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GermanKraut

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  1. Welche Partei wäre Deiner Meinung nach für ein entschärftes Waffenrecht wählbar?
  2. Ja schön für die Leute, dass sie dort alle bewaffnet sind. Schießen auf andere Personen, die etwas dort berühren, dürfen sie trotzdem nicht. Was soll also diese "Warnung"???
  3. Messer nach Bootsfahrt in abschließbarem Behältnis am Boot befestigen.
  4. Wäre dieses Kurzschwert denn in einer im Auto festmontierten und abschließbaren (Zahlenschloss?) Halterung legal mitzuführen?
  5. Nunja, erstmal lässt Du Dich ja nur beraten, welche Möglichkeiten Du hast, und dann macht Dir der Büchsenmacher ein Angebot bzw. nennt Dir eine Summe. Sowas macht jeder Büchsenmacher bei Deiner "Projektgröße" problemlos am Telefon. Ganz ehrlich, es geht hier nicht um den Neubau des Eiffelturms, sondern nur um das Bohren von zwei Löchern, mit der entsprechend waffenrechtlich möglichen Notwendigkeit. Das kann Dir jeder Büchsenmacher innerhalb von wenigen Minuten beantworten, und wenn der Preis stimmt, hat er vielleicht mit Dir auch einen neuen Kunden. Versuch doch einfach mal Dein Glück.
  6. Was sagt der Büchsenmacher aus dem Fachhandel dazu? Da würde ich mal anfangen.
  7. Da muss dann wohl irgendwas vom Messer zu sehen gewesen sein. Ansonsten hätten die Beamten nicht "einfach mal so" die Durchsuchung durchgeführt.
  8. Man darf nach der Darstellung des Sachverhalts davon ausgehen, dass das Messer (weil offen und am Mann getragen) für die Polizisten gut zu erkennen war und deswegen auch die Durchsuchung durchgeführt wurde. Und dabei wurde dann auch die Klingenlänge gemessen. Keine Zauberei oder Röntgenblickaugen der Beamte, sondern einfach eine Überprüfung eines gut zu erkennenden und getragenen Messers, mit dem dann festgestellten Sachverhaltes der Klingenlänge.
  9. Sentimentalität als behördlich anerkannter Bedürfnisgrund zum Waffenbesitz? Interessant.
  10. Meine Frage an Dich war ernsthaft gestellt. Denn man bekommt nach dem Durchlesen dieses und ähnlicher Threads hier im Forum wirklich das seltsame Gefühl, dass einige Forenschreiber hier gefühlt immer mit einem Bein im Knast stehen, weil sie ständig fiktive Sachverhalte anführen, die im wahren Leben so nicht mal ansatzweise zu finden sind, aber in deren Erzählungen zu allerschwersten Strafen führen, welche die Betreffenden natürlich völlig unverschuldet und unverdient erhalten haben. Und das ist, gerade im Kontext von ehrbaren LWB, die sich voll und ganz im Rahmen des Gesetzes verhalten, alles andere als glaubwürdig.
  11. Ja, richtig: Erstmal muss man überhaupt mal an einen Richter gelangen, weil man irgendwas falsch gemacht hat. Die allermeisten werden dieses zweifelhafte Vergnügen nicht erleben dürfen, weil sie sich einfach vorausschauend an Gesetze halten. Wie oft ist Dir denn so etwas schon passiert, dass Du vor dem Richter standest, weil Du irgendwas falsch gemacht hast???
  12. Ist doch absolut in Ordnung, wegen so einer bösartigen rassistischen Beleidigung einen deutlich spürbaren Denkzettel zu bekommen. Ich finde das gut, und mittlerweile sollte es sich auch rumgesprochen haben, dass man besser mal vorher überlegen sollte, was für Sprüche man so raushaut. Ansonsten muss man als sogenannter mündiger Bürger auch mal die Konsequenzen seines möglicherweise selten dämlichen Verhaltens tragen. Zumindest der Kandidat aus Deinem zitierten Beispiel dürfte das sehr nachhaltig verstanden haben. Seine anwesenden Kumpels evtl. auch.
  13. Wenn man sehr merkbefreit und ohne jegliches Grundverständnis für Gesetze durchs Leben geht, ist das mit Sicherheit so.
  14. Also ganz ehrlich, man muss sich da schon ein wenig mehr anstrengen, um 60 TS zu kassieren. Von daher ist das dann auch absolut in Ordnung, wenn deshalb jemand seine Legalwaffen abgeben darf. Da hält sich mein Mitleid in deutlich überschaubaren Grenzen.
  15. Könntest Du dazu ein Urteil oder einen anderen glaubhaften Nachweis anführen, dass dieser Fall wirklich passiert ist?
  16. Absolut zu begrüßen.
  17. GermanKraut

    Armbrust

    Klar, das weiß natürlich jeder 14-Jährige, der von so einem Bolzen getroffen wird. Möchte gar nicht wissen, was das für üble Schmerzen sind, und was man da in absoluter Panik als Getroffener so alles anstellt.
  18. GermanKraut

    Armbrust

    Ein 38-Jähriger schießt grundlos mit einer Armbrust auf einen 14-Jährigen, und der Bolzen durchbohrt dabei das Bein des 14-Jährigen. Was genau sollte da thematisiert werden?
  19. Die andere Seite der Münze dürfte das Rätsel lösen.
  20. Respekt: Nicht mal zwei Seiten, um von einer irreführenden Fehlübersetzung der Modellbezeichung eines bei einem Attentat verwendeten Gewehres zur Empfehlung für Anlagetipps von Edelmetallen zu gelangen. Selbst für WO-Verhältnisse eine bemerkenswerte Leistung. Ab welcher Seite in diesem Thread werden dann endlich mal die Techniken zur Sammlung von Körperausscheidungen in Weltraumanzügen diskutiert?
  21. @Flo941214: So siehts aus. Wenn nicht ausdrücklich auf die Sachmängelfreiheit verzichtet wurde (in dem Fall hättest Du OHNE vorherige Prüfung der Waffe wirklich nicht sehr schlau gehandelt), dann hast Du Anrecht auf einen einwandfrei funktionierenden Gegenstand, in dem Fall Deine besagte Schußwaffe. Wenn der Kauf erst wenige Tage her ist und der Fehler wie von Dir beschrieben gleich zeitnah nach Kauf beim ersten Gebrauch aufgetreten ist, dann wurde Dir ein mangelhafter Gegenstand verkauft. Ich würde den Verkäufer höflich fragen, wie er in diesem Fall verfahren möchte, z.B. mit Rücknahme der Waffe und voller Kaufpreiserstattung, Reparatur der Waffe von einem Fachmann bei Übernahme der Reparaturkosten durch den Verkäufer, Feststellung der Wertminderung mit entsprechend anteiliger Rückerstattung des Kaufpreises etc. Falls eine Rechtsschutzversicherung bestehen sollte, würde ich diese ebenfalls kontaktieren und um Hilfe bitten. Bis zur Klärung des Falles würde ich übrigens entschieden von eigenmächtigen Reparaturen oder Umbauten abraten, um den originalen Kaufzustand bei eventuellen Gutachten zu erhalten.
  22. Ja: Waffe als defekt reklamieren und zurückgeben.
  23. Und was heißt das jetzt konkret in Deinem Fall? Dass man sowohl "friedliche Demonstranten" als auch den "aufgebrachten linken Mob" möglichst umfassend bewaffnen soll, damit jede Demonstration mit möglicher Gegendemonstration maximal eskaliert und es dabei ordentlich knallt, und sich dann alles irgendwie von selbst regelt? Oder Waffen nur für die "friedlichen Demonstranten", den Rest aber nicht? Oder das alle Bürger ordentlich Waffen bekommen, die staatlichen Organisationen aber keine, denn die machen damit ja sowieso nur schlimme Sachen? Oder alle und jeder soviel Waffen, wie er tragen kann, damit das "Gleichgewicht der bewaffneten Abschreckung" jegliche Gewalt verhindert? Würde mich wirklich interessieren, was Deine konkreten Verbesserungsvorschläge hier im deutschen Waffenrecht sind und die dazugehörigen Begründungen wären.
  24. "Friedliche Demonstranten", die von deutschen Polizisten "zusammengeprügelt" werden? Wer genau sollen diese "friedlichen Demonstranten" denn sein? Und die gleichen deutschen Polizisten stehen dann "nichtstuend beim aufgebrachten linken Mob" herum? Und dann vergleichst Du auch noch allen Ernstes die heutige deutsche Polizei mit verbrecherischen und menschenunterdrückenden Organisationen? Worum genau gehts Dir eigentlich wirklich?
  25. Der tatsächliche Verkaufserlös der Waffen wird die Richtigkeit dieser Behauptung zeigen.
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