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IGNORED

Filetiermesser im Auto bei Polizeikontrolle


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Ich würde an der Illegalen Durchsuchung ansetzen.

Nach deinen Erzählungen war das alles andere als in Ordnung.

Du kannst die Polizisten dafür strafrechtlich belangen -, schwere Straftat im Amt - Karriere vorbei.

Wenn die Durchsuchung tatsächlich illegal war ist auch alles was daraus auftaucht nicht Beweiskräftig.

 

Ich würde mich da definitiv von einem Anwalt beraten lassen und dann richtig in die vollen gehen.

 

Definitiv nicht gefallen lassen oder ohne Beratung hinnehmen.

Bearbeitet von WreckingBall
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb frosch:

Moin!

Einen Bekannten von mir hat es erwischt:

Verkehrskontrolle, Auto gefilzt, 15cm Filetiermesser gefunden. Er hat sich mit der Durchsuchung nicht einverstanden erklärt.

 

 

 

frogger


Abseits der Möglichkeit einer illegalen Durchsuchung, sprechen wir über ein Messer mit feststehender Klinge >12cm und damit erstmal ein Führverbot und es hätte in einem Behältnis transportiert werden müssen.

 

Meine Erfahrung ist aber auch, dass bei solch gearteten Beiträgen, dass sehr oft relevante Informationen fehlen, die ggf. eine Durchsuchung des Fahrzeuges als zulässig eingestuft hat. Ich sage nicht, dass es so ist, nur all zu oft fehlen eben ein paar kleine Infos, die z.B. dem TE auch nicht mitgeteilt wurden.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Minuten schrieb tuersteher:

 

fruit of the poisonous tree

 

In den USA ja, aber in DE?

Auch in Deutschland ;)

Wie gesagt, beraten lassen

Aber ja, bin mir sicher dass da einige Details von TE nicht mitgeteilt wurden.

Jeder Polizist weiß dass er hier seine Karriere aufs Spiel setzt, wenn das tatsächlich unrechtmäßig war.

 

Mit einem guten Anwalt kommst raus aus der Sache, der setzt dann nämlich daran an dass das Messer als Beweismittel unzulässig ist, da die Durchsuchung als solches unzulässig war.

Bearbeitet von WreckingBall
Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb WreckingBall:

Du kannst die Polizisten dafür strafrechtlich belangen -, schwere Straftat im Amt - Karriere vorbei.

Nach welcher Strafvorschrift soll es sich da um eine "schwere Straftat im Amt" handeln? Je nach Ablauf des Geschehens ist das noch nicht mal überhaupt eine Straftat.

vor 25 Minuten schrieb WreckingBall:

Wenn die Durchsuchung tatsächlich illegal war ist auch alles was daraus auftaucht nicht Beweiskräftig.

Weniger amerikanische Crime-Serien schauen...

Eine strikte Doktrin, dass alle nicht rechtmäßig erlangten Beweismittel automatisch unzulässig sind gibt es im deutschen Strafrecht nicht, und im deutschen Verwaltungsrecht noch viel weniger.

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Geschrieben
29 minutes ago, WreckingBall said:

Mit einem guten Anwalt kommst raus aus der Sache, der setzt dann nämlich daran an dass das Messer als Beweismittel unzulässig ist, da die Durchsuchung als solches unzulässig war.

 

Auch wenn die Gesetze laut @ASE nur für Volljuristen und die wenigen "Erleuchteten" da sind, da andere Menschen diese sowieso nicht verstehen können, wäre es Hilfreich bei solchen Aussagen immer die Fundstelle anzugeben.

Geschrieben

Das ganze erinnert stark an das was einem Bekannten von mir vor einigen Jahren an der Bayrischen Grenze bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle passiert ist...da habens ein Rettungsmesser für Einsatzkräfte - Gurtschneider, Fensterdorn und Klappklinge (nix Automatisch) beim filzen in der Mittelkonsole gefunden.

Er ausgebildeter Rettungssani mit Notfall Kompetenz, Dienstausweis und Rettungsjacke im Auto....

Hat alles nix geholfen, hat eine Anzeige kassiert, Strafe bekommen, Messer beschlagnahmt, riesen Probleme....

 

Bei mir habens mal wegen einem Klappspaten und einer kleinen Klappsäge blöd rumgetan, war gaaanz toll mit zwei kleinen Kindern im Auto :bad_15:, sorry, aber man kann alles komplett übertreiben. Ist jetzt auch schon 12 Jahre her.....seit dem bin ich nicht mehr in Absurtistan gewesen...:spiteful:

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb WreckingBall:

Ich würde an der Illegalen Durchsuchung ansetzen.

Nach deinen Erzählungen war das alles andere als in Ordnung.

Du kannst die Polizisten dafür strafrechtlich belangen -, schwere Straftat im Amt - Karriere vorbei.

Wenn die Durchsuchung tatsächlich illegal war ist auch alles was daraus auftaucht nicht Beweiskräftig.

 

Man darf nach der Darstellung des Sachverhalts davon ausgehen, dass das Messer (weil offen und am Mann getragen) für die Polizisten gut zu erkennen war und deswegen auch die Durchsuchung durchgeführt wurde.

 

Und dabei wurde dann auch die Klingenlänge gemessen.

 

Keine Zauberei oder Röntgenblickaugen der Beamte, sondern einfach eine Überprüfung eines gut zu erkennenden und getragenen Messers, mit dem dann festgestellten Sachverhaltes der Klingenlänge.

 

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb GermanKraut:

Man darf nach der Darstellung des Sachverhalts davon ausgehen, dass das Messer (weil offen und am Mann getragen) für die Polizisten gut zu erkennen war und deswegen

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb ChrissVector:

Nach welcher Strafvorschrift soll es sich da um eine "schwere Straftat im Amt" handeln? Je nach Ablauf des Geschehens ist das noch nicht mal überhaupt eine Straftat.

 

1. Art. 13 GG

2. §102 u. 103 StPO

3. §123 /§240 StGB in besonders schweren Fall, da Amtsträger

 

Zuständige Staatsanwaltschaft ermitteln, Anzeige erstatten. Solange ein Ermittlungsverfahren gegen den/die Beamte läuft, liegen alle Beförderungen auf Eis. Das tut denen mehr weh, als die 150,-€. Wenn die Staatsanwaltschaft das nicht nachverfolgen will (dazu ist sie verpflichtet), an die Generalstaatsanwaltschaft wenden!

 

Die Verkehrskontrolle ist in einem einzigen Gesetzt geregelt STVO §36 Abs 5 und nur da! Sie dient der Festsellung der Verkehrssicherheit und der Verkehrstüchtigkeit. MEHR NICHT! 

 

PS. Auch Bayern ist an Bundesgesetze gebunden, auch wenn sie das Gegenteil behaupten.

Bearbeitet von JumboHH
Geschrieben

Ach ja, ein kleiner Hinweis... Wenn das Messer sichergestellt oder beschlagnahmt wurde, dann wurde ein Sicherstellungs- bzw- Beschlagnahmeprotokoll gefertigt. Auf diesem ist, neben dem Ort und dem Zeitpunkt der Maßnahme, auch die Rechtsgrundlage und der Grund der Sicherstellung oder Beschlagnahme vermerkt. Weiterhin ist darauf eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten die u.a. die Möglichkeiten der Überprüfung der Maßnahme darstellen. Die Durchschrift bekommt der Betroffene der Maßnahme. Somit hat er alles was er braucht. 

 

Du schreibst, der "Bekannte" sei einer allgemeinen VK unterzogen worden. Diese beschränkt sich erst mal auf die Überprüfung der Mitführpflichten von Führerschein und Zulassungsbescheinigung, Verbandskasten, Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs usw. Wenn dann das Fahrzeug, so wie du schreibst, "gefilzt" worden ist, dann muss da ja mehr gewesen sein, dann muss ein Grund für die Durchsuchung und spätere Sicherstellung oder Beschlagnahme vorgelegen haben. Diesen Grund liefern die kontrollierten Personen durch ihr Verhalten, Gegenstände, Äußerungen usw.

 

Um einen Kollegen zu zitieren: Das Ganze kommt mir sehr suspekt vor! (Aber nicht von den eingesetzten Polizeibeamten...)

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Maure:

Ach ja, ein kleiner Hinweis... Wenn das Messer sichergestellt oder beschlagnahmt wurde, dann wurde ein Sicherstellungs- bzw- Beschlagnahmeprotokoll gefertigt. Auf diesem ist, neben dem Ort und dem Zeitpunkt der Maßnahme, auch die Rechtsgrundlage und der Grund der Sicherstellung oder Beschlagnahme vermerkt. Weiterhin ist darauf eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten die u.a. die Möglichkeiten der Überprüfung der Maßnahme darstellen. Die Durchschrift bekommt der Betroffene der Maßnahme. Somit hat er alles was er braucht. 

 

 

 

 

Wäre schön wenn es wirklich immer so wäre. Ist es aber leider nicht. Vereinsmitglied ( Sportschütze ) von mir: Zirkus zuhause mit dem Vater wegen eines Erbschaftsstreit. Der ruft die Rennleitung an und erzählt der

Sohn würde ihn mit "Schwertern und Morgensternen" bedrohen. Außerdem hätte er Schusswaffen etc... 

2 Stunden später folgte das volle Programm. SEK Einsatz mit allem drum und dran ohne das er zuerst etwas mitbekommen hat. Bekam einen Anruf von unserer KPB!!!, er solle mal kurz vor die Haustür kommen...

Draußen hat er dann sofort in das böse Ende mehrerer "Werkzeuge" geschaut, den Beton geküßt und die silberne 8 kennengelernt. Hatte dann noch Glück und durfte seinen Hund mit der 8 auf dem Rücken  anleinen. Danach große Hausdurchsuchung und Sicherstellung seiner Pistole, Munition und WBK. ( Er "durfte" den Beamten vor Ort die Kombination verraten. ) Sonst wurde nichts gefunden, keine Schwerter und auch keine Morgensterne.  Er durfte dann noch ein paar Sachen einpacken und den Haustürschlüssel abgeben. 

Protokolle über Sicherstellung, die Hausdurchsuchung etc hat er bis zum heutigen Tag ( auch auf Nachfrage!!! ) nicht erhalten. Hat aber Glück gehabt und durfte seine Sachen nach gut einem halben Jahr wieder abholen. Nachdem der Staatsanwalt die Sache eingestellt hatte und sein Rechtsanwalt Druck gemacht hat! 

Bearbeitet von thosbi

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