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farmer3

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  1. Was willst du hören ? Es ist beim BDS zweifelsfrei erlaubt. Die Sache mit der max Länge vom 20er beim BDS gibt es doch schon 10 Jahre nicht mehr.
  2. In Bayern wird zumindest das Wechselsystem mitgezählt, beim Lauf bin ich nicht sicher.
  3. Bei der 1911 ist es normal dass der Verschluß soweit zurück fährt dass er den Verschlußfanghebel auch auf der Vorderseite berührt und nach unten betätigt, ansonsten könnte man den Verschluß auch nicht durch zurück ziehen entriegeln weil der Detent den Verschlußfanghebel oben hält.
  4. Ich bin sicher dass man dir die Munition zuschicken wird wenn du deine Erwerbsberechtigung nachweist. Quatsch, das ist Standard beim Onlinehandel von Waffen und Munition, oft auch bei der Behörde selbst. Nur weil du WBK oder Jagdschein verschickst werden deine Daten in der Zeit nicht gelöscht, die Behörden brauchen deine WBK bestimmt nicht um dich zu kontrollieren ob die Wummen legal besitzt. Das ist aber dann ein Ding deiner Behörde ! Was soll daran nachvollziehbar sein, wie will der Heinz eine beglaubigte Kopie erstellen wenn er das Original nicht vorliegen hat, so ein Unfug. Die Sache mit dem Anruf vom Verkäufer bei der Behörde ist eher so geduldet, Datenschutzrechtlich höchst brisant, kann ja jeder behaupten er ist Verkäufer vom Laden so und so...
  5. Finde ich in Sachen Fairness nicht gut, aber seis drum.
  6. Die Ausschreibung liest sich so. Aber wie soll das mit dem Waffenrecht zusammen gehen ?
  7. farmer3

    Powerfactor 9 mm Rifle

    Werksangaben sind das Papier nicht wert auf dem sie gedruckt sind.
  8. Theoretisch zumindest. Es gibt aber Behörden die schon nicht mehr eintragen, und solche die der Meinung sind dass sie zwar noch eintragen die Waffen aber dann im September wieder ausgetragen werden müssen oder ein entsprechendes Einzelbedürfniss analog Grün geltend gemacht werden muss.
  9. Winchester Select ist eh die bessere Wahl...
  10. Einen Feuchten hat es gebracht...
  11. Bei bestimmungsgemäßer Nutzung nicht, falls du vorhast damit jemanden zu erdolchen vlt. schon.
  12. Wenn man es einfach zuklappen kann ohne einen lock zu drücken, ziehen ist es unverriegelt.
  13. Das Messer verriegelt nicht ? Dann wäre es komplett egal ob man es mit einer Hand aufbekommt oder nicht, es darf mitgeführt werden. Feststellbare Messer sind immer kritisch, der Polizist wird immer probieren ob er es mit einer Hand aufbekommt, schafft er es ist das Messer erstmal weg.
  14. Eine SP-01 Shadow hat auch keine Fallsicherung. Und falls da so ein Dilettant rum gefummelt hat und einen verlängerten Schlabo eingebaut hat verliert sie auch noch ihren Trägheitsschalgbolzen und der Schlabo liegt bei entspanntem Hammer auf dem Zündhütchen auf.
  15. Damit kannst du quasi alle Divisions ausser Production(Optics) und Revolver streichen.
  16. Der Bogen unterliegt nicht dem Waffengesetz und man darf damit überall schießen, nicht nur auf dem eigenen Grundstück, man darf nur niemanden gefährden, natürlich sollte man den gesunden Menschenverstand zum Einsatz bringen.
  17. Kann sich Tilmann Keith vlt. mal dazu äussern, er sagte doch immer dass kein Surt nötig ist wenn ich mich nicht irre, und war es bisher auch defintiv nicht.
  18. farmer3

    3. Kurzwaffe

    Defintiv, denn die 17C ist nicht in Production zugelassen und Wechselsysteme sind in Production auch nicht zugelassen.
  19. Weder für SC noch für Speed Steel ist ein SURT erforderlich, du solltest nur in der Lage sein die Waffe aus dem Holster zu ziehen ohne dir selbst in die Haxn zu schießen. SC wird aus dem Holster gestartet, KK startet im 45° Voranschlag. Bei Speed Steel ist es individuell, wird beim Briefing nochmal erklärt.
  20. Ich habe noch nie mitbekommen dass jemals für eine Flinte ein FB gefordert worden wäre.
  21. Nun denn, dann lässt man sich einen Drop In Abzug einbauen und schon darf man wieder Lower wechseln wie man lustig ist weil der dann nicht mehr wesentlich ist... Der Abzug ist das untere Gehäuse. Die gehen wohl irgendwie davon aus dass es immer ein unteres und oberes Gehäuse geben muss oder weiß der Geier. Beim M1A gibt es kein "Gehäuseunterteil", also hat man diese Aufgabe anscheinend mal eben dem Abzug übertragen. Damit könntest du Recht haben.
  22. Dort ist der Abzug ja auch eine komplette Einheit und trotzdem ein freies Teil, Wesentlich ist der Lower.
  23. Ja dann nimm halt das G3 als Beispiel, ist doch das gleiche in Grün.
  24. Waum soll der Abzug eines AR 15 WBK pflichtig sein wenn das BKA den Lower klar als Gehäuseunterteil und gleichzeitig führendes Teil angibt ? WO Logik die man nicht verstehen muss.
  25. Die Glock 17 kann genausogut der Fantasie eines Schreiberlings entsprungen sein, 9mm = Glock.
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