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PetMan

WO Silber
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  1. Das glaube ich dir gerne, wenn du mir zeigst wo das steht. Jedenfalls verweisen sowohl Frankonia als auch der DSB in seinem Plakat auf die 5 KW und mit Befestigung auch 10 KW. Auch bei den Nuller Schränken.
  2. Braucht es nicht, bei den ganzen Änderungen die da waren kann das schnell passieren
  3. Plus noch eine 32er oder 38er für Zentralfeuer. Dann noch in KK eine Spopi, noch eine freie Pistole, noch eine KK für OSP ,Vorderlader.....auch beim DSB gehen mehr als 4 KW, wenn auch nur 4 klassische GK............( mit Zentralfeuer auch 5 )
  4. Stimmt so leider auch nicht, wenn ich auf deinen Link gehe. Frankonia sagt auch was anderes. 0er unter 200 Kg 5 KW, über 200 Kg 10 Waffen, oder unter 200 Kg dann verdübeln.
  5. Trau , schau , wem........lies dich halt selber schlau in den Gesetzen . Was dir da erzählt wurde steht so in keinem Gesetz. Welcher Zirkus das ist wo du gelandet bist musst du wissen, geschrieben hast du es noch nicht
  6. Ja Ja Wieso ? Ich hab zb 6 Kurzwaffen und bin Sportschütze. Wenn du mehr Waffen als das " Grundkontingent " von 2 Kurzwaffen haben willst musst du halt Meisterschaften Schiessen. Wenn ich dann für eine neue Disziplin eine Waffe brauche und meine jetzigen in der neuen Disziplin nicht gehen( zu schwer, zu leicht, zu kurz, zu lang, Ironsigths oder Optik........) dann beantrage ich eine passende und bekomme die i.d.R. auch. Und wenns die dritte 9mm ist. Wenn die anderen zwei 9mm in der Disziplin nicht erlaubt sind brauch ich die einfach.Und bekomme sie auch.
  7. In den Vereinen sind grade die älteren Schützenkollegen selten auf dem neusten Stand. Auch bei uns kursiert die Weisheit das man jeden Schrank verankern muss. Will man das belegt haben kommt entweder " das war schon immer so " oder sie sind beleidigt und sagen gar nix mehr ( solange man noch da ist, danach ist man ein Dummschwätzer). Bei einer Überprüfung zb eines B Schrankes wird max überprüft ob mehr als 5 Waffen drin sind und dann aufs Gewicht geschaut. Ist der IRGENDWIE verdübelt, wie wollen die das Abreissgewicht testen ? Mit einem Kuhfuss versuchen ihn ab zu bekommen ? Wenn dir Frankonia als Quelle nicht ausreicht, würde ich verstehen , dann such dir den Gesetzestext raus. Da wirst du NIX finden von wegen alles unter 200 Kg muss verankert werden. Und nein, Waffenrecht ist Bundesrecht, das SOLLTE im ganzen Land gleich gehandhabt werden. Das da manche Ämter ihr eigenes Süppchen kochen kannst du hier aber zuhauf lesen. Edit: Ich sollte schneller oder weniger schreiben, P22 war schneller
  8. Wo bitte steht im Waffengesetz oder sonst wo das man Schränke unter 200Kg verankern muss? Wenn das in Datenblättern mancher Tresore drinsteht kauf ich halt einen anderen. Selbst die A und B Schränke mussten nicht zwingend verankert werden, warum sollen das nun 0er oder 1er? Bei den B Schränken war es nur so das man max 5 Waffen reinpacken durfte wenn unter 200 Kg. Wenn mit 200Kg Abreisgewicht verankert durften 10 rein. Also bevor mir niemand zeigen und belegen kann das nun ALLE Schränke unter 200 Kg verankert werden müssen lasse ich es. Edit: Iggy war schneller fertig mit schreiben.................. Nur ein Bespiel bezgl Aufbewahrung, halt von Frankonia. Steht genau drin was ich und Iggy geschrieben haben https://www.frankonia.de/images/multimedia/pdf/Waffenaufbewahrung.pdf
  9. Dann dürfte in den meisten Vereinen die ich kenne keiner eine Schrotflinte haben. Da hat keiner eigene Anlagen, im Saarland sind die seeeeehr dünn gesät. Viele hier schiessen in Frankreich oder Luxemburg. Warum sollte der "Oberschützenmeister "dafür keine Unterschrift leisten? Geht ja nur ums regelmäßige Training, mehr bescheinigen die nicht mehr. Das Bedürfnis prüft der Verband. Ich sehe eher das Problem das der DSB sich da schwer tut eine SLF zu genehmigen. Da ziehen sie sich im Saarland wie Gummi , man soll erst mal Meisterschaften mit einer normalen Flinte schiessen usw.....gut das es auch andere Verbände gibt wo sowas kein Problem ist
  10. seit wann gilt für Jäger die 2/6er Regel? Toller Vorschlag der vor Kompetenz nur so strotzt ................wenn du alles hinter dem Wort " Regel " streichst bin ich bei dir Edit : Sind noch mehr falsche Sachen drin, aber such sie dir selber raus............
  11. Mein Arbeitgeber fragt bei den Privatversicherten schon nach wenn Rechnungen reinkommen die auf Unfall schliessen lassen.....und holt sich Regress. Unsere BKK fragt ebenfalls nach. Ob das alle anderen auch machen kann ich nicht schreiben, von der einen oder anderen Nachfrage habe ich bei Kunden aber schon gehört. Auch von Regress bei den GKV. Habe auch einen Kunden der sollte die Behandlungskosten von jemandem übernehmen dem er im Rahmen einer " Nothilfe " das Gesicht etwas umgestaltete. Nach Gerichtsurteil " nicht schuldig" der Körperverletzung sondern Nothilfe kam da aber nix mehr. Da ging es um einen schönen 5 stelligen Betrag, knapp am 6 Stelligen vorbei....
  12. Die gesetzlichen, wie die privaten auch, fragen bei bestimmten GOÄ Nummern aber beim Patienten nach ob ein Unfall vorliegt und ob jemand anders daran schuld war. Weil die den Regress vornehmen wollen. Mit vor kurzem auch wieder passiert nach einer Schnittwunde durch ein kaputes Waschbecken. Meine vor Jahren " angesprengte Hand" hatte dagegen keine Nachfragen verursacht.
  13. Alles gut
  14. vielen Dank
  15. Kannst du auch schreiben was hat der Abzug gekostet und was waren unterm Strich die Gesamtkosten? Danke Peter
  16. Alles gut, Hans..............
  17. Dann ist es ja gut das wir hier keine Diktate schreiben sondern in einem Forum. Ach ja, im Keller brennt Licht..................
  18. Dann kann es je nach Abzug auch über die 150 Euro gehen, weil imho die Versandkosten da mitzählen ( was wiederum Schwachsinn ist )
  19. Stimmt . Bei allen 4 meiner WBK`s...............und da hab ich noch wenige WBK`s
  20. Also lag ich doch nicht Falsch mit meiner ersten Einschätzung. Und wie ohne die WBK in Händen zu halten einkaufen ? Kaufen kann jeder und immer wenn er Geld hat. Ich schrieb ja er kann kaufen, mit dem Kaufvertrag aufs Amt gehen und Eintragen lassen. DANN die Waffe abholen ( Erwerben ).
  21. Da wäre nach dem Testen ein kurzer Bericht sicher sehr interessant für viele hier. Die Preise der Abzüge sind nämlich sehr gut. Auch der "Endpreis " nach Zoll und Versand würden zb mich interessieren. 2 oder 3 10/22 Besitzer die so einen Abzug haben wollten würde ich sicher schnell zusammen bekommen, um die Transportkosten zu minimieren.
  22. @Joe07 So war mein Gedankengang, das der Widerspruch ja nicht gegen die WBK geht sondern gegen die Auflagen darin. Dachte das wären generell 2 paar schuh und die WBK hat weiter ihre Gültigkeit. Kommt also auf die Formulierung beim Widerspruch an. Den hat aber ja wohl der RA eingelegt, wenn ich das richtig sehe. Der sollte sowas wissen, wenns nicht grad ein Scheidungsanwalt ist..............
  23. Ok, war mir so nicht bekannt, danke
  24. Dir wurde doch eine gelbe WBK ausgestellt. Hast du sie Zwecks Streichung bei der Behörde eingereicht? Na und. Die Erwerbserlaubnis ist weiterhin gültig. ICH würde mir ein Gewehr kaufen, es beim alten Besitzer/Händler belassen, mit dem Kaufvertrag aufs Amt gehen und den Erwerb melden und die Eintragung in DEINE WBK fordern. Dann vom Amt eine beglaubigte Kopie machen lassen, die Waffe holen und schiessen gehen. Bei einer Kontrolle die beglaubigte Kopie vorzeigen und sagen das die WBK auf dem Amt ist zwecks Änderung. Du hast ja nicht der WBK Widersprochen, sondern nur den Auflagen darin. Gültig ist die allemal. Oder verlange vom Amt die Aushändigung der WBK. Du hast ja schliesslich dafür bezahlt und die Bedingungen dafür erfüllt. Sie dir vor zu enthalten ist imho ein weiteres Detail um das sich dein Anwalt kümmern kann.
  25. an mich selber, oder wie ?
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