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GermanKraut

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  1. Wenn ein wegen Vergewaltigung und Frauenmord verurteilter Straftäter nach Verbüssung seiner Haftstrafe problemlos den Jagdschein erhält, sollte das bei deinen Vergehen für die Beantragung des Kinderwaffenscheins eigentlich keine Probleme darstellen.
  2. Wenn die AfD denn jemals was zu sagen hätte. Und auch dann wäre das alles andere als sicher.
  3. Eben. Da wird sich doch kein gut bezahlter Beamter auf so eine windige Sache wie einen illegalen Verkauf von wertlosem Weltkriegsschrott einlassen, bei der er mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erwischt werden würde.
  4. Und warum sollten die Behörden mal eben so 120 Waffen "verschwinden lassen"? Was hätten die davon?
  5. Hier ist die erste Petition: https://www.change.org/p/böllerverbot-für-privatpersonen-2023
  6. Eine bestehende reicht völlig aus. Wenn ich fündig werde, stelle ich sie hier ein.
  7. Aufgrund des demnächst aktuellen Anlasses: Wo gibt es eine Petition für ein Böllerverbot dieses Jahr?
  8. Unglaublich. Hast Du diese Geschichte dem VDB mitgeteilt? Eventuell könnten dir die aus ihrer Kriegskasse die MPU bezahlen, damit du schnellstens wieder deine Sportgeräte zurückbekommst. Außerdem wäre das dann eine sehr gute Werbung für den VDB, dass sie immer für den kleinen Mann in Not da sind. Wäre sehr zu begrüßen, dass sich der VDB endlich mal wieder auf diejenigen konzentriert, die ihre Produkte kaufen. Ohne Waffenbesitzer bleibt bei denen nämlich sonst recht schnell der Ofen kalt.
  9. Genau das ist bei den Reichsbürgern deutlich anders. Und spätestens seit dem Polizistenmord eines Reichsbürgers sind das auch keine harmlosen Spinner mehr, sondern extrem gefährliche "BRD"-Staatsleugner, die sich ihre eigenen Regeln und Gesetze basteln und auf jegliche anderslautenden Regeln, die ihnen nicht passen, einen großen Haufen setzen und diese konsequent und notfalls auch unter Gewalt missachten. Da hört dann auch wirklich jegliches Verständnis für eine angeblich "liebenswerte Horde von sympathischen und friedlichen Sonderlingen" auf. Denn davon sind die "Reichsbürger" meilenweit entfernt, um es mal sehr höflich zu formulieren. Das sind hochgefährliche und gewaltbereite Staatsleugner. Und nichts anderes.
  10. Also wenn man fordert, dass die "Standardmagazine" wieder freigegeben werden sollen, dann kann man ja auch gleich sämtliche Magazine jeglicher Kapazität freigeben. Ansonsten wäre diese Forderung völlig sinnfrei.
  11. Wenn immer mehr "freie Waffen" verkauft werden, die immer öfter ein sehr großes Zerstörungspotential besitzen (siehe diverse Videos diverser Anbieter hier im Forum), wird auch die Zahl der Knallköppe steigen, die mit genau solchen Gegenständen dummes Zeug und beträchtlichen Schaden anrichten. Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis dann genau solche Waffen stark reglementiert unter Auflagen bzw. verboten werden. Auch und gerade dann rückwirkend. Blöd dann nur, wer sowas besitzt.
  12. Es kommt in erster Linie darauf an, in welchem Kontext man den Staatsangehörigkeitsausweis beantragt. Wenn man bei der Beantragung schon darauf hinweist, dass die "BRiD GmbH" und deren aktuelle Verfassung und Gesetze nicht bestehen, sondern Du der Meinung bist, dass die Reichsgrenzen von 1937 und die dazugehörigen Gesetze der Kaiserzeit (oder welcher Vorkriegszeit vor 1939 auch immer) noch immer ihre Gültigkeit haben, und dass Du deswegen den Staatsangehörigkeitsausweis als legitimen Nachweis für Deine Theorie ausgestellt haben möchtest, weil Du ansonsten nicht existiert, und die austellende Behörde diesen Sachverhalt durch die Austellung dann ebenfalls juristisch anerkennt und so ihre eigene Existenz verleugnet und damit ebenfalls alle "von ihr erlassenen gültigen Gesetze" als nicht gültig definiert... ... dann wird es halt etwas schwierig mit der behördenseitigen Anerkennung der geistigen Zuverlässigkeit des Antragstellers, alle derzeit gültigen Gesetze zum Waffenrecht anzuerkennen und diese auch befolgen zu wollen. Und genau das haben sämtliche Reichsbürger-Blitzbirnen auch alle ausnahmslos gemacht.
  13. Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung.
  14. Interessant, den beiden wurde auch der KWS aberkannt? Oder inwieweit gibts da Parallelen zum hier dargestellten Fall?
  15. Der Beitrag des TE ist definitiv real passiert. Als Universalexperte (zweimal selbstgeprüft und mit höchster Auszeichnung bestanden) kann ich das schon sehr gut beurteilen.
  16. Das Anliegen von @kurzwaffen dürfte sich real so zugetragen haben. Kein Grund, sein Thema ins lächerliche zu ziehen.
  17. Und der Status als Sachverständiger sowie die ganze Zuverlässigkeit könnte wegen so einem Blödsinn auch ziemlich schnell weg sein. Man darf gespannt sein, ob da seitens der Behörde noch was nachkommt.
  18. Also die Behörde wollte die Waffe, die dir nicht gehört und die dir der Schwiegervater auch nicht überlassen hat, dem "Kollegen" vom Schwiegervater eintragen. Somit hätte der dann die Waffe an der Backe und du wärst aus der ganzen Nummer raus. Das möchtest Du aber nicht, weil du der Meinung bist, dass man dir noch Geld schulden würde für Deine "Dienste" und du deswegen die Waffe als "Pfand" behalten möchtest, um diese "Schulden" einzuholen. Also besitzt Du eine Waffe, die du eigentlich gar nicht besitzen darfst, um eine Forderung zu stellen, die es eigentlich gar nicht gibt. Richtig?
  19. MIt ein klein wenig vorher Nachdenken wäre das alles nicht passiert. Wofür genau bist Du denn Sachverständiger?
  20. Welche Systeme gibt's denn noch?
  21. Zu erstens: Da gibt's doch einen recht bekannten Waffenhändler, der auch gerne hier im Forum seine Meinung zu allem und jedem kundtut und der laut eigener Aussage und auch sehr anschaulich in seine Werbevideos dargestellt erlaubnisfreie Waffen verkauft, die mit einer sehr durchschlagskräftigen Eigenschaft angepriesen werden zum "Eigenschutz" etc. Die Dinger sind auf jeden Fall alles andere als ungefährlich und können in den richtigen (bzw. falschen) Händen übelste Schäden hervorrufen. Und natürlich können solche problemlos zu erwerbenden Waffen auch von üblen Zeitgenossen verwendet werden => siehe dann Punkt zwei.
  22. Und wenn dann Täter-IQ von 75 auf Opfer-IQ von 75 trifft, und das legal bewaffnete Opfer mit erhöhtem Verteidigungsfeuer auf Täter und Umwelt reagiert, ohne in seiner geistigen Überforderung auf das ebenfalls vorhandene menschliche Umfeld zu achten? So nach dem Motto: Ich werde angegriffen, ich darf mich verteidigen, der Rest der Menschheit interessiert mich erstmal nicht mehr? Oder das Opfer aufgrund seiner geistigen Überforderung die Notlage völlig falsch einschätzt? Wie schlau darf man denn sein, um sich bewaffnet verteidigen zu dürfen?
  23. Das Video ist klasse gemacht und sehr informativ, danke fürs teilen! Herr Winkelsdorf ist wirklich ein höchst fachkundiger Waffenexperte, nicht ohne Grund geniesst er hier im Forum allerhöchstes Ansehen und Respekt für sein Fachwissen!
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