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HangMan69

WO Silber
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  1. wo steht das, das ich ihm meine waffen "übergeben/anfassen" lassen MUSS?!? beispiel: der nimmt die raus und lässt die gleich mal auf den steinboden knallen! optik schrott, waffe beschädigt! und nu? bezahlt das die behörde? bekomm ich überhaupt ersatz für beschädigte teile? nix!!! der fasst bei mir nur seine eigene nase an!!! dazu: is mir doch egal ob der sich dabei in die hose macht! bin ich nicht der "massiv überprüfte LWB"?!? oder kommen die vorbei mit der prämisse: "mal wieder nen potentiellen Irren/Terroristen/Mörder" überprüfen, Ik trau mir nich..."!!!
  2. ein konkrolletti fasst bei mir keine waffe an!!! is auch nicht seine aufgabe! aber er sollte das entsprechend beim "vorführen" der waffe verlangen, also "herzeigen lassen das die waffe clean is". zumindest wenn der besitzer das nicht von selbst direkt macht!
  3. soetwas gibt es im (w)affenrecht gar nicht...
  4. sowas wird es aber gar nicht geben! wenn es verboten wird, werden auch die bis dahin besessenen verboten sein und du MUSST verkaufen, abgeben, oder vernichten! und da will man dann eben KEINE entschädigung zahlen! genau das ist aber jetzt die forderung... dein beispiel passt mal wieder überhaupt nicht...
  5. die auktion dies es wohl ist hat tatsächlich diesen hinweis...
  6. hast du die aufforderung zum nachweis nur per egun-antwortmail erhalten oder direkt vom händler? ansonsten einfach mal anrufen...
  7. HangMan69

    PPF?

    na dann schau dir mal an was in Finnland so alles möglich ist:
  8. sollte es aber! dann müssten diese "politversager" endlich mal arbeiten...
  9. werden aber gerne bei "beschlagnahmungen" und so "super geschiebenen" meldungen mit "beweisfotos" durch die polizei gerne mit aufs foto geschmuggelt!!! und dann wird behauptet: "der/die täter hatten verbotene kriegswaffen dabei"!!!
  10. das mit der urteil des gerichts "zur sicheren aufbewahrung der tresorschlüssel" haste mitbekommen? das ist jetzt zwar keine "gesetzesänderung", aber wegweisend, da "höchstrichterlich" beschlossen. und wird so nu wohl auch von allen gerichten/behörden so behandelt...
  11. naja, wenn der opener nicht mal weiß wie er die 2 KW erwerben kann, dann wird er schon gar nicht etwas mit den voraussetzungen der gelben anfangen können!!!
  12. wie wird eine "höchst korrupte person mit gedächnisschwäche (Demenz?!?) bundeskanzler?!?
  13. du hast vergessen dass das ausschliesslich für LW gilt! er will aber KW erwerben... davon abgesehn sollte man sich hier mal fragen wie ein LWB der hier anscheinend schon länger aktiv in WO unterwegs ist solch eine d.... frage stellt!!!
  14. das hätte er schon lange tun können OHNE Fördermitglied bei denen werden zu müssen!! das haben die sogar direkt angeboten solche fälle zu melden...
  15. der schwachsinn des tages!!! wer verbietet dir "illegales" darin zu lagern?!?
  16. hier geht es aber um "schlösser"! und ein türschloss ist im kfz bereich auch "sicherheitsrelevant, denn es darf eben bei einem crash NICHT aufgehen... somit haben wir ein "sicherheitsrelevantes" schloss welches "sachen wegschliesst"! und eins, das leben rettet! welches ist das "relevantere"?!?
  17. naja, wenn mein türschloss an einem "alten opel" kaputt geht und es von opel nix mehr gibt, dann kann man da vielleicht auch ein türschloss von nem vw einbaun! is auch nicht für opel "zertifiziert"! und im besten fall wurde es nur "für die verwendung in kfz-türen" zertifiziert! kümmert das den tüv oder deine kfz-versicherung?!? wohl eher nicht. auch nicht die polizei... is aber doch absolut vergleichbar!
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