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Merkava3

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Alle Inhalte von Merkava3

  1. Nicht mehr lange telefonieren! Die überzähligen Teile per Einwurfeinschreiben an den Händler senden, Bankverbindung beilegen und eine angemessene Frist für die Rückzahlung setzen. So 7 - 10 Tage nach Einlieferung der Sendung. Aber nicht Zeitraum nennen sondern ein genaues Datum der Frist! Und noch ein freundlicher Hinweis dass nach fruchtlosem Ablauf der Frist ein Mahnverfahren betrieben wird und bei Widerspruch dagegen die Klage. Wirkt meistens Wunder und es wird gezahlt. Wenn das nicht funktioniert braucht der Händler dringend eine auf die Mütze. "Lernen durch Schmerz" Und am schlimmsten tut es am Geldbeutel weh. Viele Grüße oswald
  2. Also wenn das nicht ironisch gemeint war: Bist du besoffen oder spielst du gerade mit dir selbst? Oder beides? Sag uns aber bitte, wie dein erster Kontakt mit einer SCHROTTflinte war.
  3. Eine frühere Partnerin von mir ist ein paar Mal mit zum Schießen gegangen. Dann ist sie in den Verein eingetreten. Es kam die erste Kurzwaffe undsoweiter. Später hat sie eine SLG im BDMP gegründet. Es kam noch die Rote WBK für Sammler dazu und dann war das Tor zur Hölle offen. Ob Geburtstage oder Weihnachten - auf dem Gabentisch gab es dann immer Waffen und Zubehör. Meine liebe Ehefrau geht eher seltener mit zum Schießen. Aber leider trifft sie dann besser als ich. Ich habe insgesamt die Erfahrung gemacht dass die Damenwelt mit den Waffen grundsätzlich so hantiert als wenn der Prüfer für den praktischen Teil der Sachkundeprüfung dahinter stehen würde. In dieser Hinsicht können wir Männer uns die Mädels durchaus als Vorbild nehmen. Viele Grüße oswald
  4. Also ich finde es etwas voreilig, jede ernstgemeinte Frage zum Thema Legale Waffen und Schießsport von vorneherein abzublocken. Wenn jemand etwas negatives zu dem Thema schreiben oder berichten möchte muss man sich nicht die Mühe machen hier im Forum Recherche zu betreiben. Wie die ganze linksgrüne Ideologie-Journaille beweist, reicht es dazu aus sich die angeblichen Fakten selbst aus den Fingern zu saugen. Und über dem Schießsport liegt auch nicht die Omerta, das Gesetz des Schweigens. Aber zu der Frage bezüglich Weibliche Waffenbesitzer: Wohlgemerkt ich bin keine Frau. Sonst würde ich nicht Schießen gehen sondern den ganzen Tag mit meinen Titten spielen. Aber nun Spaß beiseite. Die meisten Frauen mit Waffenrechtlichen Erlaubnissen sind entweder Jagdscheininhaberinnen oder Sportschützinnen. In den letzten Jahren hat sich das Jagen als reine Männerdomäne zu einer Beschäftigung gewandelt die immer mehr das weibliche Geschlecht interessiert. Und viele Sportschützinnen hatten den ersten Kontakt mit Schusswaffen durch den Freund oder den Ehemann. Und wenn dann das Schießen Freude macht (ja, das soll es auch!) dann ist der Weg zum Eintritt in einen Verein und das langwierige Überscheiten aller gesetzlichen Hürden bis zur ersten eigenen Schusswaffe meist nicht mehr weit. Und wenn man in einer Partnerschaft oder Ehe gemeinsam schießt kann man sich mit den jeweiligen Waffenarten gegenseitig ergänzen. Denn Schusswaffen bekommt man von der Behörde nicht soviel genehmigt wie man sich einbildet sondern nur so wenig wie irgend möglich. Viele Grüße oswald
  5. Merkava3

    IWA 2017

    Ich bin auch dafür dass es auf der IWA keine Bekleidungsvorschriften gibt. Sonst müsste ich künftig auf meine ACU Digitarnjacke verzichten und dann kennt mich keine alte Sau. Selbst meine Gattin hätte vermutlich Probleme, mich in einer Menschenansammlung zu finden.
  6. Die Agram waren Mitte der 90er Jahre beliebte Mitbringsel aus dem Jahresurlaub und wurden nach den Betriebsferien in den großen Deutschen Autofabriken verhökert. Meistens als Komplettpaket mit Schalli. Die Plempen waren damals im Ursprungsland scheinbar relativ unbürokratisch zu bekommen.... oswald
  7. Merkava3

    IWA 2017

    Das war sowas wie eine Umfrage was sich die Kunden wünschen würden. Da konnte man abstimmen. Allerdings habe ich Zweifel ob HK den Vorschlag 8 überhaupt noch auflegen könnte. Abgesehen von Restteilen die vielleicht noch rumliegen. oswald
  8. Ich würde mich mit der Sache an das nächst gelegene Beschussamt wenden. An der Waffe nichts mehr verändern und die Hülse natürlich im Lauf belassen. Die restliche Munition aus der Schachtel beifügen und neugierig darauf sein was das Beschussamt zu der Sache sagt. oswald
  9. Ich kann irgendwie verstehen wenn man als ehem. Wehrpflichtiger einen Zappen auf das G3 hat. Die Waffen in den Ausbildungskompanien waren ausgeleiert, totgeputzt und entsprechend unpräzise. Aber eine neuwertige Depotwaffe ist auf 300m ein Gedicht. Hab ich selbst mal ausprobiert. Da war nix mit 10 cm Streukreis auf 100m als Nato Standard. Schöne 15 cm Streukreise bei zehn Schuss und zwei Drittel im 10 cm Kreis. Da möchte ich sehen ob das jemand mit der Plastikpleme hinbringt. Schöne Grüße oswald .
  10. Vielleicht mögen die den einfach nicht. Könnte ich jedenfalls verstehen. oswald
  11. Also ich würde den Ball flach halten und der Behörde die Nachweise erbringen die sie haben möchte. Falls über einen längeren Zeitraum nicht geschossen wurde würde ich eine griffige Erklärung abgeben warum nicht! Und dann für die Zukunft regelmäßige Schießtermine einplanen. Nicht deshalb, umdich wegen der Waffenbehörde zum Affen machen. Nein! Sondern weil Schießen wesentlich mehr Spaß macht als nur die Waffen dafür zu haben mit denen man es könnte. Man kauft sich doch auch keine Geschirrspülmaschine wenn man die Teller trotzdem weiterhin nur mit der Hand wäscht. Viele Grüße oswald
  12. Meines Erachtens gibt es folgende Möglichkeiten: Die Innenverkleidung der Türe abschrauben und nachsehen, ob dort ein Hinweis auf den Hersteller zu finden ist. Sollte der Hersteller noch existieren, könnte die Klassifizierung kein Problem sein. Die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle kontaktieren. Die zuständigen Sachbearbeiter sind freundlich und hilfsbereit. Entweder den Beamten um eine Inaugenscheinnahme bitten oder einen Sachverständigen erfragen, dessen Beurteilung von der Beratungsstelle akzeptiert wird. Sobald ein solches Ergebnis durch die Beratungsstelle vorliegt, wird es auch durch die Waffenbehörde anerkannt. Anhand der Bilder würde ich den Schrank auf Stufe B beurteilen, möglicherweise könnte er auch als Klasse 0 der aktuellen Norm durchgehen. Also erst mal bezüglich "Gleichwertiges Behältnis zu Klasse 0" fragen!!!!! Viel Glück und viele Grüße oswald
  13. Also irgendwie verstehe ich dieses Thema nicht. Wenn man wissen will wie weit eine 7.5 J geht probiert man es auf einer 100m Schießbahn aus oder fährt nach Tschechien. Da interessiert es keine Sau wenn man mit Einverständnis des Bauern mit dem Knicker auf einem Acker rumfuchtelt. Und wenn der TS aus Langeweile eine hypothetische Fallkonstellation breittreten will - meinetwegen. Aber dafür gibt es genug Foren wo sich durchgeknallte und beratungsresistente Typen tummeln. Da gibt es für solchen Dünnpfiff garantiert auch Beifall. Könnte nicht ein Mod. das Thema dicht machen? Wäre für WO mit Sicherheit ein Segen! oswald
  14. Hätte nicht gedacht dass ich heletz auch mal vollumfänglich zustimmen kann. Klingt komisch - iss aber so oswald
  15. Genauso ist es! Und gerade deshalb ist es gut wenn man auf der Anklagebank neben sich einen RA sitzen hat, der sein Handwerk versteht und ggf. dem als Zeugen geladenen Waffensachverständigen die richtigen Fragen stellt. Z.B. ist eine Waffe auch dann unbrauchbar wenn die Bohrungen im Lauf nicht 8mm (bei 7.62) sind sondern nur 6.5mm. Undsoweiter oswald
  16. So wie ich das interpretiere sind die vier Kaschi bisher nur sichergestellt weil der Polizei der Waffenrechtliche Status unklar ist. In solchen Fällen erfolgt erst mal durch einen Sachverständigen des LKA eine Beschau. Sollte sich dabei rausstellen dass die Waffen vorschriftsmäßig abgeändert sind, wird das Ergebnis in der Ermittlungsakte vermerkt. Ein Sachverständigengutachten wir meist nur dann angefertigt wenn von der Beschaffenheit der Abänderung weiter eine Schusswaffeneigenschaft gegeben sein könnte. Der Gutachter stellt grundsätzlich nur den Ist-Zustand fest. Die Strafrechtliche Bewertung erfolgt dann durch den StA. oder letztlich durch den Strafrichter. Da ist dann die ganze Bandbreite des Strafrechts möglich. Einstellung nach §153 wegen geringer Schuld, §153a gegen (Geld)Auflage oder auch Verurteilung. Deshalb ist gerade in Waffensachen die Auswahl des Verteidigers wichtig. Der ausgewählte Anwalt sollte sich im Waffengesetz schon auskennen und nicht erst einlesen müssen. oswald
  17. Grundsätzlich kann die Polizei irgendwelche Gegenstände nur dann einbehalten wenn sie als Beweismittel für Ermittlungen notwendig sind. Das gilt auch für Dekowaffen. Sollten die vier Deko-Kaschi nur zufällig bei einer Hausumdrehung gefunden worden sein, trifft das ebenfalls zu. Rein theoretisch könnte die Polizei Zweifel haben ob die Waffen vorschriftsmäßig demilitarisiert sind oder nicht. Falls nicht, würde der Vorwurf hinsichtlich eines Verstoßes gegen das KWKG im Raum stehen. Allerdings haben in diesem Fall die Ermittlungsbehörden die Beweislast!!! Die müssen Speed28 beweisen dass die Waffen nicht - oder unzureichend abgeändert sind und nicht umgekehrt Speed28 durch Vorlage irgendwelcher Zertifikate. Ich würde Speed28 zu folgender Vorgehensweise raten: - Nur Angaben zur Person machen und nicht zur Sache. - Einen Rechtsanwalt nehmen und Akteneinsicht beantragen lassen. - Auf keinen Fall damit einverstanden erklären dass die Dekostücke eingezogen werden. - Abwarten und die Füße stillhalten. Sofern die Kaschi von Deutschen Händlern gekauft worden sind und nicht nachträglich daran rumgefrickelt wurde, wird es im Endergebnis keine Probleme geben. Die Angelegenheit wird natürlich dauern. Bei Strafsachen sind ein Jahr keine Ausnahme sondern eher die Regel. oswald
  18. Das würde mich jetzt auch interessieren! Gibt es da etwas was abseits der §6AWaffV Problematik am Laufen ist?
  19. Anhand der Farbnuancen hat sich meine Frage, ob der Lower aus Kunststoff ist vermutlich schon erübrigt. Wobei ich dabei keinerlei Nachteile sehe.
  20. Im Vergleich zur Plastikplempe würde die BW mit dem 433er vermutlich einen guten Schritt nach vorne machen. Was mir etwas nachteilig aussieht ist die Form des Abzugbügels. Stichwort "Winterhandschuhe" oswald
  21. Also ich bin auf die Waffe echt neugierig. Vielleicht hat da HK endlich mal wieder was Neues gebaut worüber man nicht nur Kopfschütteln kann (G36 HK121). Ob das Ding eine Ähnlichkeit zum SCAR oder Masada hat ist doch wurscht. Eine Kaffemaschine schaut immer irgendwie wie eine Kaffeemaschine aus und nicht wie eine Bratpfanne. Interessant ist doch was das Gewehr alles kann und was nicht und natürlich auch der Preis. Und als Zivilversion könnte es durchaus eine Bereicherung für das Angebotsspektrum an Selbstladern sein. oswald
  22. Um es hier unmissverständlich deutlich zu machen: Das Schlösschen einer P210 ist ein "wesentliches Teil einer Schusswaffe" im Sinne des Waffengesetzes und für dessen Erwerb bedarf es zumindest für Sportschützen eines Voreintrages in der Grünen. Analog dazu TT33, GSP und C96. Ganz egal ob die Innereien drin sind oder nicht. Ich will hier bestimmt nicht klugschei$$en sondern nur aufklären und verhindern dass jemand aus Unkenntnis Ärger bekommt. Viele Grüße oswald
  23. Das könnte davon abhängen ob die Sache mit einem Freispruch beendet worden ist oder nach §153 oder 153a StPO eingestellt wurde. Also wg. Geringer Schuld oder gegen Auflage. Allerdings dürfte die Durchsetzung von Schadensersatz in jedem Fall eine langwierige und nervenzehrende Sache werden. oswald
  24. ....dann wird er wohl von einem Anwalt vertreten worden sein, der sein Handwerk versteht! oswald
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