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IGNORED

Waffen weg wegen Internetvideo


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Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb mwe:

 

Kann ich leider bestätigen, zwei heftige Einschläge im näheren Umfeld. Mindestens einer davon völlig unverhältnismäßig. Diese Unverhältnismäßigkeit ist neu, war vor paar Jahren noch nicht so schlimm.

 

Welcher Art waren die Verstöße? 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Cannon Balls:

..Ich schieße z.B keine Wettbewerbe mehr mit, wenn die Ergebnisliste im Web gepostet wird.

Kommen die "Tips" wirklich von Ergebnislisten im Internet?  Ich gehe davon aus das die meisten "Besucher" Insider-Infos bekommen und genau wissen wo was zu holen ist.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Harry Callahan:

Und woraus wird denn abgeleitet, dass man eine Waffe zuhause einer anderen Person nicht zeigen darf, solange der Besitzer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt? 

Aber das war doch hier gar nicht das Thema. Dass man die tatsächliche Gewalt eben nicht mehr ohne weiteres ausübt wenn man die Waffe aus der Hand gibt ist ja jetzt auch keine ganz neue "Rechtsauffassung".

Geschrieben
6 hours ago, ChrissVector said:

Dass man die tatsächliche Gewalt eben nicht mehr ohne weiteres ausübt wenn man die Waffe aus der Hand gibt ist ja jetzt auch keine ganz neue "Rechtsauffassung".

 

und das davon auch nicht gleich die Welt untergeht sollte ebenfalls klar sein, besonders wenn die andere Person mit dabei ist, die Waffe ungeladen ist (war da nicht mal was mit einem Jäger?) usw. Wer aufgrund dessen meint jemanden Unzuverlässigkeit zu unterstellen hat für mich nicht mehr alle Tassen im Schrank....

 

bj68

 

 

 

 

Geschrieben

Warum hat dieser Vollidiot offenbar etwas naive Waffenposer sich nicht einfach dieselben Waffen als Softair gekauft und Dummy-Patronen und dann nachher behauptet, dass es DIESE Waffen waren, mit denen Frau und Kinder fotografiert wurden?

 

Wie ich an anderer Stelle schon sagte, als LWB muss man mit öffentlichen Posts aufpassen wie ein Schießhund (im wahrsten Sinne des Wortes). 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb BJ68:

und das davon auch nicht gleich die Welt untergeht sollte ebenfalls klar sein, besonders wenn die andere Person mit dabei ist, die Waffe ungeladen ist (war da nicht mal was mit einem Jäger?) usw. Wer aufgrund dessen meint jemanden Unzuverlässigkeit zu unterstellen hat für mich nicht mehr alle Tassen im Schrank....

Ich stimme dir im Kern ja zu, aber wer so, pardon, dumm ist das zu machen nachdem er bereits wegen Verstößen gegen das WaffG "konfrontiert" worden war, und anschließend weitere Verstöße auch nich dokumentiert und veröffentlicht...

Irgendwann hat man auch keine Hühneraugen mehr übrig die man zudrücken kann.

Geschrieben

Ich finde den zweiten Fall in der Story noch bedenklicher:

Sportschütze hat zwei Messer am Flughafen dabei, die seine Frau in seine Laptoptasche gepackt hatte. Da beides böse Waffen laut Richterin waren, die nicht abhanden kommen dürfen, gab es eine strenge Ermahnung und zum Glück dank der reumütigen Entschuldigung keine weiteren Konsequenzen. Die beiden WBK und der kleine WS waren trotzdem während des Verfahrens weg, mussten kostenpflichtig neu beantragt werden, die Gerichtskosten und die Lagerkosten der Waffen musste der Betroffene alles selber zahlen.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb JoergS:

Warum hat dieser Vollidiot offenbar etwas naive Waffenposer sich nicht einfach dieselben Waffen als Softair gekauft und Dummy-Patronen und dann nachher behauptet, dass es DIESE Waffen waren,

...

Wenn der so schlau wäre hätte er die Bilder gar nicht erst in Umlauf gebracht. Und einmal abgesehen davon werden solche Märchen auch schnell in die Hosen gehen.. ganz blöd und blind sind die Leute von den Behörden auch nicht.

Geschrieben (bearbeitet)
13 hours ago, ChrissVector said:

Ich stimme dir im Kern ja zu, aber wer so, pardon, dumm ist das zu machen nachdem er bereits wegen Verstößen gegen das WaffG "konfrontiert" worden war, und anschließend weitere Verstöße auch nich dokumentiert und veröffentlicht...

Irgendwann hat man auch keine Hühneraugen mehr übrig die man zudrücken kann.

 

Ja klar....nur sowas ist u.a. ein Grund warum ich in DE kein Waffenbesitzer  war und werden werde....hab ich schon mal geschrieben: War in meiner Münchner-Zeit (1998 bis 2005) und da immer schon Interesse hat mich ein Kumpel von mir in meiner Heimatstadt zum Schießen mitgenommen, erst mit der .22 Kleinkaliber Pistole, später mit seiner 9 mm. Da mich der Kumpel von Kindheit her kennt (seine jüngere Schwester, war in meiner Grundschulklasse) und auch einige Stories (z.B. selbst gebastelte Rauchbombe, die sie gegen meinen Rat im Keller gezündet haben, die Hirschen, gab ein schlagendes Donnerwetter für ihn) mitgemacht hat, hat er mir von einem Vereinsbeitritt abgeraten, weil er meinte dass es da überall "ernsthafte Schützen" gibt die totale Paragraphenreiter sind und neben Zeter und Mordio Schreien dann auch Anschwärzungsaktionen anfangen würden, sprich ich durch meine Art tierische Probleme bekommen würde, wenn ich alleine schon mal die Idee* äußern würde dass es mich interessiert wie ich z.B. High-Speed-Photographie** (Geschoss im Flug usw.) machen kann, da würde bei diesen Bürkoratenhengsten und -stuten die Schnappatmung einsetzen, weil Bedürfnis usw. 

 

*= unabhängig davon ob und wie das überhaupt LEGAL umsetzbar wäre.....

 

**= https://www.vela.io/vela-one-high-speed-flash und der untere Teil mit Bildern auf https://illumina-chemie.org/viewtopic.php?p=96559#p96559 

Derbe und gefährliche Lösung wäre http://ve6sbs.sbszoo.com/projects/flash/default.htm 

 

 

bj68

 

 

Bearbeitet von BJ68
Geschrieben
Am 24.4.2025 um 19:16 schrieb Harry Callahan:

 

Naja - was soll den das für eine Rechtsauffassung sein? Wo in meiner WBK steht denn, dass ich das Bedürfnis habe, meine Waffe zu reinigen oder zu pflegen? 

Außerdem ist es gewünscht, dass man an Wettkämpfen teilnimmt. Hier ist es üblich, dass es Fotos gibt und es ist üblich, dass darauf auch die Waffen zu sehen sind. Wollen wir nun wirklich juristisch prüfen müssen, wo diese Fotos zu veröffentlich sind, und wo nicht? Verbandszeitschrift des DSB ist ok - die Apothekenumschau aber nicht? Waffen im ZDF mit Werbeaufdruck beim Biathlon sind ok, auf Instagram aber nicht? Solange Bilder Waffen in den Händen von Berechtigten zeigen und an Orten entstanden sind, in denen die Berechtigung gilt, sehe ich nicht, nach welchem Gesetz solche Bilder verboten sein sollten. Und woraus wird denn abgeleitet, dass man eine Waffe zuhause einer anderen Person nicht zeigen darf, solange der Besitzer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt? 

 

Und was hat dein Beitrag jetzt mit meiner Aussage  zu tun ? 

 

Geschrieben

Zeigen darf man seine Waffen wem man will. Unberechtigten Personen außerhalb eines Schießstands in die Hand geben nicht. Denn dann übt diese Person die tatsächliche Gewalt über die Waffe aus. Wenn man das trotzdem macht und dann auch noch Bilder darüber postet....

 

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb JoergS:

Denn dann übt diese Person die tatsächliche Gewalt über die Waffe aus. Wenn man das trotzdem macht und dann auch noch Bilder darüber postet....

 

Ein typisch deutsches Problem: "Ja, so sind die fucking Regeln!" (Wir Deutsche machen alles Geregelte perfekt, egal, was es kostet - und das seit Jahrhunderten - nur keine Revolutionen, die verkacken wir alle, den deren Regeln haben wir nicht verinnerlicht)

 

Ich finde es nicht gut und schon gar nicht clever, die privaten Waffen im Internet zu zeigen und dann noch in der Nähe von Kindern. dumm gelaufen, sollte man nicht machen.

Daraus aber eine konkrete Gefahr für Leib, Leben und den Zusammenhalt der Gemeinschaft herbei zu phantasieren braucht man schon eine heftige Dröhnung an Gehirnwäsche.

 

Meine ganz persönliche Meinung - die man nicht teilen muss.

Geschrieben

Ich finde diese überbordenden Regeln auch nicht gut, aber sie sind die, die sie sind. Wir können für eine Veränderung kämpfen - ich persönlich engagiere mich entsprechend - aber bis dahin müssen wir uns nunmal damit arrangieren. Ziviler Ungehorsam oder auch nur bloße Unachtsamkeit ist derzeit für LWBs eine schlechte Strategie. 

Geschrieben

In wenig im Widerspruch zu der Ansicht der Behörde steht hier abeer §12 Abs. 3

 

Zitat

 

3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer 
1.
diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;

 


Wenn also hier die Angehörigen, die abgelichtet wurden, auch dem Sport nachgehen und sie Trockentraining unter Aufsicht gemacht haben, wäre es bedürfnisumfasst gewesen.

Geschrieben (bearbeitet)
Am 25.4.2025 um 10:24 schrieb David K:

Besser die Kinder entziehen ^^

Könnte glatt aus den USA kommen. Statt dass man verbietet, dass minderjährige keiner Waffen habhaft werden können, verbietet man einfach die Kinder :D

 

BTT: hier hat man wohl unter anderem auch die ersten Änderungen das Waffengesetz zu spüren bekommen. Unwissende Personen sichten dein SM-Profil und entscheiden dann, wohl auch weil Gabba-Gandalfs Kraut schlecht war, dass man mal fix "GEFAHR IM VERZUG" brüllt um einem die Waffen wegzunehmen.

 

Ich würde auch gerne das ein oder andere zu Thema Waffen posten, lasse es aber lieber, weil ich mir denke, das kann auch schnell in die Hose gehen.

 

Bearbeitet von Tsherno
Geschrieben (bearbeitet)

Scheinbar ist es sehr schwer den Beitrag zu lesen und zu verstehen. 

Dann sollte man auch verstehen wie die ganze Geschichte abgelaufen ist .

Aber wenn man dann so manchen Beitrag hier liest,  dann klappt das nicht bei jedem User . 

Und nicht alles was hinkt , ist ein Vergleich . 

Bearbeitet von raze4711
Geschrieben
4 hours ago, whaco said:

In wenig im Widerspruch zu der Ansicht der Behörde steht hier abeer §12 Abs. 3

 


Wenn also hier die Angehörigen, die abgelichtet wurden, auch dem Sport nachgehen und sie Trockentraining unter Aufsicht gemacht haben, wäre es bedürfnisumfasst gewesen.

Nein. Führen darf man eine Waffe zwar mit Erlaubnis des Besitzers einer Liegenschaft, aber natürlich nur dann, wenn man die Waffe legal besitzen darf. Bei erlaubnispflichtigen Waffen wäre das in der Regel auf WBK-Inhaber begrenzt. 
Personen ohne WBK o.ä. dürfen NUR auf zugelassenen Schießstätten die tatsächliche Gewalt über erlaubnispflichtige Waffen ausüben.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb JoergS:

Nein. Führen darf man eine Waffe zwar mit Erlaubnis des Besitzers einer Liegenschaft, aber natürlich nur dann, wenn man die Waffe legal besitzen darf. Bei erlaubnispflichtigen Waffen wäre das in der Regel auf WBK-Inhaber begrenzt. 
Personen ohne WBK o.ä. dürfen NUR auf zugelassenen Schießstätten die tatsächliche Gewalt über erlaubnispflichtige Waffen ausüben.

Der §§ sagt klar und deutlich, eine Erlaubnis zum Führen bedarf nicht

 

…..mit Erlaubnis in der eigenen Wohnung…..

 

und es muss im Zusammenhang mit dem Bedürfnis stehen.

 

So steht es im Gesetz.

 

Sicherheitsdienste machen sich dem §§ zunutze, um bewaffnetes Personal ohne Waffenschein in befriedeten Besitztümern einzusetzen. War jedenfalls früher so.

Sachkunde war natürlich erforderlich.

Bearbeitet von whaco
Geschrieben

Das Bedürfnis bezieht sich auf eine WBK o.ä.. Wer eine solche Erlaubnis nicht besitzt, der kann NUR erlaubnisfrei zu besitzende Waffen mit Erlaubnis des Hausrechtsinhabers führen. Auch die Waffenrechtskommentare sehen das so. Nur "Schussw.,, die ab Vollendung des 18. Lebensj. ohne Erlaubnis erworben und besessen werden dürfen, setzen ein solches Bedürfnis... nicht voraus". (Gade, WaffR, S. 130 Rdnr. 69). Eine erlaubnispflichtige Waffe darf eben NICHT in die Hand einer nicht berechtigten Person übergeben werden, auch nicht mit Zustimmung des Hausrechtsinhabers. Gade führt als legitimes Beispiel einen Sportschützen an, der einem (berechtigten) Vereinskollegen seine Sportwaffe als Kaufinteressenten mitbringt. 

Bei Bewachungsunternehmen ist das wieder anders. Hier hat der Unternehmer die WBK und darf die Waffe an seine Angestellten zum Zweck der Berufsausübung (und NUR dafür) aushändigen. Soll die Waffe geführt werden, dann benötigt das Bewachungsunternehmen einen Waffenschein, nicht jeder Angestellte. Die Angestellten müssen jedoch die erweiterte Sachkundeprüfung absolvieren und natürlich zuverlässig sein. 

In KEINEM Fall ist es außerhalb von zugelassenen Schießständen legal, einer unberechtigten Person eine erlaubnispflichtige Waffe in die Hand zu geben. 

Geschrieben
8 minutes ago, whaco said:

Du hast Recht und der Rest der Menschheit unrecht.

Der Rest der Menschheit außer der zuständigen Staatsanwaltschaft, der Waffenbehörde, Gade, Steindorff und wohl auch dem hohen Gericht.

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