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Merkava3

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Alle Inhalte von Merkava3

  1. Dieses Ami-Lager von anno Tobak hat mit den Vernichtungslagern des Dritten Reiches wohl nicht mehr gemein als den Namen. Der industrielle Massenmord als "all inclusive Lösung" zur Auslöschung eines ganzen Rasse hat dort sicher nicht stattgefunden. Ob dies eine Erfindung der Deutschen war, sei dahin gestellt. Zumindest wurde es von den Nazis perfektioniert. Aber zum eigentlichen Thema, dem Spiegel: Ich finde diese Reportage gar nicht soo schlecht. Es wurden die Fakten relativ objektiv dargestellt. Dass als Fazit Waffenbesitz nicht als was positives rauskommen darf, ist beim Spiegel klar. In diesem Sinne oswald
  2. Es kommt möglicherweise darauf an ob die Erbwaffe überhaupt zur schießsportlichen Verwendung geeignet und zulässig ist. Wie FN Baby, S&W Mod. 36 oder 7,65er Ruby Und aufgrund welcher Grundlage der Besitzübertritt vom Erblasser zum Erben erfolgt ist. Reine Erbwaffe = kein Munitionserwerb + ggf. "erbwaffenblockiert"? Unblockiert + Munitionserwerb mit Bedürfnisbescheinigung als Sportwaffe? Bei Variante 1 würde ich eine Anrechnung auf das Grundkontingent verneinen. Könnte ja zusätzlich sein dass der Püster keinen gültigen Beschuss hat. Bei Variante 2 wäre das gute Stück natürlich Sportwaffe und im Grundkontingent mit drinne. Ist aber nur Spekulation solange es keine konkrete info über die betreffende(n) Waffe(n) gibt. Viele Grüße oswald
  3. Ich finde es mehr als beruhigend dass man als LWB im Ernstfall auf einen wirklich versierten Waffenrechtler zurückgreifen kann. Also auf einen RA, der sich nicht nur bei einigen wenigen "Schauprozessen" feiern lassen will. Wichtiger ist ein Berater der für seinen Mandanten das bestmögliche Ergebnis rausholt und im Zweifelsfall eine rechthaberische Streiterei mit ungewissen Ausgang unnötig macht. Ich will jetzt keine Werbung für das Forenmitglied mit dem Nickname einer Italienischen Waffe machen! RA Carcano ist hier im Forum eine wertvolle Bereicherung. Davon sollte es in Deutschland noch mehr geben. Dankbare Grüße oswald
  4. 150 CHF für einen Besuch der SIG Sammlung? Was ist in dem Preis enthalten? Also wenn da ein Viergängemenü in den "heiligen Hallen" mit dabei ist - Preis okay. Ich hatte vor vielen Jahren schon mal die Gelegenheit zu einer Führung. Am besten hat mir das 1:2 Modell des StGw 57 gefallen das in der SIG Lehrwerkstatt gefertigt wurde. Und die vielen Prototypen..... Für einen reinen Museumsbesuch halte ich 150 CHF überzogen. Viele Grüße oswald
  5. Solange ein, sagen wir waffenabgeneigter Sachbearbeiter / in innerhalb des Ermessensspielraumes bleibt kann man nicht viel machen. Schlägt er / sie über die Stränge und ist der Cheffe ein bürgernaher Landrat oder Bürgermeister sollte man dort einen konstruktiven Dialog suchen. Und: Sachbearbeiter kommen und gehen. Manchmal kann man die Sache auch aussitzen. Gruß oswald
  6. Um was ist es bei dem "Hinze-Effekt" konkret gegangen? Neugierigerweise grüßend oswald
  7. Also wenn ich das richtig gelesen habe und unser viel geschätztes WO Mitglied Carcano die Sache durch persönliche Intervention beim Bundesgesetzblatt die Sache beschleunigt hat, dann gebühren ihm gewaltig Dank und gewaltig viele "likes"!!!!!! Meinen like hat er schon! Das wäre mal auch wieder ein gutes Beispiel dass Tatendrang besser ist als schwarzmalen und jammern. Also Dankeschön, Carcano oswald
  8. Israelisches Sprichwort: Wenn es Gottes Wille ist, schießt sogar ein Besenstiel. (notfalls auch Dauerfeuer) Aber Spaß beiseite, seit wann kann man Laufrohlinge in D wieder frei erwerben? Und seit wann ist ein Lauf ohne Patronenlager aber mit fertiger Außenkontur in D ein freies Teil? Es ist halt ein altbekanntes Problem dass die Sender ihre Programme vollkriegen müssen. Entweder mit beknackten Ami Krankenhausserien (fünfundzwanzigste Staffel) oder mit Enthüllungen die Ottonormalfernsehkucker Angst machen. Heute ist es das AR15, morgen vielleicht die M134 Minigun aus dem Bastlerkeller. Und übermorgen der Kampfpanzer, hergestellt aus Teilen vom Wertstoffhof. So ein Käse ist genauso schnell vergessen wie er abgespult wurde. Lohnt sich eigentlich nicht, sowas überhaupt zu kommentieren. Viele Grüße oswald
  9. Ein Kunde von uns hat heute von seiner Waffenbehörde (Bayern) die Info erhalten dass die Sache am kommenden Donnerstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. (Natürlich meinerseits ohne Gewähr!) Aber warten wir mal ab ob das stimmt, lange wäre a nicht mehr hin. Viele Grüße oswald
  10. Kann ich mir schwer vorstellen! Erstens zu lang, zweitens nur ein Geradezugrepeterier und drittens das Kaliber nicht Natokonform. Okay, die geplanten Stückzahlen an Nachfolgewaffen für die Plastikplempe könnte man immerhin auf egun oder Waffenbörsen zusammenkaufen. Wir ham auch noch zwei oder drei rumstehen. Eine Vers.Nr könnte ich auch einkloppen oswald
  11. Die Oberndorfer sind (in erster Instanz) wohl nur deshalb so gut davon gekommen weil Sie einen der besten Anwälte für Waffenrecht überhaupt als Vertreter haben. Ich kenne diesen Juristen sehr gut und schätze ihn. Er hat schon mehrere bekannte Größen der Branche in Strafsachen rausgehauen oder mit einem dunkelblauen Auge davon kommen lassen. Vor dem sieht halt jeder Staatsanwalt alt aus. Und der Verteter der Klägerseite wie in Koblenz halt auch. oswald
  12. Ich glaube ebenfalls dass die genannte Waffe eine P7 sein könnte. Eine MPi 7 zum Selbstschutz, sofern dies irgendwie möglich wäre würde ich allenfalls unseren Grünen(inninen) zutrauen. Denn im Gegensatz zur berühmten Handtäschchen PPk von Fatima ist so eine Waffe viel harmloser weil sie vom Laufkaliber ja nur ein bisschen größer als eine Luftpistole ist. (Die Farbe der Ökotaliban und der Religion des Friedens war aus) oswald
  13. Die Frage, ob die Waffe (noch nach den alten Richtlinien) vorschriftsmäßig umgebaut ist, kann man entweder anhand eines kleinen rautenförmigen Stempels mit den Buchstaben BKA und einer meist zweistelligen Nummer bantworten. Der Stempel ist ca. 10mm groß und wenn sowas vorhanden ist, ist der Umbau okay. Wenn so ein Stempel nicht drauf ist, würde ich das Gewehr von dem nächstgelegenen Büchsenmacher ansehen lassen. Der kann dann ach beurteilen ob ein vorschriftsmäßiger Umbau vorhanden ist. Viele Grüße oswald
  14. Mosin Nagant 91/30 mit ZF PU 3.5 eindeutig ja. Aber Dragunow - definitv nein. Ich hab noch keinen Dragunow gesehen oder selber geschossen der auf 100 m bei 5 Schuss weniger als 10 cm gebracht hat. Da braucht man auf 300m nicht mehr anfangen. Gruß oswald
  15. Die Lauflänge bezüglich der schießsportlichen Verwendbarkeit wird vom Stoßboden bei geschlossenen Verschluss bis zum Ende der Züge/Felder an der Mündung definiert. Es kann natürlich sein dass oberhalb der gesetzlichen Mindestanforderungen in Sporthandbüchern ach Komp. oder Mfd. zur tatsächlichen Lauflänge hinzugerechnet werden. oswald
  16. Erst mal gaanz vielen Dank. Ihr seit einfach großartig! Wir werden das Problem angriffslustig angehen und sobald es mitteilungswerte Ergebnisse gibt werde ich es hier posten. Viele Grüße oswald
  17. Unser Verein betreibt eine 25m Indoor Anlage mit bisheriger Begrenzung auf 4000J. Bei der letzten Überprüfung der Anlage durch einen Sachverständigen vor ca. 2 Jahren hat dieser die bisher zulässige Verwendung von Langwaffen gestrichen. Die damailge Vorstandschaft hat nicht den Arsch in der Hose gehabt, um gegen diese willkürliche Beschränkung vorzugehen. Jetzt hat die Vorstandschaft gewechselt und deshalb wäre nun die Möglichkeit, die Langwaffen zurück zu erstreiten. Bei einer diesbezüglichen Diskussion hat einer der "Stillhalte-Protagonisten" behauptet, dass mittlerweile dei Werwendung von Langwaffen auf Kurzwaffenständen unabhängig von der Maximalenergie grundsätzlich nicht mehr zulässig ist. Weiß da jemand was darüber und wenn ja, wo wäre die Fundstelle über eine solche Bestimmung? Ich finde es jedenfalls für Schwachsinn wenn man auf dem Stand mit einer .45-70 Contender schießen darf aber mit dem Erma M1 nicht. Wohlgemerkt, es geht bei den Langwaffen nicht um irgendwelche Disziplinen auf 25 m sondern um Funktionskontrolle und ggf. grobes Einschießen. Viele Grüße oswald
  18. Nach Waffengesetz schon.
  19. Ohne klugzuschei$$en: Das ist ein Zivilverfahren vor einem Landgericht. Die Streitparteien werden in dem Verfahren durch eigene, selbst gewählte Prozessbevollmächtigte vertreten. Die PB Beweise anbieten wie z.B. Gutachten und Zeugen benennen. Die Aufgabe der Zivilkammer ist es, Gutachten zu bewerten. Bei wiedersprechenden Gutachten der Streitparteien kann das Gericht die Erstellung eines sog. Obergutachten beschließen. Allerdings vermute ich, dass die Plastikplempenfabrik in diesem Verfahren nur deshalb die besseren Karten hat, weil sie von einem der zwei oder drei besten Fachanwälten Deutschlands für Waffenbelange vertreten wird. Ich kenne diesen Juristen persönlich und schätze ihn sehr. Und er hat zudem ein so geballtes waffentechnisches Fachwissen, dass er sogar mit Kriminaltechnikern der LKA und des BKA auf Augenhöhe diskutieren kann. Wenn HK den G36-Karren nochmal aus dem Dreck bekommt, dann vermutlich nur durch diesen PB. So sehr ich mir auch wünschen würde, dass die Legoflinte baden geht. Die Entscheidung der Ursel, das G36 in die Tonne zu kloppen war richtig. Dann haben im Ranking "miesestes Infantriegewehr weltweit" bald nicht mehr wir, sondern wieder die Briten die Nase vorne! oswald
  20. 23er macht es doch richtig! Wenn der Schulder nicht zur Abgabe der Vermögensauskunft (im Volksmund Offenbacher) erscheint, per Gerichtsvollzieher verhaften lassen. Abgabe einer Vermögensaukunft wir automatisch an Schufa und Kreditreform weitergeleitet. Da hat man viel Freude wenn man einen Handyvertrag braucht oder irgendwas auf Raten kaufen will. Und wenn der Hansel zufällig in einem Arbeitsverhältnis und das Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze ist, kann man ihn immer noch beim Arbeitgeber als Schuldenbaron anzünden. Zumindest ist die Tatsache beruhigend dass der GV einen "Offenbacher" einfordert. Denn wenn der Schuldner die Vermögensauskunft bereits vorher abgelegt hat, geht der GV bei einem neuen Vollstreckungsauftrag für drei Jahre nach Abgabe der Vermögensauskunft erst gar nicht hin. 23er jat jedenfalls einen für 30 Jahre vollstreckbaren Titel. Und ich sehe es eher schwierig, ab welchem Bagatellbetrag man einen Betrüger ziehen lassen sollte. Lernen durch Schmerz für solche Zecken, die sich auf Kosten von ehrlichen Mitmenschen bereichern wollen. oswald
  21. Annahme ÜB: Der gegenständliche Schlafzimmerhändler wäre kein biersaufender Stammtischstratege, sondern ein zum Islam übergetretener Konvertit. Und er preist auf irgendwelchen FB Kanälen die Vorzüge eines Gottesstaates. Und fordert alle strengläubigen Musime auf, sich zu bewaffnen. Und verliert durch seine Postings die Waffenhandelslizenz aufgrund von Zweifeln an seiner Zuverlässigkeit. Gäbe es dann hier ein Lamentieren in Sachen Meinungsfreiheit oder Religionsfreiheit?????? Würde dann endlos über Verfassung oder Grundgesetz oder Beitritt wer zu wem diskutiert werden????? Ich glaube eher nicht. Es würde die Behörde gefeiert werden welche den Wiederufsbescheid erlassen hat. Und das VG, welches den zugehörigen Beschluss erlassen hat gleich mit. Und wo wäre der Unterschied zum tatsächlichen Sachverhalt und der von mir frei erfundenen Fallkonstellation? Manchmal ist es für den Ruf der Legalwaffenbesitzer besser, wenn bestimmte Leute nicht mehr dazu gehören. Egal ob rechtslastige Dumpfbacken oder sonstige gefährilche Wirrköpfe. Viele Grüße oswald
  22. Jacko hat es auf den Punkt gebracht! Als Inhaber einer Waffenhandelslizenz kann man ohne Aufheben größere Mengen Waffen erwerben und anschließend in Verkehr bringen. Wenn man gleichzeitig auf FB gebetsmühlenhaft dämlich und im Kontext zu Straftaten von Flüchtlingen die Allgemeinheit (oder besser alle anderen mitlesenden Idioten) zur "Bewaffnung" aufruft, outet man sich als geistige Zeitbombe. Ich hätte bei dieser Konstellation als Sachbearbeiter der Ordnungsbehörde nicht gewartet, bis füffzig oder hundert EWB-pflichtige Waffen aus dem Bestand des Bewaffnungspredigers "verschwunden" wären. Bei aller Jammerei bezüglich Gängelung der Meinungsfreiheit oder Willkürjustiz, seien wir uns doch mal ehrlich: Die ganzen wirren Posts auf FB waren doch nix anderes als verklausulierte Aufrufe zur Bildung einer Bürgermiliz und letztlich auch zur Selbstjustiz. Wenn so ein blödes Geschwafel von irgendeinem hartzenden Vollalkoholiker kommt, der nicht einmal die Kohle für eine Gaspistole hätte, sehe ich wenig Gefahr. Sobald aber so ein Honk die Möglichkeit hat, über den Großhandel beliebig viele scharfe Waffen zu besorgen, sehe ich das anders. Da hätte ich ein weit mulmigeres Gefühl wenn nur zehn von solchen ausländerhassenden D****n nachts mit Ruger Mini 14 auf der "schwarzen WBK" um die Häuser schleichen als vor den Grüppchen Migranten mit durchschnittlich geringerer Hemmschwelle bezüglich Gewalt. Um diesen Schlafzimmerhändler ist es jedenfalls nicht schade. Möge er allen Anti-Ausländer-Hasspredigern eine Lehre sein! oswald
  23. Ob der Widerruf aller Waffenrechtlichen Erlaubnisse wegen der konkret getätigten Posings rechtmäßig und notwendig war, lasse ich dahingestellt. Irgendwie kommt es mir vor, dass die ganzen asozialen Netzwerke wie Fressebuch, Zwitscher und wie sie alle heißen nix anderes sind wie ein Tummelplatz für Vollidioten. Da hetzt ein Azubi gegen Ausländer und Flüchtlinge und wundert sich, dass er seinen Ausbildungsplatz gekündigt bekommt. Da machen irgendwelche Studenten auf einem fremden Privatgelände eine nächtliche Sause und posten auf FB Bilder und eine vollständige Liste der Teilnehmer. Und wundern sich dann, dass sie eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädingung bekommen. Solche Beispiele lassen sich beliebig fortsetzen. Der bedauernswerte Waffenhändler hätte sich den ganzen Wirbel erspart, wenn er sich seine Finger in Arsch, Nase und Ohren gesteckt hätte, anstatt damit irgendwelchen Schmarrn zu tippen der nur Leute interssiert die noch unterbelichteter sind als er selber. Wenn man Blödheit als Grund für den Verlust seiner Genehmigungen mit einbezieht, halte ich die Behördliche Reaktion für durchaus gerechtfertigt. Viele Grüße oswald
  24. Bezüglich der angeblich guten Idee, das Bedürfnisprinzip über die Waffenhandelslizenz auszuhebeln: Wenn der Waffenhandel nicht erkennbar ausgeübt wird, d.h. nur eine Menge won Waffen zum Privatvergnügen ankaufen und bis zum Sanktnimmerleinstag einlagern, muss die Behörde die Genehmigung wiederrufen. Ach ja, Stichwort "einlagern": Wer glaubt, dass die vorschriftsmäßige Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition bei Privatpersonen auch für den gewerblichen Bereich genügt, der irrt! Bei uns in Bayern ist abgesehen von der mechanischen Absicherung der Geschäftsräume auch eine Alarmanlage mit Aufschaltung zu einer Alarmzentrale eines Sicherheitsdienstes fällig. Keine günstige Alarmanlage vom Baumarkt, sondern VDS geprüft und entsprechend teuer. Auch mit selber installieren ist nix. Muss eine lizensierte Fachfirma machen. Investitonen über den Daumen mindestens 4000 €. Dann laufende Kosten für seperaten Telefonanschluss für die Alarmleitung, 30 € monatlich für die Aufschaltung und 110 € halbjährlich für die Wartung der Alarmanlage. Und wenn man den Weg zum Schlafzimmerhändler endlich geschaft hat und darauf hofft, die Investitionen durch ein paar Verkäufe wieder reinzubekommen, kann man sich über die anderen Schlafzimmerhändler freuen, welche die Preise schon lange verdorben haben. Da muss man sich schon mit Spannen von 50 € zufrieden geben. Bei einem Verkaufspreis von 1500 € wohlgemerkt. Viele Grüße oswald
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