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IGNORED

Bedürfnisüberprüfung,Post von der Waffenbehörde - Wie Nachweis des Fortbestands der Mitgliedschaft im Verein erbringen ?


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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo zusammen,

 

ich hatte Freitag Post von meiner Waffenbehörde im Briefkasten.

Betreff: Überprüfung des Fortbestandes meines waffenrechtlichen Bedürfnisses.

 

Meine erste Waffe wurde vor über 20 Jahren eingetragen, also reicht hier wie auch im Schreiben verlangt die Mitgliedschaft im Verein.

Habe gerade unseren Vorstand angerufen, leider findet der gute Mann angeblich kein passendes Formular welches lediglich die Mitgliedschaft bestätigt.

Gibt es da ein extra Formular dafür auf der Seite vom BSSB  ?

https://www.bssb.de/service/themen/formulare-im-bssb/formulare-waffenrecht  

 

 

Gehe eh alle 4 Wochen regelmäßig schießen (manchmal auch öfter), nicht weil ich muß sondern weil es mir Freude macht :-)

Von daher könnte man auch das "normale" Formular von der BSsB Seite verwenden ?

 

Lgr. Silver

 

Bearbeitet von Silver73
Geschrieben

Wozu braucht der Vorstand deines Vereins ein Formular vom Verband um dir zu bestätigen, dass du weiterhin Mitglied in seinem Verein bist?

 

Der Verein sollte eigentlich ein entsprechendes Formular griffbereit haben. Wenn nicht, dann ist es jetzt an der Zeit eins zu erstellen. Das ist ein Vereinsthema, kein Verbandsthema. Zumindest noch, denn ab 2026 geht das nur noch mit dem Umweg über den Verband.

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Geschrieben (bearbeitet)

Ja, dann gebe ich das nochmal unserem Vorstand so weiter.

Hatte ich ihm bereits vorgeschlagen es einfach formlos zu machen, unterschreiben und Vereinsstempel drauf.

Der Mann ist leider in allem extrem zögerlich, was sich schon vielfach rausgestellt hat.

Eben erst mitbekommen,daß er es sogar versäumt hat einige Neumitglieder beim Verband zu melden ... diese stellten nach 1 1/2 Jahren ihren

Bedürfnisantrag beim BSSB und bekamen mitgeteilt,daß sie nichtmal Mitglied seien !

 

Danke Euch für Eure Bestätigung meiner Meinung.

Bearbeitet von Silver73
Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Silver73:

Ja, dann gebe ich das nochmal unserem Vorstand so weiter.

Hatte ich ihm bereits vorgeschlagen es einfach formlos zu machen, unterschreiben und Vereinsstempel drauf.

Der Mann ist leider in allem extrem zögerlich, was sich schon vielfach rausgestellt hat.

Eben erst mitbekommen,daß er es sogar versäumt hat einige Neumitglieder beim Verband zu melden ... diese stellten nach 1 1/2 Jahren ihren

Bedürfnisantrag beim BSSB und bekamen mitgeteilt,daß sie nichtmal Mitglied seien !

 

Danke Euch für Eure Bestätigung meiner Meinung.

Posten übernehmen und besser machen 👍🏻

Geschrieben

Beim BDMP Landesverband BaWü gibts ein dazu passendes Formular.

 

vor 15 Minuten schrieb Silver73:

Eben erst mitbekommen,daß er es sogar versäumt hat einige Neumitglieder beim Verband zu melden ... diese stellten nach 1 1/2 Jahren ihren

Bedürfnisantrag beim BSSB und bekamen mitgeteilt,daß sie nichtmal Mitglied seien !

 

Da werden sich die Neumitglieder aber freuen, wenn sie nochmal 1 Jahr warten müssen. Nichts ist schlimmer, wie wenn man auf bestimmte Personen zwingend angewiesen ist und man diesen immer nachrennen muss,

damit etwas passiert. Und ja, ich weiß, die Vorstände machen das ehrenamtlich - ich bin selbst im erweiterten Vorstand. 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 51 Minuten schrieb CZM52:

Posten übernehmen und besser machen

Prinzipiell richtig !

Nur nach dem Ausscheiden des alten VS hat sich der neue um den Posten geradezu gerissen.

Frisch pensionierter Beamter,vom Grund her schon nett ...aber ohne Formular,Vorschrift geht halt wohl nichts.

Da ich selber über 20 Jahre im Vorstand zweier anderer Vereine (Feuerwehr und Sportverein) war und auch vieles für meinen Sportschützenverein

organisiere muß ich mir nicht noch auch den VS antun `-)

Das mit den nicht gemeldeten Neumitgliedern habe ich gerade auch erst  erfahren.

Diese hatten sogar nachgefragt, wo denn der Schützenausweis so lange bleibt und wurden vom VS vertröstet.

 

 

Bearbeitet von Silver73
Geschrieben

Die nötige Bescheinigung betrifft nach meiner Auffassung 2 völlig verschiedene Aspekte, nämlich 

1. * die Tatsache der Vereinsmitgliedschaft des Fortbestandsaspiranten zum Besitz für Kontingentwaffen oder Waffen auf die „gelbe“ nach § 14 Abs. 4 WaffG

sowie auch

2. * die Tatsache, dass der bestätigende Verein selbst über § 14 Abs. 2 WaffG privilegiert und deshalb die „Kannkompetenz“ für die Bescheinigung nach Ziffer 1 besitzt.

 

Für die Ziffer 2 kann es sein, dass der Behörde die bloße Behauptung genügt, es ist aber denkbar, dass darüber von der Behörde ein Nachweis oder zumindest eine Angehörigkeitsbescheinigung des Verbandes, ggf. auch mit einer Zwischenbescheinigung des selbständigen angegliederten Teilverbandes, verlangt wird. 

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Silver73:

diese stellten nach 1 1/2 Jahren ihren

Bedürfnisantrag beim BSSB und bekamen mitgeteilt,daß sie nichtmal Mitglied seien !

wie kann man beim BSSB einen Antrag stellen ohne Mitgliedsnummer,....... ???

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb pulvernase:

Wozu braucht der Vorstand deines Vereins ein Formular vom Verband

Entschuldigung aber wir sind hier in Deutschland. Ein Formular und ein Stempel sind le-bens-not-wen-dig!

 

Ich hab hier bei uns im Verein auch so ein paar Fetischisten. Also Leute mit WBK, die darauf bestehen, dass andere Mitglieder für sie ihre Termine im Schießbuch unterschreiben und selbstverständlich auch abstempeln. 

Bearbeitet von Max Musculo
Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Minuten schrieb Max Musculo:

Entschuldigung aber wir sind hier in Deutschland. Ein Formular und ein Stempel sind le-bens-not-wen-dig!

 

Ich hab hier bei uns im Verein auch so ein paar Fetischisten. Also Leute mit WBK, die darauf bestehen, dass andere Mitglieder für sie ihre Termine im Schießbuch unterschreiben und selbstverständlich auch abstempeln. 

 

Sehr vernünftige Vorgehensweise, um jeglichen Problemen mit der Behörde proaktiv aus dem Weg zu gehen.

 

Und was genau gibts daran zu beanstanden?

 

Bearbeitet von GermanKraut
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Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb CZM52:

Posten übernehmen und besser machen 👍🏻

 

Ich sehe das so, dass wenn einer den Vorstand machen möchte, er die Aufgaben dieses Postens dann auch vollumfänglich vernünftig zu erledigen hat! 

Ich habe solch unfähigen Menschen inzwischen sowas von satt ... mein erster Verein hat es noch nicht eimal geschafft, mich bei der Behörde als ausgetreten zu melden.

 

Grüße Bernd

Bearbeitet von berndfig
Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb emmi2:

wie kann man beim BSSB einen Antrag stellen ohne Mitgliedsnummer,....... ???

Soviel ich mitbekommen habe wurden von einem der Betroffenen die dafür nötigen Formulare runtergeladen und ausgefüllt, Schießzeiten mit Disziplinnrn. sprich alles was halt so dazugehört

und an den BSSB geschickt.

Dann per Brief die Mitteilung bekommen,daß das Anliegen nicht bearbeitet werden könne,da nicht als Mitglied bekannt.

Zwei andere Neumitglieder haben darauf beim BSSB angerufen und selbiges bestätigt bekommen.

Ist soweit auch für mich blöd, weil ich einen der Neuen erst darauf gebracht hatte zu meinem Verein zu gehen.

BTT: Mein Problem scheint übrigends jetzt gelöst.

Habe mich mit unserem alten VS in Verbindung gesetzt und es existieren tatsächlich Formulare für genau mein Anliegen von denen der neue VS eigentlich

wissen müßte.

Er will sich jetzt selber darum kümmern und ich bräuchte nichts weiter zu machen.

Das ganze könnte aber wohl noch ein Nachspiel haben,denn die Beiträge zur Mitgliedschaft wurden von den Neuen ja abgebucht

und verblieben dann offensichtlich auf dem Vereinskonto.

Dabei muß laut altem VS ein Anteil davon an den Schützengau und Verband abgeführt werden.

 

 

Bearbeitet von Silver73
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Max Musculo:

Entschuldigung aber wir sind hier in Deutschland. Ein Formular und ein Stempel sind le-bens-not-wen-dig!

 

Ich hab hier bei uns im Verein auch so ein paar Fetischisten. Also Leute mit WBK, die darauf bestehen, dass andere Mitglieder für sie ihre Termine im Schießbuch unterschreiben und selbstverständlich auch abstempeln. 

Ok, so ein Fetischist bin ich auch. Stempel sind direkt am Tresen und häufig zeichen wir gegenseitig die Einträge ab. Fühlt sich komisch an, meinen eigenen Eintrag gegenzuzeichnen. Schießkladde vom Verein und mein Buch stimmen überein, erstickt halt Bedenken wegen Gefälligkeitsbescheinigungen im Keim und ist effektiv kein Aufwand.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Xarkor:

Ok, so ein Fetischist bin ich auch. Stempel sind direkt am Tresen und häufig zeichen wir gegenseitig die Einträge ab. Fühlt sich komisch an, meinen eigenen Eintrag gegenzuzeichnen. Schießkladde vom Verein und mein Buch stimmen überein, erstickt halt Bedenken wegen Gefälligkeitsbescheinigungen im Keim und ist effektiv kein Aufwand.

 

Genau ... tut nicht weh und lässt keinerlei Bedenken aufkommen.

Und wenn keiner in der Nähe ist kannmal immer noch selbst unterschreiben.

 

Grüße Bernd

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Max Musculo:

Ich hab hier bei uns im Verein auch so ein paar Fetischisten. Also Leute mit WBK, die darauf bestehen, dass andere Mitglieder für sie ihre Termine im Schießbuch unterschreiben und selbstverständlich auch abstempeln. 

 

Äh, ja, wie denn sonst? Beim BDMP gilt innerhalb der SLG-Schießtermine oder Wettkämpfe ausschließlich ein gültiger Schießleiterstempel als Nachweis.

Geschrieben

Verstehe das insgesamt nichts. Also erstens habe ich - zumindest beim Brandenburgischen Schützenbund - jedes Jahr eine aktuelle Sportcard, auf der mein Name und Geburtsdatum sowie meine Migliedsnummer steht, und die auch der Nachweis für meine Sportschützenhaftpflicht ist - und der wird hier problemlos anerkannt. Etwas ähnliches müssen auch die Mitglieder anderer Verbände haben, denn wie weist Ihr sonst Eure vorhandene Haftpflicht beim Besuch anderer Schießstände nach ?

Zweitens bricht man sich auch als Vorstand nix aus der Krone, einen Zettel Papier zu nehmen, draufzuschreiben, "Hiermit bestätigen wir, die Schützengilde xyz, das abc, geboren am, Mitglied unseres Vereins ist. Datum, Unterschrift, erster Vorsitzender der Schützengilde xyz". Stempel drauf und ab dafür.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 36 Minuten schrieb geissi:

Äh, ja, wie denn sonst?

Es soll ja neben dem BDMP auch noch andere Verbände geben.

Ich trag alle meine Termine selbst ein und zeichne sie auch selbst ab. Wüsste nicht wo beim persönlichen Schießbuch da das Problem liegen sollte.

Für Wettkampfnachweise gibt's Ergebnislisten und bunte Aufkleber im BDS Ausweis.

 

 

Bearbeitet von Max Musculo
Geschrieben

Nicht jeder Verband stellt für jeden Schießleiter einen Stempel bereit.

Da der Schießleiter beim BDMP eine eigene Nummer hat, der auch auf dem Schießleiterstempel ist und mit gestempelt wird, reicht dies als Identifikation aus.

 

Viele Vereine haben sich einen Vereinsstempel anfertigen lassen, der am ende nichts offizielles ist, aber für das Schießbuch ausreicht. Schließlich gibt es weder eine gesetzliche Pflicht ein Schießbuch zu führen, noch gibt es eine gesetzliche Vorgabe, wie ein Schießbuch auszufüllen und die Termine zu Bestätigen sind.

 

Charmant am BDMP ist das MyBDMP Portal, wo man sich seine Bescheinigungen, Leistungsnachweise, Urkunden, etc. selber erzeugen lassen und ausdrucken kann. Das erspart den SLGn etwas Arbeit.

Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb whaco:

Charmant am BDMP ist das MyBDMP Portal, wo man sich seine Bescheinigungen, Leistungsnachweise, Urkunden, etc. selber erzeugen lassen und ausdrucken kann. Das erspart den SLGn etwas Arbeit.

Das ist allerdings mal ne richtig coole Sache.

Geschrieben

Vorbemerkung:

Ich bin derzeit noch immer Mitglied in 8 (Acht) ANERKANNTEN schießsportlichen Verbänden und 12 (Zwölf) Vereinen, war auch lange sowohl Vorsitzender als auch Sportleiter.

 

Trotzdem, seltsamer Verein und seltsame Mitglieder, noch dazu wenn ich, wie in diesem Falle, mal nachforsche was von "Silver73" und seinen Aktivitäten hier so nachzulesen ist. 

 

Bezüglich WEBNOTAR:

Positiv, aber wir wissen ALLE nicht was bei "Silver73" von seiner Behörde WIRKLICH gefordert wurde - oder? Wer kennt das Schreiben seiner Behörde im Wortlaut?

 

Zu Vereinsebene:

Es ist elementare Aufgabe (und gesetzliche PLICHT!) des Vereins bzw. dessen Bevollmächtigen dem Mitglied die Mitgliedschaft zu bestätigen, und dafür gibt es kein "Formular", das geht mit einem Schreiben und einem einzigen Satz, mit Unterschrift und Stempel des Bevollmächtigten, üblicherweise des 1ten SM.  

Es ist NICHT Aufgabe eines Verbandes, ganz gleich welchem, Formulare zur Verfügung zu stellen, schon gar nicht auf Vereinsebene.

Da solche Anfragen und Bestätigungen üblicherweise regelmässig erfolgen, vom welcher Seite auch immer, ist die bisherige Darstellung zumindest zweifelhaft.

Die Mitgliedschaft in einem schießsportlichen Verein bedingt (in Deutschland) regelmässig die Mitgliedschaft in einem Dachverband - dies ist allerdings nicht zwingend, sog. "Freie Schützen" sind allerdings selten. Allerdings ist in Deutschland die Teilnahme an Wettbewerben regelmässig mit der Mitgliedschaft des ausrichtenden Verbandes verbunden, denn ohne Mitgliedsnummer und damit VERSICHERUNG ist keine Anmeldung oder Teilnahme möglich.

 

1 1/2 Jahre keine Meldung an den Verband?

 

Und das ist bisher nicht aufgefallen?

 

International geht ohne Mitgliedsausweis GAR NICHTS - außer vielleicht du bist wie ich bekannt wie "Der bunte Hund".

 

Und das ist bisher nicht aufgefallen?  

 

Es ist bei jedem Vereinsbeitritt immer schriftlich zu erkären ob es sich bezüglich der Verbandszugehörigkeit um den sog. ERSTVEREIN oder einen weiteren Verein (2ter, 3ter usw.) handelt, und zwar weil IMMER der sog. ERSTVEREIN der Verein ist der die Anmeldung des Mitglieds zum Verband zu erledigen hat.

Dies ist sowohl deswegen von Bedeutung, weil es immer der Erstverein ist der aus dem Mitgliedsbeitrag heraus die Verbandsmitgliedschaft zu bezahlen hat, NUR daraus die Startberechtigung für Wettbewerbe entsteht, UND damit auch, GANZ WICHTIG, die notwendige VERSICHERUNG für das Mitglied abgeschlossen wird.

Wer also als ERSTVEREIN Mitglieder aufnimmt, Beiträge kassiert, Mitglieder aber nicht beim VERBAND anmeldet, DAMIT AUCH NICHT VERSICHERT!, nun ja - ein Fall für den Juristen.

Desweiteren fragt sich wie das bei ordentlicher Buchführung UND REGELMÄSSIGER ENTLASTUNG bei der HV, ist doch wohl so?, nicht auffallen kann - auch ein Fall für den Juristen, auch bezüglich der Prüfer.

 

Und das ist bisher nicht aufgefallen?

 

Zu Verband:

An einen VERBAND kann man nur dann einen Antrag stellen wenn man Mitglied ist UND EINE MITGLIEDSNUMMER HAT, und in allen mir bekannten Fällen auch einen Mitgliedssausweis, z.B. zum zwingenden Nachweis der Verbandsmitgliedschaft bei Wettbewerbsteilnahme, vor allem auf höheren Ebenen.

 

Und das ist bisher nicht aufgefallen?

 

Selbstverständlich ist jeder Schießtermin im Schießbuch zu bestätigen, und zwar in der Schießkladde der Schießstätte in der geschossen wurde, als erst recht im persönlichen Schießbuch des Schützen, erst recht bei Wettbewerben. Eine Schießkladde der Schießstätte (im Verein) ist Pflicht, das persönliche Schießbuch nicht.

Obwohl ein pers. Schießbuch nicht Vorschrift ist, seine Form schon gar nicht, wird jeder der mal einen Nachweis benötigt sehr schnell den Nutzen erkennen - die Nachweispflicht jeglicher Art für notwendige Termine liegt beim Antragsteller, beim Schützen!

 

Und das ist bisher nicht aufgefallen?

 

Das ist bei bestimmten anderen "Tätigkeiten" auch nicht anders, z.B. beim Tauchen, beim Fliegen und beim Fallschirmspringen - ohne Nachweis vorheriger erfolgreicher Aktivitäten einer bestimmten Qualität GEHT GAR NCHTS - "Niente Pizza".

 

Seltsamer Verein und seltsame Mitglieder, noch dazu wenn ich, wie in diesem Falle, mal nachforsche was von "Silver73" und seinen Aktivitäten hier so nachzulesen ist.  

 

Asterix

 

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