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Feuerrot

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  1. Aus meiner Sicht war der Fehler der EFP. Ich habe das Thema auch, wenn auch mit D und Austria. Importerlaubnis, Exporterlaubnis, Waffen in A eintragen lassen. Mit dem SB in D klären, wie er es haben will. FERTIG. Bei mir sind die Waffen in der WBK eingetragen geblieben, da ich sie ja nach wie vor in Besitz habe. Das Ergebnis hat mich zwar verwundert, da es aber in meiner Akte bei der Behörde dokumentiert ist, sehe ich die Sache gelassen. Mein SB war übrigens in der Sache extrem freundlich und bemüht, auch wenn der Sachverhalt mit mehreren Bundesbehörden abgeklärt werden musste, bis es so weit war....
  2. Ich bin kein Verfassungsrechtler, aber die Norm an sich dürfte halten, es geht ja "nur" um die (mittelbare) Folge für den legalen Waffenbesitzer. Und hier wird die Behörde Gründe brauchen, warum sie trotz lückenlosem Papier-Nachweis der Aufbewahrung aufgrund der fehlenden Vor-Ort-Nachschau die Zuverlässigkeit entzieht. Dagegen kann und wird man dann den Verwaltunsgrechtsweg beschreiten.
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