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IGNORED

Behörde erkennt Nachweise für Überkontingentwaffen nicht an.


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Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb ASE:

...

d) Nachweisführung erfolgt über das Formular "Wettkampfnachweis". Dieses kann direkt als Wettkampfschießbuch verwendet werden oder auch Nachträglich vom unterzeichnenden Verein ausgefüllt werden. Es besteht Dokumentationspflicht seitens des Schützen und des unterzeichnenden Vereins. 

 

 

Wer im Ausfüllen einer Zeile in einem Formular vor dem Wettkampf  und die Vorlage desselben bei der Waffenkontrolle als "Gängelei"  betrachtet hat vllt. einfach den Sport verfehlt...

Dein "Wettkampfschießbuch" ist kaum manipulationssicher. Was Du vorher eingetragen hast und womit Du nachher ggf. schießt, kann auseinander fallen. Ohne Angabe der Waffennummern bei der Anmeldung und direktem Abgleich am Start kann das nicht sicher überprüft und später vom Verband bescheinigt werden. Darauf steuern wir zu und ich glaube auch, das ist Dir wohlbewusst.

 

Damit ist die Gängelei aber nicht zu Ende, denn man ist nun gezwungen, für seine Wettkämpfe und Disziplinen nicht die optimale geeignetste, sondern die nach Wettkampfschießbuch gerade in der Saison noch nicht geschossene Waffe zu verwenden. Dabei gibt es von Saison zu Saison zig Gründe,warum man einmal mehr IPSC und einmal mehr  3Gun oder statisch oder sonst wie unterwegs ist.

Man rasiert einmal mehr auch die Autonomie des Sports und das alles, weil es für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ja so entscheidend ist, mit welcher Waffe ich gerade den Wettkampf XYZ bestreite. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 37 Minuten schrieb Schwarzwälder:

ist nun gezwungen, für seine Wettkämpfe und Disziplinen nicht die optimale geeignetste, sondern die nach Wettkampfschießbuch gerade in der Saison noch nicht geschossene Waffe zu verwenden.

 

Bullshit. Du kapierst es scheinbar immer noch nicht. 

Wieso musst Du eine Waffe, deren Bedürfnis Du mit einer anderen Disziplin begründet hast in einer Disziplin einsetzen anstelle der dafür besser geeigneten? Oder hast Du  nur eine gute erworben, die Du in allen Disziplinen einsetzen willst, die Schrottsammlung die Du aber gekauft hast um viele Waffen zu horten, willst Du behalten und weiter ausbauen.

So funktioniert unser Waffenrecht für Sportschützen nicht. Wenn Du sammeln willst brauchst Du ne Rote WBK...

 

Warum schiesst Du nicht einfach jede Waffe in der Disziplin, wo Du dem Verband und Amt gegenüber vorgeben hast dass Du dafür diese Waffe zusätzlich brauchst?

Oder machst Du den kompletten Ringtausch? Waffe A für Disziplin A, schiesst Du nach Umbau trotz mäßiger Eignung in Disziplin B, dafür mit Waffe B für Disziplin B aber in Disziplin A, weil die da auch Scheisse für ist...

 

Irre...

 

Bearbeitet von Bounty
Geschrieben (bearbeitet)
vor 36 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Dein "Wettkampfschießbuch" ist kaum manipulationssicher. Was Du vorher eingetragen hast und womit Du nachher ggf. schießt, kann auseinander fallen. Ohne Angabe der Waffennummern bei der Anmeldung und direktem Abgleich am Start kann das nicht sicher überprüft und später vom Verband bescheinigt werden.

 

Naja, da steuert hier nur einer drauf zu mit wirren Manipulationsphantasien.

Mit der Begründung, das Schiessbuch wäre eh manipuliert von hinten bis vorne. Besser Du darfst nur noch unter direkter Aufsicht des Bundesinnenministers schiessen.

Dein Schiessbuch könnte gefälscht sein, dein Verband korrupt, dein Ordnungsamt geschmiert.

 

Und am Ende die Frage:

Warum sollte ein Schütze, der ja die passende Waffe für die Disziplin hat, eine andere einsetzen und dazu zusätzlich  sein Schiessbuch manipulieren?

Ja, klar, nie geschossene Waffen haben einen höheren Wiederverkaufswert...

 

 

Bearbeitet von Bounty
Geschrieben (bearbeitet)
1 hour ago, Schwarzwälder said:

Dein "Wettkampfschießbuch" ist kaum manipulationssicher. Was Du vorher eingetragen hast und womit Du nachher ggf. schießt, kann auseinander fallen. Ohne Angabe der Waffennummern bei der Anmeldung und direktem Abgleich am Start kann das nicht sicher überprüft und später vom Verband bescheinigt werden. Darauf steuern wir zu und ich glaube auch, das ist Dir wohlbewusst.

 

Ich denke wir brauchen hier zertifizierte Aufzeichnungsgeräte, die den Ablauf manipulationssicher aufzeichnen und speichern. Die Waffen müssen natürlich einen nicht enfernbar verklebt oder verschweissten Chip bekommen, damit auch hier keine Manipulation möglich ist. Nebenbei kann man so auch tracken, ob der Schütze tatsächlich die erforderlichen Schusszahlen abgegeben hat, ob die erforderlichen Trainingstermine eingehalten wurden und ob die Waffe ausserhalb der Trainingstermine ununterbrochen im Tresor lag.

 

Bearbeitet von tuersteher
Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb tuersteher:

Die Waffen Gehirne der Waffenbesitzer müssen natürlich einen nicht enfernbaren verklebt oder verschweissten Chip bekommen...

 

ich denke das ist es was "der gesetzgeber" sich wohl erhofft!!!

Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb HangMan69:

 

ich denke das ist es was "der gesetzgeber" sich wohl erhofft!!!

 

Das denke ich nicht.

 

Das Ziel des damals neuen bundeseinheitlichen WaffR/WaffG fasste 1971 DER Spiegel passend zusammen: "... den Bürger zu verwehren sich zu bewehren."  Die rechtschaffenen Bundesbürger sollen möglichst wehrlos und vom administrativen Staat abhängig sein. Denn alle für das WaffR-Verantwortlichen Staatsdiener kennen sowohl ihre Mao-Bibel "Jeder Kommunist muss diese Wahrheit begreifen: 'Die politische Macht kommt aus den Gewehrläufen." als auch die 1844er. Man nimmt den rechtschaffenen Bürgern die Möglichkeit, ihre Macht ohne die Steuerung durch die öffentliche Verwaltung ausüben zu kommen und beseitigt die möglichen "Probleme", die sich aus Demokratie und dem Grundgesetz ergeben könnten "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." Nicht um sonst wurde der heutige Art.20 Abs. 4 GG lange "Vom Parlamentarischen Rat 1949 mit großer Mehrheit zunächst abgelehnt, da man ihn als eine „Aufforderung zum Landfriedensbruch“ (Carlo Schmid) ansah, fand er seinen Weg ins Grundgesetz erst 1968 – gemeinsam mit der Notstandsverfassung, den als Zusatz zum Grundgesetz vom Bundestag verabschiedeten Notstandsgesetzen" bzw. kurz vor der Einführung unseres heutigen WaffR/WaffG. :teu382: 

 

Seither wurde unser WaffR auch konsequent und kontingent (abgesehen, von einer kurzen, leichten Infektion mit Vernunft unter Otto Schily) entsprechend weiterentwickelt. :closedeyes:

 

Quellen:

DER SPIEGEL 47/1971 "Cocktails verboten"

 

Worte des Vorsitzenden Mao Tsetung, Peking 1967, S.74; Probleme des Krieges und der Strategie, 6. November 1938; Ausgewählte Werke Mao Tse-tungs, Bd. II

 

https://www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2013/47878421_kw50_grundgesetz_20-214054

 

 

Euer

Mausebaer 

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Bounty:

Und dumme Sportschützen, die fröhlich illustre Sammlungen an verschiedenen Waffen, z.B. ARs oder ähnliche "böse" Selbstladern oder Pistolen, auch über das Grundkontingent hinaus, gehortet haben, welche sich über Disziplinen aber garnicht abgrenzen lassen, werden dafür als Begründung herangezogen...

 

Solche Sammlungen sind mitunter kostbare Lebenswerke... in solchen Fällen sollten die Behörden großzügige Ausnahmeregeln anbieten.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Mausebaer:

Man nimmt den rechtschaffenen Bürgern die Möglichkeit, ihre Macht ohne die Steuerung durch die öffentliche Verwaltung ausüben zu kommen und beseitigt die möglichen "Probleme", die sich aus Demokratie und dem Grundgesetz ergeben könnten "

 

Und das ist auch ganz gut so, dass der Bürger seine Macht nicht bewaffnet ausüben kann.

 

Dafür gibt es Gesetze und das Gewaltmonopol liegt nicht ohne guten Grund beim Staat.

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb GermanKraut:

Und das ist auch ganz gut so, dass der Bürger seine Macht nicht bewaffnet ausüben kann.

 

Dafür gibt es Gesetze und das Gewaltmonopol liegt nicht ohne guten Grund beim Staat.

 

Das erzähle man den Kindern der Überlebenden des Warschauer Ghettos!

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Bounty:

 

Bullshit. ... Scheisse ... Irre...

 

Muss das wirklich der Umgangsstil und Jargon hier sein?

 

Zur Sache: Hast Du mal  geschaut, wie sich die Sportordnungen der Verbände in den letzten 22 Jahren seit (erster) Genehmigung durch das BVA weiterentwickelt haben? 

 

Natürlich gibt es viele neue Disziplinen und manch alte gibt es nicht mehr. Beispiel: Die ganzen 100m Intervallschiessen beim BDS... einfach weg.

Manche Waffen sind für bestimmte Disziplinen nicht mehr zugelassen. Beispiel Glock 17L ist keine Dienstpistole mehr und die Ersatzklasse wird so gut wie nirgends geschossen.

Manche Disziplinen ändern Kriterien, sodass bestimmte Waffen nicht mehr gut dafür geeignet sind (Beispiel: Kalibereinteilung + Hülsenlängen beim BDS).

Manch einer kommt mit zunehmendem Alter auch mit offenen Visierungen nicht mehr so klar und schießt jetzt lieber Optik.

Oder steigt aus körperlichen Gründen von dynamisch auf statisch um.

Oder will aus Kostengründen lieber auf etwas "munitionssparendere" Disziplinen umsteigen.

Oder man muss aus beruflichen Gründen umziehen und findet vor Ort andere Standverhältnisse und Disziplinenmöglichkeiten vor.

 

Wegen all dieser Gründe muss man ja nicht seine liebgewonnene Sportwaffe gleich weggeben bzw. teuer und aufwändig neu kaufen, sondern man kann sie umkonfigurieren. Der Bounty findet solches Umkonfigurieren anscheinend einfach nur abartig... Ich finde es sachgerechtes, normales Handeln als Sportschütze, bei dem Verbände und Gesetzgeber dem Schützen bisher ermöglicht haben und was auch weiter möglich sein sollte.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb GermanKraut:

Dafür gibt es Gesetze und das Gewaltmonopol liegt nicht ohne guten Grund beim Staat.

 

Du weißt, was das "Gewaltmonopol des Staates" ist?

 

Es ist entgegen dem tollen Namen nur der Ersatz des innerstaatlichen Federrechts durch eine staatliche Gerichtsbarkeit - in Deutschland durch die Verkündung des "Ewigen Landfriedens" vom 7. August 1495 durch den deutschen König und späteren Kaiser Maximilian I. auf dem Reichstag zu Worms. Also statt einen Nachfolger des Götz von Berlichingen zu beauftragen, um Dein Recht durchsetzen zulassen, musst Du seither ein staatliches Gericht veranlassen, einen Gerichtsvollzieher zu schicken. 

 

  

vor 55 Minuten schrieb Sal-Peter:

Und das ist auch ganz gut so, dass der Bürger seine Macht nicht bewaffnet ausüben kann.

 

Aber er dürfte es, wenn er könnte. Denn selbst das reale Gewaltmonopol des Staates ist nicht im Sinne eines gelebten Monopols durchsetzbar. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen hierzu sind:

 

  • Art. 20 Abs. 4 GG Widerstandsrecht als bedingte Ermächtigung zum Staatsstreich 
  • §§ 32 f. StGB und 227 BGB Notwehr zum Schutz von Rechten vor widerrechtlichen Angriffen
  • §§ 34 f. StGB und 228 f. BGB Notstand und Selbsthilfe zum Schutz von Rechten in anderen Fällen als Angriffen
  • § 127 Abs. 1 StPO das sog. Jedermannsfestnahmerecht - die rechtliche Arbeitsgrundlage der Kaufhausdetektive u.ä.

 

Diese Rechte werden durch die gelebte und formelle Restriktion unseres WaffR "untergraben". 

 

Dein

Mausebaer

 

ps: irgendwas stimmt nicht mit den automatischen Zitats-Referenzen. 

Bearbeitet von Mausebaer
falsche Zitatsreferenz
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Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Der Bounty findet solches Umkonfigurieren anscheinend einfach nur abartig...

 

Nöö, hab ich selber regelmäßig gemacht. Ich mache mir aber halt vorher Gedanken, was das mit den Abgrenzungen der Waffen in Ihren Disziplinen tut. Und im Zweifel kläre ich das mit dem LV-Vorsitzenden, sodass es beim Erwerb weiterer Waffen keine Irritationen gibt.

 

vor 28 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Zur Sache: Hast Du mal  geschaut, wie sich die Sportordnungen der Verbände in den letzten 22 Jahren seit (erster) Genehmigung durch das BVA weiterentwickelt haben? 

 

Was in der Regel eher mehr als weniger Abgrenzungsmöglichkeiten ergibt.

 

vor 30 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Wegen all dieser Gründe muss man ja nicht seine liebgewonnene Sportwaffe gleich weggeben bzw. teuer und aufwändig neu kaufen, sondern man kann sie umkonfigurieren.

 

Das bestreitet doch niemand, dass man das kann.

Das Problem bleibt, grundsätzlich gibt es nicht mehr Waffen, als Du über Disziplinen abgrenzen kannst...

Geschrieben
Am 5.9.2025 um 23:23 schrieb Sal-Peter:

 

Das erzähle man den Kindern der Überlebenden des Warschauer Ghettos!

 

Was genau soll denen erzählt werden? Dass ein entschärftes Waffengesetz in Deutschland das Warschauer Ghetto verhindert hätte?

 

Geschrieben (bearbeitet)
Zitat

Was genau soll denen erzählt werden? Dass ein entschärftes Waffengesetz in Deutschland das Warschauer Ghetto verhindert hätte?

 

 

@GermanKraut : Stell dich nicht dümmer, als du bist. 

 

Solch überheblich-dummes Gequatsche kenne ich sonst nur von ultralinken Besserwessis, deren kognitive Dissonanz ihre Birkenstockschuhe zum Qualmen bringen.

Bearbeitet von Sal-Peter
Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Sal-Peter:

 

 

@GermanKraut : Stell dich nicht dümmer, als du bist. 

 

Solch überheblich-dummes Gequatsche kenne ich sonst nur von ultralinken Besserwessis, deren kognitive Dissonanz ihre Birkenstockschuhe zum Qualmen bringen.

 

Erklär mir doch bitte, was das damalige Warschauer Ghetto mit dem heutigen deutschen Waffenrecht zu tun hat.

 

Im Gegensatz zu Dir weiß ich es wirklich nicht und würde das gerne ändern.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 38 Minuten schrieb GermanKraut:

Im Gegensatz zu Dir weiß ich es wirklich nicht und würde das gerne ändern.

Du schriebst:

Am 5.9.2025 um 20:39 schrieb GermanKraut:

 

Und das ist auch ganz gut so, dass der Bürger seine Macht nicht bewaffnet ausüben kann.

 

Dafür gibt es Gesetze und das Gewaltmonopol liegt nicht ohne guten Grund beim Staat.

 

 

Das kann man zusammenfassen zu: Nur staatliche Organe sollen Waffen besitzen, weil nur sie Waffen gerecht zur Machtausübung anwenden.

 

Die Wehrmacht - keine staatliche Organisation?

Die Waffen-SS - als Kombattant keine staatliche Organisation?

 

 

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Die iranischen Revolutionsgarden - keine staatliche Organisation?

Das Generalbüro für Aufklärung der Demokratischen Volksrepublik Korea - keine staatliche Organisation?

Die Aufseher der Umerziehungslager für Uiguren - keine staatliche Organisation?

Die Deutsche Volkspolizei, die Grenztruppen der DDR, die Nationale Volksarmee - keine staatliche Organisation?
Die deutschen Polizisten, die mit ungerechtfertigter Gewalt friedliche Demonstranten (und nur um die geht es mir) zusammenprügeln - keine staatliche Organisation?
Die selben Polizisten, die nichts tuend neben einem aufgebrachten linken Mob rumstehen?

 

In den USA gibt es darum seit der Gründung den 2. Verfassungszusatz. Und in vielen Ländern, auch in Europa, wird Selbstverteidigung als Grund für ein gewisses Waffenkontingent anerkannt - und das sind in der Regel keine Staaten mit grassierenden Mordraten.

Bearbeitet von Sal-Peter
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Sal-Peter:

Die Waffen-SS - als Kombattant keine staatliche Organisation?

 

Die deutschen Polizisten, die mit ungerechtfertigter Gewalt friedliche Demonstranten (und nur um die geht es mir) zusammenprügeln - keine staatliche Organisation?
Die selben Polizisten, die nichts tuend neben einem aufgebrachten linken Mob rumstehen?

 

"Friedliche Demonstranten", die von deutschen Polizisten "zusammengeprügelt" werden? Wer genau sollen diese "friedlichen Demonstranten" denn sein?

 

Und die gleichen deutschen Polizisten stehen dann "nichtstuend beim aufgebrachten linken Mob" herum? 

 

Und dann vergleichst Du auch noch allen Ernstes die heutige deutsche Polizei mit verbrecherischen und menschenunterdrückenden Organisationen?

 

Worum genau gehts Dir eigentlich wirklich?

 

 

 

 

 

Bearbeitet von GermanKraut
Geschrieben (bearbeitet)
vor 39 Minuten schrieb GermanKraut:

Worum genau gehts Dir eigentlich wirklich?

Worum geht es dir?

 

Ich HABE in in einer Diktatur gelebt und weiß, wie das ist. 

 

Ich nehme nicht gern die Medizin gegen Trolle, aber in deinem Falle mache ich eine Ausnahme. Und Tschüß!

Bearbeitet von Sal-Peter
Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Minuten schrieb Sal-Peter:

Worum geht es dir?

 

Ich HABE in in einer Diktatur gelebt und weiß, wie das ist. 

 

Und was heißt das jetzt konkret in Deinem Fall?

 

Dass man sowohl "friedliche Demonstranten" als auch den "aufgebrachten linken Mob" möglichst umfassend bewaffnen soll, damit jede Demonstration mit möglicher Gegendemonstration maximal eskaliert und es dabei ordentlich knallt, und sich dann alles irgendwie von selbst regelt?

 

Oder Waffen nur für die "friedlichen Demonstranten", den Rest aber nicht?

 

Oder das alle Bürger ordentlich Waffen bekommen, die staatlichen Organisationen aber keine, denn die machen damit ja sowieso nur schlimme Sachen?

 

Oder alle und jeder soviel Waffen, wie er tragen kann, damit das "Gleichgewicht der bewaffneten Abschreckung" jegliche Gewalt verhindert?

 

Würde mich wirklich interessieren, was Deine konkreten Verbesserungsvorschläge hier im deutschen Waffenrecht sind und die dazugehörigen Begründungen wären.

 

Bearbeitet von GermanKraut
Geschrieben
6 hours ago, GermanKraut said:

Würde mich wirklich interessieren, was Deine konkreten Verbesserungsvorschläge hier im deutschen Waffenrecht sind und die dazugehörigen Begründungen wären.

 

 

a) Wie in Österreich wo Kategorie C ab 18 ist und Selbstverteidigung ein Bedürfnisgrund für eine Faustfeuerwaffe, oder

b) Wie in der Schweiz, wo Du Dir mit einer WES drei Stück holen kannst, mit Sonderbewilligung auch einen Vollautomaten, Kat C. ab 18 ist usw....oder gar

c) Wie in Tschechien, wo Du das Teil sogar concealed tragen darfst.....ohne dass Du nachweisen musst, dass Du besonders gefährdet bist.....

 

Alles Länder wo es nicht an allen Ecken kracht, die Luft bleihaltig ist und wo auch Messer und andere Gegenstände nicht derart reguliert sind wie in Deutschland....

 

 

bj68

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Alter latz. Von der  gesetzlich vorgeschriebenen Form eines Bedürfnisnachweises  für Überkontingentswaffen zu Widersstandsphantasien im  Warschauer Ghetto.  Erhebliche  Zornkontrollprobleme.

 

- Weil Leute, die zu faul und zu bequem sind einmal im Jahr Vereinsmeisterschaft zu schießen bestimmt in jeder Diktatur voll den Widerstand leisten, ey.:rolleyes:

 -Weil die Möglichkeit, ohne Wettkampfnachweis, ja nach 10 Jahren ohne jeglichen Schießnachweis im  Grundkontingent mindestens 15, über Waffenarten wie Pumpguns die von §14 Abs. 5 und 6 nicht erfasst sind noch mehr Waffen zu besitzen ja ein klarer Ausweis jeder Diktatur sind.:rolleyes:

- Weil Waffenerwerb zu Sportzwecken irgendwas mit Selbstverteidigung zu tun hat. Sind diese Leute so bescheuert, dass sie auf dem Bauamt einen Führerschein beantragen? Sollten Leute mit so wenig Leseverstehen überhaupt Waffen besitzen dürfen? :rolleyes:

 

 

Warum werden hier eigentlich nur unbequeme Threads gesperrt und nicht offentsichtliche Trolls die jedes Thema mit ihrer Online-Keyboard-Warrior-Attitüde entgleisen lassen? 

 

Ist mir in den letzten 2 Jahren deutlich aufgefallen: die lautstärksten in dieser Angelegenheit sind halt diejenigen Deppen, die 5 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes immer noch nicht  mitbekommen haben, was hier an minimalistischer wettkampfsportlicher Aktivität gefordert wird.  Die anderen haben einfach mit Wettkampfnachweis ihre Bescheinigung geholt und die Angelegenheit bereits wieder vergessen.

 

Und während die einen alleine durch fleissige Wettkampfteilnahme eine Festigung des Sportschießens und damit des privaten Waffenbesitzes betreiben, schreien die anderen halt aus ihren Troll-Kellern ins Internet....

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb ASE:

- Weil Leute, die zu faul und zu bequem sind einmal im Jahr Vereinsmeisterschaft zu schießen...

 

 

Nur am Rande, war beim Nachweis des fortgeltenden Bedürfnisses für ÜK nicht von Wettkämpfen oberhalb  der Vereinsebene die Rede?

Geschrieben

Die Gesetzesmaterialen geben hier nur folgendes her:

 

Zitat

Um die Anzahl der Waffen von Sportschützen stärker vom Bedürfnis abhängig zu machen, werden die Anforderungen für die Befürwortung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses erweitert. So wird § 14 Absatz 3 um eine Formulierung ergänzt, die eine Überschreitung des Grundkontingents nur zulässt, wenn der Schütze seine regelmäßige Wetkampfteilnahme (zumindest auf der untersten Bezirksebene, die auch für einfache Sportschützen zugänglich ist, um sich sportlich mit anderen zu messen) nachweist.

 

Hier hängt es von der Verbands- und Wettkampfstruktur ab:

 

Beim DSB ist die Vereinsmeisterschaft:

 

- die Voraussetzung für die Meldung und Teilnahme an der KM

- Die einzige Meisterschaft, welche in allen Disziplinen durchgeführt werden muss, für die auch nur ein Mitglied die Durchführung verlangt

- Bei höheren Meisterschaften, auch bereits  bei der KM dürfen Qualifikationsringzahlen bzw. begrenzte Startplätze gesetzt werden  und es müssen nicht alle Disziplinen ausgetragen werden.

 

Insofern konstituiert die Vereinsmeisterschaft die unterste auch von einfachen Sportschützen zugängliche Möglichkeit sich im Wettkampf mit anderen zu messen.

 

Basierend darauf erkennt der WSV die VM für ÜK an. Einzig für Ersatzwaffen muss es ein Wettkampf über VM sein, da auf VM ebene das Nachschießen grundsätzlich ermöglicht werden muss, währen man bei der KM eben pech hat. 

Insofern konnte die Erforderlichkeit einer Ersatzwaffe nur mit der Teilnahme an höheren Meisterschaften argumentiert werden.

 

Ändere Verbände regeln das eben anders. Wobei es einem ja immer frei steht, z.b.  seine BDS-Meisterschaft offen auszutragen.

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