So einfach ist es leider, öhm es betrifft ja das innovative Unternehmen für Sperrtechniken
GOTTSEIDANK nicht.
Nach der US-Gesetzeslage ist es sehr wohl möglich, das Mutterschiff zu kapern, wenn
dem Beiboot die Luft ausgegangen ist. Ob die Rückgriffsmöglichkeit bis zu Simmons
möglich ist, keine Ahnung. Bin ja kein Anwalt.
Aber in USA ist es üblich, dass sich spezialisierte Anwaltskanzleien selbstständig
bei möglichen Geschädigten melden, um auf Erfolgshonorarbasis teilweise irrsinnige
Entschädigungen zu erstreiten. Die eigentlichen Opfer bekommen von den Zahlungen
meist nur einen minimalen Bruchteil ab. Den Großteil streichen die Anwälte als Honorar
ein. Und solche Kanzleien bestehen aus Juristen, Privatdedektiven und Sachverständigen
für die jeweiligen Tätigkeitsschwerpunkte. Da hat das jeweilige Angriffsziel oft wenig
entgegen zu halten. Gerade dann, wenn das betreffende Produkt wenig ausgereift ist
oder das nicht wirklich halten kann, was es verspricht.
Man stelle sich folgendes Szenario vor:
Babba hat die 2000 $ Wunderpistole gekauft und will nun Mamma beweisen dass
die Kiddies damit kein Blödsinn machen können. Legt die Uhr fünf Meter weg und
lässt den Junior mit der (geladenen) Wumme auf das Schwesterchen zielen und abdrücken.
Wenn es dann trotzdem rummst, würde mir das Opfer leidtun.
Der Hersteller aber nicht.
Schaun mer mal!
Bei uns wäre es vielleicht möglich, so ein Produktversagen zu vertuschen.
Im Land der grenzenlosen Entschädigungen garantiert nicht....
Viele Grüße
oswald