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IGNORED

Frage zum Waffenerwerb bei Antrag auf gelbe WBK


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Geschrieben

Moin, ich habe folgende Frage:

Ich trainiere mit meinem eigenen KK- Revolver in einem Sportschützenverein (DSB) und möchte nun nach 18 Trainingseinheiten im laufenden Jahr eine gelbe WBK beantragen, um mir eine weitere Waffe (z.B. eine Repetierbüchse Kal. 223 Rem.) fürs Training anzuschaffen.

Meine Frage ist, darf ich eine großkalibrige Waffe beantragen und mir kaufen, oder bezieht sich der Erwerb ausschließlich auf KK (Kurz- oder Langwaffen), da ich bislang nur damit trainiert habe? Über eine verbindliche Information würde ich mich sehr freuen, herzlichen Dank im voraus. 

Geschrieben

Oje, DSB...

 

Kurz und knapp: Ja, Du darfst damit auch großkalibrige Waffen mit der Gelben WBK erwerben bzw. deren geplanten Erwerb als Bedürfnisgrund für den Erwerb der gelben WBK angeben.

 

Die Frage die sich mir stellt: Da Du schreibst dass Du ein Jahr lang mit deinem eigenen KK-Revolver geschossen hast nehme ich an dass Du auch bereits ein Jahr eine eigene grüne WBK hast? Ich hoffe Du hast jetzt nicht aufgrund irgeneines im Verein vermittelten Halbwissens nochmal ein Jahr lang gewartet bzw. die 18 Termine vollgemacht um die gelbe WBK zu beantragen? Das hättest Du theoretisch auch schon zusammen mit der grünen machen können...

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Bunkerschelle:

Meine Frage ist, darf ich eine großkalibrige Waffe beantragen und mir kaufen, 

Grundsätzlich sollte Deinem Wunsch nichts entgegenstehen. Gehe mal davon aus, dass die Altersvoraussetzungen erfüllt sind (25 Jahre oder 21 + psych Bescheinigung)

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Bunkerschelle:

Meine Frage ist, darf ich eine großkalibrige Waffe beantragen und mir kaufen, oder bezieht sich der Erwerb ausschließlich auf KK (Kurz- oder Langwaffen), da ich bislang nur damit trainiert habe?

Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich des Bedürfnisses und der darauf basierenden Erwerbsberechtigung auf Waffen(arten) mit denen du bereits regelmäßig oder überhaupt jemals geschossen hat. 

Das einzige Kriterium ist, dass du im jeweiligen Zeitraum 12/18 Mal mit erlaubnispflichtigen Waffen nach einer genehmigten Sportordnung geschossen hast.

Gelbe beantragen, kaufen, eintragen lassen. 

Geschrieben

Beim DSB geben die dir das Befürfniss wenn du 18 mal mit der der der beantragten Waffenart geschossen hast.

 

Wenn du 18 Mal Flinte 12/70 geschossen hast, geben sie dir keine Bedürfnissbescheinigung für einen Repetierer im Kaliber Remington 223.

 

Erst wenn du mit Repetierbüchse 18 mal geschossenhast, vielleicht.🤔

 

Das wäre ja noch schöner wenn das Gesetz reichen würde.🤷🏻‍♂️😂

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb Fletcher:

Beim DSB geben die dir das Befürfniss wenn du 18 mal mit der der der beantragten Waffenart geschossen hast.

Keine Ahnung woher dieses Klischee schon wieder stammt. Bei Repetierern, also Waffen auf WBK Gelb wird ohnehin kein auf eine bestimmte Waffe oder Waffenart bezogenes Bedürfnis bestätigt, und was am Ende auf die Gelbe erworben wird bekommt der Verband in der Regel gar nicht mit...

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Fletcher:

Beim DSB geben die dir das Befürfniss wenn du 18 mal mit der der der beantragten Waffenart geschossen hast.

Ändere das mal ab in "Bei manchen, traditionell orientierten DSB Vereinen, geben die dir das Befürfniss wenn du 18 mal mit der der der beantragten Waffenart geschossen hast."

Denn grundsätzlich gelten die Erwerbsbedingungen im WaffG auch für den DSB.

 

vor 6 Stunden schrieb Bunkerschelle:

Meine Frage ist, darf ich eine großkalibrige Waffe beantragen und mir kaufen,

Zunächst mal beantragst du nur eine gelbe WBK. Ohne Nennung einer bestimmten Waffe oder Waffenart. Wenn du die hast kannst du dir alles kaufen, was damit geht und musst nichts beim Verein beantragen oder melden.

Vorsichtig sein musst du aber bei Waffen, die du bei deinem Verein von der Anlage her nicht schießen kannst. Manche Behörden machen hier Probleme. Wenn du aber zeigen kannst, dass du diese Disziplinen z.B. in einem anderen Verein als Gastschütze trainieren kannst, sollte das passen.

Geschrieben

Man o Man,

wo haben manche Leute ihre Sachkunde gemacht ?

 

Flechter,was du da sagst …… Ich kommentiere das nicht.

 

Bunkerschelle ,du beantragst die gelbe WBK und kaufst,das was da drauf steht.

Vorausgesetzt,für deine Wunschwaffe gibt es eine Disziplin und du hast dafür eine geeignete Schiessbahn.

Geschrieben
2 hours ago, ChrissVector said:

Bei Repetierern, also Waffen auf WBK Gelb wird ohnehin kein auf eine bestimmte Waffe oder Waffenart bezogenes Bedürfnis bestätigt

 

Zumindest der Teilverband RSB fordert einen Bedürfnisbescheinigungsantrag für eine konkrete Waffe und Disziplin um dieses dann konkret so zu bescheinigen. Damit bekommt man dann die blanko Gelbe bei der es dann in der Tat wurscht ist was man wirklich (im Rahmen dessen was auf Gelb geht) auch erwirbt. Verwaltungs-Quatsch.

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb Parallax:

Zumindest der Teilverband RSB fordert einen Bedürfnisbescheinigungsantrag für eine konkrete Waffe und Disziplin um dieses dann konkret so zu bescheinigen

Was aber eben unwesentlich ist, da man halt dann einfach irgendwas angibt...

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Fletcher:

Beim DSB geben die dir das Befürfniss wenn du 18 mal mit der der der beantragten Waffenart geschossen hast.

Wie man wohl auf so´nen Blödsinn kommt..?

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Bunkerschelle:

Moin, ich habe folgende Frage:

Ich trainiere mit meinem eigenen KK- Revolver in einem Sportschützenverein (DSB) und möchte nun nach 18 Trainingseinheiten im laufenden Jahr eine gelbe WBK beantragen, um mir eine weitere Waffe (z.B. eine Repetierbüchse Kal. 223 Rem.) fürs Training anzuschaffen.

Meine Frage ist, darf ich eine großkalibrige Waffe beantragen und mir kaufen, oder bezieht sich der Erwerb ausschließlich auf KK (Kurz- oder Langwaffen), da ich bislang nur damit trainiert habe? Über eine verbindliche Information würde ich mich sehr freuen, herzlichen Dank im voraus. 

Wenn Du im letzten Jahr 18 Schießtermine an verschiedenen Tagen mit erlaubnispflichtigen Waffen, egal ob GK oder KK oder Kurz- oder Langwaffenachweisen kannst, ist Dir vom Verein und Verband das Bedürfnis für die gelbe WBK/ eine entsprechende

Disziplin dazu ist anzugeben, zu bescheinigen.

 

Keine Kritik an Dich, aber nach wie vor wundere ich mich über solche Fragen hier, zeugen sie doch von Umfeldern/Vereinen, die´s offensichtlich nicht wissen oder Verunsicherung schaffen wollen.

Geschrieben

@MB69 Das ist mir insbesondere im Kontext des DSB immer wieder aufgefallen, zuletzt vor zwei Wochen. Eher letzteres ist hier wohl der Fall ("Verunsicherung schaffen wollen"), da hierdurch natürlich die "Abhängigkeit" vom eigenen Verein leichter erhalten bleiben kann. 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb MB69:

Keine Kritik an Dich, aber nach wie vor wundere ich mich über solche Fragen hier, zeugen sie doch von Umfeldern/Vereinen, die´s offensichtlich nicht wissen oder Verunsicherung schaffen wollen.

Je länger ich im DSB aktiv bin, desto mehr verstehe ich es auch. Da werden teils alle Lehrgänge, einschließlich der Sachkunde, "intern" absolviert, viele schauen schlicht nicht über den Tellerrand, und die Vereinsführung ist der primäre, wenn nicht sogar der einzige Ansprechpartner in solchen Fragen. Wenn dort dann entweder gefährliches Halbwissen oder eine eigenwillige Auslegung des Rechts kursiert hat man schnell genau diesen Effekt. Erst recht wenn man Schützen hat die nach längeren Pausen und teils Jahrzehnte nach ihrem Sachkundelehrgang den Schießsport wieder oder in einer anderen Disziplin ausüben wollen.

Geschrieben

Mache hier noch ein Fass auf :

 

Liste B. Des Deutschen Schützenbundes .

 

Frage mal in eurem Verein wer die Liste B kennt ?

 

Du wirst erstaunt sein,wie wenige das wissen.

 

und wenn sie es dann nachlesen ……… ungläubiges Staunen……..

Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb Roter-Baron:

und wenn sie es dann nachlesen ……… ungläubiges Staunen……..

Wow, ich staune ungläubig...

In der Liste B gibt es eine Disziplin für eine KK Pistole, einen UHR, einen Perkusionsrevolver und ein Einzelladergewehr.

Im Verein kennen die meisten die Liste B und sie lachen nur darüber. Liegt aber natürlich auch am Bundesland bzw den Bundesverband...

Geschrieben

Das ist kein Verbandsproblem, das ist ein Leute-Problem. Entweder ich habe aktive Leute mit Wissen und Interesse im Verein, dann stellen sich solche Fragen gar nicht erst. Oder ich hab das nicht und der Einäugige erklärt dem Blinden Farben.

 

Wer sich im Detail mit dem WaffG und den Sportordnungen auseinandersetzt, der erkennt automatisch das Potential, das der DSB ungenutzt lässt und tritt oft auch noch in andere Verbände ein. Das erklärt, warum in den BDS-Gruppen, SLGs und ähnlichen Strukturen gefühlt mehr Wissen vorhanden ist bzw. warum die reinen DSB-Vereine in der Wahrnehmung schlechter abschneiden.

Aber am Ende sind fast alle Schützen im DSB und nur ein Teil in den GK-Verbänden. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich jemand mit den Erwerbsvoraussetzungen gut auskennt steigt natürlich, wenn er in einem GK-Verband ist - was soll er denn da, wenn er nicht weiß, wie man GK-Waffen erwirbt?

 

Auf der anderen Seite hält sich das Wissen um sowas in einem kleinen Dorfverein mit 4 50m KK-Bahnen und einer Luftgewehrhalle halt in Grenzen. Wer Interesse am Erwerb einer GK-Waffe hat, der ist schon längst abgewandert und die, die übrig bleiben, haben sich damit nie beschäftigt. Wenn man dann als Neuling an so einen Verein gerät, hat man im Zweifel die A-Karte gezogen.

 

vor einer Stunde schrieb BlackFly:

Wow, ich staune ungläubig...

Der WSV ist gutes Mittelfeld was die Liste B angeht. Man bekommt ziemlich viele Waffen darüber, aber die Disziplinen sind nicht so wahnsinnig interessant. Wenn man ein bisschen weiter westlich zum BSV schaut, sieht das anders aus. Die Liste B vom BSV liest sich als ob da ein paar Leute wirklich Ahnung und Spaß hatten und sich von BDS und BDMP Elemente zusammenkopiert hätten: https://bsvleimen.de/wp-content/uploads/2024/11/BD-Liste-B-2023-24-10.pdf

Speed-Schießen mit Pumpflinten und Supermagnum >1500J würde man erstmal nicht bei einem LV des DSB erwarten.

Geschrieben

Leider ist die Liste B beim SVS ( Schützenverband Saar ) sehr bescheiden. Nix drin was man sonst nicht auch bekommen könnte. Aber unsere BDS Gruppe im Verein ist mittlerweile 135 Mitglieder stark. 

 

Und zum Thema, bei uns gibt es ein paar Leute die da helfen. Allerdings fällt dem SVS andauernd was anderes ein wenn es um WBK Anträge geht. Seit Anfang des Jahres mit fast jedem MItglied von uns die da beantragen Probleme gehabt. Ich selber habe seit 2012 nix mehr bei denen beantragt . Zu Langsam ( Teils wirklich Wochen ), zu teuer ( mittlerweile 40 Euro pro Antrag ), andauernd irgendwas neues was sie sehen wollen. BDS 15 Euro pro Antrag, Montags weg geschickt ist das Bedürfnis i.d.R. Donnerstags da, habs auch schon am Mittwoch erlebt. 

Und wenn sich ein Verband dranstellt und mehr will als der Gesetzgeber vorschreibt ist es gut das es noch andere Verbände gibt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb BlackFly:

In der Liste B gibt es eine Disziplin für eine KK Pistole, einen UHR, einen Perkusionsrevolver und ein Einzelladergewehr.

Und sogar für eine 9mm Para Gatling.

 

Und auf "Gelb" ist es Wurst, obs die eigene Liste B ist oder ob man überhaupt im DSB sein muss.

Bearbeitet von Sal-Peter
Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Tremendous:

Kann ich für meinen Verein nicht bestätigen, da war letztes Wochenende groß Diskussion zu was es alles dort extra gibt.

Leider nicht überall. Extremes Gefälle zwischen den Landesverbänden; eigentlich auch ein "no-go"

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb PetMan:

Leider ist die Liste B beim SVS ( Schützenverband Saar ) sehr bescheiden. Nix drin was man sonst nicht auch bekommen könnte. Aber unsere BDS Gruppe im Verein ist mittlerweile 135 Mitglieder stark. 

Woran liegt das eigentlich? Bin nicht so tief in der Satzung drin, aber wer muss denn da was anschieben, dass sich etwas ändert bzw. muss denn überhaupt eine Anpassung erfolgen, falls ein entsprechender Mitgliederantrag bzw. Delegiertenantrag gestellt wird?

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Sal-Peter:

Und sogar für eine 9mm Para Gatling.

 

Und auf "Gelb" ist es Wurst, obs die eigene Liste B ist oder ob man überhaupt im DSB sein muss.

Wofür brauchen ich bei der gelben überhaupt irgendeine Liste B? OK, eine 9mm Gatling dürfte vielleicht wirklich etwas sein das es sonst nirgendwo gibt, aber sonst? 

Geschrieben

Das Bedürfnis zum Erhalt einer gelben WBK ist zum Glück eindeutig im WaffG §14 Abs 6 geregelt:

 

Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Absatz 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 BlaBla eine unbefristete Erlaubnis erteilt,

 

Das bedeutet: Jeder aktive Sportschütze hat automatisch das Bedürfnis auf Gelb, wenn er 

Abs.3

  • 1. seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen betreibt,
  • Mitglied den Schießsport in einem Verein innerhalb der vergangenen zwölf Monate mindestens

    a) einmal in jedem ganzen Monat dieses Zeitraums ausgeübt hat, oder

    b) 18 Mal insgesamt innerhalb dieses Zeitraums ausgeübt hat,

 

Geschrieben

@JumboHH Korrekt aber leider unvollständig und auch am Thema vorbei.

Bei der gelben muss die Waffe auch noch in irgendeiner Sportordnung (nicht unbedingt der eigenen) enthalten sein und das ist der Punkt um den sich meine und vermutlich auch Sal-Peters Antwort bezog.

 

Wenn also die Liste B irgendeines LVs als einzige Sportordnung eine 9mm Gatling beinhaltet, dann ist die Liste B tatsächlich "sinnvoll" (und ich ändere natürlich sofort meine Meinung über den DSB und die Liste B) da mir nicht bekannt ist das irgendein anderer Verband eine Disziplin für diese Waffenart hat.

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