigsten wenn nicht das zuverlässigste Sturmgewehr auf dem heutigen Markt ist, steht IMHO auch nicht zur Diskussion. Es geht nur um den Präzisionsverlust und die Verlagerung des Haltepunktes bei einer Schussbelastung, die zwar hoch ist, aber für ein Sturmgewehr im Kampfeinsatz nicht unüblich und auch unter damaligen Gesichtspunkten zu erwarten war. Dann wäre zu prüfen, ob dieser Präzisionsverlust und diese Haltepunktverlagerung im Rahmen des zu erwartenden Normals für Sturmgewehre liegt, die dem damaligen Stand der Technik entsprechen. Es wäre auch nachweisbar, dass HK schon seit langer Zeit mit anderen Kunden "Heissschiesszyklen" definiert hatte, während sie noch im G36-Streit behauptet haben, dass es niemanden gäbe, der soetwas fordert. Ich bezweifle allerdings, dass das Gericht seine Arbeit richtig macht. Insofern kann es durchaus passieren, dass man sich rein auf die TL beschränkt und feststellt, dass bei deren Erstellung gravierende handwerkliche Fehler innerhalb der Bundeswehr gemacht wurden. Dann wäre allerdings noch zu prüfen, wer an der Erstellung dieser TL damals denn beteiligt und wie groß die Beteiligung des Herstellers selber war. Gleiches wäre dann z.B. auch mal für die Handwaffenbeschaffungen der letzten 10 Jahre zu prüfen. Da würde man sich ggf. wundern...
  24. German

    Kleiner Waffenschein

    Du hast den §55 WaffG aber schon bis Abs. 6 zu Ende gelesen und nicht gleich bei Abs. 1 aufgehört, oder? Was der bedeutet, ist Dir klar? Alle Bundesländer haben landesspezifische Gesetze über die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder vergleichbare Gesetze, die meisten auch weiterführende Verordnungen oder Gesetze zur Gefahrenabwehr. In denen wiederum können dann nach §55 Abs. 6 WaffG analog zu §55 Abs. 5 entsprechende Ausnahmen nach §55 Abs. 1 Satz 1 für kommunale Polizei- und Ordnungsbehörden erlassen werden. Die Bediensteten sind häufig auch Hilfspolizisten mit entsprechenden Befugnissen nach den jeweiligen Landespolizeigesetzen und unterliegen damit sogar schon häufig hilfsweise dem §55 Abs. 1.
  25. Nein. Die ITAR Regularien können (und werden) regelmäßig angepasst werden und Gegenstände können von der USML (US Munitions List) auf die CCL (Commercial List) und zurück verschoben werden. In der aktuellen weltpolitischen Sicherheitslage bedeutet das aber nicht zwangsläufig, dass sie gelockert werden müssen. ITAR dient der (US) nationalen Sicherheit. Wenn, dann fallen nur Gegenstände auf der CCL unter mögliche Exportvereinfachungen nach TTIP. Der Export dieser Dinge ist aber jetzt schon einfacher als "voll" unter ITAR fallende USML-Produkte.
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