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POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre
HangMan69 antwortete auf Xotzil's Thema in Waffenrecht
dieser ganze "überkontingentquatsch" is sowieso murks... -
POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre
HangMan69 antwortete auf Xotzil's Thema in Waffenrecht
naja, es geht halt nicht nachdem was du willst, sondern nach der reihenfolge des erwerbs. und da ist dann die 3te waffe die erworben wurde die die es betrifft. wenn du die usp sowieso nicht mehr willst, weil du damit "nicht klar kommst", dann steht es dir frei diese zu veräussern, dann hast du keine "überkontingentwaffe" mehr. aber zu aller erst muss der entsprechenden behörde erst mal nach der rechtsgrundlage für die "nachweisführung für ALLE waffen" gefragt werden... -
POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre
HangMan69 antwortete auf Xotzil's Thema in Waffenrecht
sie kann eigentlich nur die 3te (überkontingentwaffe) "einziehen/die genehmigung wiederrufen" wenn nicht die verlangten nachweise beigebracht werden... -
POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre
HangMan69 antwortete auf Xotzil's Thema in Waffenrecht
es gibt einen sehr langen trööt über genau dieses thema, such halt selber... -
POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre
HangMan69 antwortete auf Xotzil's Thema in Waffenrecht
für deine "überkontingentwaffe" ist das vom gesetz her so vorgesehen und du musst die nachweise erbringen wenn du sie behalten willst! vollkommen unabhängig von 10 jahre im verein/verband oder nicht! -
hab ich auch bekommen und mich gegen einen kandidaten des DSB entschieden...
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
HangMan69 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
naja, gelesen werden die schon, is halt die frage ob das jemand macht der ahnung hat! wenn ich mich recht erinnere hat es in einer früheren versin von diesem "merkblatt" auch mal das "gasrohr" eines AR15 in dieses blatt als "wesentliches waffenteil" geschaft! -
du hast es doch eingezeichnet, da sieht man doch das es 11cm sind. ein kästchen auf der unterlage is 1cm... man kann sich natürlich streiten von "wo bis wo" man die exakte länge der klinge denn nu "gerichtsverwertbar" zu messen hat... davon abgesehen is es egal ob es 10,5 oder 11cm sind, das ergebnis "verbotener gegenstand" bleibt der gleiche...
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da liegt doch schon dein fehler! du zeigst nur die waffe vor von der dir der behördenhansel die waff.nr. von seiner liste vorliest!
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wurde weiter vorne doch schon beantwortet! selbst gerichte haben das so akzeptiert... bei meinem beispiel gibt es aber keine weitere person die verweigen kann/darf... nur eine person mit wohnrecht, die aber eben KEIN besitzer/eigentümer (mehr) ist!
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mal zurück zum eigentlichem Thema: waffenkontrolle... Fallbeispiel: kontrollheini (SB) kommt unangemeldet und hat 2, 3,... weitere heinies mit dabei. sagen wir mal (wie es von einigen hier berichtet wurde) mit polizeibeamten in uniform. deren grund dafür: "eigensicherung!" gegen den zu kontrolierenden liegt NIX vor und es lag auch noch nie etwas vor!!! der waffenbesitzer ist mit der aufgezwungenen kontrolle und "der einschränkung seiner rechte" prinzipiell einverstanden! ABER: wo steht das er ALLE personen zu dieser kontrolle in sein Haus/wohnung hereinlassen MUSS?!? Fakt ist doch nur das er die kontrolle gestatten MUSS (wenn er nicht gefahr laufen will nachfolgend "waffenrechtliche" probleme zu bekommen), aber er verliert dadurch doch nicht das (Grund-) Recht zu entscheiden wer/wieviele personen er rein lässt! Soll heissen: er stimmt zu, verlangt aber, das ausschliesslich der SB diese kontrolle durchführen darf und er keiner weiteren person den zutritt gewährt! Erklärung: "Eigensicherung ist nur ein vorgeschobener grund der nicht durch das (w)affengesetz gedeckt ist!!!" seh ich das falsch?!?
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der meinug war ich schon vorher...
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die da wären?
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so war das bei unserer "alten amtsleiterin" auch... die war (zu dem zeitpunkt) 26, kaum 50kg und 165 groß... hat sie auch vollkommen unbeschadet überstanden...
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das is äpfel mit birnen vergleichen...
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wozu?!? weil der überprüfte besitzer nun ne "geladene" waffe aus dem schrank holt und die kontrolitties "umnietet"?!? totaler schwachsinn das ganze! fakt is ich MUSS "eine" person hereinlassen die die überprüfung vor nimmt! wo steht das ich eine weitere person herein lassen muss die die erste "sichert"?!?
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gar nix! aber was is bei dir schiefgelaufen?!?
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bwvor du so waas schreibst solltest du vielleicht erst mal nachdenken... die polizei kann bei ihm die "ordnungsbehörde für waffen"! sein...
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Verdachtsunabhängige Kontrolle: Habe ich mich falsch verhalten?
HangMan69 antwortete auf Freischütz's Thema in Waffenrecht
bei mir auch nix mit "externen ablesern"! der einzige den ich rein lasse (muss) ist der schornsteinfeger und den kenn ich schon seit vielen jahren persönlich! die die bei uns die (w)affenaufbewahrungs kontrollen machen ist der aktuelle (neue) sb und 1 oder 2 weitere hansel in der "uniform" des o-amtes MIT schusshemmenden sicherheitswesten. auch kommen sie mit dem "dienstwagen" der stadt, welcher bekannt ist... -
Verdachtsunabhängige Kontrolle: Habe ich mich falsch verhalten?
HangMan69 antwortete auf Freischütz's Thema in Waffenrecht
selbst wenn der ausweis falsch und es falsche kontrolleties sind kann man doch ein wenig überprüfen sollte man gerade den sb nicht erreichen: sie müssen ja einen auszug des waffenregisters haben mit deinen daten/id's! wenn sie den nicht vorweisen können gar nicht erst rein lassen! zur gebühr: kumpel wurde letztens überprüft. er hat genau 2 KW! dauer der überprüfung: 15 minuten! und er hat rechnung über 30 teuros erhalten!!! -
Erfahrungen Ausnahmegenehmigung 30er Magazine für IPSC PCC
HangMan69 antwortete auf Forino's Thema in Waffenrecht
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