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Raiden

WO Silber
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Alle Inhalte von Raiden

  1. Historisch wird der Rückdrucklader auch -technisch zutreffend- als Gasdrucklader (z.B. ohne Verschlussverriegelung oder mit Friktionsverschluss) bezeichnet. Das triggert zwar die "Rückstoßlader"-Fraktion, aber das ist mir auch wurscht. Quelle: Die principiellen Eigenschaften der automatischen Feuerwaffen, Karel Krnka, Wien 1902
  2. Habe die Problematik nun an meine örtliche Behörde herangetragen. Diese ist sich jedoch auch nicht sicher und hat den Vorgang zur Klärung an die Landesregierung weitergeleitet. Es bleibt spannend.
  3. @steven blätter einfach in diesem Thread zurück, Genehmigungen werden problemlos erteilt.
  4. Frage an das BKA, ob die von mir mit Ausnahmegenehmigung besessenen Magazine unblockiert in meinen Kat.B-Waffen benutzt werden dürfen, da es sich dann ja um Kat.A handeln würde. Antwort: wir erteilen nur die Ausnahmegenehmigungen, für den Rest sind wir nicht zuständig, fragen Sie Ihre örtliche Behörde. Ist irgendwo nachvollziebar, aber auch irgendwie seltsam, dass mir die Behörde, welche mir den Umgang genehmigt, nicht sagen kann, was ich nun konkret damit machen darf...
  5. Warum essen die Engländer Schwein in Pfefferminzsoße?
  6. https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0301-0400/303-1-21.pdf?__blob=publicationFile&v=1
  7. Habt ihr auch den ganz großen Knaller gelesen? „Die Eignung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ist durch den Antragsteller bei Erstantragstellung und bei jeder Verlängerung durch ein amtsärztliches, ärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis auf Kosten der betroffenen Person zu belegen.“ Zudem wird in dem Schriftststück die ganze Zeit von 'Waffenschein' geredet und dass dieser nur drei Jahre gültig sei. Stimmt soweit ja auch, aber den Verfassern ist wohl nicht klar, dass sie Waffenbesitzkarten meinen. Wir werden von Kompetenz regiert.
  8. Seehofer verteidigte diese Einschränkung: „Magazine mit mehr als 20 Schuss – das sind halbautomatische Waffen. Ich bin nicht bereit, das im Sportbereich zuzulassen.“ Zitat FAZ
  9. Das einzige, was ich sehe, ist, dass man trotz "guter Kontakte und Beziehungen" seit Jahrzehnten doch nur verarscht wird.
  10. Lächerlich hoch zehn - ich hab den Großteil meines Lebens einen Kilometer neben einem der größten Truppenübungsplätze verbracht. Hubschrauber, Jets, Artillerie, Panzer, MG-Feuer, teilweise haben die Scheiben gewackelt. Man hat das aber gar nicht mehr wahrgenommen. Und jetzt wollen sich ein paar Hanseln an ein paar Flintenschüssen stören und labern was von Krieg...
  11. Ich finde es ja herzallerliebst, wie ein Bedürfnis geprüft wird, welches gemäß Gesetz überhaupt nicht geprüft zu werden hat.
  12. https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm "Die WBK gelten im gesamten Geltungsbereich des WaffG. Auf Antrag wird für jede Waffe eine gesonderte WBK ausgestellt."
  13. Immerhin wäre das ausgewählte Elcan Specter DR mal was vernünftiges.
  14. Wie gesagt, Langwaffe ohne Sicherung ist grober Unfug.
  15. Kurzwaffen kommen nur deswegen Sicherung aus, da sie bei Nichtgebrauch in einem Holster stecken. Langwaffe ohne Sicherung ist ne ganz schlechte Idee.
  16. So zum Beispiel beim Schwarzlose MG. Als Rückdrucklader mit verlangsamenten Feder-Masse-Verschluss war das nötig um den Auszuehwiserstand der Hulse zu verringern, da die Öffnung des Verschlusses direkt nach der Zündung begann und die Hülse zu dem Zeitpunkt noch unter entsprechendem Druck stand. Bei G3 und MP5, die nach dem gleichen Prinzip funktionieren, übernehmen das die Entlastungsrillen im Patronenlager.
  17. Kontext beachten.
  18. Besser ist das. Am besten immer die "höhere" Kategorie, wird bei Schalldämpfern ja auch so gehandhabt (wird immer als Kat.B eingetragen).
  19. Tut er nicht. Zum Glück bist du nicht mein Sachbearbeiter...
  20. Nein, die Altbestandsmagazine sind personengebunden. Sie sind nicht an den Besitz einer Waffe gekoppelt. Wenn du deine Büchse verkaufst, darfst du deinen Altbesitz selbstverständlich behalten. Weitergabe nur, wenn der Erwerber eine BKA-Ausnahmegenehmigung zum Erwerb hat.
  21. Mach's, wie Commerzgandalf vorgeschlagen hat, zum Transport im Rucksack einfach in Upper und Lower zerlegen. Klappschaft ist meines Erachtens völlig überbewertet, auch militärisch. Außer vielleicht für Panzerfahrer.
  22. Und führt es dann auch noch zu?
  23. Gerade ne Mail zum Magpul-Mai bekommen, da schlag ich doch glatt mal zu, Wahnsinnsangebot!
  24. Ergänzend: Ein Schaftmagazin ist kein Magazin im waffenrechtlichen Sinne. "4.4 Magazine sind für die Verwendung in Schusswaffen bestimmte Munitionsbehältnisse, die der Aufbewahrung und Zuführung von Patronen im Rahmen des Ladevorgangs dienen." Dies ist bei einem Schaftmagazin oder Schlaufen an der Waffe erkennbar nicht der Fall.
  25. Jetzt erklär mir mal was ganz logisch. Wieso muss man für die "späten" BKA-Magazine einen Antrag stellen? Warum muss über den Antrag entschieden werden, wenn doch allein das Stellen des Antrags eine ewige Verbotsnichtwirksamkeit erwirken würde? Würde dann nicht auch einfach eine Anzeige reichen? Wieso besteht der Gesetzgeber also auf einen Antrag? Wieso überhaupt beim BKA, das für verbotene Waffen zuständig ist und nicht bei der eigenen Behörde, die für nicht-verbotene Waffen zuständig ist? Warum bekommt man eine Ausnahmegenehmigung für verbotene Waffen, denn nichts anderes ist eine Genehmigung nach 40(4), wenn es gar keine verbotenen Waffen sind? In meinen Augen wurde die Nichtwirksamkeit des Verbots bei Stellung eines Antrags bis zur Ablauffrist nur deswegen aufgenommen, damit derjenige, der erst am 1. September 2021 einen Antrag gestellt hat, auch nach dem Stichtag bis zur Antragsentscheidung, die ja einige Zeit in Anspruch nimmt, keine Probleme bekommt.
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