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IGNORED

Bumbum. Immer immer wieder bumbum: Schiesserei in Stade


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Geschrieben

Wie ich´s schon schrieb... so viele unverständliche Ungereimtheiten gegen jeden gesunden Menschenverstand schon jetzt.

Und es wird in einem in keiner Weise akzeptablem, viel zu geringen Urteil für den Täter enden.

Mein Beileid den Angehörigen, die neben dem Verlust jetzt auch noch eine unfassbare Farce an juristischem Unverständnis erleben werden müssen.

 

Dieses Land hat so unfassbar fertig und fast jeden Tag wird es deutlicher...

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Hunter375:

Dazu musst du aber dann beweisen das sie wusste das er die Leute erschießen wird.  

Beim Hinweg könnte es man gelten lassen. Bei der Abreise ist es schon fraglich.  

Das Thema sollte man übrigens sofort schließen.

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb Pastis:

Beim Hinweg könnte es man gelten lassen. Bei der Abreise ist es schon fraglich.  

Das Thema sollte man übrigens sofort schließen.

Wobei das völlig unterschiedliche Rechtsfolgen sind:

Wenn sie von der Tatabsicht wusste, zumindest so das es eine glaubhafte Möglichkeit war, dann käme beim Hinweg im mildestens Fall die Nichtanzeige einer geplanten (schweren) Straftat in Frage §138 StGB, bis zu fünf Jahre Haft möglich. Vermutlich aber eher §27StGB "Beihilfe" (zum Mord) was dann schnell mal, da sich die Strafe an dem Strafrahmen für den Haupttäter orientiert, je nach tatsächlicher Lage 3-15 Jahre sein könnten. Möglicherweise sogar "Mittäterschaft" (§25 StGB) was dann potentiell im Bereich Lebenslänglich liegen kann.

Bei der Abreise, wenn sie sich nicht mit "Angst" und "vom Täter bedroht" herausreden kann, dann liegt §258 StGB Strafvereitelung nahe. Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.
Zusätzlich kommt noch §323c StGB "unterlassene Hilfeleistung" als eigener Tatbestand mit einem Jahr Höchststrafe in Betracht (Mindestens ein Opfer hat bei Abfahrt ja noch gelebt und draussen gelegen). Und desweiteren noch sämtliche evtl. begangenen Verkehrsverstösse, ggf auch noch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte je nach Ablauf

Geschrieben (bearbeitet)

Aus dem heutigen t-online Bericht…

 

„Der Landesbeauftragte für Migration äußerte sich per Anwalt. Die SPD-Fraktion in Niedersachsen meldete sich ebenfalls.

Die 65 Jahre alte Fahrerin des Fluchtwagens nach der Gewalttat von Stade ist die Schwiegermutter des niedersächsischen SPD-Politikers Deniz Kurku. Er ist Landesbeauftragter für Migration und Teilhabe. Kurku meldet sich über seinen Rechtsanwalt zu Wort.

"Unmittelbar nachdem ich aufgrund von Medienberichten von der Betroffenheit meiner Schwiegermutter Kenntnis erhalten hatte, habe ich dieses den Ermittlungsbehörden und weiteren Stellen in meinem beruflichen Umfeld mitgeteilt", heißt es in der persönlichen Stellungnahme. Zunächst hatten mehrere Medien darüber berichtet, darunter der NDR und der "Spiegel".“

 

Kaum vorstellbar, aber es wird immer schlimmer, was sich an Strukturen auftut.

Dazu in Niedersachsen eine Innenministerin, die ohnehin schon vollkommen überfordert ist mit den Realitäten des echten Lebens.

 

Aber explizit wenig überraschend ist die Tatsache, wie ruhig dieses alles medial gehalten wird…

Ein 6fach-Mord, den man auch nur micromal mit einem AfD-Politiker in Verbindung bringen könnte, hätte einen politmedialen Tsunami ausgelöst, der alles bisherige nochmal um Welten übertroffen hätte !

 

Wer daraus nicht auch seine Schlüsse für die nächsten Wahlen zieht ist wahrlich abgebrüht…

Bearbeitet von MB69
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Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb JFry:

Wobei das völlig unterschiedliche Rechtsfolgen sind:

Wenn sie von der Tatabsicht wusste, zumindest so das es eine glaubhafte Möglichkeit war, dann käme beim Hinweg im mildestens Fall die Nichtanzeige einer geplanten (schweren) Straftat in Frage §138 StGB, bis zu fünf Jahre Haft möglich. Vermutlich aber eher §27StGB "Beihilfe" (zum Mord) was dann schnell mal, da sich die Strafe an dem Strafrahmen für den Haupttäter orientiert, je nach tatsächlicher Lage 3-15 Jahre sein könnten. Möglicherweise sogar "Mittäterschaft" (§25 StGB) was dann potentiell im Bereich Lebenslänglich liegen kann.

Bei der Abreise, wenn sie sich nicht mit "Angst" und "vom Täter bedroht" herausreden kann, dann liegt §258 StGB Strafvereitelung nahe. Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.
Zusätzlich kommt noch §323c StGB "unterlassene Hilfeleistung" als eigener Tatbestand mit einem Jahr Höchststrafe in Betracht (Mindestens ein Opfer hat bei Abfahrt ja noch gelebt und draussen gelegen). Und desweiteren noch sämtliche evtl. begangenen Verkehrsverstösse, ggf auch noch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte je nach Ablauf

Dein Wissen um das ganze juristische Geschnipsel in Ehren…

 

Die Frau, die den Wagen fährt ist die Schwiegermutter eines SPD-Politikers, der Landesbeauftragter für Migrationsthemen ist.

Also nicht nur ein unbedeutendes Parteimitglied sondern Funktions-Amtsträger.

 

Mir reicht allein das für meine Bewertung vollkommen aus, denn es untermauert das Gefühl und die Sorge, wie sehr dieses Land inzwischen unterwandert ist, fundamental!

Geschrieben (bearbeitet)

Achtung Satire:

 

 

Das wird eine ganz andere Wendung nehmen:

 

Wie wir wissen, sind die Buchstaben und Ziffern in Kennzeichen IMMER und AUSSCHLIESSLICH versteckte Codes für Gruppierungen, um sich ihresgleichen zu erkennen zu geben.

Es kann sich hier bei KD also keinesfalls um Initialien handeln.

KD ist - wie allgemein bekannt - die Abkürzung für "König von Deutschland", also dem Anführer der Reichsbürgerszene.

Entweder ist also der Halter des Fahrzeuges selber der "König von Deutschland" oder - sofern er nicht der aktenkundige ""könig von Deutschland" ist, syphatisiert er zumindest mit eben diesem.

 

Ist doch offensichtlich.

Bearbeitet von SDASS_Nico
Rechtschreibung
Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb MB69:

wird medial ja auch so sehr der Deckel drauf gehalten

 

Das ist gar nicht nötig. 

 

Die Antis haben kein Interesse daran, das Thema in den Medien am Kochen zu halten, weil es für sie nichts zu gewinnen gibt. Deshalb werden bereits zunehmend andere Säue durchs nationale Medien-Dorf getrieben. 

 

Dein

Mausebaer

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