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Mausebaer

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  1. Das sowie so nicht, weil unsere Regierungen ja bestimmte Übungen im Sport auch mal gleich verboten haben, als sich aufkamen (Ein Schelm, der hier Böses denkt! ). Aber diese WO Threads, wenn sie denn tatsächlich auf Fakten basierten, sind Extreme. Sie als ein Maßstab zu nehmen wäre ein klassischer Publication Bias. Dein Mausebaer
  2. @German Freundlicher Weise sind eine ganze Reihe von solchen religiös-politisch motivierten Selbstmordbombern bereit, sich kurz vor ihren Taten zu erkennen zu geben. Schließlich sollen die Opfer ja noch erfahren für welche Sache sie gleich sterben dürfen. Bei jenen Bobenanschlägen, wo der oder die Täter da keinen Wert darauf legen - weil sie vielleicht dazu gezwungen worden - oder sich einer klassischen Fern- oder Zeitzündung bedienen, sieht es natürlich anders aus. Was jedoch kein logischer Grund ist, auf die Rettungschance bei den anderen Tätern zu verzichten. Dein Mausebaer
  3. Doch das passt schon. Der illegale Besitz ist doch illegal. Ziel ist es, zu verhindern, dass jemand mit Waffen effektiv üben kann (Grundlegender Fehler der DDR. Wer seine Bevölkerung auch noch selbst derart militärisch trainiert, der kann halt auch nicht mehr chinesisch lösen), und zu ermöglichen, dass jemand bei dem Waffen gefunden werden, alleine aufgrund dieser Tatsache, verurteilt werden kann. Dass sich der Besitz von Gegenständen, die ein geschickter Heimwerker mal so eben übers Wochenende herstellen kann, nicht verhindern lässt, ist den kundigen Antis vollkommen klar. Dein Mausebaer
  4. Also die Waffe sollte schon drinnen stehen und der Stempel für die MEB sollte bei Grün auch da sein. Wobei der Eintrag ja auch ggf. durch den, die Waffe verkaufen Händler vorzunehmen ist.
  5. "Waffenscheine" dienen ja auch nicht dem Schutz der Bürger sondern dem Schutz der Regierung vor den Bürgern.
  6. Falsch! "Waffenscheine" sind ein deutliches Kennzeichen von jener Art von restriktiven Waffengesetzen, mit denen Regierungen, versuchen, die Bevölkerungsteile wehrlos zu machen, die ihnen nicht gewogen sind bzw. bei denen sie glaubt, dass sie ihnen nicht gewogen sein könnten. Dein Mausebaer
  7. Jein, nicht das Führen hilft, sondern der effiziente Einsatz der mitgeführten Schusswaffen, bevor der Täter die Sprengvorrichtung zünden kann. Was implizierte, dass Vollidioten derzeit keine Schusswaffen führen könnten. Das ist jedoch völlig falsch. Sie können es, sie dürfen es nur nicht und wenn sie aufgrund einer psychischen Erkrankung oder Störung sich oder andere gefährdeten, egal ob mit oder ohne Waffe, werden sie untergebracht bis sie nicht mehr gefährlich sind oder nicht mehr gestört. Dein Mausebaer
  8. @joker_ch Es gibt viele Menschen in G'stan, die ernsthaft glauben, es gäbe im Umgang mit Feuerwaffen "DIE AMERIKANISCHEN VERHÄLTNISSE" und diese sähen aus wie das typische Ende eines Viehtriebs in einem Stereotypen bedienenden Western. Dein Mausebaer
  9. Es ist das erklärte Ziel unseres WaffG, den wehrlosen Bürger zu schaffen (vgl. Der Spiegel 47/1971) Dieses Ziel wird seit dem konsequent und m.M.n. sehr erfolgreich von allen Bundesregierungen verfolgt. Dein Mausebaer
  10. Möglich ist das schon, wie Beispiele aus aller Welt zeigen. Nur gewollt ist das nicht - weder in Großbritannien noch in Deutschland. "Möglichst in allen Regionen ist allen Bürgern zu verwehren, sich zu bewehren." (vgl. Der Spiegel 47/1971) Dein Mausebaer
  11. Die meisten Händler werden die Änderung noch gar nicht auf dem Schirm haben. Wer von denen nicht auch noch mit Waffen und Munition handelt, hat i.d.R. kaum mehr Ahnung vom Waffenrecht und seiner Entwicklung als die sportschaubegeisterte Masse. Dein Mausebaer
  12. "Psssst! Am Montag woll'n die Kontrolletties bei mir ne 36er-Prüfung machen. Kann mir jemand mal kurz einen A-Schrank für 5 Lange leihen? " DAS glaubt doch nicht einmal der MR a.D. Brennecke. Dein Mausebaer
  13. ... um sie in die Waffenschrankbesitzkarte einzutragen.
  14. Na, immer hin eine Meldung. Das ist schon einmal 1000 Promille mehr als von den anderen Verbänden kam.
  15. Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts
  16. Obwohl ja nicht die Mücken töten, sondern die übertragenen Krankheitserreger, wie z.B. das Plasmodium malariae. Wobei mir die Werte von M&M sehr niedrig vor kommen. Euer Mausebaer
  17. Du hast die Eierbecherle mit Füllung? Ansonsten packe besser eine Kopie vom WaffG in den Schrank! Dein Mausebaer
  18. C- und B-Waffen fallen aber unter das KWKG.
  19. Es ist waffenrechtlich nicht verboten, "Gaser" in verschlossenen Behältnissen zu verwahren, wenn § 36 Abs. 1 WaffG eingehalten wird. Dein Mausebaer
  20. Seit wann ist bei Bowie-Messern die Größe entscheidend für die Waffeneigenschaft? Ur-Opas selbst gemachter Grabendolch ist §36 Abs. 1 WaffG und das kurzschwertartige Kochmesser darf sich waffenrechtlich stets griffbereit auf der Arbeitsplatte tummeln. Das Dölchle wurde hergestellt, um die eigene Angriffsfähigkeit zu erhöhen , und das Kochmesser zum Zubereiten von leckeren, gesunden Mahlzeiten. Euer Mausebaer
  21. Tschja, leider allzu häufig ähnliche Ergebnisse. Wenn man dann noch bedenkt, dass auch auf anderen Gebieten mit dieser Fachkompetenz gearbeitet wird, will man Gott danken, dass gewerbliche Lobbyisten scheinbar i.d.R. effizienter arbeiten als wir und unsere angeblichen Vertreter - auch wenn ich mir nie eine klassische Energiesparlampe gekauft habe. Euer Mausebaer
  22. "Lächerlich" sind die Vorschriften nur, wenn man sie isoliert betrachtet. Betrachtet man sie im Kontext mit den zwei bekannten Credi zum privaten Waffenbesitz von Siegfried Schiller, dem Quasi-Vater unseres bundeseinheitlichen WaffG, dann bekommen sie Sinn. Dein Mausebaer
  23. Derzeit lautet § 36 Abs. 1 WaffG: Also abgeschlossenes Arbeitszimmer reicht vielleicht noch für Ur-Opas Grabendolch und Armbrüste, wenn kein anderer reinkommt. Bei "freien" Schusswaffen musst Du die Munition dann aber auch noch getrennt von den Waffen z.B. im abgeschlossenen Hobbyraum aufbewahren. Wir hatten hier mal den Fall, dass einer bei einer §36er-Kontrolle eine SSW und passende Mun. ungetrennt in einem Waffenschrank < Euro 0 liegen hatte. Das war's dann halt mit der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. Dein Mausebaer
  24. Also für den waffenrechtlich Sachkundigen null Information. welche Sicherheitsbehältnisse bei wem und wo wurden wie aufgebrochen und wo gestohlen? wieso wurde nur eine Waffe mit Sicherheit gestohlen und welcher Art, wem, wie sowie wo? So heißt das Ganze ja nur: "Es werden immer mal gesicherte Aktenschränke aufgebrochen und Geldkassetten gestohlen oder ähnliches. Eine einzige Waffe, welcher Art und Aufbewahrungspflichtigkeit auch immer, wurde entwendet. Zu der Waffe, dem Aufbewahrungspflichtigen und den Umständen, unteren denen dieses geschah, werden keine Angaben gemacht." Trotzdem danke! Dein Mausebaer
  25. In den letzten 27 Jahren €11.180,67 z.zl. Reparaturen und Wartung und noch steht etwas Fahrtüchtiges vor der Tür.
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