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GermanKraut

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  1. Keine Ahnung was das alles zu bedeuten hat, aber es klingt auf jeden Fall sehr interessant und ich wünsche Dir viel Erfolg!
  2. Danke für Deine Antwort! Ich bin ehrlich gesagt etwas überrascht, dass zwar hier im Forum immer die AfD als DIE Partei für eine Liberalisierung des Waffenrechts im Sinne der LWB angeführt wird, die AfD allerdings keine ausgewiesenen Ansprechpartner für Fragen zum Waffenrecht bzw. dessen Erarbeitung in Ihrer Partei haben. Der Hintergrund meiner Frage ist, dass ich gerne von der AfD wissen würde, ob sie die Aktion des VDB ("Operation Reset") zur Kenntnis genommen hat bzw. wie deren Zusammenarbeit / Unterstützung mit dem VDB bezüglich der Waffenrechtsliberalisierung wäre. Ebenfalls würde mich interessieren, ob bzw. welche Arbeitsgruppen es innerhalb der AfD zum Thema Waffenrecht gibt, und welche Themen und Ziele es da parteipolitisch gibt, welche von der AfD erarbeitet und vertreten werden. Mal schauen, was es da an Antwort geben wird.
  3. Aus aktuellem Anlass: Wer genau ist der offizielle Ansprechpartner in der AfD zum Thema Waffenrecht? Trotz intensiver Suche scheint es da derzeit keinen zu geben, der offiziell in der AfD für dieses Thema zuständig ist.
  4. Ich glaube hier liegt bei uns beiden ein kleines Mißverständnis dem anderen gegenüber vor bzw. habe ICH Dich wohl falsch verstanden: Ich bezog mich auf die verhängte Strafe, und Du Dich auf eine fiktiv gewählte Strafsumme resultierend aus der Gesamtsumme der Tagessätze, die dann natürlich je nach Höhe der Tagessätze unterschiedlich hoch ist, bezogen auf den jeweiligen Tagessatz der wirtschaftlichen Verhältnisse des Verurteilten.
  5. Ah ok, das wusste ich nicht, dann bitte ich um Entschuldigung für meine Aussage, da ich in der Tat nicht weiß, wie es dort im Ausland so gehandhabt wird.
  6. Bist Du sicher, dass Du das Strafprinzip der "XX Tagessätze" richtig verstanden hast? Die Frage ist nicht böse gemeint, aber ich vermute Du verwechselst da etwas.
  7. Eine Armbrust darf öffentlich geführt werden? Na super.
  8. Gibts denn jemanden in der AfD, der einem Herr Kuhle ähnlich wäre? Wer ist denn innerhalb der AfD aktuell der Ansprechpartner zum Thema Waffenrecht?
  9. Oder die Preise aufgrund von erhöhter Nachfrage und geringerem Angebot deutlich anziehen werden. Zumal diese ganze Rechnung auf 5 Jahre ausgelegt ist und sich da wirklich eine ganze Menge ändern kann.
  10. Wie soll der TE sich als möglicher Sportschütze mit seinem Sportwaffengerät in der Öffentlichkeit selbstverteidigen? Ist doch überhaupt nicht möglich. Für sowas gibts den KWS und Schreckschußwaffen.
  11. Hol dir die Retay Big Fifty LW. Es gibt meiner Meinung nach nichts besseres, effektiveres und zuverlässigeres im Bereich SSW als diese. Dieses formschöne Stück hat ein Magazin mit 17 (!) Schuß und liegt gut und sicher in der Hand. Im Ernstfall kann Du damit problemlos erweitertes taktisches Sperrfeuer legen. In Verbindung mit einem Schulterholster und entsprechenden Magazintaschen auf der anderen Schulterseite (es gibt Schulterholster mit drei Magazinaufbewahrungstaschen) hast Du dann 4x 17 Schuß zur Verfügung. Das sollte für alle Gelegenheiten mehr als ausreichen. Zusätzlich gibt es sonst noch Magazinhalter zum befestigen an den Unterschenkeln. Dann hast Du noch weitere sechs Magazine zur Verfügung. Wichtig ist, dass Du regelmässig das Ziehen aus dem Schulterhalfter übst, zum Beispiel zuhause vor dem Spiegel. So bekommst Du ein Gefühl für die Abläufe und spulst im Ernstfall das volle Programm aus dem Unterbewusstsein ab. Ansonsten ein herzliches Willkommen hier im Forum!
  12. Man kann damit aber taktisches flächendeckendes indirektes Sperrfeuer schießen. In manchen Einsatzszenarios durchaus sinnvoll.
  13. Es geht nicht darum, ob man einen oder mehrere dieser Punkte mit "ja" beantworten kann, sondern ob man für einen oder mehrere dieser Punkte mit einer Strafe von 60 oder mehr Tagessätzen verurteilt worden ist, was dann laut Gesetz zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit führen kann bzw. wird. In dem von dir angeführten Beispiel kann sowas bei größeren Steuervergehen durchaus schnell passieren, bei allen anderen Punkten vermutlich eher nicht so bis gar nicht.
  14. - Wegfall jeglichen waffenrechtlichen Bedürfnisses - Keine Tresorpflicht bei der Waffenaufbewahrung - Waffen dürfen bei der Aufbewahrung einen beliebigen Ladezustand besitzen - Bildung von politisch unabhängigen Milizen beliebiger Größe und Waffenanzahl unter Wahrung des demokratischen Grundgedankens
  15. Wie schon mehrmals hier im Forum angeführt, soll das die Bildung von größeren Waffenlagern durch einzelne Personen verhindern.
  16. Ok alles klar, kann passieren. Würde mich trotzdem sehr freuen, wenn das nicht nochmal passiert. Vielen Dank. P.S.: Habs der Moderation gemeldet mit der Bitte um Änderung oder Löschung des erwähnten Zitats in deinem Beitrag, da ich diese von Dir geänderte Aussage so nicht getätigt habe und auch nicht befürworte.
  17. @HangMan69 Bitte nicht meine Zitate verfälschen bzw. irgendetwas hinzudichten. Das habe ich in Deinem letzten Beitrag, in dem du mich zitierst, so nicht gesagt. Wenn Du auf ein Zitat von mir eingehst, dann lass mein Originalzitat bitte in seiner ursprünglichen Form. Damit möchte ich auch vermeiden, dass dann jemand Dein falsches Zitat dann ebenfalls zitiert und letzten Endes eine völlig andere Aussage von mir entsteht. Korrigiere bitte mein von dir verfälschtes Zitat in mein ursprüngliches Zitat oder lösche es ansonsten bitte vollständig. Vielen Dank im Voraus für Dein Verständnis.
  18. Es ist aber trotzdem für andere Richter bzw. Urteilsbegründungen eine Vorlage, in welche Richtung die Reise gehen kann bzw. gewünscht ist. Und wie du sicher auch in dem Urteil gelesen hast, ist da im Rechtssystem eine mehr als grundlegende Sichtweise in der Justitz vorhanden, den legalen privaten Waffenbesitz massiv zu reglementieren und zu beschränken. Ob und warum sich da die Sichtweise ändern könnte, ist wohl langfristig eher nicht ersichtlich.
  19. In dem von Dir angeführten Urteil ist klar und deutlich die Intention des Gesetzgebers zu lesen, in welcher der legale private Waffenbesitz massiv zu beschränken bzw. zu erschweren ist (Zitate aus oben angeführten Urteil): "Im Übrigen wurde oben bereits ausgeführt, dass das waffenrechtliche Bedürfnis fortdauernd überprüft werden kann. Warum zum Zeitpunkt des Erwerbs das Bedürfnis ein anderes sein soll als während des Besitzes, ist nicht ersichtlich und wird auch vom Kläger nicht plausibel dargelegt." "Das Erfordernis der regelmäßigen Betätigung des Schießsports gilt im Hinblick auf jede einzelne in der Waffenbesitzkarte aufgeführte Waffe." "Mit dem Bedürfnisprinzip solle schließlich auch die Zahl der (Schuss-) Waffen möglichst klein gehalten werden, um von vornherein der Gefahr vorzubeugen, dass dem legalen Waffenbesitzer Waffen entwendet und zu Straftaten benutzt würden" "...wonach ein Bedürfnis zu verneinen ist, wenn der Antragsteller für seine Schießübungen bereits ausreichend mit Schusswaffen versehen ist." " Danach soll das übermäßige Horten von Waffen um ihrer selbst willen verhindert werden." "Der bereits erwähnte gesetzgeberische Wille, die Zahl der Schusswaffen möglichst klein zu halten, rechtfertigt es, demjenigen Sportschützen und auch dem Hobbyschützen, der seinen Sport nicht mit einer bestimmten Regelmäßigkeit und/oder Intensität ausüben kann oder will, den Besitz eigener Schusswaffen zu verweigern." "...sind die bestehenden Restriktionen aufgrund des überragenden öffentlichen Interesses hinzunehmen, die Zahl der Schusswaffen klein zu halten." Steht alles ganz klar im Urteil. Und sollte vielleicht bei weiteren Diskussionen um mögliche Klagen gegen den Bedürfnisnachweis beachtet werden.
  20. Na also. Wenn das "Fälschen" keine Straftat war, ist es eigentlich auch kein strafbares Fälschen, sondern einfach nur ein harmloses Ändern. Und das ist erlaubt und macht so ziemlich jeder.
  21. Er wurde freigesprochen. Also ist er unschuldig und hat mit dieser ganzen Sache nichts zu tun.
  22. Ich muss da mal nachfragen, weil ich nicht ganz sicher bin: Ist der Tactical-Dad offizieller Sprecher und Videoersteller des VDB, in deren Namen er nach Absprache seine Videos erstellt und veröffentlicht? Oder ist er einfach nur ein "privater" Unterstützer des VDB, ohne offiziell in deren Namen seine Videos und seine Meinung mit dem VDB-Logo zu erstellen und zu veröffentlichen?
  23. Wie lief denn das ab? SEK stürmt die Schützenbude, alle machen den Adler, dann wird reihum gepustet? Und welchen Wert hat das SEK dann bei den sechs Personen gemessen, dass ihnen die WBK entzogen wurde? Würde mich wirklich mal interessieren. Der betreffende Schießstand ist übrigens bis auf weiteres geschlossen laut Homepage des Vereins.
  24. Nun ja. Wenn man sich anschaut, dass von 1 Million deutscher Legalwaffenbesitzer gerade mal 16000 Interessierte den Newsletter des VDB zur Unterstützung der "Operation Reset" abonniert haben, obwohl mindestens 50.000 Interessierte seitens des VDB erhofft waren, ist das jetzt auch nicht gerade ein Zeichen für erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit seitens des VDB.
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