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GermanKraut

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  1. Naja, einen Mißerfolg würde ich das ganze nicht nennen. Aber wenn von 950.000 Waffenbesitzern unglaubliche 16.000 der Meinung sind, dass sie mit der Vorgehensweise des VDB zur Waffengesetzänderung zufrieden sind und diese unterstützen, würde ich das nun auch nicht gerade als Erfolg im Sinne einer erfolgreichen Vertretung der angeblich so zahlreichen Unzufriedenen nennen. Im Prinzip könnte man eigentlich auch sagen, dass 98,3 % der Waffenbesitzer mit dem Waffengesetz eigentlich ganz zufrieden sind und 1,7 % der Waffenbesitzer der Meinung sind, dass hier mit Unterstützung eines Interessenverbandes Handlungsbedarf besteht. Ob diese Zahl von 1,7% die Entscheider in der Politik beeindrucken werden, bleibt abzuwarten. Ansonsten seid ihr laut eigener Aussage auf dem absolut richtigen Weg und der Erfolg gibt euch zumindest theoretisch recht. Das ist doch eigentlich gar nicht mal so schlecht!
  2. Damals vor 8 Jahren bei Prolegal: Scheinbar hat sich Prolegal nie wirklich von diesem furchtbaren Vorfall erholt. Ob es bei denen allerdings vorher deutlich besser war, entzieht sich meiner Kenntnis.
  3. Der gutgemeinte Ansatz des VDB zum Entwurf eines neuen Waffengesetzes ist in den Orbit der Bedenkenträger geschossen worden und wird dort zerredet werden, und gleichfalls wird das öffentliche bzw. veröffentlichte Interesse daran wohl sehr bald verschwinden. Denn "Wir haben ganz andere Sorgen!": Ukraine, Israel, das Haushaltsloch und natürlich die immer wieder verfehlten Klimaschutzziele. Die Insolvenzen häufen sich, die Inflation schwebt wie ein Damoklessschwert über der Weltwirtschaft und Venezuela hat unlängst angekündigt, einen Teil eines Nachbarstaates annektieren zu wollen - der nächste Krieg. Von der aktuellen Ampel und der Opposition hat man für die Waffenrechts-Entschärfungen nichts mehr zu erwarten ausser "dummen Sprüchen". Was also tun? Viele Möglichkeiten gibt es nicht mehr, außer: Die verfassungsrechtliche Karte spielen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich bislang noch nicht zu einer Waffenrechts-Entschärfung geäußert, man kann also bis nach Karlsruhe gehen. So einen Marsch durch die Gerichtsinstanzen muß man allerdings generalstabsmässig vorbereiten. Es braucht gute Anwälte, die auf Verfasssungsrecht spezialisiert sind und die Gerichtsgebräuche in Karlsruhe kennen. Diese Anwälte sind teuer, die Honorare beginnen im fünfstelligen Bereich. Für einen solchen "juristischen Feldzug" muß man eine Kriegskasse anlegen und füttern, und dann mit einer verfassungsrechtlich versierten Kanzlei eine Strategie entwickeln. Last not least braucht es "Betroffene" von Repressionsmaßnahmen, die bereit sind, die Rolle von Angeklagten, Verurteilten und Beschwerdeführern vor dem Bundesverfassungsgericht einzunehmen, was mit wirtschaftlich-sozialen Belastungen und medialem Interesse verbunden sein kann, die das weitere Leben in der einen oder anderen Richtung bestimmen können. Im Extremfall könne diese desaströse Folgen haben: Der oder die Betroffenen müssen sorgfältig ausgesucht und auch begleitet werden, was auch finanzielle Aspekte haben kann. Es geht also bei dieser Idee eines strategischen Marsches nach Karlsruhe also um ziemlich viel Geld. Insgesamt könnten wohl niedrige sechsstellige Beträge erforderlich werden. Es wäre deshalb interessant, sich beim VDB darüber Gedanken zu machen, ob ein solcher Weg alleine von den finanziellen Möglichkeiten her gangbar wäre.
  4. Das ist auf jeden Fall als Kompliment gemeint! Man merkt halt sofort und auch gerade hier im Forum, wenn jemand so wie Du ein sehr hohes intellektuelles Niveau hat. Das sticht sofort aus der Masse heraus und dürfte vielleicht auch deshalb der Grund sein, warum einige Beitragsschreiber nur schwer damit umgehen können, weil sie es einfach nicht gewohnt sind. Nichts desto trotz hoffe ich, dass Du Deinem Traum zum Jagdschein ein großes Stück näher gekommen bist, denn für diese Aufgabe bist Du charakterlich mehr als geeignet: Du hast eine außerordentlich hohe Auffassungsgabe, eine sehr gute Selbstreflexion, kannst mit Kritik sehr positiv und konstruktiv umgehen und ansonsten kommst Du hier wirklich sehr positiv und sympathisch rüber! Viel Erfolg bei Deinem Vorhaben und wenn Du noch was wissen willst oder einfach nur Deine Fortschritte beim Jagdschein mitteilen möchtest, nur zu!
  5. Überprüf diese Info lieber nochmal ganz genau. Laut meinem Kenntnisstand ist das nämlich nicht so.
  6. Doch, natürlich gibt es in Deutschland ein Recht auf Waffen: Wenn Du alle Voraussetzungen erfüllst, hast Du ein Recht auf Waffen. Das kannst Du notfalls sogar einklagen, wenn Du es wider Erwarten nicht erhalten hast. Da hat @HighDominion absolut recht.
  7. Echt jetzt, das wart alles ihr? Schade, dass man sowas erst über fünf Ecken durch Zufall hier im Forum liest. Woran liegt denn dass, dass so ein großer Erfolg so unbeachtet und unerwähnt bleibt? Oder gab es diese Information schon vorher und man hat sie einfach überlesen? Wenn ja, wo stand das dann? Nur mal so zur Info, um keine weitere Erfolgsmeldung zu verpassen.
  8. Was kostet sowas pro Tag bzw. als Monatskarte?
  9. Nein, so läuft das nicht: Ohne Zulassung zur Prüfung (also dem "Behörden-OK") gibts auch keine Prüfung. Das sind die Jagdschulen mittlerweile auch ziemlich konsequent. Ob man dann in dem Fall die Kursgebühren etc. wieder bekommt, würde ich dann auch nicht unbedingt garantieren. In dem Fall macht @HighDominion absolut alles richtig: Erstmal VORHER umfassend informieren und alles abklären, und dann erst den Kurs und die Prüfung absolvieren. Alles andere wäre mehr als dämlich und könnte voll in die Hose gehen. @HighDominion: Alles Gute für Dich und möge es so laufen, wie Du es Dir vorstellst!
  10. Ist im deutschen ÖPNV auch die Regel als die Ausnahme. Und durch das 49-Euro-Ticket ist alles deutlich vereinfacht und günstiger geworden. Gibts da in der Schweiz eigentlich ein ähnliches Gegenstück?
  11. Ist in Deutschland passiert, Urteil vom März 2020: https://openjur.de/u/2326605.html Da steht alles drin: Verurteilter Vergewaltiger und Frauenmörder klagt und kann problemlos einen Jagdschein machen und bekommen. Hat sein Opfer erst vergewaltigt, anschließend erwürgt und dann die Leiche verbrannt. Für die Erteilung eines Jagscheines aber kein Problem. Von daher dürfte @HighDominion eigentlich keine Probleme bekommen.
  12. @HighDominion: Keine Sorge, nach 15 Jahren bist du mehr als safe. Das beste Beispiel dafür ist ein verurteilter Vergewaltiger und Frauenmörder, der nach seiner Haftstrafe problemlos den Jagdschein machen konnte. Falls Deine Vorstrafe also ähnlicher Natur oder etwas drunter sein sollte, dürftest Du keinerlei Probleme mit der Erlangung des Jagdscheins bekommen. Viel Erfolg bei der Prüfung.
  13. Das sagt er auch jeden Fall deutlich besser als Du mit Deinen bescheidenen Worten. Fairerweise muss man aber sagen, dass das bei Deinen laienhaften Deutungsversuchen auch nicht allzu schwer ist. Gibts für die Veröffentlichung der Ergebnisse deiner psychologischen Selbstfindungstherapiephase eigentlich kein spezielleres Forum ausser diesem hier, in dem du dich mit anderen Gleichgesinnten darüber austauschen könntest? Ansonsten: Schön, dass wir mal darüber gesprochen haben.
  14. Warum dieser Thread nicht schon nach der ersten Seite, in der alles Wesentliche gesagt wurde, nicht dichtgemacht wurde, ist schon mehr als unsinnig.
  15. Ich finde deinen Beitrag einfach nur beschämend und respektlos gegenüber Herrn von Schönfels, der ein durch und durch ehrenwerter, seriöser und kompetenter Vertreter und Ansprechpartner des DSB für die Öffentlichkeit bzw. Politik ist. Zeig uns doch zum Vergleich mal ein Bild vom Präsidenten des VDB.
  16. Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Aus welchem Grund wolltest Du mit dem Geld eine Stiftung in der Schweiz eröffnen?
  17. Dass von Dir erwähnte Urteil bezieht sich darauf, dass ein Jäger stark betrunken auf der Jagd mit seiner Schußwaffe geschossen hatte und kurze Zeit später im Straßenverkehr erwischt wurde. Bei der Vernehmung gab er dann auch zu, dass er besoffen auf der Jagd geschossen hatte, aber das ja nicht verboten wäre. Das sah die Waffenbehörde aber anders und entzog ihm die Zuverlässigkeit zum Waffenbesitz. Dagegen klagte dann der Jäger, denn: Tatsächlich gab es diesbezüglich keinen Paragrafen im Waffengesetz, der genau das verboten hätte, nämlich das Schießen unter Alkoholeinfluss. Also war es laut der Meinung des Jägers erlaubt, weil nicht verboten. Und genau das wollte er auch einklagen und damit seine Zuverlässigkeit zurückerlangen. Das sah das Gericht dann allerdings anders und setzte damit auch gleich ein Grundsatzurteil für die Zukunft: Jeglicher Alkoholeinfluss beim Schießen verboten, also 0,0 Promille. In der Vergangenheit wurden übrigens kleinere Alkoholvergehen bis 0,5 Promille bei Jägern sang- und klanglos toleriert, aber in dem Fall war die Promillezahl dann doch recht hoch und vielleicht ebenfalls die Dreistigkeit des Jägers, damit durchkommen zu wollen. Und deshalb sehen viele Jäger es eben auch so, dass aufgrund dieses Urteils im Gegensatz zu früher kein Ermessensspielraum mehr besteht, sondern ganz konsequent die Null-Alkohol-Schiene vom Gesetzgeber gefahren wird. Ob das nun gut oder schlecht ist, sei mal dahingestellt, aber seit diesem Urteil haben auch kleinere Alkoholvergehen massive Konsequenzen beim Waffenbesitz. Dank dieses einen Jägers, der seinen Hintern retten wollte und es damit allen anderen nachhaltig versaut hat.
  18. So wie einige Waffenhändler (auch hier im Forum) bislang frei verkäufliche Luftdruckwaffen als adäquate und freie Alternative zu nachweispflichtigen Schußwaffen im Sinne einer "Selbstverteidigung" propagieren, ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch solche Sachen bald verboten bzw. nachweispflichtig werden. Der erste Schritt in diese Richtung ist ja bereits getan.
  19. Auf die Optik kommt es aber auch an. Ist schon ein deutlich cooleres Gefühl, die Desert Eagle als Knallpuster hinten im Hosenbund zu haben als so einen Jet Protector, wenn man wieder mal in der Gegend rumläuft.
  20. Der K98 wurde aber nicht von den Nazis erfunden, den gabs schon lange vor 1933. Ganz im Gegensatz zum Stg 44. Eine reine Nazi-Waffe.
  21. Das Nazi-Sturmgewehr 44 als zugelassene Sportwaffe... diese Tatsache sollte man auf jeden Fall so in der Öffentlichkeit breit treten. Ganz wunderbare Öffentlichkeitsarbeit, lieber VDB.
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