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IGNORED

2 mal Führerschein wegen Alkohol weg-keine WBK?


krauser111

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Eben! :icon14:

Ich kenne es auch eher umgekehrt. Wobei es sich bei mir persönlich "nur" um ein intensives Gespräch handelte, in dem ich auch auf meine empfundene Notwendigkeit eines Widerspruchs einging. :rolleyes:

Eher habe ich den Eindruck gewonnen, dass auch hier oft die Menschen in die, die es mit sich machen lassen, und die, bei denen man sich besser an die Vorschriften hält, eingeteilt werden. :peinlich:

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Eben! :icon14:

Ich kenne es auch eher umgekehrt. Wobei es sich bei mir persönlich "nur" um ein intensives Gespräch handelte, in dem ich auch auf meine empfundene Notwendigkeit eines Widerspruchs einging. :rolleyes:

Eher habe ich den Eindruck gewonnen, dass auch hier oft die Menschen in die, die es mit sich machen lassen, und die, bei denen man sich besser an die Vorschriften hält, eingeteilt werden. :peinlich:

Richtig! Außerdem haben auch die uns gegenüber sitzenden SB in der Regel eine "Mittelbehörde", die in den meisten Bundesländern versucht, den Takt anzugeben. Da ist dann nicht immer alles so, wie der SB es sich selbst wünscht oder wie er es für Rechtskonform hält. Da hilft auf Dauer nur ganz klar durchmarschieren, Grenzen aufzeigen und notfalls neben Dienst- auch Strafrechtliche Konsequenzen folgen lassen. Es geht nicht an, dass eine Behörde "Experimente" macht, wie weit sie die gesetzlichen Vorgaben ausreizen kann. Sobald die Behörde einmal so ein Ding durchgezogen hat, begründet sie es allen anderen gegenüber mit "üblicher und anerkannter Verfahrensweise".

Ideal ist, wenn auch die nachgeordnete Behörde einsieht, es läuft falsch und dies schriftlich fixiert der Mittelbehörde mitteilt. Dann bleibt notfalls nur noch der Weg über die Instanzen, allerdings wie ich denke, mit guten Aussichten.

Und der örtliche SB ist auch außen vor wenn es in den Clinch mit den vorgesetzten Behörden geht. Die SB wissen meist sehr gut, was Rechtskonform ist und was nicht, sie sitzen nur zwischen allen Stühlen und sind im Zweifelsfall Weisungsgebunden.

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Hier gibts einige, die schon erfolgreich Verfahren gegen die Behörde (und den SB) durchgezogen haben- und die kriegen weiterhin Waffen auf ihre WBKs in allen Farben....

Auch bei mir - was sich auf die Ankündigung einer Klage im Falle eines Falles beschränkte- kann ich absolut keine negative Veränderung feststellen.

Ist ja auch logisch:

Der SB weiß, daß er sich bei diesem Bürger keine Schikane erlauben kann, denn er schreckt nicht davor zurück sein Recht einzufordern.

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was unserem Vorsitzenden einfallen würde, diesem Neumitglied eine WBK zu befürworten.

:gaga: Was bitte hat eine "Befürwortung" mit der Überprüfung der Eignung und Zuverlässigkeit zu tun?

Ich kenne ehrlich gesagt hier bei uns keinen Verein der ein Führungszeugnis verlangt, auf welcher Rechtsgrundlage denn wohl auch bitte?

Zudem wird das Bedürfnis vom Verband und nicht vom Verein bescheinigt, und der Verband prüft das Bedürfnis und ob die Waffe geschossen werden kann, nicht mehr. Selbst wenn das Mitglied 10 Facher Bankräuber ist, ist das für die Bedürfnisbescheinigung völlig unerheblich.

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:gaga: Was bitte hat eine "Befürwortung" mit der Überprüfung der Eignung und Zuverlässigkeit zu tun?

Ich kenne ehrlich gesagt hier bei uns keinen Verein der ein Führungszeugnis verlangt, auf welcher Rechtsgrundlage denn wohl auch bitte?

Zudem wird das Bedürfnis vom Verband und nicht vom Verein bescheinigt, und der Verband prüft das Bedürfnis und ob die Waffe geschossen werden kann, nicht mehr. Selbst wenn das Mitglied 10 Facher Bankräuber ist, ist das für die Bedürfnisbescheinigung völlig unerheblich.

Zitat aus der Satzung des BDMP e.V.:

Die Mitgliedschaft wird schriftlich mittels eines Aufnahmeantrages beim

Präsidium des BDMP beantragt. Dem Antrag ist ein polizeiliches

Führungszeugnis beizufügen, welches bei Antragstellung nicht älter als

sechs Monate sein darf.

Zitat ende.

Bis vor ein paar Jahren durften vom Präsidium des BDMP ausgewählte SLG-Vorsitzende die Waffensachkunde und Bedürfnisse bescheinigen.

Gruß

Jens

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Quatsch. Hilft, vermeidbarem Ärger aus dem Weg zu gehen, ist in vielen Firmen mittlerweile üblich und wenn`s in der Satzung steht... musste ja nicht beitreten.

Der Mensch hat die Qual der Wahl, aber wenn er wählt, darf er sich hinterher bitte schön auch nicht beschweren.

Ach ja - Satzungen kann man lesen. Wenn sie einem nicht gefallen.. siehe voriger SAtz.

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musste ja nicht beitreten.

Keine Angst, werde ich nicht. Schützenvereine die Mitglieder suchen gibt es ja wie Sand am Meer, da werde ich sicher keinen halben Tag Urlaub und Bearbeitungsgebühren opfern um dem Verein Dokumente zu liefern an die sie sonst auf Legalem Wege, mit gutem Grund nicht herankommen.

Was wollt ihr denn noch? Aids-Test, Drogenscreeming, MPU, Leumundzeugen und vielleicht noch eine Kopie der Stasiakte... alles natürlich nur um vermeidbare Probleme (was für Probleme eigentlich?) zu vermeiden.

Als ob der Schießsport nicht schon unter den oft Skurrilen gesetzlichen Forderungen genug leidet. Aber klar, denkt man sich als Verein halt noch ein paar zusätzliche Hürden aus. Wobei die Frage nach einer Rechtsgrundlage noch immer aus steht. Gemeinnützigkeit dürfte mit einer solchen Hürde sicher in Frage zu stellen sein, und ob es sich nicht gar um Willkürmaßnahmen gegen eine Minderheit handelt, stell ich mal so in den Raum.

Bei Arbeitgebern ist es im Übrigen auch nur in bestimmten Brangen zulässig ein Führungszeugnis einzufordern.

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Keine Angst, werde ich nicht. Schützenvereine die Mitglieder suchen gibt es ja wie Sand am Meer, da werde ich sicher keinen halben Tag Urlaub und Bearbeitungsgebühren opfern um dem Verein Dokumente zu liefern an die sie sonst auf Legalem Wege, mit gutem Grund nicht herankommen.

DAs ist richtig, deswegen soll man ja die Satzungen lesen

Was wollt ihr denn noch? Aids-Test, Drogenscreeming, MPU, Leumundzeugen und vielleicht noch eine Kopie der Stasiakte... alles natürlich nur um vermeidbare Probleme (was für Probleme eigentlich?) zu vermeiden.

Ich z.B. will gar nichts, ich will den Menschen über Wochen/Monate kennen lernen und dann ja oder nein sagen können. Wie auch in meinen Lehrgängen, da nehme ich auch nicht jeden. Wer diese Zeit nicht investieren will und etwas schriftliches im Moment der Aufnahme haben möchte - bitte.

Welche Probleme -z.B. wenn während der Aufnahme plötzlich die Behöre vor der Tür steht und nachfragt, wieso ihr jemanden aufnehmt und an Waffen trainiert, gegen den gerade ein Verfahren wg. Verstoß gg. WaffG abgeschlossen wurde.

Als ob der Schießsport nicht schon unter den oft Skurrilen gesetzlichen Forderungen genug leidet. Aber klar, denkt man sich als Verein halt noch ein paar zusätzliche Hürden aus. Wobei die Frage nach einer Rechtsgrundlage noch immer aus steht. Gemeinnützigkeit dürfte mit einer solchen Hürde sicher in Frage zu stellen sein, und ob es sich nicht gar um Willkürmaßnahmen gegen eine Minderheit handelt, stell ich mal so in den Raum.

Quatsch. Die Satzungen sind genehmigt und liegen dem Registergericht vor.

Bei Arbeitgebern ist es im Übrigen auch nur in bestimmten Brangen zulässig ein Führungszeugnis einzufordern.

In mittlerweile wesentlich mehr als man denkt. Meist werden Wackelkandidaten schon den Antrag auf ein Zeugnis scheuen.

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Als ob der Schießsport nicht schon unter den oft Skurrilen gesetzlichen Forderungen genug leidet. Aber klar, denkt man sich als Verein halt noch ein paar zusätzliche Hürden aus. Wobei die Frage nach einer Rechtsgrundlage noch immer aus steht. Gemeinnützigkeit dürfte mit einer solchen Hürde sicher in Frage zu stellen sein, und ob es sich nicht gar um Willkürmaßnahmen gegen eine Minderheit handelt, stell ich mal so in den Raum.

Bei Arbeitgebern ist es im Übrigen auch nur in bestimmten Brangen zulässig ein Führungszeugnis einzufordern.

Hier wirfst Du verschiedene Sachen durcheinander. Nur der Staat (Behörden) brauchen eine Rechtsgrundlage, wenn sie was von uns Bürgern haben wollen (öffentliches Recht). Ein privater (!) Verein wie der Schützenverein braucht das nicht, es langt, wenn das z.B. in der Satzung steht. Wenn es Dir nicht gefällt, musst Du da ja nicht beitreten. (Bürgerliches Recht). Und was Arbeitgeber dürfen, regelt wieder ein anderes Rechtsgebiet, das Arbeitsrecht, hier geht es um den Schutz des Arbeitnehmers. Alles nicht vergleichbar.... :traurig_16:

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Welche Probleme -z.B. wenn während der Aufnahme plötzlich die Behöre vor der Tür steht und nachfragt, wieso ihr jemanden aufnehmt und an Waffen trainiert, gegen den gerade ein Verfahren wg. Verstoß gg. WaffG abgeschlossen wurde.

Dann sollte man die Behörde wohl fragen wo steht das so jemand nicht Trainieren darf. So lange der Umgang mit Waffen nicht Gerichtlich untersagt ist, (wobei im Privaten Führungszeugnis meines Wissens derartige, zusätzliche Auflagen gar nicht erscheinen) kann auch ein Schütze ohne Zuverlässigkeit und/oder Eignung Trainieren und sogar Wettkämpfe schießen. Währe das anders, hätte der Gesetzgeber sicher eine Behördliche Prüfung der Zuverlässigkeit und Eignung für alle Schützen vorgesehen, hat er aber nicht.

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Unsere Beamten sind da schon ein komisches Volk. Ich kann mich noch an einen Fall erinnern, als ein neues Mitglied unserer SLG beigetreten ist und für den Mitgliedsantrag sein pol. Führungszeugnis mitbrachte. Es war lupenrein und niemand hätte gedacht, dass es später beim Antrag der WBK Probleme geben würde. Kurz nachdem dieses Neumitglied die WBK bei unserer Behörde beantragt hatte, wurde unser Vorsitzender telefonisch zu dieser gebeten. Die SBine hielt ihm einen Auszug aus dem Jugenderziehungsregister (oder so ähnlich) vor die Nase, mit dem Spruch, was unserem Vorsitzenden einfallen würde, diesem Neumitglied eine WBK zu befürworten. Auf diesem Auszug standen etliche Delikte wie z.B. Hehlerei, Einbruch, Autoaufbrüche usw.

Woher sollte unser Vorsitzender denn wissen, was eine Person früher angestellt hat, wenn diese Delikte im Führungszeugnis verjährt sind.

Aber da sieht man mal wieder, was die Behörden so alles ausgraben, wenn sie keine WBK erteilen wollen.

Im Führungszeugnis stehen VORSTRAFEN. Heißt: Taten mit mehr als 90 Tagessätzen.

Die Landratsämter bzw. Kreisverwaltungsreferate fragen aber auch bei anderen Ermittlungsbehörden nach ob gegen den Betroffenen ERMITTELT wurde.

Das ist ganz was anderes.

Sicherheitsbehörden tauschen sich grundsätzlich aus. Polizei <-> Ordnungsamt.

Solche Anfragen laufen hier stapelweise ein.

Wäre ich der betroffene WBK-Anwärter gewesen, hätte ich der SBine einen stattlichen Einlauf in Form einer Dienstaufsichtsbeschwerde sowie einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz und Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte verpasst.

Ersteres landet im Rundordner, zweiteres würde eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung nach sich ziehen und mit Punkt 3 bist du der Lacher auf dem nächsten Betriebsausflug. (Stichwort Amtshilfeersuchen)

Weitere Folge: Wenn du dich als selbstgerechter Besserwisser, Hobbyjurist und Freizeit-Robin-Hood der Waffenlobby aufführst, hast du deine letzte Waffe eingetragen bekommen.

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Ersteres landet im Rundordner, zweiteres würde eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung nach sich ziehen und mit Punkt 3 bist du der Lacher auf dem nächsten Betriebsausflug. (Stichwort Amtshilfeersuchen)

Weitere Folge: Wenn du dich als selbstgerechter Besserwisser, Hobbyjurist und Freizeit-Robin-Hood der Waffenlobby aufführst, hast du deine letzte Waffe eingetragen bekommen.

Solche Leute wie du stellen mein Vertrauen in den Polizei... äh Rechtsstaat wieder her :bad:

BBF

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Im Führungszeugnis stehen VORSTRAFEN. Heißt: Taten mit mehr als 90 Tagessätzen.

Hallo Onkel!

Kannst du mir das noch mal erklären? Vielleicht im Zusammenhang mit dem tread hier?

Nehme an, dass du kein

selbstgerechter Besserwisser, Hobbyjurist und Freizeit-Robin-Hood der Waffenlobby
bist.

Danke!

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Welche Probleme -z.B. wenn während der Aufnahme plötzlich die Behöre vor der Tür steht und nachfragt, wieso ihr jemanden aufnehmt und an Waffen trainiert, gegen den gerade ein Verfahren wg. Verstoß gg. WaffG abgeschlossen wurde.

Da würde ich die Behörde fragen, warum ich das bitte nicht sollte. Der Gesetzgeber fordert für das Training weder einen Nachweis von Eignung noch von Zuverlässigkeit oder Sachkunde. Auch jemand der alles 3 nicht erfüllt hat prinzipiell das Recht zu Trainieren und sogar Wettkämpfe mit zu schießen, solange er nicht explizit das Verbot des Waffenumgangs im Urteil stehen hatte. Und soviel ich weiß sind solche Zusatzauflagen NICHT im "kleinen" persönlichen Führungszeugnis zu finden.

Ersteres landet im Rundordner, zweiteres würde eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung nach sich ziehen und mit Punkt 3 bist du der Lacher auf dem nächsten Betriebsausflug.

Ja ne, ist klar. Blos weil sich Behörden austauschen darf ein SB Personenbezogene Daten an einen Schützenverein weitergeben.

Es hat schon seinen Grund das man sein Führungszeugnis nur Persönlich und nicht durch jemand Bevollmächtigten holen kann, und Behördenzeugnisse direkt an die Behörden geschickt bzw. selber nur beim Gericht eingesehen und nicht mitgenommen werden können. Eben damit Unberechtigte keinesfalls Einblick erhalten. Und zu diesen Unberechtigten gehört ein Schützenverein allemal.

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Da würde ich die Behörde fragen, warum ich das bitte nicht sollte. Der Gesetzgeber fordert für das Training weder einen Nachweis von Eignung noch von Zuverlässigkeit oder Sachkunde. Auch jemand der alles 3 nicht erfüllt hat prinzipiell das Recht zu Trainieren und sogar Wettkämpfe mit zu schießen, solange er nicht explizit das Verbot des Waffenumgangs im Urteil stehen hatte. Und soviel ich weiß sind solche Zusatzauflagen NICHT im "kleinen" persönlichen Führungszeugnis zu finden.

Erstens: Bitte richtig lesen - ich hatte abgeschlossen geschrieben, nicht eingestellt. Da sind kleine Unterschiede bei.

Zweitens: Stimmt, ist im "kleinen" nicht zu finden, aber die Behörde erfährt es durch die "große" Abfrage trotzdem. Und dann wird sie eine Waffenrechtl. Erlaubnis verweigern (wenn die Voraussetzungen ausreichend dafür sind).

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Erstens: Bitte richtig lesen - ich hatte abgeschlossen geschrieben, nicht eingestellt. Da sind kleine Unterschiede bei.

Hab ich irgendwas von Eingestellt geschrieben? Selbst wenn er grade von seiner 15 Jährigen Haftstrafe zurück kommt, spielt das für Training und Wettkampf keine Rolle.

Zweitens: Stimmt, ist im "kleinen" nicht zu finden, aber die Behörde erfährt es durch die "große" Abfrage trotzdem. Und dann wird sie eine Waffenrechtl. Erlaubnis verweigern (wenn die Voraussetzungen ausreichend dafür sind).

Sicherlich, aber was hat das mit dem Verein zu tun? Ich kenne viele Sportschützen ohne jede waffenrechtliche Erlaubnis. Das Sportschießen an sich ist, für den Schützen, ja nicht erlaubnispflichtig.

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Wäre ich der betroffene WBK-Anwärter gewesen, hätte ich der SBine einen stattlichen Einlauf in Form einer Dienstaufsichtsbeschwerde sowie einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz und Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte verpasst. Weil die Akte und das, was da drin steht, den Herrn Vereinsvorsitzenden einen Feuchten angeht. Und die SBine hat nicht mal ansatzweise das Recht, dem Herrn Vereinsvorsitzenden Akteneinsicht zu gewähren, auch nicht wenn es sich nur um ein einzelnes Blatt aus der Akte handelt.

:icon14: Servus, ich stimme sehr selten zu 100% mit dir überein, aber DA hast du absolut recht. :icon14:

Varminter

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Dann sollte man die Behörde wohl fragen wo steht das so jemand nicht Trainieren darf. So lange der Umgang mit Waffen nicht Gerichtlich untersagt ist, (wobei im Privaten Führungszeugnis meines Wissens derartige, zusätzliche Auflagen gar nicht erscheinen) kann auch ein Schütze ohne Zuverlässigkeit und/oder Eignung Trainieren und sogar Wettkämpfe schießen. Währe das anders, hätte der Gesetzgeber sicher eine Behördliche Prüfung der Zuverlässigkeit und Eignung für alle Schützen vorgesehen, hat er aber nicht.

Sehe ich auch so.

Der Verein hat keine Möglichkeit ein verhängtes Umgangsverbot zu erkennen. Der Verein macht sich auch nicht strafbar, wenn er jemanden schießen läßt, der keine Eignung oder Zuverlässigkeit besitzt, weil der Verein das gar nicht wissen kann.

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...Solche Anfragen laufen hier stapelweise ein.

-Trennung-

Ersteres landet im Rundordner, zweiteres würde eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung nach sich ziehen und mit Punkt 3 bist du der Lacher auf dem nächsten Betriebsausflug. (Stichwort Amtshilfeersuchen)

Weitere Folge: Wenn du dich als selbstgerechter Besserwisser, Hobbyjurist und Freizeit-Robin-Hood der Waffenlobby aufführst, hast du deine letzte Waffe eingetragen bekommen.

Ich gehe, auf Grund der Anmerkung mit den Anfragen, mal davon aus, dass du Angehöriger/Mitarbeiter einer Polizeibehörde bist.

Wenn dem so ist, bist du, mit Verlaub, ein Paradebeispiel für die bisweilen anzutreffende Arroganz einiger staatlich Bediensteter, die da meinen, von Gottes Gnaden zu sein und von Amts wegen über allen Dingen, besonders über den Gesetzen und erst recht über dem Bürger zu stehen.

Du betrachtest also Bürger, die sich ihrer Rechte bewusst und willens sind, diese auch durchzusetzen als (Zitat @Onkel Karl) "selbstgerechte Besserwisser, Hobbyjuristen und Freizeit-Robin-Hoods der Waffenlobby, die sich 'aufführen'". Und der Bürger hat sich also deiner Ansicht nach demutsvoll zu verbeugen und dem Beamten von Gottes Gnaden erfurchtsvoll zu huldigen, da dieser von Amts wegen über dem Bürger und dem Gesetz steht. Ich finde diese Haltung für einen Polizeibeamten/Staatsbediensteten irgendwie interessant.

Aber noch interessanter finde ich die Anmerkung, dass der Bürger, der sich für seine grundlegenden Rechte stark macht, deiner Ansicht nach in die Schranken gewiesen gehört, indem er zukünftig seine Rechte verwehrt bekommt (Waffenbesitz auf der Grundlage des Waffengesetzes ist ein Grundrecht des unbescholtenen Bürgers, solange dieser Waffenbesitz durch den Gesetzgeber nicht ausdrücklich verboten wird). Wobei mich interessieren würde, auf welcher rechtlichen Grundlage du dem Betreffenden den Eintrag verwehren würdest. In welchem Abschnitt des Waffengesetzes steht doch gleich der Passus: "die Erlaubnis ist dem Antragsteller zu versagen, wenn er dem Beamten von Gottes Gnaden die ihm gebührende Huldigung versagt"?

Und im Übrigen: dir ist schon bewusst, dass solches Verhalten ("entweder du hältst still und tanzt nach unserer Pfeife, oder wir treten dir so lange in die Eier bis du die Klappe hältst) bereits an Nötigung grenzt, oder?

Wenn das, was du geschrieben hast, deiner wahren Geistesthaltung entspricht, bist du meiner Meinung nach einfach nur ein arrogantes Ar***ch in Uniform.

Um es mal zu verdeutlichen:

deine Aufgabe als Polizeibeamter besteht darin, bestehende Gesetze und Regeln durchzusetzen und nicht darin, deine eigenen Gesetze und Regeln zu machen und schon gar nicht darin, dich selbst über das Gesetz zu stellen!

Aber vielleicht beginnst du deine Schichten ja immer mit dem weithin vernehmbaren Ausrufen des Leitspruches: "ICH bin das Gesetz! ICH allein, von Gottes Gnaden!"

Anmerkung:

ich kann mich erinnern, dass wir als Schüler, als es die DDR noch gab, ein Lied lernen mussten, in dem folgende Liedzeile vorkam: "die Partei, die Partei, die hat immer recht...". Vielleicht sollte man für solche Vertreter der staatlichen Exekutive, wie du einer zu sein scheinst, dieses Lied, entsprechend umgeschrieben, wieder einführen, oder?

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Hab ich irgendwas von Eingestellt geschrieben? Selbst wenn er grade von seiner 15 Jährigen Haftstrafe zurück kommt, spielt das für Training und Wettkampf keine Rolle.

...

Beim BDMP sieht das IMHO anders aus. Die verlangen das kleine Führungszeugnis (was ich sehr gut finde), von daher hätte der eben aus der Haft entlassene ehh ausgeschissen.

Des weiteren werden die Schützenkameraden stutzig, wenn's nicht mit der WBK klappt. Da werden verantwortungsbewusste Vereine auch hellhörig. Die faulen Eier werden dann halt aussortiert.

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Beim BDMP sieht das IMHO anders aus. Die verlangen das kleine Führungszeugnis (was ich sehr gut finde), von daher hätte der eben aus der Haft entlassene ehh ausgeschissen.

Des weiteren werden die Schützenkameraden stutzig, wenn's nicht mit der WBK klappt. Da werden verantwortungsbewusste Vereine auch hellhörig. Die faulen Eier werden dann halt aussortiert.

Richtig! Denn jeder Verband (Verein) hat einen Ruf und/oder Mitglieder zu verlieren.

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