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IGNORED

2 mal Führerschein wegen Alkohol weg-keine WBK?


krauser111

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In Vergessenheit geraten sie NIE. Sie werden nur bei normalen Abfragen des BZR nicht ausgedruckt. Aber bei einer Waffenrechtlichen Genehmigung wird auch das Staatsanwaltliche Zentralregister abgefragt. Und natürlich alles, was einen Blick auf die Persönlichkeit gestattet, wird herangezogen.

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Bis vor kurzem bin ich auch davon ausgegangen, dass solche Delikte nach 10 Jahren "in Vergessenheit" geraten. So kann man sich täuschen!!

vergiss es,

mein Bruder hat '71 den Lappen wegen Alk abgenommen bekommen und 97 das 2te mal.

Er gilt als unverbesserlicher Wiederholungstäter--> MPU und alles was dazu gehört

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Unsere Beamten sind da schon ein komisches Volk. Ich kann mich noch an einen Fall erinnern, als ein neues Mitglied unserer SLG beigetreten ist und für den Mitgliedsantrag sein pol. Führungszeugnis mitbrachte. Es war lupenrein und niemand hätte gedacht, dass es später beim Antrag der WBK Probleme geben würde. Kurz nachdem dieses Neumitglied die WBK bei unserer Behörde beantragt hatte, wurde unser Vorsitzender telefonisch zu dieser gebeten. Die SBine hielt ihm einen Auszug aus dem Jugenderziehungsregister (oder so ähnlich) vor die Nase, mit dem Spruch, was unserem Vorsitzenden einfallen würde, diesem Neumitglied eine WBK zu befürworten. Auf diesem Auszug standen etliche Delikte wie z.B. Hehlerei, Einbruch, Autoaufbrüche usw.

Woher sollte unser Vorsitzender denn wissen, was eine Person früher angestellt hat, wenn diese Delikte im Führungszeugnis verjährt sind.

Aber da sieht man mal wieder, was die Behörden so alles ausgraben, wenn sie keine WBK erteilen wollen.

Gruß

Jens

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Unsere Beamten sind da schon ein komisches Volk. Ich kann mich noch an einen Fall erinnern...

Wäre ich der betroffene WBK-Anwärter gewesen, hätte ich der SBine einen stattlichen Einlauf in Form einer Dienstaufsichtsbeschwerde sowie einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz und Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte verpasst. Weil die Akte und das, was da drin steht, den Herrn Vereinsvorsitzenden einen Feuchten angeht. Und die SBine hat nicht mal ansatzweise das Recht, dem Herrn Vereinsvorsitzenden Akteneinsicht zu gewähren, auch nicht wenn es sich nur um ein einzelnes Blatt aus der Akte handelt.

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...

Eben!

Aber zur Ehrenrettung des Schreibers muß man erwähnen, daß

er, genauso wenig wie wir, bei dem Gespräch mit der SBine

anwesend war.

Und was der eine oder andere (halbgottähnliche) Vereinsvorsitzende

dann hinterher erzählt, um seine Wichtigkeit zu unterstreichen...nun,

das muß nicht immer 100%ig stimmen...

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Hallo,wenn jemand 2 mal der Führerschein wegen Alkohol verloren hat, ist die die Chance gleich Null eine WBK zu bekommen? War vor 20 Jahren. Bitte keine verurteilungen.

Gruss-krauser111

... sollte so alleine für sich gesehen kein Problem darstellen, da es ja sehr lange zurückliegt und wenn keinerlei polizeiliche Bemühungen mehr um die eigene Person stattfanden und man nicht ortsbekannter Säufer ist. Ich würde einfach den Antrag stellen. § 5 WaffG nachlesen ...

Gruß vom

Loch

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vergiss es,

mein Bruder hat '71 den Lappen wegen Alk abgenommen bekommen und 97 das 2te mal.

Er gilt als unverbesserlicher Wiederholungstäter--> MPU und alles was dazu gehört

Sorry aber das ist Blödsinn! Wenn dein Bruder 97 weniger als 1,6Promille hatte und z.Bsp. nicht Mittags mit hohen Promillewerten angetroffen wurde ist keinen MPU zu rechtfertigen! Sicher nicht! Nach 10 Jahren darf eine vorherige Alkoholfahrt nicht mehr als Grundlage für eine MPU herangezogen werden!Punkt aus!

Allgemein ist es ja wohl auch so das es immer noch §5 udn §6 des Waffg gibt! Hat man weniger als 60TS bekomme ist man zuverlässig!

Sofern man nicht mehr als 1,5Promille hatte wird auch nicht von mangelnder pers.Eignung gesprochen!

Gruss

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Hat er Glück gehabt. So mancher muss da viel länger warten - oder bekommt nie eine WBK. Hängt aber natürlich ganz stark vom Einzelfall ab und ob das mit dem Alkohol damals eher ein "Ausrutscher" (z.B. nach Scheidung, Arbeitsplatzverlust o.ä.) war oder eher ein dauerhaftes Problem...

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Wäre ich der betroffene WBK-Anwärter gewesen, hätte ich der SBine einen stattlichen Einlauf in Form einer Dienstaufsichtsbeschwerde sowie einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz und Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte verpasst. Weil die Akte und das, was da drin steht, den Herrn Vereinsvorsitzenden einen Feuchten angeht. Und die SBine hat nicht mal ansatzweise das Recht, dem Herrn Vereinsvorsitzenden Akteneinsicht zu gewähren, auch nicht wenn es sich nur um ein einzelnes Blatt aus der Akte handelt.

Vielleicht bekämst Du da auch Recht DarkAngel,

Deine WBK wäre aber damit in noch weitere Ferne gerückt.

Gruß

Rainer

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Warum sollte die WBK noch weiter in die Ferne rücken, wenn man vor Gericht Recht bekommt?

Weil "Recht haben" und "Recht bekommen" erstens immer noch zwei Paar Stiefel sind und zweitens sicherlich das Blut des SBs in Wallung gerät, wenn der "Kläger" zur Tür hereinmarschiert. :angry2:

Grüßle

Peppan

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Vielleicht bekämst Du da auch Recht DarkAngel,

Deine WBK wäre aber damit in noch weitere Ferne gerückt.

Gruß

Rainer

Ja Rainer,

kann gut sein. Aber zumindest ich sehe nicht ein, mich, nur weil ich von meinem Recht, legal scharfe Schusswaffen besitzen zu dürfen, Gebrauch machen möchte, nach vorn zu beugen und (dezent ausgedrückt) mir "die Muffe versilbern zu lassen".

Klar kann die SBine meinen Antrag ablehnen, ist ihr gutes Recht, solange sie dies rechtssicher begründen kann. Aber, und darum ging es mir, sie hat sich, wie ich auch, dabei an Recht und Gesetz zu halten. Das heißt, die Ablehnung und deren Begründung sind an mich zu richten und zu adressieren. Ob ich den Vereinsvorstand dann über die Hintergründe informiere bzw ob ich das bereits im Vorfeld getan habe, ist meine ganz persönliche Entscheidung. Aber eine SBine hat in keinem Fall das Recht, Dritte ohne meine Zustimmung mit persönlichen Daten und Informationen zu versorgen, auch dann nicht, wenn diese Information moralisch gerechtfertigt wäre.

Allerdings halte ich auch nichts von übertriebener Rechthaberei, deshalb würde ich in so einem Fall das persönliche Gespräch mit der SBine suchen, um die Sache zu klären. Das würde ich aber auch von ihr erwarten.

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Weil "Recht haben" und "Recht bekommen" erstens immer noch zwei Paar Stiefel sind und zweitens sicherlich das Blut des SBs in Wallung gerät, wenn der "Kläger" zur Tür hereinmarschiert. :angry2:

Grüßle

Peppan

Hier gibts einige, die schon erfolgreich Verfahren gegen die Behörde (und den SB) durchgezogen haben- und die kriegen weiterhin Waffen auf ihre WBKs in allen Farben....

Auch bei mir - was sich auf die Ankündigung einer Klage im Falle eines Falles beschränkte- kann ich absolut keine negative Veränderung feststellen.

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Hallo,

ich denke auch, dass leider viel zu viele Waffenbesitzer glauben, sich lieb Kind machen zu müssen.

Auch ein Beamter auf Lebenszeit kann sich nur eine begrenzte Zahl von krassen Ausrutschern erlauben.

In der Regel wird er sich bei einem erfolgreichen Kläger viel Mühe geben, ihm im Rahmen des Gesetzes Steine in den Weg zu legen.

Der nicht klagende Waffenbesitzer bekommt aber dazu noch zahllose Steine in den Weg gelegt, die nicht gesetzeskonform sind.

Wenn sich mehr wehren würden, hätten alle die Chance, zumindest ihre gesetzlichen Rechte zu erhalten.

Da die Mehrheit nicht klagt, werden sie weiter klein gehalten.

Meine Erfahrung - bei mehreren Waffenbehörden - ist, dass ein Leitz Ordner als Akte Respekt verschafft - keine Schikanen.

Wer natürlich von seiner Behörde gebauchpinselt wird - der sollte sich das nicht durch lästige Klagen verscherzen.

Gruß

Shotgun George

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