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GermanKraut

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  1. Ihr alle müsst versuchen, euch zusammen zu reißen und eine gemeinsame Meinung zu entwickeln, die ihr dann gemeinsam vertreten könnt. Scheint für einige hier allerdings schwer bis unmöglich zu sein.
  2. Also wenn man Sportschütze UND Jäger ist, und man seine WBK wegen seiner waffenrechtlich bedenklichen Parteizugehörigkeit verliert, kann man trotzdem noch seinen Jagdschein behalten? Und wenn man den Jagdschein hat, auch noch erlaubnispflichtige Schußwaffen als jagdliches Bedürfnis besitzen? Scheint irgendwie etwas seltsam zu sein, oder?
  3. Da bräuchte man wesentlich mehr Infos, um diesbezüglich was sagen zu können. Was genau ist denn da wann bei Dir vorgefallen und welches Straßmaß hast Du erhalten?
  4. Aktuell ist einem AfD-Funktionär (Info aus einem anderen Waffenforum) aufgrund seiner AfD-Parteizugehörigkeit die WBK widerrufen worden. Kann man irgendwo ersehen, welche Partei-Mitgliedschaft sich negativ auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit auswirken kann? Ich dachte bislang immer, dass sich nur die Mitgliedschaft in verbotenen Parteien dermassen auswirken kann. Gehört die AfD jetzt auch dazu? Gilt das dann auch für alle Mitglieder der AfD, also von der Basis an aufwärts, oder nur für Parteimitglieder in einer führenden Funktion? Und woher bekommt die Waffenbehörde die Information über eine mögliche Parteizugehörigkeit?
  5. Der positive Effekt für das FWR wäre, dass es immer noch von den Entscheidern in der Hochpolitik ernst genommen würde, da es sich sehr schnell und effizient von "Einzelaktions-Kandidaten" wie dem VDB getrennt hat.
  6. Wurde früher in der Anfangszeit der Foren oft praktiziert, aber aufgrund der erhöhten Nachfrage wieder eingestellt.
  7. Ist doch jedem Sportschützen allgemein bekannt: 18/12.
  8. Eigentlich ist das nicht verhängnisvoll, sondern einfach nur die praktische Konsequenz der waffenrechtlichen Forderung, dass man als Sportschütze seine Waffen zum Ausüben des Sports und nicht zum reinen "Sammeln und ungenutzt in die Ecke stellen" hat. Wer mit seinen Waffen nicht regelmässig und gesetzeskonform seinen Sport ausübt, hat entweder zuviele davon oder generell keine Lust, sie zu benutzen. Und in beiden Fällen ist das halt waffengesetzwidrig. War vorher eigentlich auch schon klar, aber wurde vom Gesetzgeber mehr oder weniger zu Gunsten der Sportschützen toleriert. Weil einige Sportschützen dann aber im gehobenen zweistelligen Bereich doppelt und dreifach die gleichen Waffentypen angesammelt hatten und einfach nicht die Nase voll bekamen, musste die Waffenbehörde zwangsläufig reagieren, um zumindest das Waffenhorten zu unterbinden. Wer mit seinen Waffen über Kontingent regelmässig schiesst, hat diese zu recht. Alle anderen müssen sich entweder aufraffen, um ihre ÜK-Waffen zu benutzen oder sich davon trennen. Ist doch alles in Ordnung und kein Grund, sich darüber aufzuregen.
  9. Ja, das kann eine Waffenhandelslobby sehr wohl wollen: Ein geschäftstüchtiger Waffenhändler ist durchaus in der Lage, diese Auflage zu seinem wirtschftlichen Vorteil zu nutzen, in dem er seinen Kunden zum Beispiel anbietet, bei Neukauf einer Waffe bei ihm genau diese Kosten zu übernehmen und ebenfalls bei der bürokratischen Antragsarbeit Hilfestellung gibt bzw. diese ganz übernimmt. Ist im Prinzip so wie die ganzen Servicedienste, die für einen bei der Kfz-Behörde die An- und Ummeldegeschichten erledigen... bzw. der Händler, der bei einem Kauf genau diese Sachen für einen übernimmt. Ein sehr lohnendes Geschäft für einen geschäftstüchtigen Händler, wenn man es richtig aufzieht.
  10. Und selbst dieses Üben ist absolut freiwillig. Und man redet bei der Jagd immerhin von "Handwerk" und nicht wie bei Sportschützen von "spaßiger Freizeitbeschäftigung". Warum ist das so? Weil es dafür keine Erklärung gibt?
  11. Und wenn sich keiner findet, der die Bedürfnisse zeitnah innerhalb der Fristen der Waffenbehörden bearbeitet?
  12. Hast du nicht laut eigener Aussage deinen festen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in den USA? Dann kann es dir doch eigentlich lattenegal sein, was der deutsche Staat von dir hält, oder?
  13. Andererseits ist negative Werbung ja auch wieder irgendwie Werbung. Und man bleibt im Gespräch. In welcher Weise auch immer.
  14. Nur Mal aus Interesse gefragt: Wie hoch sind denn die Kosten für die Aussteller?
  15. Oh je, die erste Messe in Deinem Leben. Und dann gleich sowas anspruchsvolles wie die IWA, für die man eigentlich erstmal ein zweiwöchiges Benimmkurs-Seminar für Fortgeschrittene benötigt, um nicht schon vor dem Eingangstor den Flugschein oder ein blaues Auge zu kriegen. Du solltest, wie so ziemlich alle hier, erstmal grundlegende Messe-Erfahrung sammeln. Diesbezüglich würde ich Dir als Einstiegshilfe was einfaches wie zum Beispiel die "Venus 2024" empfehlen, sonst geht Dein erstes Mal voll in die Hose. Und falls dann noch Fragen übrig sind, immer raus damit. Das Forum hilft immer.
  16. Als laut Deiner eigenen Aussage hier im Forum "führendes AfD-Parteimitglied" scheinst Du irgendwie großen Wert auf solche öffentlich ausgetragenen völlig sinnfreien und niveaulosen Privatfehden zu legen. Ist das irgendwie Deinem Ansehen in der AfD oder der Partei als solches förderlich? Ansonsten frage ich mich, warum du dieses selten dämliche Kindergartenniveau immer wieder aufs neue weiterführst und zelebrierst.
  17. Naja, also das österreichische Waffenrecht bzgl. der legalen Schußwaffen-Heimbewaffnung ist auf dortige Einbrecher schon sehr wirksam und abschreckend: 2021 gab es in Österreich gerade mal knapp 6000 Wohnungseinbrüche. In Deutschland waren es 54000, also gut NEUNMAL so viel! Von daher kann man schon sagen, dass es sinnvoll ist, zur Abschreckung zuhause Schußwaffen zugriffsbereit und OHNE weitere Bedürfnisse zu bekommen und aufzubewahren. Das scheint in Österreich jedenfalls sehr gut zu funktionieren und zeigt, dass solche Forderungen der deutschen Waffenlobby absolut berechtigt sind! Vielleicht sollte der VDB mal diesen Ansatz aufnehmen und weiterführen!
  18. Finde ich irgendwie recht seltsam, da ja das Waffenrecht in Österreich jeden dortigen Bürger zur Heimverteidigung Schußwaffen zugesteht und man als Einbrecher doch eigentlich davon ausgehen muss, dass man bei illegalem Betreten einer fremden Wohnung auf bewaffnete Gegenwehr stösst.
  19. Was genau hat diese Aktion denn beinhaltet und wie war das Ergebnis?
  20. In der Wahrnehmung des Großteils der Öffentlichkeit und Politik sind Sportschützen-GK-Waffen nur "lebensgefährliches und überflüssiges" Spielzeug für einige wenige, die sich diesen Spaß in ihrer Freizeit leisten können. Welche auch nur ansatzweise ernstzunehmende Lobby sollte sich für so eine Nischen-Gruppe erfolgreich einsetzen?
  21. In dem Fall war das Behältnis aber geschlossen und nicht verschlossen.
  22. Es wäre interessant zu wissen, ob bei dieser "Verbandskasten-Waffenaufbewahrung" auch die Zuverlässigkeit bei möglicherweise bislang vorhandenen erlaubnispflichtigen Schußwaffen angezweifelt wird.
  23. In etwa so viel Kraftaufwand wie das Öffnen handelsüblicher Frischhaltedosen mit Deckel.
  24. Die Person, die eine Schußwaffe in den Verbandskasten seines damaligen Autos gepackt hat und sie dann VOR dem Verkauf seines Autos nicht entfernt hat, hat auch "irgendwie so für sich halt" gehandelt. Wenn das allerdings seit neuestem die rechtskonforme und typische Aufbewahrung für Schußwaffen ist, dann sollte man das vielleicht öfters mal so kommunizieren, damit auch wirklich jeder in der Bevölkerung weiß, dass das rechtlich in Ordnung ist.
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