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alzi

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Alle Inhalte von alzi

  1. beziehst Du Dich da auf WaffG §20 Abs.6 (alt Abs.7)? sehe ich so dort nicht.
  2. oder einfach mal die WaffVwV konsultieren......
  3. ist nicht seit der letzten Novelle das unbrauchbarmachen/zerstören nicht mehr erlaubnisfrei?
  4. alzi

    Schwarzpulver Lagerung

    liegt aber auch etwas an der "näheren Umgebung", dass da was zerfetzen kann.
  5. ganz eindeutig: jein! Edit meint ich sollte anfügen, dass das ganz so einfach nicht ist, wir sind ja schließlich in Deutschland.
  6. lesen von WaffG AWaffV WaffVwV kann auch "interaktiv" sein.....
  7. du hast den von @thomas.h o.g. thread gelesen? nein? schade, da hab ich sogar die entsprechende Passage zitiert!
  8. Erlaubnisfreien Erwerb auf dem Stand zum sofortigen Verbrauch gibt es im Sprengstoffrecht nicht. Bei Munition ist das nach Waffenrecht möglich. Überlassen und Erwerb von Pulver ist Umgang, Umgang ist erlaubnispflichtig. Wie man das auf dem Stand handhabt, steht in JEDER Sprengstofferlaubnis nach §27 drin, sofern sie das Standartbüchlein von der Bundesdruckerei nutzt und nicht händisch abgeändert wurde.
  9. Und er hat dargelegt, wie die Rechtslage diesbezüglich war und jetzt ist. Was interessiert da dann noch was ein Händler trotzdem gemacht hatte? Insbesondere nach der letzten Waffenrechtsänderung .....
  10. nein! .... aber erlaubnisfrei.
  11. alzi

    Revolver Kal. 44/45

    Beleg dafür ?
  12. Zuverlässigkeit, persönliche Eignung..... ....dick genug?
  13. warum fragst Du das nicht eGun? Edit. Das wäre nämlich redundant wegen "Minderjährige dürfen die eGun-Website nicht benutzen."!
  14. ..... würde ich mal überdenken. Zumal Du es hier öffentlich verkündet hast, wirds nix mehr mit "Versehen". (Voller) Reservekanister im Auto bringt Dich in D in aller Regel an ne Tanke, auch mit Corona.
  15. Du bist also im Besitz von Dir selbst geladener Munition in .22 lr? ja, dann darfst Du die auch weiterhin besitzen mit Deinem 27er! Doch, Du hast das behauptet! Schreib also nicht so n Mist hier im Rechts-Forum, sonst glaubt das noch wer. Die richtige Rechtsnorm hast Du selbst zitiert, jetzt musst Du sie nur noch verstehen! Also, kauf den Stempel und gut is, vergiß den Rest, oder mach Dich mal richtig schlau.
  16. erklär das mal bitte. würde mich brennend interessieren, ist ja hier die Rubrik Recht. - für besagte .22 (lfB/lr) - andere Munition, falls das rechtlich von Bedeutung wäre
  17. theoretisch kein Problem, wenn alles innerhalb Grundkontingent. aber........ ...frag einfach erst bei Deinem Verband ..... ...und dann EVTL. bei Deiner Behörde.... bevors Probleme gibt!
  18. Es gibt nicht nur den 14/4 bzw. neuerdings dann 14/6.
  19. alzi

    Waffensachkunde

    Sowas passiert, wenn man nach Fragenkatalog lernen will. Lies GANZ: -WaffG, mit Anhängen! -AWaffV -WaffVwV Dann erkennst Du auch problemlose selbst die Fehler in den Fragenkatalogen (oder Apps usw.). Du darfst dann gerne noch Beschußgesetz (mit Verordnung) und Sprengstoffgesetz (mit Verordnungen und VwV) dazunehmen. Das hilft auch beim differenzieren von "Munition", "Patrone", "Ladung", "Geschoss" usw. usf. ..... Wenn Du es richtig lernen willst, dann nimm die Original-Quellen und keine Meta-meta-meta-Daten!
  20. und der Behörde ist der §8 wohl auch unbekannt, es sei denn die Aussage wurde gekürzt.
  21. Da KANN garkeine Gefährdung für die Famlie vorliegen, die persönlichen Daten der Kommando-Soldaten sind doch GEHEIM!
  22. alzi

    Einhandmesser

    der Sgt. war schneller
  23. .... aber der VOLLZUG des Waffenrechts. Und die Landesinnenministerien mit Ihren Erlassen........ etc. pp ...... theoretisch! Bundesrecht faktisch! noch immer Kleinstaaterei in nicht wenigen Bereichen des Waffen- und Sprengstoffrechts .... und die meisten Gerichte schei$$en auf die WaffVwV in ihren Entscheidungen, denn für diese ist sie nicht verbindlich.... oder schlicht...... einfach nicht existent, wenn sie das so wollen.
  24. Ein Vermächtnis bedarf der Schriftform, und die Erben können dem Vermächtnis widersprechen.
  25. ja und morgen hast einen anderen Sachbearbeiter, oder der einen anderen Abteilungsleiter und den Schrieb kannst verbrennen. und solange nicht ALLE Waffenrechts-Behörden bzw. deren Sachbearteiter in ALLEN Bundenländern bzw. deren Innenministerien das gleich sehen.......KANN Dir das garnicht egal sein. solange hat da garnix Bestand.
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