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GermanKraut

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  1. @HighDominion: Keine Sorge, nach 15 Jahren bist du mehr als safe. Das beste Beispiel dafür ist ein verurteilter Vergewaltiger und Frauenmörder, der nach seiner Haftstrafe problemlos den Jagdschein machen konnte. Falls Deine Vorstrafe also ähnlicher Natur oder etwas drunter sein sollte, dürftest Du keinerlei Probleme mit der Erlangung des Jagdscheins bekommen. Viel Erfolg bei der Prüfung.
  2. Das sagt er auch jeden Fall deutlich besser als Du mit Deinen bescheidenen Worten. Fairerweise muss man aber sagen, dass das bei Deinen laienhaften Deutungsversuchen auch nicht allzu schwer ist. Gibts für die Veröffentlichung der Ergebnisse deiner psychologischen Selbstfindungstherapiephase eigentlich kein spezielleres Forum ausser diesem hier, in dem du dich mit anderen Gleichgesinnten darüber austauschen könntest? Ansonsten: Schön, dass wir mal darüber gesprochen haben.
  3. Warum dieser Thread nicht schon nach der ersten Seite, in der alles Wesentliche gesagt wurde, nicht dichtgemacht wurde, ist schon mehr als unsinnig.
  4. Ich finde deinen Beitrag einfach nur beschämend und respektlos gegenüber Herrn von Schönfels, der ein durch und durch ehrenwerter, seriöser und kompetenter Vertreter und Ansprechpartner des DSB für die Öffentlichkeit bzw. Politik ist. Zeig uns doch zum Vergleich mal ein Bild vom Präsidenten des VDB.
  5. Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Aus welchem Grund wolltest Du mit dem Geld eine Stiftung in der Schweiz eröffnen?
  6. Dass von Dir erwähnte Urteil bezieht sich darauf, dass ein Jäger stark betrunken auf der Jagd mit seiner Schußwaffe geschossen hatte und kurze Zeit später im Straßenverkehr erwischt wurde. Bei der Vernehmung gab er dann auch zu, dass er besoffen auf der Jagd geschossen hatte, aber das ja nicht verboten wäre. Das sah die Waffenbehörde aber anders und entzog ihm die Zuverlässigkeit zum Waffenbesitz. Dagegen klagte dann der Jäger, denn: Tatsächlich gab es diesbezüglich keinen Paragrafen im Waffengesetz, der genau das verboten hätte, nämlich das Schießen unter Alkoholeinfluss. Also war es laut der Meinung des Jägers erlaubt, weil nicht verboten. Und genau das wollte er auch einklagen und damit seine Zuverlässigkeit zurückerlangen. Das sah das Gericht dann allerdings anders und setzte damit auch gleich ein Grundsatzurteil für die Zukunft: Jeglicher Alkoholeinfluss beim Schießen verboten, also 0,0 Promille. In der Vergangenheit wurden übrigens kleinere Alkoholvergehen bis 0,5 Promille bei Jägern sang- und klanglos toleriert, aber in dem Fall war die Promillezahl dann doch recht hoch und vielleicht ebenfalls die Dreistigkeit des Jägers, damit durchkommen zu wollen. Und deshalb sehen viele Jäger es eben auch so, dass aufgrund dieses Urteils im Gegensatz zu früher kein Ermessensspielraum mehr besteht, sondern ganz konsequent die Null-Alkohol-Schiene vom Gesetzgeber gefahren wird. Ob das nun gut oder schlecht ist, sei mal dahingestellt, aber seit diesem Urteil haben auch kleinere Alkoholvergehen massive Konsequenzen beim Waffenbesitz. Dank dieses einen Jägers, der seinen Hintern retten wollte und es damit allen anderen nachhaltig versaut hat.
  7. Sehr vorbildlich, so sollte es sein!
  8. So wie einige Waffenhändler (auch hier im Forum) bislang frei verkäufliche Luftdruckwaffen als adäquate und freie Alternative zu nachweispflichtigen Schußwaffen im Sinne einer "Selbstverteidigung" propagieren, ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch solche Sachen bald verboten bzw. nachweispflichtig werden. Der erste Schritt in diese Richtung ist ja bereits getan.
  9. Auf die Optik kommt es aber auch an. Ist schon ein deutlich cooleres Gefühl, die Desert Eagle als Knallpuster hinten im Hosenbund zu haben als so einen Jet Protector, wenn man wieder mal in der Gegend rumläuft.
  10. Der K98 wurde aber nicht von den Nazis erfunden, den gabs schon lange vor 1933. Ganz im Gegensatz zum Stg 44. Eine reine Nazi-Waffe.
  11. Das Nazi-Sturmgewehr 44 als zugelassene Sportwaffe... diese Tatsache sollte man auf jeden Fall so in der Öffentlichkeit breit treten. Ganz wunderbare Öffentlichkeitsarbeit, lieber VDB.
  12. Wer zuviel Geld hat und wirklich glaubt, dass sich dann irgendwas beschleunigen könnte, sollte das auf jeden Fall tun.
  13. Aus aktuellem Anlass: Steht eine der größten europäischen Waffenlobbygruppen, die Firearms United, vor dem Aus? Auf der offiziellen Homepage stehen zwar noch weitere Hinweise zur Mitgliedschaft ("25 Euro im Jahr") und die dazugehörige Bankverbindung, um dieses Geld schnellstens zu überweisen, aber weitere Infos oder Neuigkeiten von dieser Gruppe sind auf der Homepage nicht mehr zu finden. Als eher seltsam dürfte auch der aktuelle Stand der Homepage wie auch der Zahlungsformalitäten der Beitragsüberweisung auf der Startseite sein: Alle Angaben für das Jahr 2019. Weiß jemand der möglicherweise hier zu findenden Beitragszahler, was bei Firearms United aktuell los ist? Der letzte relevante Beitrag zu dieser Lobbygruppe hier im Forum war von 2016: Es dürfte interessant sein, die Arbeit der letzten sieben Jahre dieser Lobbygruppe darzustellen, damit man vielleicht mal eine Vorstellung davon bekommt, welche Ziele und Errungenschaften so eine internationale europäische Waffenlobbygruppe so erreicht hat. Gerade aktuelle Interessengruppen wie der VDB hätten vielleicht so die Möglichkeit, ihre Aktivitäten gegebenfalls mit einer großen Waffenlobbygruppe zu verknüpfen, um noch effektiver ihre Interessen zu vertreten.
  14. ... die AfD. Ist allgemein bekannt, aber muss nicht ständig wiederholt werden.
  15. Den Prozess haben einige noch so vor sich. Was waren deine drei "Erkenntnismomente" gewesen? Bei mir: "Spotkohle" "Steine nach Brüssel" (mit der falschen Anschrift in Brüssel, die von Frau Triebel geliefert wurde) "PPk in der Handtasche von C." Alles so richtig dämliche Nonsens-Aktionen der Waffenhobbylobby, die nur Geld und Zeit gekostet haben
  16. Das gibt es beim Lichtpunktschießen nicht mehr. Man kann sich auf das reine Zielen konzentrieren, halt nur mit weniger Ablenkungen. Im Prinzip vielleicht so wie beim Rennfahren mit synchronisierten und unsynchronisiertem Getriebe: Beim einen braucht man noch "Zwischengas" zum schalten, beim anderen gehts auch ohne. Das Rennfahren als solches bleibt das gleiche. Ein anderer Vergleich fällt mir gerade nicht ein, aber ich hoffe du weisst was ich meine.
  17. Liegt üblicherweise zwischen 10 und 25 Metern.
  18. So läuft das aber in der Welt der Erwachsenen. Vielleicht solltest da einfach mal Profis fragen und keine Kinder, wenn es um effektive Öffentlichkeitsarbeit geht. Was der VDB da so macht, ist reines Lärmmachen und Rumpoltern, ohne auch nur irgendwas in der Rückwand zu haben. So wie kleine Kinder es eben auch halt gerne tun, um mal deinen obigen Beitrag nochmal aufzugreifen. Was genau ist denn die "Verhandlungsmasse" des VDB? Welche Konsequenzen droht der VDB an, wenn die Forderungen nicht erfüllt werden? Streik? Arbeitsniederlegung? Was genau wäre das?
  19. Ich werde wohl auf Lichtpunktschießen ausweichen, wenn das demnächst kommende Bleiverbot im Schießsport eintreten wird. Bringt übrigens erstaunlich viel Spaß und alle können problemlos mitmachen.
  20. Das Bleiverbot trifft sowohl Industrie wie auch den Privatnutzer gleichermassen. Und es wird allgemein akzeptiert. Und wir reden hier von recht großen Industriezweigen mit einer außerordentlich starken Lobby. Aber selbst die haben sich dieser Richtlinie gebeugt Und jetzt soll Deiner Meinung nach ausgerechnet in einer Nischen-Freizeitaktivität wie Sportschießen, deren Nutzerzahl jedes Jahr kontinuerlich sinkt, eine Ausnahme gemacht werden? Ohne irgendeine auch nur ansatzweise vorhandene erntzunehmende und etablierte Interessenvertretung? Und die Begründung wäre: Wir müssen mit Bleigeschossen auf unsere Papierscheiben schießen und nebenbei noch unsere Umwelt mit Blei kontaminieren, weil das alles so viel Spaß macht und es dafür nichts besseres gibt? Na dann träum mal weiter.
  21. Zum Beispiel durch feinste Absplitterungen beim Aufprall des Geschosses, welche sich dann in der Luft befinden.
  22. Der VDB legt die Kriterien fest, nach denen ihr Logo (oder eins der anderen offiziellen Logos) in Video-Inhalten verwendet werden darf. Und natürlich sollte der VDB dann auch gewissenhaft nachprüfen, ob dann veröffentlichte Videos mit deren Logo auch deren Kriterien entspricht. Das kann man natürlich am einfachsten dadurch erreichen, in dem jedes einzelne Video inhaltlich auf Übereinstimmung der Kriterien geprüft wird. Kann natürlich bei über 1000 Videos auch schon mal in echte Arbeit mit Wartezeit ausarten. Aber dafür gibts dann die Garantie, dass der VDB dann auch mit seinem guten Namen voll und ganz hinter diesen Videoinhalten steht. Was allerdings gar nicht geht: Wenn man sein eigenes Logo (oder ein anderes auf seinen Verband etc. zurückführendes) inflationär freigibt, so dass wirklich jeder Selbstberufene eigene Inhalte in fremden Namen erstellt, und dann bei inhaltlich zweifelhaften Videos dann nur lapidar meint: Ja gut, kann schon mal passieren, ist ja nur ein Logo mit unserem Namen drauf, was jeder auch gerne benutzen kann, ohne dass wir seinen Kram auch überprüft haben, haben wir so aber nicht gemeint etc. Ein seriöser bzw. ernstzunehmender Verband sollte sehr darauf bedacht sein, in welcher Weise sein öffentlicher Auftritt gestaltet und wahrgenommen wird. Und nein, schlechte Werbung ist keine gute Werbung im Sinne von "Hauptsache wahrgenommen". Nicht bei Waffenlobbyarbeit zum Thema Waffenrecht. Im schlimmsten Fall wird irgendein Vollpfosten ein Video zusammenschwurbeln, in dem er seine Ansichten mit Aufnahmen der deutschen Wochenschau von 1945 garniert (Thema "Operation Reset: Die letzte Schlacht der LWB") und darüber prangt dann das VDB-Logo. Dann mal viel Spaß beim erklären, dass ihr euer Logo ganz bewusst unkontrolliert und inflationär zur Verfügung gestellt habt, nur um möglichst viel unkontrollierten "Content" erstellen zu lassen.
  23. Bräuchte der Vereinskollege dann keine Waffenhandelserlaubnis, um Dir seine selbstgeladene Munition zu verkaufen?
  24. Doch. Wenn nämlich genau die Videos, von denen sich der VDB distanziert, das VDB-Logo zeigen, dann sollte der VDB unverzüglich dagegen vorgehen. Es sei denn natürlich, dass diese Videos dann doch genau die Meinung wiedergeben, die dem VDB genehm ist. Dann sollten die VDB-Logos natürlich drin bleiben. Allein hier im Thread gibts ja eine ganze Menge Videos, die gegen andere Verbände bashen. Sollte zumindest hier im Forum kein Problem darstellen, dass der VDB zumindest diese unverzüglich löscht, sofern diese nicht seine Meinung wiedergeben.
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