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IGNORED

Erneute Bedürfnisprüfung gemäß § 4 Abs. 4 WaffG alle 5 Jahre?


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Geschrieben

Ich wäre froh die Ankündigung wie mein Amt im Land des grünen Mao in Zukunft zu prüfen gedenkt wäre mit so viel Sinn, Verstand und gutem Willen geschrieben wie die oben. Mit jeder Waffe einen Wettkampf pro Jahr ist ja ziemlich harmlos, und beinahe einfach zu schaffen. Meine Behörde fordert zusätzlich zu den Wettkämpfen noch 12 Trainingstermine mit jeder ÜK-Waffe, wobei die auch Pumpflinten dazu zählen wollen.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Fyodor:

Ich wäre froh die Ankündigung wie mein Amt im Land des grünen Mao in Zukunft zu prüfen gedenkt wäre mit so viel Sinn, Verstand und gutem Willen geschrieben wie die oben. Mit jeder Waffe einen Wettkampf pro Jahr ist ja ziemlich harmlos, und beinahe einfach zu schaffen. Meine Behörde fordert zusätzlich zu den Wettkämpfen noch 12 Trainingstermine mit jeder ÜK-Waffe, wobei die auch Pumpflinten dazu zählen wollen.

... und was rauchen die so, oder haben die ihre hoffentlich zumindest teil-juristische Ausbildung im Lotto gewonnen!?

Geschrieben

Die Vorgaben gibt es natürlich, nur legt sie halt jeder etwas anders aus und ist der Meinung das alle anderen sie falsch auslegen.

Kannst ja dagegen klagen, dauert halt nur etwas und kostet Dich Geld (Deine eigenen Kosten und über Deine steuern auch alle anderen kosten) und in der Zwischenzeit wird halt einfach Deine WBK gelocht wenn Du Dich nicht an die vorgaben hälst (Kosten dafür: Siehe vorheriger Satz)

Geschrieben

Es dürfte Konsens sein, dass das Urteil des VGH Baden-W. nicht wirklich auf der Basis des Waffengesetzes gefällt wurde.

Leider wurde es auch nicht fristgerecht kassiert, so dass wir den Schlamassel haben.
Und jetzt "interpretieren" manche kreativen Behörden da noch was rein.

 

Willkommen in der DDR 2.0. Äh ... nein ... in der DDR wusste man, was einen erwartet, Willkür war da noch berechenbar. Das ist sie inzwischen nicht mehr.

Geschrieben

EIN Wettkampf pro Waffe! Leute, wozu habt Ihr Eure Waffen denn, wenn nicht zum Schießen und Euch mit anderen im sportlichen Wettkampf zu messen?

Manchmal habe ich das Gefühl, die LWB wollen ihre Waffen einfach nur besitzen dürfen, so wie es in den USA möglich ist. Das kann man natürlich ständig bemängeln, sich beschweren und rumjammern – aber etwas kindisch ist das schon.

Geschrieben

Vielleicht würde der eine oder andere seine Wettkämpfe zeitlich gerne etwas anders staffeln?! Oder die Termine der verschiedenen Verbände kollidieren mal wieder, sodass man das eine Jahr beim einen Wettkampf mit macht und das andere Jahr dann beim anderen?!

Geschrieben

EIN Wettkampf pro Jahr.... Ich bitte Dich.... Das wird ja lächerlich.

Vor allem vor dem Hintergrund, dass es ja bekannt ist, wie kritisch das ÜK betrachtet wird.

Wenn einer Probleme hat seine 12/18 nicht zusammen zu bekommen – ok... Aber ein Wettkampf...

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb RainerE:

EIN Wettkampf pro Jahr.... Ich bitte Dich.... Das wird ja lächerlich.

Vor allem vor dem Hintergrund, dass es ja bekannt ist, wie kritisch das ÜK betrachtet wird.

Wenn einer Probleme hat seine 12/18 nicht zusammen zu bekommen – ok... Aber ein Wettkampf...


klar, ich habe seit 10 Jahren eine WBK und aus heiterem Himmel und ohne jegliche gesetzliche Grundlage will die Waffenbehörde jetzt 24! Wettkampfnachweise …

 

kein Problem. Hab ja sonst nichts zu tun

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Sal-Peter:

Es dürfte Konsens sein, dass das Urteil des VGH Baden-W. nicht wirklich auf der Basis des Waffengesetzes gefällt wurde.

Ist es das? Diese Auslegung ist ja noch "die harmlose" Auslegung und zwar als grenzwertig aber nicht komplett falsch anzusehen (im Gegensatz zu der Forderung nach 12/18 pro Waffe und vollkommen grundlos für jede Wichsflinte). Und wenn es so allgemeiner Konsens wäre, dann wäre das Urteil ja so auch gar nicht gefällt worden bzw. sofort wieder kassiert worden...

Aber was mich an dem schreiben oben etwas wundert das sie einen Wettkampf jährlich einen Wettkampf pro Jahr und zusätzlich noch einen weiteren alle 24 Monate fordern, also unter dem strich 1,5 Wettkämpfe pro Jahr, davon hatte ich bisher noch nicht gehört.

Auch wenn ich der Meinung bin das dies eine durchaus zu erfüllende Aufgabe sein sollte sofern auch akzeptiert wird wenn man in einem Jahr mal "aussetzt" weil man z.B. krank war. Aber ja, das ganze Rückwirkend für Leute die seit 30 Jahren Waffen haben und damals sich den Tresor vollgemacht haben mit einer Anzahl die heute niemals zu erreichen wäre ist natürlich auch noch ein kleines Problem

Geschrieben

Das weitere Problem: Der Verband MUSS bescheinigen, dass die 1,5 Wettkämpfe pro Jahr und pro Überkontingentwaffe mit der jeweils eigenen Waffe bestritten worden sind, es wird die Seriennummernangabe gefordert. Also sollte künftig bei den Waffenkontrollen auch die Seriennummer oder besser noch die NWR-ID aller wesentlichen Teile der Waffe, die im Wettkampf verwendet wurden, aufnotiert werden. So gesehen könnte man die Verbände jeweils direkt an das NWR anschliessen und dort pro Waffe die Wettkampfteilnahmen mit Datum hinterlegen, damit das Fortbestehen der ÜK-Waffen-Bedürfnisse real-time überprüft werden kann. Nur für die nächsten Eskalationsstufen...

 

Die Intention ist ganz klar: Alles oberhalb des Grundkontingents soll weggenommen werden. Insofern sollten die Verbände wenigstens insoweit Bestandsschutz einfordern, als dass im Gesetzes-/Verordnungstext eindeutig (!) festgelegt wird, dass sämtliche Wechselsysteme, Wechselläufe, Wechseltrommeln etc. im gleich großen oder kleineren Kaliber keine weiteren Wettkampfzwänge auslösen und auch das Eintragen als weiterer Berechtigter dies nicht tut. ALLES was im Gesetz nicht 100% eindeutig geregelt ist, wird später vor Gericht GEGEN den LWB ausgelegt werden, da die Grundauslegung immer nach dem alles andere grell überstrahlenden Grundsatz "so wenig Waffen wie möglich" erfolgt.

Geschrieben

@Schwarzwälder 

 

Das ist kein Problem, sowohl BDS als auch WSV haben entsprechende formulare, die man auch als Wettkampfschießbuch verwenden kann.

 

@JStuard

Was die Behörde hier gemacht hat, ist das sie eine veraltete(!) Regelung des WSV 1:1 abgeschrieben hat. 

 

 

Es genügt bei beiden Verbänden für Überkontingent die Teilname an der Vereinsmeisterschaft. Bei Ersatzwaffen beim WSV Teilnahme an einer Meisterschaft über Vereinslevel, wobei Teilnahme das Bereithalten der Waffe am Wettkampfort umfasst, denn schiessen darf man mit der Ersatzwaffe ja nur im Falle des Defekts.

Geschrieben

Oder einfacher gedacht: ich notiere mir in meinem Schießbuch welche Waffe ich verwendet habe und auf dieser Grundlage stellt der Verband die Bescheinigung aus. Das funktioniert bei allen anderen Verbandsbescheinigungen ja auch so, warum also nicht auch bei der Wettkampf Teilnahme? Bei einer DM hat das Personal weiss Gott schon genug zu tun und nicht auch noch die Zeit bei jeder Waffe (möglichst auch noch von jedem Teil das nicht ein "falsches"  Teil eingebaut ist) die Nummer abzugleichen

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb RainerE:

Manchmal habe ich das Gefühl, die LWB wollen ihre Waffen einfach nur besitzen dürfen, so wie es in den USA möglich ist.

 

Ganz schlimm. Wo soll das hinführen? 🤔

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Geschrieben
4 hours ago, KaySven said:

Sorry, wenn ich so schreibe !

 

wieviele Überkontigent Waffen hast du ?.

Ich frage mich da ja gerade, was wohl passieren würde, wenn man als Sportschütze und Jäger mit 2 jagdlichen und 2 sportlichen Kurzwaffen vom LWB-freundlichen bayerischen Neu-Ulm über die Donau hinweg ins baden-württembergische Ulm ziehen würde.

 

Ich kenne keine der beiden Waffenbehörden, würde aber vermuten, dass man in Bayern die 4 KWs als 2 Grundkontingente wahrscheinlich bekommt, sowas erteiltes aber auf BW-Seite ein Dorn im Auge wäre, da das dort wahrscheinlich nicht mehr genehmigt werden würde.

 

Meint ihr, man würde vom Sportschützen nach mehr als 11 Jahren WBK-Besitz auch Schießnachweise fordern?

 

Oder gibt es bereits dazu baden-württembergische Erfahrungen, wie sie nach mehr als 10 Jahren WBK-Besitz handeln, wenn jemand jagdliche+sportliche KWs jeweils innerhalb der Kontingentsgrenzen besitzt?

Geschrieben

Du vermischst hier Schießnachweise und Wettkampfnachweise.

 

Schießnachweise im Grundkontingent gibt es nicht nach 10Jahren, Mitgliedsbescheinigung (Formular vom Verband nehmen) genügt

Geschrieben

Hier im Saarland wird das Ü-Kontingent meines Wissens nicht extra beachtet und geprüft. Trotzdem Schiesse ich mit meinen Ü-Kontingentwaffen jedes Jahr im BDS die LM mit. Waffennummern werden da aber nicht festgehalten. Macht mir weniger Probleme, weil ich keine 2 kalibergleichen Waffen im Ü-Kontingent habe . In meinem pers. Schiessbuch steht drin, das alle Termine mit eigenen Waffen geschossen wurden, AUSSER es ist extra vermerkt . 

Das aber ein "Bundesgesetz" je nach Wohnort so unterschiedlich ausgelegt wird kann eigentlich nicht sein. Wo bleibt da der Artikel 3 Gundgesetz, das alle Menschen gleich zu behandeln sind , unabhängig von, hier, der Herkunft. Herkunft jetzt mal auf Bundesland bezogen.

Geschrieben
9 hours ago, RainerE said:

EIN Wettkampf pro Jahr.... Ich bitte Dich.... Das wird ja lächerlich.

 

Nicht so ganz. Mir ist es vor 2 Jahren so gegangen, dass ich recht viele Wettkampfdisziplinen gemeldet hatte. Bei mir sind dann zwei Termine zwischen BDS und DSB kollidiert und ich musste mich entscheiden, welche Disziplin ich schiesse und welche nicht.

 

Das war bei mir kein Problem - ausser das ich das Startgeld unnötig ausgegeben und sinnlos einen Platz blockiert habe - da ich keine ÜK Waffen besitze. Wären aber beides Disziplinen mit ÜK Waffen gewesen, dann hätte ich da schon ein Problem. Vor allem wenn exotischere Disziplinen betroffen sind für die es nicht unzählige Wettkämpfe und Startplätze gibt. Gerade beim BDS habe ich auch schon mal keinen Startplatz bekommen, weil ich nicht direkt nach Öffnung der Anmeldung einen Termin ergattern konnte. Und manchmal kommt dann auch noch das restliche Leben dazwischen und man kann nicht den Schiesssport allem anderen unterordnen, sodass das vorgebene Wettkampfwochenende absolut nicht passt.

 

Soll man deshalb die ÜK Waffen abgeben - und dann sofort wieder beantragen und erwerben weil man ja die 12/18  und Wettkämpfe trotzdem erfüllt hat?! Das ist lächerlich! So etwas passiert, weil es leichter ist eine ÜK Waffe zu erwerben, als diese zu behalten. Denn zum erwerben muss man nicht mit der zu erwerbenden Waffe jedes Jahr einen Wettkampf geschossen haben.

 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb PetMan:

Das aber ein "Bundesgesetz" je nach Wohnort so unterschiedlich ausgelegt wird kann eigentlich nicht sein. Wo bleibt da der Artikel 3 Gundgesetz, das alle Menschen gleich zu behandeln sind , unabhängig von, hier, der Herkunft. Herkunft jetzt mal auf Bundesland bezogen.

 

:rofl:

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