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HangMan69

WO Silber
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  1. das kann dir nur das deutsche BKA rechtssicher beantworten...
  2. wenn er "große Mags" mitnehemn will, schon...
  3. und ich hab sie immer noch nicht auf den bildern gefunden, die beschriebene MP40 MIT schalli...
  4. na dann schaut euch mal das Vid von Austria Arms zum "neuen" (w)affengesetz in Ö an!
  5. nee, das gehört an "jemanden", der die dinger auf einem schiesstand an interessierte "vermieten" darf! aber leider gibt es sowas in d nicht...
  6. und wiedermal das gleich "wording" wie so der ein oder andere "neuaccount"...
  7. bla bli blub... troll dich und deinen fake account...
  8. troll dich...
  9. nein... musst nur an "den richtigen" richter gelangen!
  10. nein, mus man nicht, geht extrem schnell...
  11. gibt davon aktuell nachbauten in den us of a...
  12. ??? dann wäre ein "solo" schalli auch KEIN schalldämpfer, denn er ist ja "von der waffe" getrennt! auch wenn du die teile "vom lauf" trennst, sind sie weiterhin "erlaubnispflichtig"!
  13. muss aber vorher bei der behörde entsprechend begründet/beantragt werden... genau so als wenn du für ne kk einen "verschraubbaren" schali erwerben möchtest.
  14. ist sie schon längst... und zwar in allen bereichen...
  15. du weißt schon was die grüne farbe bedeutet?!? und auch das könnte man deaktivieren...
  16. nee, damit dir keiner an der roten ampel den kofferraum "ausräumt" und dann waffe + mun hat...
  17. heisst jetzt nur anders...
  18. naja, beim "M1 Garand" war das auch so! war aber im WW2...
  19. bla, bla bal...
  20. du mit sicherheit! ich hab nicht damit angefangen, sondern auf eine äusserung reagiert... also komm mal wieder runter!!!
  21. fast alle neuen autos haben gar keinen wagenheber mehr! haben ja auch kein ersatzrad!!!
  22. die mun muss/sollt in "dem gekauften behältnis" oder einem vergleichbaren (für mun bestimmtes) behältniss transportiert werden. so kann sie sogar MIT der waffe im der selben tasche zusammen transportiert werden. es darf sich nur keine mun IN der waffe (also im patronenlager) oder in einem befüllten magazin (welches IN der waffe eingefürt ist) transportiertt werden! ist zumindest meine auffassung dazu...
  23. ich denke das ist es was "der gesetzgeber" sich wohl erhofft!!!
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