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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Mausebaer antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Die gibt es doch schon längst bei geschätzt 25 Mio. Feuerwaffen in privaten Händen (SAS, Stand 2007). Was auf der Strecke bleibt sind Sport, Umweltschutz und Geschichte. Euer Mausebaer -
Das haben dann im Einzelfall die Gerichte zu klären. Angesichts der §§ 53f. StPO wäre eine Pflicht wohl nur schwer zu begründen. Euer Mausebaer
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Eher zivile Klage auf Schadensersatz und ggf. anschliessende, zusätzliche berufsständische Entscheidung. StA und Richter machten sich da doch nur das Leben selbst schwer. Dein Mausebaer
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Es besteht nur die Chance, dass nach den Vorschriften über Notstand auch die StA und Gerichte der Ansicht sind, dass die mögliche Gefährdung den Schutz des Geheimnisses übersteigt. Falls Du tatsächlich von der Schweigepflicht entbunden würdest, ist die Gültigkeit der Entbindung äusserst fragwürdig. Wer so zugekokst, dass er das macht, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu keiner rechtsverbindlichen Willenserklärung fähig. Dein Mausebaer
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Ähm, § 203 Abs. 1 StGB meint dazu: Dazu steht dort in Abs. 3: Die Ausnahmen dazu sind Notstand, Notwehr und § 138 StGB. Dein Mausebaer
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Bei der Sachkunde nur die Fragen-Antworten auswendig gelernt?
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Es gab mal ein gemeinsames Schreiben von Bundesbank und BMF wie Nachprägungen vom Original abweichen müssen, um nicht als Falschmünzen angesehen zu werden.
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Wenn das kein Copy + Paste - Fehler ist. Für die normal lange Version in Basiskalibern kennen ich die Linksversion schon, aber für's Covert wäre sie mir neu. Dein Mausebaer
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Längere Jagdscheinpause - was passiert mit Waffenbesitz?
Mausebaer antwortete auf mock's Thema in Waffenrecht
... nur wie bringt er die Mutter dazu, sich vorzustellen und die Stelle dort anzutreten? -
Längere Jagdscheinpause - was passiert mit Waffenbesitz?
Mausebaer antwortete auf mock's Thema in Waffenrecht
Warum Glück? Das Problem ist doch, dass die Masse der Menschen in G'stan bei Feuerwaffen nur das "Lernen am Vorbild" á la Bandura zur Verfügung steht. Die falschen Mythen, die dabei von den alten und neuen Medien vermittelt werden, sind bestenfalls unterhaltsam. Das Ergebnis ist dann binär - die einen gieren nach der angeblichen Omnipotenz des Feuerwaffenbesitzes und die anderen fürchten ihn. Weitere Lernquellen stehen den meisten hier nicht (mehr) zur Verfügung. Du wirst mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Deiner Tochter ein anderes Bild von Feuerwaffen und Feuerwaffenbesitz vermittelt haben, als die Medien. Also ist auch das Ergebnis bei Deiner Tochter ein anderes. Dein Mausebaer -
Längere Jagdscheinpause - was passiert mit Waffenbesitz?
Mausebaer antwortete auf mock's Thema in Waffenrecht
@baer42 Genau so. Wenn vorübergehend kein JJ gelöst wird, dann müssen auch die Waffen und die Mun. vorübergehend den Besitzer wechseln. -
Ist im Kern nichts anders als back to the roots. Die frühen Selbstladepistolen sollten ja auch oft in der vermeintlichen Lücke zwischen KW und LW operieren und kamen mit Flaschenhülse und Anschlagschäften. Diese "Lücke" zwischen KW und LW ist schon etwas Interessantes, wie sie immer wieder versucht wird, mit großen Pistolen, NBW/PDWs und Carbines zu füllen. Viele interessante Entwicklungen mit limitierten Nutzwert wurden damit hervor gebracht - C96, M1+M2 Carbine, APS, MP5k-NBW, XM177 bis M4 und P90 sind da nur die bekannteren Exemplare. Euer Mausebaer
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DTA-SRS-Covert-Rifle; mehr braucht Mann nicht. http://media-cache-ak0.pinimg.com/736x/12/03/01/120301198d5b7d5db182d8f5c27659eb.jpg Nur da es die nicht auf links gibt ... Euer Mausebaer
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... dumm nur, dass die Zweireiher nicht zu den zuverlässigsten SSW gehören.
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Oft immer noch deutlich billiger in der Anschaffung. Das war irrsinniger weise auch das Argument für die Einführung des kleinen Affenseins. Als ob jemand, der einen Raub begehen will, dafür versuchte, einen kleinen Affenschein zu erhalten. Dein Mausebaer
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Es gibt so einiges, was die Ex-Öschis nicht besitzen dürfen, was in G'stan besessen werden darf, wenn man es denn in G'stan überhaupt besitzen darf. Dafür dürfen nicht nur mehr Ex-Öschis Feuerwaffen und Mun. besitzen, sie dürfen auch einiges besitzen, was hier absolutes Hundepfui ist, z.B. S&W Modell 53, die nach dem 31.12.1969 gebaut wurden. Dein Mausebaer
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Hat doch erreicht, dass er bzw. seine Mun. interessant wurde. Hätte er erklärt, was es mit der Mun. auf sich hat, gäbe es hier jetzt auch keinen Thread dazu. Euer Mausebaer
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Nur wenn sie von einer Behörde genutzt wird. Ganz normale Mun.. Nur mit coolem schwarzen Geschoss und extra teuer. Das VM-Geschoss soll etwas schwachwandig sein und hat eine kleine Vertiefung in der Spitze. Dein Mausebaer
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Es kommt halt auf die aktuellen Umstände an. Die P7 wurde angesichts der Bedrohung der Spitzen von Politik, öffentlicher Verwaltung und Wirtschaft durch den RAF-Terror extra als eine Polizeipistole entwickelt und eingeführt, die maximale Schuss- und Trefferbereitschaft bei einem hohen Sicherheitsniveau ermöglicht. Aber Heute gibt's ja nur islamistischen Terror gegen den öden Pöbel - da braucht man so eine Dienstpistoleneigenschaft nicht mehr. Euer Mausebaer
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Nein, ganz so dappisch ist man dann doch nicht. Das eine und andere wird tatsächlich gegenseitig anerkannt. Wer es wird, wird sich vermutlich nach einer politischen Interessenabwägung ergeben. Wenn HK bis dahin einen neuen Bw-Groß-Auftrag hat, tippte ich auf Walther. Falls nicht, bräuchte HK wohl den Auftrag, um ihre Anleihe erfolgreich rollen zu können. Falls das mit dem Rollen nicht klappt, käme da wohl die Insolvenz mit anschließender politischer Rettung durch die Grünen. Den Eckernfördern fehlt inzwischen etwas die Inlandsfertigung. Das kommt bei öffentlichen Aufträgen gelegentlich nicht ganz so gut an. Dein Mausebaer
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Nein, das Hauptproblem von Tarnmustern ist, dass die dämliche Umgebung sich einfach nicht den verwendeten bzw. beschafften Mustern anpasst. Dein Mausebaer
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Genau so. Nur wenn die äußere Typidentität gem. der WaffVwV Tz. 15.8 gegeben ist und mindesten einer der drei Trigger des § 6 Abs. 1 AWaffV zutrifft, ist ein Ausschluß vom Schießsport gegegben. Tz. 15.8 führt hierzu aus: "§ 6 Absatz 1 Nummer 2 AWaffV setzt sowohl den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe als auch das Hinzutreten mindestens eines der in den Buchstaben a bis c genannten Merkmale voraus. Der Anschein ist nach objektiven Kriterien zu bestimmen. Er ist bei äußerer Typidentität mit einer Kriegswaffe gegeben." Dass sich auch das zuständige BKA nicht immer daran hält, ändert nichts daran, dass es sich beim Bescheiden daran halten müsste. Euer Mausebaer
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Vergiss es! Postfaktisch ist nichts, das mit Trumps Wahlkampf entstand. Unser gesamtes WaffR wurde mittels Postfaktilität durchgesetzt. Mit Fakten wäre das nie möglich gewesen. Dein Mausebaer
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Zu den Waffen, legale Besitzer! Analyse von Gregor Wensing
Mausebaer antwortete auf TG's Thema in Waffenlobby
... und rein formell ist es das ja auch. -
Im Prinzip richtig. Nur auf "seinen" Seiten hat er die Möglichkeit von ihm unerwünschte Fakten jederzeit zu löschen und auf anderen Seiten droht der Streisand-Effekt. Daher dürfte es besser sein, dort, wo man sich bereits auf ihn und seine "Fakten" bezieht, diese richtig zu stellen, und ansonsten ihn und seinen Unfug möglichst totzuschweigen. Dein Mausebaer