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HangMan69

WO Silber
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  1. ehrlich gesagt will ich gar nicht das "unsere heutige jugend" generell "erleichterten zugang" zu waffen bekommt!!! oder willst du wirklich solchen chaoten wie die letzte generation "bewaffnet" sehen?!? und zur selbstverteidigung: die schiessen sich eher selber über den haufen! wenn sie denn überhaupt waffen haben wollen! die sind doch sowieso schon so "idiologisiert" durch den "grünen gender kunterbunt wahn", das sie doch wirklich daran glauben: hand ausstrecken, und rufen "bis hier hin und nicht weiter" würde sie vor angreifern/vergewaltigern/messermännern" schützen!!!
  2. nach eigenen aussagen lebt er in den us of a und da ist die GOA eine "waffenrechts-interessengemeinschaft"! "Gun owners association"
  3. legal!!! wenn auf JJS... illegal!!! ohne ausnahmegenehmigung...
  4. dann dürftest du aber auch nicht mit der "jagdwaffe" deines kollegens auf dem stand schiessen wenn dies explizit NICHT für das sportliche schiessen zugelassen ist! was weiter oben aber bejat wurde...
  5. dürfen in diesem gagaland 14jährige überhaupt schon mit kk schiessen?!?
  6. und wenn er das nicht kann oder will?!? steht wo?!?
  7. wozu brauchst DU eigentlich einen verein?!? hast doch nach deiner eigenen aussage nur ne "luftpumpe"! und dafür brauchst keinen verein...
  8. der schwachsinn is doch: er will ne "unterkonstruktion" bauen die dann mit der plane überdeckt den "anschein" erweckt, er würde da nen 50iger browning MG spazieren fahren!!! das "MG" soll ja gar nicht sichtbar sein... zumindest hab ich das ganze so verstanden...
  9. war es nicht so das auch "altbesitz-gemeldete mags" bei "verust/verkauf/zerstörung" der behörde gemeldet werden müssen?!? denn der satz: " ...verbot wird für den besitzer nicht wirksam..." gilt ja nur solange er sie auch "besitzt"!
  10. bau dir was aus holz zusammen und fertig...
  11. das geile daran ist ja: GK NUR mit MPU für unter 25!!! begründung: "geistige reife"!!! ABER: Grüne wollen das Mann, Frau, irgendwas ab 16 schon wählen darf/soll!!! und diese "geistige reife" is plötzlich hier bei einem 16jährigen vorhanden?!?
  12. die forderung gab es doch schon mehrfach von unseren bundesdeppen! als dann mal in einem vereinsheim eingebrochen wurde und da die tresore mit den vereinswaffen ausgeräumt worden sind wurde es plötzlich sehr still um diese forderung...
  13. da es hier ja explizit NICHT um ne glock 19 gehen soll geh ich davon aus das hier 3 "p08" oder so erworben werden sollen...
  14. wo wir wieder dabei sind: wohin mit dem "B-schlüsseltresor-Schlüssel"?!?
  15. A/B schränke die man früher gern "Jägerschränke" genannt hat weil es A schränke mit B innenfach waren sind dann wie zu behandeln? der schlüssel für den "A-Aussentresor" in min. A-behältnis und dann den schlüssel für das B-innenfach in ein B-behältnis?!? is a auch irgendwie weltfremd!!!
  16. fassen wir es mal zusammen: zugriff gerechtfertigt! aberkennen der waffenrechtlichen erlaubniss gerechtfertigt! illegale handlungen (unsachgemäße lagerung von gaspüster waffe) durch VG "herbeifabuliert um "mögliches fehlverhalten" der zugreifenden beamten zu rechtfertigen! denn wenn ich mich in meiner wohnung aufhalte, keine personen unter 18 jahren anwesend sind, dann muss ich die "waffe" gar nicht verschlossen und ungelade wegschliessen... aber es hat hier meiner meinung nach tatsächlich keinen falschen getroffen...
  17. sein wir doch mal ehrlich: "Das ist gar NICHT gewollt"!!! so nach dem motto: "Bitte NUR in Polen, Tschechien usw verwenden und nicht die Sicherheit Deppenlands gefährden!!!"
  18. ein 20iger ar15 mag ist aber gar kein "KW mag" oder ein "LW mag"! es ist ein mag welches lt. hersteller 20 schuss .223 aufnehmen kann! nicht mehr und nicht weniger...
  19. nur wer bekommt ein bedürfnis in d für eine kw mit einem kaliber unter 6,5mm?!? ich denke daa wird die anzahl derer die das bekommen/dürfen sehr gering ist. sprich: in d ist die frage nach einem mag für eine kw in .223 müsig!
  20. hier meine frage zu dem thema mit konkretem hintergrung: besitzer is sporti und jäger. hat 3 A-schränke (je mit B-innenfach) aus "altbesitz"! gemeldet und somit "rechtmäßig" im gebrauch. 2 schränke mit schlüssel, 1 mit zahlenschloss! ist es nu "rechtlich I.O." die schlüssel der 2 schränke in dem mit dem zahlenschloss zu verwahren?!? ist ernst gemeint ohne hintergedanke! edit: in allen sind sowohl LW und auch KW gelagert!
  21. das mag auf "wiedergeladene" mun zutreffen, er hat aber "kaufmun" da und die ist mit dem verkauf/austragen der waffe auch "abzugeben"!
  22. soso, du kannst also jemandes rechte einschrenken/verletzen weil du über ihn "mist erzählst"?!? dann müssten sofort ALLE politversager die ständig legalwaffenbesitzer als "pychos/mörder/terroristen, nasis/reichsbürger..." beschimpfen direkt für min. 10 jahre in den knast und ein lebenslanges verbot öffentliche ämter zu bekleiden unterzogen werden!!!
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