wie schon gesagt hängt es von der jeweiligen behörde/dem sb ab ob "er will, oder nicht"!
2 beispiele von meiner behörde/meinen sb's:
ich hatte einen revolver in .357mag und wollte zum tainig auch .38 special nutzen.
händler wollten keine mun verkaufen (das war übrigens mitte der 90iger!).
zum sb, die sachlage erklärt und er hat mir auf der rückseite der wbk einen zusatz eingetragen, dass ich "zur lf. nr. xy mun-erwerb .38special" erwerben darf!
hat seinerzeit nicht mal was gekostet.
2 sache:
zu einer pistole ws erworben und keinen munerwerb stempeln lassen.
mit der zeit wollten immer weniger händler daruf die entsprechende mun verkaufen.
also wieder zum (neuen) sb:
sachlage erklärt. "kein problem". mun stempel erhalten und entsprechend gebührenverordnung kohle abgedrückt!
also es ist immer notwendig mit dem sb zu sprechen, dann kann man das meist lösen...