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IGNORED

Waffenkontrolle bei Hans-Georg Maaßen


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Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb tuersteher:

Ich persönlich ziehe bei 2 Personen den Schlussstrich. Mehr kommen bei mir nicht ins Haus. Und geladene schussfähige Waffen im Haus sind ein absolutes NoGo - mir kommt freiwillig niemand ins Haus..... Wer sich dann nicht an die Absprachen hält, der kann gleich wieder gehen.

 

Bei solchen Sprüchen braiuchst dich nicht zu wundern wenn die Kontrolle mit Polizeischutz kommt.  Der Ton macht die Musik. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Stunden schrieb kurzwaffen:

Polizei darf die Behörde begleiten, auch ohne besonderen Anlass.

 

Auf welcher Grundlage?

 

Es gibt Bundesländer, wo die "zuständige" Behörde bei der Polizei angesiedelt ist, aber das ist eher die Ausnahme.

Bearbeitet von Elo
Geschrieben

Was ihr euch da aufregt.

 

Wann habt ihr das letzte Mal eine kritische Aussage zur deutschen Vollzugspraxis der Aufbewahrungskontrolle in manchen Gegenden gelesen, die so eine Reichweite gehabt hat?

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb a2c:

, die so eine Reichweite gehabt hat?

So ist es, auch wenn im diesen Fall die "Öffentlichkeit" seiner Reichweite wohl überwiegend nicht "LWB" affin ist.

Wie war noch der oft gebrauchte Satz in WO? Alle "LWB" sitzen in einem Boot. Offensichtlich gibts da auch Ausnahmen. 

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Elo:

Auf welcher Grundlage?

 

Es gibt Bundesländer, wo die "zuständige" Behörde bei der Polizei angesiedelt ist, aber das ist eher die Ausnahme.

Ganz einfach.

Die Waffenbehörde darf nach § 36 WaffG die Aufbewahrung kontrollieren.
Die Polizei kann die Waffenbehörde unterstützen, weil sie Gefahrenabwehrbehörde ist.
Das ergibt sich direkt aus den allgemeinen Sicherheits und Ordnungsgesetzen der Länder.
Eine besondere Begründung braucht das nicht.

Die Polizei führt dabei keine eigene Maßnahme durch, sondern begleitet nur. Das fällt unter Amtshilfe.
Das ist Alltag, nicht Ausnahme.

Geschrieben

Normalerweise ist aber ein längeres Zeitintervall (3 Jahre) zwischen den Kontrollen und in Berlin, wie bei Maaßen, meldet sich die Kontrollgruppe ca. 2 Wochen vorher schriftlich an und wenn man an dem Tag nachvollziehbar verhindert ist, kann man Bescheid sagen.

 

Es ist zumindest fragwürdig, wenn es in diesem Fall anders war.

 

Allgemein ist es aber normal, daß alle mit Schutzweste ausgerüstet sind und die Kontrollgruppe von Polizeibeamten begleitet wird.

Geschrieben

 

 

Ich sage es mal auf deutsch: Wenn niemand die Eier hat, sich rechtlich gegen solche Vorgänge zur Wehr zu setzen, dann wird es Normalität und irgendwann als Gewohnheitsrecht im WaffG verankert. Daran sind alle Bücklinge schuld, die das mit sich machen lassen.

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Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Jake Cutlass:

Allgemein ist es aber normal, daß alle mit Schutzweste ausgerüstet sind und die Kontrollgruppe von Polizeibeamten begleitet wird.

 

Nö, ist es nicht. Wir wurden nur darauf dressiert, es zu akzeptieren.

Geschrieben (bearbeitet)

Hans-Georg Maaßen ist ja Jurist (?), er kann bestimmt beurteilen, wie er am besten darauf reagiert.

Das hat wohl eher nichts mit seinen Fortpflanzungsdrüsen zu tun.

 

Ich bin davon überzeugt, daß es Zeitverschwendung ist, dagegen anzugehen. Die Behörde wird immer eine Begründung dafür finden.

Die Ausrede, daß die Polizeibeamten eher zufällig dabei waren, war vermutlich ausgedacht, ist aber nunmal schwer zu widerlegen.

Deswegen einen Riesenaufriß zu machen: "Ich wurde von einem Behördenvertreter angelogen!!!", ist nicht zielführend. 

 

Nur meine 0,02 €

Bearbeitet von Jake Cutlass
Ergänzung
Geschrieben
6 minutes ago, Jake Cutlass said:

Hans-Georg Maaßen ist ja Jurist (?), er kann bestimmt beurteilen, wie er am besten darauf reagiert.

 

Vergiss bitte eins nicht: Ich hatte Wochen, mich juristisch vorzubereiten.

 

Maaßen als Volljurist wurde an der Haustür überrumpelt. Dann hat er vermutlich aus Verunsicherung zugestimmt, damit scheidet Hausfriedensbruch wegen Freiwilligkeit aus.

Auch die gesamte Maßnahme lässt sich möglicherweise im Nachgang nicht mehr verwaltungsrechlich überprüfen wegen der "Freiwilligkeit".

 

Im Zweifel nicht reinlassen, auf einen Termin bestehen und das Ganze in Ruhe rechtlich prüfen. Habe ich schon erwähnt, dass niemand gezwungen ist, auf das Klingeln an der Haustür hin zu öffnen? Oder dauerhaft die Klingel anzuschalten. Ganz einfache Vermeidungsstrategie.

 

Auch die Schutzpolizei kann solange gegen die Haustür hämmern wie sie möchte, ohne richterlichen Beschluss alles heiße Luft.

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Geschrieben

Da hast Du bestimmt recht.

 

Ich finde es auch nicht in Ordnung, wenn eine Waffenkontrolle dafür benutzt wird, mißliebige Personen zu schikanieren, ohne daß ein konkreter Anlaß besteht. Vielleicht würde es auch Sinn machen, dagegen vorzugehen, das vermag ich aber nicht zu beurteilen.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Jake Cutlass:

Vielleicht würde es auch Sinn machen, dagegen vorzugehen, das vermag ich aber nicht zu beurteilen.

 

naja, der Maaßen mag da vielleicht die entsprechenden möglichkeiten zu haben dass das auch konsequenzen hat für die "durchführenden"!

 

du, ich, wir als "schütze arsch" wohl eher nicht!

Geschrieben

@HangMan69 Das ist schon klar. Er braucht sich ja auch keinen Anwalt zu nehmen, wenn er Volljurist ist.

 

@Ebert79 Ob es Sinn macht, sich wochenlang juristisch auf eine Waffenkontrolle vorzubereiten, ist aber auch zweifelhaft.

Die Waffenschränke vorher gründlich durchzusehen, ob nicht irgendetwas vorhanden ist, das Ärger machen könnte und sicherzustellen, daß die Waffennummern ablesbar sind, sollte m.E. reichen.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Jake Cutlass:

Er braucht sich ja auch keinen Anwalt zu nehmen, wenn er Volljurist ist.

 

jeder "volljurist" nimmt sich nen anwalt...

 

denn die sind nicht so blöd sich selber vor gericht zu vertreten...

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Geschrieben

Ich meinte eher im Vorfeld, um z.B. ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht aufzusetzen. 

 

Der Spruch: "Wer sich selbst vor Gericht vertritt, hat einen Idioten als Anwalt!", ist natürlich unter Juristen gang und gäbe.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb kurzwaffen:

Die Polizei führt dabei keine eigene Maßnahme durch, sondern begleitet nur. Das fällt unter Amtshilfe.

Das ist Alltag, nicht Ausnahme.

 

In vielen Bundesländern und Regionen Deutschlands ist so ein Polizeiauflauf bei einer normalen Aufbewahrungskontrolle die echte Ausnahme, und keinesfalls "Alltag".

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Geschrieben
17 hours ago, Hunter375 said:

Bei solchen Sprüchen braiuchst dich nicht zu wundern wenn die Kontrolle mit Polizeischutz kommt.  Der Ton macht die Musik. 

 

Wenn ich eine zivil(isiert)e Waffenkontrolle erwarte und keinen bis an die Zähne bewaffneten Einsatz, dann gibst Du mir die Schuld und hälst einen bewaffneten Einsatz für angebracht?! Bist Du eigentlich noch ganz normal?

 

2 hours ago, kurzwaffen said:

Die Polizei führt dabei keine eigene Maßnahme durch, sondern begleitet nur. Das fällt unter Amtshilfe.
Das ist Alltag, nicht Ausnahme.

 

Also bei uns ist das kein Alltag. Bei mir waren letztes mal (vor 5 Jahren) zwei zivile unbewaffnete Mitarbeiter der Waffenbehörde des LRA. Die Kontrolle verlief absolut vernünftig. Keiner von denen hat in meinem Tresor herumgewühlt. Ich habe geordnete eine Waffe nach der anderen aus dem Tresor geholt, die Waffe überprüft und den Verschluss geöffnet, die Kontrolleure haben die Seriennummer abgegelichen,  ich habe die Waffe nochmals kontrolliert, entspannt und in den Tresor zurückgepackt. Am Ende habe ich noch eine Bestätigung über die Kontrolle ohne Beanstandung erhalten.

 

So und nicht anders hat das abzulaufen!

 

1 hour ago, Jake Cutlass said:

Ich finde es auch nicht in Ordnung, wenn eine Waffenkontrolle dafür benutzt wird, mißliebige Personen zu schikanieren, ohne daß ein konkreter Anlaß besteht. Vielleicht würde es auch Sinn machen, dagegen vorzugehen, das vermag ich aber nicht zu beurteilen.

 

Da war doch hier im Forum auch mal ein Beitrag von @JoergS, dass bei ihm die Waffenkontrolle als Hausdurchsuchung ohne richterliche Genehmigung genutzt wurde. So etwas geht gar nicht. Wer für solche Umtriebe Verständnis zeigt, dem muss einer ins Hirn gesch.... haben. Sorry, aber feiner kann ich so einen Geisteszustand/Standpunkt nicht mehr benennen.

 

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Geschrieben

Einfach mal meine beiden oben zitieren Threads durchlesen. Damals wurde schon alles zu der Thematik geschrieben.

 

Übrigens: Die Waffenbehörde handelt nach WaffG, nicht nach Polizeirecht. Es spielt rechtlich keine Rolle, ob die Waffenbehörde im gleichen Haus wie die Polizei sitzt und/oder deren Briefbögen verwendet. Es sind einfache Verwaltungsbeamte ohne jegliche polizeiliche Vollzugsrechte.

 

Die Waffenbehörden erwecken gerne selbst den Anschein von vollwertigen Angehörigen der Polizei, um einzuschüchtern. Ist am Ende des Tages alles heiße Luft.

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Geschrieben

In Berlin gehört die Waffenbehörde zum Landeskriminalamt (LKA).

Im "Visier" hatte David T. Schiller seinerzeit mal darüber geschrieben. Der Amtsleiter fand es damals wohl besser klingend für seine Behörde.

Ob es den Mitarbeitern dadurch andere Rechte gibt, weiß ich aber nicht. Als in Berlin wohnender LWB muß man mit dem Umstand nun mal leben. 

Geschrieben
2 minutes ago, Jake Cutlass said:

In Berlin gehört die Waffenbehörde zum Landeskriminalamt (LKA).

Schau mal weiter oben. Ich habe dazu einen Bericht (Berlin LKA) geschrieben. Ergebnis bleibt identisch.

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