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PetMan

WO Silber
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  1. @Rene2109 Ich bezog das auf " Waffe beantragen " , hab ich dich falsch zitiert, sorry. Wenn das Bedürfnis in den ersten 10 Jahren vom Amt überprüft wird, ja, das kann der Verein machen. Der sollte sich dann sicher sein das jemand in der abgefragten Zeit genug geschossen hat. Nach den 10 Jahren wird keine fixe Häufigkeit mehr gefordert, nur noch die Mitgliedschaft muss bescheinigt werden .
  2. Noch so ein Punkt....das Amt hat da nix mehr am Bedürfnis zu Prüfen, das ist Sache der Verbände. Will das Amt da noch was extra sehen den Verband informieren. Dessen Befürwortung wird damit nämlich in Zweifel gezogen. Das Amt hat eigentlich nur noch die Zuverlässigkeit und die Unterbringung der Waffen zu Prüfen. Der Rest ist Wunschdenken mancher SB .
  3. Klar, wenn der " Befürworter " des Verbandes das durchwinkt hat man Glück. Und das Amt sieht das Schiessbuch normal gar nicht. Macht man das aber so wird es irgendwann hoch kommen und der Ärger ist da. Und zwar für alle, Verband, Verein und den Schützen. Und wenn der Verband deinen Namen nicht aus Ergebnislisten kennt merkt der das u.U. direkt. Bei dem Verband brauchst dann nix mehr zu beantragen, wenn überhaupt noch irgendwo. Meine Antwort bezog sich hauptsächlich auf " Nur dieses Buch zählt " und das ist Quatsch. Ich hab KW deutlich über Kontingent und dafür war noch keiner in den Keller Termine zählen oder mit meinem persönlichen Schiessbuch abgleichen.................
  4. Aha.....wer hat dir das Erzählt ? Es gibt nicht mal eine gesetzliche Pflicht ein "Standbuch " zu führen . Keine Norm wie es, wenn es eins gibt, aus zu sehen hat. Termine sind " Glaubhaft " zu machen. Weil mich mein Vorstand jede Woche auf dem Stand sieht unterschreibt der mir Blind die Teilnahme am Schießsport. Da geht der nicht auf den Stand Termine im Schiessbuch zählen. Und dem Landesverband reicht mein minimalistisches persönliches Schiessbuch , auch für Waffen über Grundkontingent. Es gibt nicht " DIE VORGEHENSWEISE " beim Nachweis der Trainingstermine. Bei manchen Leuten reicht es den Namen zu Googlen um genug Termine in der Presse/Ergebnislisten zu finden .......
  5. jepp........ Bei uns gabs auch mal trouble im Verein von wegen Buchhaltung . Dabei kam hoch das einige " Mitglieder " seit Jahren keinen Beitrag mehr gezahlt hatten. Die wurden schriftlich aufgefordert nach zu zahlen, wer das nicht tat wurde aus dem Verein " abgemeldet und der Behörde gemeldet. Ob Rückwirkend und mit Folgen für die Ex- Mitglieder kann ich nicht schreiben. Waffenrechtliche Erlaubnisse hat keiner von denen in der Zeit vom Verein befürwortet bekommen. Beschwerden der ehemaligen Mitglieder habe ich keine mit bekommen.
  6. Im Saarland KÖNNTE es nächste Woche wieder losgehen mit den Innenständen. Am Freitag hab ich einen Slot von einer Stunde auf einem Teilgedeckten Stand hier im Saarland, die Schiessen seit Februar schon wieder. https://breaking-news-saarland.de/saarland-will-restaurants-kinos-und-hallensport-wieder-erlauben/
  7. PetMan

    Erben WBK

    Wie immer macht jede Behörde was sie will, ich kenne eine der reicht der von Steven geschilderte Sachverhalt in Schriftform aus. Gibt halt solche und solche......
  8. Mein 2.Verein in Winterbach ( Kreis St.Wendel, Saarland ) hat seit glaub Anfang Februar die 50m und neu auch die 100m Stände auf . Beide " Teilgedeckt" . Die meisten anderen Vereine im Saarland haben noch zu. Kommt also auch auf den Kreis/Landrat an, vermute ich. (Der 100m Stand war wegen Auflagen des Schiessatndsachverständigen zu und die Lüftung musste verändert werden, hatte also nix mit Corona zu tun. Die Schiesshalle mit 10 Bahnen a 25m sind auch wegen dem Sachverständigen zu und nicht wegen Corona )
  9. Wo ist " bei uns " ?
  10. Das wird dir dein SB sage können........oder vielleicht auch nicht. Aber imho ist die nicht KWKG, sondern in dem Fall nur Deko...............
  11. Die ist Konstruktionsjahr vor 1945 , da sollte das KWKG aussen vor sein.
  12. In aller Regel sind die Kontrollen angekündigt, wer zu unpassendem Zeitpunkt jemand unangemeldet ins Haus lässt ist selber schuld. In Coronazeiten 2 mal. Und wenn ich weiß das die Kontrolleure kommen würde ich es wie @callahan44er halten. Man muss denen keinen Grund zur Diskussion liefern, auch wenn es nicht verboten ist Munition im Magazin zu lagern. Ich habe 5 verschiedene Schränke mit Munition, wenn die einen davon sehen sollte das reichen. Und eigentlich geht die auch gar nix an WAS ich da drin habe, die sollen die sichere Aufbewahrung von Waffen ( und Munition, wobei ich mir da grade nicht mal sicher bin ) kontrollieren. Und nicht meine Schränke durchsuchen. Dafür brauchen sie ein besonderes Papier...........................Die bekommen gezeigt wozu ich verpflichtet bin, wer denen alle Schränke, Koffer oder Taschen aufmacht und zeigt ist alles was daraus resultiert selber schuld. Wir müssen uns an die Gesetze halten und tun das auch, aber dann müssen die sich auch an die Gesetze halten und keine Kontrollen generieren die vom Gesetz nicht gedeckt sind.
  13. Der ist ist nicht böse, der will nur spielen. Ist ein ganz netter im real live......
  14. Ich rief auf der Behörde an und hatte die Stammdatenblätter nach 2 oder 3 Stunden als email . Die erste Version.....................Nachdem ich alle Fehler darauf gefunden hatte rief ich nochmal an, gab die Fehler durch und bekam kurz darauf die 2. Version, auf der ich dann keine fehlerhaften Eintragungen mehr hatte . Jetzt hab ich nur noch eine Manurhin PP im Kaliber " 7,65 Luger " als Fehler in der WBK, das wird beim nächsten Besuch auf der Behörde dann auch noch geändert........................ist dann mein 3. oder 4. Fehler in den WBK`s, der dann mit Dienstsiegel geändert wurde. Will sagen: Wenn ihr die STammdatenblätter bekommt unbedingt kontrollieren, die strotzen vor Fehlern.
  15. Hier kann man den Artikel sogar lesen................. https://www.welt.de/regionales/hamburg/article225969591/Mehr-als-2000-Schuss-Munition-in-Einfamilienhaus-gefunden.html
  16. Die gibt es immer noch und genau so schiesse ich ein oder zwei mal im Jahr meinen eigenen Revolver. Dafür stelle ich mir kein Kilo Schwarzpulver hin und reduziere meine Pulvermenge . Meinen hatte ich auch aus einem Erbe übernommen und so vor der Schrottpresse gerettet........
  17. Den 4mmM20 kann eigentlich jeder volljährige Bedürfnisfrei erwerben. Aber die Kosten drum herum, Voreintrag, Tresor, das es keine Munition mehr dafür gibt, das ist das Problem. Der Vorderlader geht auf jede gelbe WBK, aber wer macht sich die 10 Plätze mit sowas voll???
  18. Mit 100%iger Sicherheit nicht. Bis vor einigen Jahren waren solche " Waffen " frei ab 18 zu haben.....davon liegen noch hunderttausende in irgendwelchen Haushalten die damals nicht nachgemeldet wurden. Eure stehen ja anscheinend sogar auf einer WBK.
  19. Auch für diese ehemals freien 4mmM20 Waffen braucht man heute eine Erlaubnis zum Erwerb, sprich einen " Voreintrag ". Eine Genehmigung von der Waffenbehörde. Die zu bekommen ist kein Problem, dieser " Voreintrag " kostet aber mehr als die Waffe wert ist. Ich selber habe auch noch so eine Waffe von Reck auf meiner Karte, aber eine neue Erwerben würde ich nicht mehr. Zumal in dem Kaliber keine Munition mehr hergestellt wird. DU selber dürftest die Waffe auch übernehmen, als Erbe. Aber....der dann benötigte Waffenschrank würde den Wert des Revolvers aber um ein zigfaches übersteigen. Ist also nicht so einfach. Gibt aber wohl noch Sammler solcher Teile, bei egun sind immer mal wieder welche drin und gehen auch weg. Den Vorderladerrevolver kannst du mit Sicherheit noch bei Egun verkaufen, komischerweise habe ich selber auch so einen in meinen Tresoren liegen.
  20. Im Saarland gilt sie nur für den Tagestourismus, also einkaufen in 20km ist kein Problem.
  21. PetMan

    Inhalt Range Bag

    Ich weiß schon gar nicht mehr was alles in meinem Range Bag drin ist, aber es ist definitiv zu schwer . Nimmt man aber was raus dann ist zu 99,99% genau das was man beim nächsten Schiessen bräuchte......................
  22. Du führst die sicher nur exemplarisch auf, weil imho gilt die Magazinbegrenzung nur für Zentralfeuermunition. Und in der Tat gibt es in deutschen Gesetzen keine Pflicht für Privatleute Rechnung für egal was auf zu bewahren. Hier werden " Pflichten " durch die Hintertür eingeführt.......Analog zur Coronaquarantäne: Meine Tochter lernt Erzieherin und in ihrer Gruppe war eine Kollegin positiv getestet worden. Von der Ortspolizeibehörde kam die " Polizeiliche Anordnung " die u.a. dazu Verpflichtet 2 mal täglich die Körpertemperatur in ein beiliegendes Coronatagebuch ein zu tragen. Somit wird quasi der Besitz oder zumindest der Zugriff auf ein Fieberthermometer angeordnet. Egal ob das Sinn macht oder nicht, sowas stößt mir immer sauer auf............
  23. Laut Rückmeldung von Schützenkollegen handhabt es der Kreis Saarlouis genauso .
  24. Kann ich bestätigen. Unser Lamellenkugelfang ist bis 7000 Joule zugelassen und recht massiv. Da " Schwingt "nix " nach. Den Einschlag hört man raus, aber nur unter elektronischen Gehörschützern. Aber nicht besonders laut . Mit normalem , passiven Gehörschutz geht das im Schussgeräuch absolut unter
  25. Es war aber definitiv ein Fehler den alten Verein zu kündigen. Sonst gäbe es jetzt diese Probleme nicht
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