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GermanKraut

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  1. - Wegfall jeglichen waffenrechtlichen Bedürfnisses - Keine Tresorpflicht bei der Waffenaufbewahrung - Waffen dürfen bei der Aufbewahrung einen beliebigen Ladezustand besitzen - Bildung von politisch unabhängigen Milizen beliebiger Größe und Waffenanzahl unter Wahrung des demokratischen Grundgedankens
  2. Wie schon mehrmals hier im Forum angeführt, soll das die Bildung von größeren Waffenlagern durch einzelne Personen verhindern.
  3. Ok alles klar, kann passieren. Würde mich trotzdem sehr freuen, wenn das nicht nochmal passiert. Vielen Dank. P.S.: Habs der Moderation gemeldet mit der Bitte um Änderung oder Löschung des erwähnten Zitats in deinem Beitrag, da ich diese von Dir geänderte Aussage so nicht getätigt habe und auch nicht befürworte.
  4. @HangMan69 Bitte nicht meine Zitate verfälschen bzw. irgendetwas hinzudichten. Das habe ich in Deinem letzten Beitrag, in dem du mich zitierst, so nicht gesagt. Wenn Du auf ein Zitat von mir eingehst, dann lass mein Originalzitat bitte in seiner ursprünglichen Form. Damit möchte ich auch vermeiden, dass dann jemand Dein falsches Zitat dann ebenfalls zitiert und letzten Endes eine völlig andere Aussage von mir entsteht. Korrigiere bitte mein von dir verfälschtes Zitat in mein ursprüngliches Zitat oder lösche es ansonsten bitte vollständig. Vielen Dank im Voraus für Dein Verständnis.
  5. Es ist aber trotzdem für andere Richter bzw. Urteilsbegründungen eine Vorlage, in welche Richtung die Reise gehen kann bzw. gewünscht ist. Und wie du sicher auch in dem Urteil gelesen hast, ist da im Rechtssystem eine mehr als grundlegende Sichtweise in der Justitz vorhanden, den legalen privaten Waffenbesitz massiv zu reglementieren und zu beschränken. Ob und warum sich da die Sichtweise ändern könnte, ist wohl langfristig eher nicht ersichtlich.
  6. In dem von Dir angeführten Urteil ist klar und deutlich die Intention des Gesetzgebers zu lesen, in welcher der legale private Waffenbesitz massiv zu beschränken bzw. zu erschweren ist (Zitate aus oben angeführten Urteil): "Im Übrigen wurde oben bereits ausgeführt, dass das waffenrechtliche Bedürfnis fortdauernd überprüft werden kann. Warum zum Zeitpunkt des Erwerbs das Bedürfnis ein anderes sein soll als während des Besitzes, ist nicht ersichtlich und wird auch vom Kläger nicht plausibel dargelegt." "Das Erfordernis der regelmäßigen Betätigung des Schießsports gilt im Hinblick auf jede einzelne in der Waffenbesitzkarte aufgeführte Waffe." "Mit dem Bedürfnisprinzip solle schließlich auch die Zahl der (Schuss-) Waffen möglichst klein gehalten werden, um von vornherein der Gefahr vorzubeugen, dass dem legalen Waffenbesitzer Waffen entwendet und zu Straftaten benutzt würden" "...wonach ein Bedürfnis zu verneinen ist, wenn der Antragsteller für seine Schießübungen bereits ausreichend mit Schusswaffen versehen ist." " Danach soll das übermäßige Horten von Waffen um ihrer selbst willen verhindert werden." "Der bereits erwähnte gesetzgeberische Wille, die Zahl der Schusswaffen möglichst klein zu halten, rechtfertigt es, demjenigen Sportschützen und auch dem Hobbyschützen, der seinen Sport nicht mit einer bestimmten Regelmäßigkeit und/oder Intensität ausüben kann oder will, den Besitz eigener Schusswaffen zu verweigern." "...sind die bestehenden Restriktionen aufgrund des überragenden öffentlichen Interesses hinzunehmen, die Zahl der Schusswaffen klein zu halten." Steht alles ganz klar im Urteil. Und sollte vielleicht bei weiteren Diskussionen um mögliche Klagen gegen den Bedürfnisnachweis beachtet werden.
  7. Na also. Wenn das "Fälschen" keine Straftat war, ist es eigentlich auch kein strafbares Fälschen, sondern einfach nur ein harmloses Ändern. Und das ist erlaubt und macht so ziemlich jeder.
  8. Wo steht das?
  9. Er wurde freigesprochen. Also ist er unschuldig und hat mit dieser ganzen Sache nichts zu tun.
  10. Ich muss da mal nachfragen, weil ich nicht ganz sicher bin: Ist der Tactical-Dad offizieller Sprecher und Videoersteller des VDB, in deren Namen er nach Absprache seine Videos erstellt und veröffentlicht? Oder ist er einfach nur ein "privater" Unterstützer des VDB, ohne offiziell in deren Namen seine Videos und seine Meinung mit dem VDB-Logo zu erstellen und zu veröffentlichen?
  11. Wie lief denn das ab? SEK stürmt die Schützenbude, alle machen den Adler, dann wird reihum gepustet? Und welchen Wert hat das SEK dann bei den sechs Personen gemessen, dass ihnen die WBK entzogen wurde? Würde mich wirklich mal interessieren. Der betreffende Schießstand ist übrigens bis auf weiteres geschlossen laut Homepage des Vereins.
  12. Nun ja. Wenn man sich anschaut, dass von 1 Million deutscher Legalwaffenbesitzer gerade mal 16000 Interessierte den Newsletter des VDB zur Unterstützung der "Operation Reset" abonniert haben, obwohl mindestens 50.000 Interessierte seitens des VDB erhofft waren, ist das jetzt auch nicht gerade ein Zeichen für erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit seitens des VDB.
  13. Außerordentlich gut analysiert!!!
  14. Naja, einen Mißerfolg würde ich das ganze nicht nennen. Aber wenn von 950.000 Waffenbesitzern unglaubliche 16.000 der Meinung sind, dass sie mit der Vorgehensweise des VDB zur Waffengesetzänderung zufrieden sind und diese unterstützen, würde ich das nun auch nicht gerade als Erfolg im Sinne einer erfolgreichen Vertretung der angeblich so zahlreichen Unzufriedenen nennen. Im Prinzip könnte man eigentlich auch sagen, dass 98,3 % der Waffenbesitzer mit dem Waffengesetz eigentlich ganz zufrieden sind und 1,7 % der Waffenbesitzer der Meinung sind, dass hier mit Unterstützung eines Interessenverbandes Handlungsbedarf besteht. Ob diese Zahl von 1,7% die Entscheider in der Politik beeindrucken werden, bleibt abzuwarten. Ansonsten seid ihr laut eigener Aussage auf dem absolut richtigen Weg und der Erfolg gibt euch zumindest theoretisch recht. Das ist doch eigentlich gar nicht mal so schlecht!
  15. Damals vor 8 Jahren bei Prolegal: Scheinbar hat sich Prolegal nie wirklich von diesem furchtbaren Vorfall erholt. Ob es bei denen allerdings vorher deutlich besser war, entzieht sich meiner Kenntnis.
  16. Der gutgemeinte Ansatz des VDB zum Entwurf eines neuen Waffengesetzes ist in den Orbit der Bedenkenträger geschossen worden und wird dort zerredet werden, und gleichfalls wird das öffentliche bzw. veröffentlichte Interesse daran wohl sehr bald verschwinden. Denn "Wir haben ganz andere Sorgen!": Ukraine, Israel, das Haushaltsloch und natürlich die immer wieder verfehlten Klimaschutzziele. Die Insolvenzen häufen sich, die Inflation schwebt wie ein Damoklessschwert über der Weltwirtschaft und Venezuela hat unlängst angekündigt, einen Teil eines Nachbarstaates annektieren zu wollen - der nächste Krieg. Von der aktuellen Ampel und der Opposition hat man für die Waffenrechts-Entschärfungen nichts mehr zu erwarten ausser "dummen Sprüchen". Was also tun? Viele Möglichkeiten gibt es nicht mehr, außer: Die verfassungsrechtliche Karte spielen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich bislang noch nicht zu einer Waffenrechts-Entschärfung geäußert, man kann also bis nach Karlsruhe gehen. So einen Marsch durch die Gerichtsinstanzen muß man allerdings generalstabsmässig vorbereiten. Es braucht gute Anwälte, die auf Verfasssungsrecht spezialisiert sind und die Gerichtsgebräuche in Karlsruhe kennen. Diese Anwälte sind teuer, die Honorare beginnen im fünfstelligen Bereich. Für einen solchen "juristischen Feldzug" muß man eine Kriegskasse anlegen und füttern, und dann mit einer verfassungsrechtlich versierten Kanzlei eine Strategie entwickeln. Last not least braucht es "Betroffene" von Repressionsmaßnahmen, die bereit sind, die Rolle von Angeklagten, Verurteilten und Beschwerdeführern vor dem Bundesverfassungsgericht einzunehmen, was mit wirtschaftlich-sozialen Belastungen und medialem Interesse verbunden sein kann, die das weitere Leben in der einen oder anderen Richtung bestimmen können. Im Extremfall könne diese desaströse Folgen haben: Der oder die Betroffenen müssen sorgfältig ausgesucht und auch begleitet werden, was auch finanzielle Aspekte haben kann. Es geht also bei dieser Idee eines strategischen Marsches nach Karlsruhe also um ziemlich viel Geld. Insgesamt könnten wohl niedrige sechsstellige Beträge erforderlich werden. Es wäre deshalb interessant, sich beim VDB darüber Gedanken zu machen, ob ein solcher Weg alleine von den finanziellen Möglichkeiten her gangbar wäre.
  17. Das ist auf jeden Fall als Kompliment gemeint! Man merkt halt sofort und auch gerade hier im Forum, wenn jemand so wie Du ein sehr hohes intellektuelles Niveau hat. Das sticht sofort aus der Masse heraus und dürfte vielleicht auch deshalb der Grund sein, warum einige Beitragsschreiber nur schwer damit umgehen können, weil sie es einfach nicht gewohnt sind. Nichts desto trotz hoffe ich, dass Du Deinem Traum zum Jagdschein ein großes Stück näher gekommen bist, denn für diese Aufgabe bist Du charakterlich mehr als geeignet: Du hast eine außerordentlich hohe Auffassungsgabe, eine sehr gute Selbstreflexion, kannst mit Kritik sehr positiv und konstruktiv umgehen und ansonsten kommst Du hier wirklich sehr positiv und sympathisch rüber! Viel Erfolg bei Deinem Vorhaben und wenn Du noch was wissen willst oder einfach nur Deine Fortschritte beim Jagdschein mitteilen möchtest, nur zu!
  18. Überprüf diese Info lieber nochmal ganz genau. Laut meinem Kenntnisstand ist das nämlich nicht so.
  19. Doch, natürlich gibt es in Deutschland ein Recht auf Waffen: Wenn Du alle Voraussetzungen erfüllst, hast Du ein Recht auf Waffen. Das kannst Du notfalls sogar einklagen, wenn Du es wider Erwarten nicht erhalten hast. Da hat @HighDominion absolut recht.
  20. Echt jetzt, das wart alles ihr? Schade, dass man sowas erst über fünf Ecken durch Zufall hier im Forum liest. Woran liegt denn dass, dass so ein großer Erfolg so unbeachtet und unerwähnt bleibt? Oder gab es diese Information schon vorher und man hat sie einfach überlesen? Wenn ja, wo stand das dann? Nur mal so zur Info, um keine weitere Erfolgsmeldung zu verpassen.
  21. Nein, so läuft das nicht: Ohne Zulassung zur Prüfung (also dem "Behörden-OK") gibts auch keine Prüfung. Das sind die Jagdschulen mittlerweile auch ziemlich konsequent. Ob man dann in dem Fall die Kursgebühren etc. wieder bekommt, würde ich dann auch nicht unbedingt garantieren. In dem Fall macht @HighDominion absolut alles richtig: Erstmal VORHER umfassend informieren und alles abklären, und dann erst den Kurs und die Prüfung absolvieren. Alles andere wäre mehr als dämlich und könnte voll in die Hose gehen. @HighDominion: Alles Gute für Dich und möge es so laufen, wie Du es Dir vorstellst!
  22. Maulo.
  23. Ist in Deutschland passiert, Urteil vom März 2020: https://openjur.de/u/2326605.html Da steht alles drin: Verurteilter Vergewaltiger und Frauenmörder klagt und kann problemlos einen Jagdschein machen und bekommen. Hat sein Opfer erst vergewaltigt, anschließend erwürgt und dann die Leiche verbrannt. Für die Erteilung eines Jagscheines aber kein Problem. Von daher dürfte @HighDominion eigentlich keine Probleme bekommen.
  24. @HighDominion: Keine Sorge, nach 15 Jahren bist du mehr als safe. Das beste Beispiel dafür ist ein verurteilter Vergewaltiger und Frauenmörder, der nach seiner Haftstrafe problemlos den Jagdschein machen konnte. Falls Deine Vorstrafe also ähnlicher Natur oder etwas drunter sein sollte, dürftest Du keinerlei Probleme mit der Erlangung des Jagdscheins bekommen. Viel Erfolg bei der Prüfung.
  25. Das sagt er auch jeden Fall deutlich besser als Du mit Deinen bescheidenen Worten. Fairerweise muss man aber sagen, dass das bei Deinen laienhaften Deutungsversuchen auch nicht allzu schwer ist. Gibts für die Veröffentlichung der Ergebnisse deiner psychologischen Selbstfindungstherapiephase eigentlich kein spezielleres Forum ausser diesem hier, in dem du dich mit anderen Gleichgesinnten darüber austauschen könntest? Ansonsten: Schön, dass wir mal darüber gesprochen haben.
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