Zum Inhalt springen

HangMan69

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    9.610
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von HangMan69

  1. nicht immer, aber du hast recht, der überwiegende teil hat das! ein beispiel: Japan gilt als eins der sichersten ländern der erde, hat aber immer noch die todesstrafe "im angebot"! und diese wird tatsächlich auch noch angewendet...
  2. wende dich damit an den behördenleiter und nicht an den SB!
  3. ach nee?!? hab schon gehört, das die ne leere .22 lfb im koffer gefunden haben und dann das "ganz große program" abgezogen haben! ich würde das einfach mal komplett bleiben lassen...
  4. ich denke schon das die das kennen, is ihnen aber schei§§ egal!!! die wollen halt ihre ideologie/krude Problemlösung umsetzen!!!
  5. ernsthaft? also das "entsprechende klienteel" verschwindet komischerweise nie wirklich im knast, die werden, da ja "so bekannt", direkt wieder freigelassen!!!
  6. demnächst kommt dann die forderung seitens unserer polit-narren, dass man "vor verlassen der eigenen vier wände" die polizei kontaktieren muss um einen "antrag" zu stellen dies auch wirklich tun zu dürfen!!!
  7. ... und sage das du dich "einfach nicht zu wehren hast"!!!
  8. bitte die waffe vorher NICHT putzen...
  9. da gibt es gerade nen bericht in der zeitung: "Alkohol party im gefängnis ausgeartet!" und da haben NICHT die wärter gefeiert!!!
  10. wird ja schon aktuell durchgezogen!!!
  11. es wird nur nicht "von der allgemeinheit" gefordert!!! kappierst du das nicht?!?
  12. da merkt man um was es sich für einen charakter handelt, wenn jemand mist von sich gegeben hat und dem dann nix besseres einfällt als sein gegenüber zu beleidigen!!! anstatt seinen mist einzugestehen!
  13. tja, wenn da leutz mit wenig bis keine ahnung ihre "persönliche" meinung ablassen, ohne mal das gesetzt oder das urteil zu kennen/verstanden zu haben, dann kommt eben so nen schei$$ bei rum! fakt is: laser-/lichtmodule die für waffen bestimmt sind sind in d "verbotene gegenstände" und allein der besitz ist in verboten! denn wenn du sie einfach so kaufen könntest, dann würden mit sicherheit mehr verkäufer aus d diese auch verkaufen UND auch AUS d heraus versenden! ich sehe aber nicht einen waffenhändler der dies tun würde OHNE dass er eine "entsprechende behördliche genehmigúng" voraussetzen würde!!!
  14. das sind nach wie vor "verbotene gegenstände!!! selbst der besitz ist strafbar!!!
  15. das gleich wie in england! DUMME gesichter!!! wo die messerkriminalität sprunghaft angestiegen ist!!!
  16. unter 18 jahre alt vielleicht?!? oder uboot/linksgrünverstrahlter waffenhasser?!?
  17. nicht eingeschaltet? defekt? ja schon "interessant" ...
  18. ich habe eine frage gestellt! ich versuche hier gar nix! also unterstell DU mir nix!!! wenn es ein "medienvertreter" war, dann müsste auch eine quelle bekannt sein!
  19. vielleicht ne "bodycam"?!? die können alle auch 4k...
  20. es ist eine "nachschau"! nix einfach anfassen! solln dir mal die rechtsgrundlage dafür anhand ihrer § darlegen! wenn sie "pampig werden" kannst du sie auch einfach "rausbitten" und das mit dem vorgesetzten klären lassen. dann mit deinem anwalt... hier bei mir kommen sie gar nicht auf die idee, sie sagen nett: "bitte zeigen sie waffe xy...!"
  21. du wirst hier aber gegenüber dem bka keine begründung finden warum du für eine "Jagdwaffe" ein <30 schuss mag haben willst! und das mit IPSC wettbewerben im ausland begründen können.
  22. wirst du bei unseren politversagern niicht finden!!!
  23. ja, gab es...
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.