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IGNORED

Bedingungen für Befürwortung WBK


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

 

mein Schützenverein fordert von Mitgliedern, die nach einem Jahr und den erforderlichen Schießterminen eine Befürwortung für ihre erste WBK haben wollen, zusätzlich die Teilnahme an Wettkämpfen.

 

Daher meine Frage in diese Runde: Ist das rechtmäßig ? Ich habe nämlich im Kurs "Schützenmeister - was nun ?" des BSSB (Bayerischer Sportschützenbund) gelernt daß der Verein KEINEN Ermessenspielraum hat, sondern schlicht zu bestätigen hat daß die Dauer der Mitgliedschaft und die erforderlichen Schießtermine zutreffen.

 

Bestimmt gab es dieses Thema hier schon, aber ich wüßte nicht nach welchem Stichwort ich suchen sollte.

 

Gruß Tilmann

 

 

Geschrieben

Der Verein hat außer der regelmäßigen Teilnahme an Schießterminen und ner Sachkunde nichts zu fordern… Such dir nen anständigen Verein und weise deinen Verband/Landesverband mal auf die Vorgehensweise hin…

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Geschrieben

Einfach mal nach der Grundlage für diese Fordeung Fragen...
Zurücklehnen und genießen.

Ach ja und einen anderen Verein suchen, einen Verein der dich über das WaffG hinaus gängelt, brauchst du nicht

Geschrieben

Das wurde hier schon 100 mal auf und ab diskutiert. Immer mit dem selben Ergebnis. Der Vorstand entscheidet, was er fordert und er entscheidet was er unterschreibt, und was er nicht unterschreibt. Der Schütze hat keine Möglichkeit, ausser sich einem anderen Schützenverein anschließen und alle Eventualitäten im Vorfeld zu klären. 

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Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb Tilmann:

was nun ?

 

Hast du mal übern Jagdschein nachgedacht, um dem Gängelband und damit der Erpressbarkeit durch die sozialistische Vereinsmeierei zu entgehen. Es entfiele die unsägliche Zwangsmitgliedschaft; Überhaupt solch einer Organisation beitreten zu müssen. Außer die regelmäßige Schutzgeldzahlung zum Erhalt des Jagdscheins bräuchtest du nichts leisten und hättest damit eine erweiterte Handlungskompetenz und Freiheiten, die dir die Zwangsmitgliedschaft im Schützenverein nicht bieten kann.

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb Essener:

Der Verein hat außer der regelmäßigen Teilnahme an Schießterminen und ner Sachkunde nichts zu fordern… Such dir nen anständigen Verein und weise deinen Verband/Landesverband mal auf die Vorgehensweise hin…

Was juckt mich als Verein die Sachkunde?

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb PPC Sniper:

Das wurde hier schon 100 mal auf und ab diskutiert. Immer mit dem selben Ergebnis. Der Vorstand entscheidet, was er fordert und er entscheidet was er unterschreibt, und was er nicht unterschreibt. Der Schütze hat keine Möglichkeit, ausser sich einem anderen Schützenverein anschließen und alle Eventualitäten im Vorfeld zu klären. 

Naja, Möglichkeiten hat er schon, erst recht, wenn das wie bei vielen Vereinen eben nicht in der Satzung geregelt ist, sondern Kraft eigener Arroganz des Vorstands oder des Schützensmeisters so gehandhabt wird. Das Mitglied kann in der Regel den Vereinsausschuss oder ein entsprechendes Germium des Vereins anrufen. Ebenso sollte es die jeweils höheren Ebene des jeweiligen Verbandes eigentlich brennend interessieren, wenn die ihm angegliederten Vereine anfangen die Befürwortungsrichtlinien nach belieben zu erweitern.

 

Letztlich ist das aber Aufwand, den man sich wenn man tatsächlich auf Dauer dem Sport widmen möchte statt andauernd Kleinkriege zu führen nur auf zwei Arten lösen kann: selbst für Ämter kandidieren, oder mit den Füßen abstimmen...

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Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb Albertskauf:

Hast du mal übern Jagdschein nachgedacht, um dem Gängelband und damit der Erpressbarkeit durch die sozialistische Vereinsmeierei zu entgehen. Es entfiele die unsägliche Zwangsmitgliedschaft; Überhaupt solch einer Organisation beitreten zu müssen. Außer die regelmäßige Schutzgeldzahlung zum Erhalt des Jagdscheins bräuchtest du nichts leisten und hättest damit eine erweiterte Handlungskompetenz und Freiheiten, die dir die Zwangsmitgliedschaft im Schützenverein nicht bieten kann.

Kommt halt wieder sehr drauf an ob man den Schießsport als Weg zum Waffenerwerb sieht, oder tatsächlich dem Schießsport an sich nachgehen möchte. Zum reinen Waffenerwerb ist der Jagdschein sicher die flexiblere, wenn auch deutlich teurere Wahl.

Aber wenn man halt mit zwei Kurzwaffen sportlich nicht glücklich wird und den Sport ernsthaft betreiben möchte kommt man in der Regel um einen Verein nicht herum. Ja, ich weiß, dass es Verbände gibt die Einzelmitglieder aufnehmen...

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Tilmann:

Hallo,

 

mein Schützenverein fordert von Mitgliedern, die nach einem Jahr und den erforderlichen Schießterminen eine Befürwortung für ihre erste WBK haben wollen, zusätzlich die Teilnahme an Wettkämpfen.

 

Daher meine Frage in diese Runde: Ist das rechtmäßig ? Ich habe nämlich im Kurs "Schützenmeister - was nun ?" des BSSB (Bayerischer Sportschützenbund) gelernt daß der Verein KEINEN Ermessenspielraum hat, sondern schlicht zu bestätigen hat daß die Dauer der Mitgliedschaft und die erforderlichen Schießtermine zutreffen.

 

Bestimmt gab es dieses Thema hier schon, aber ich wüßte nicht nach welchem Stichwort ich suchen sollte.

 

Gruß Tilmann

 

 

 

Leider kommen hier die üblichen Hatersprüche.

 

Beantworte Die einfach folgende Fragen:

 

1. Ist es tatsächlich ein Problem an dem ein oder anderen Wettkampf teilzunehmen?

2. Wie ist der Verein als solches und die wie sind die anderen Mitglieder?

 

Es gibt immer zwei Seiten einer Medaille. Auch wenn das Gesetz es nicht fordert und der Verband meist auch nicht, was ist schlimm daran an Wettkämpfen teilzunehmen? Ist der Verein als solches ein guter Verein und die anderen Mitglieder, nett, kameradschaftlich, hilfsbereit und das Vereinsleben macht Spaß, warum einen anderen Verein suchen?

Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb CZM52:

Was juckt mich als Verein die Sachkunde?

Weil ich beim Unterschreiben der Unterlagen für den Verband, diese auf Vollständigkeit überprüfe… Sprich die Anträge für die Waffen, Kopie vom Schießbuch und bei Erstbeantragung, Kopie der Sachkundebescheinigung… 

Geschrieben

Und die Wettkämpfe erfolgen dann mit Vereinswaffen? Wo die Kimme jede Woche anders steht, weil jemand anderes die Position für sich verändert hat. Dazu hätte ich persönlich keine Lust.

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb ChrissVector:

tatsächlich dem Schießsport an sich nachgehen möchte.

 

Es geht nicht um den reinen Waffenerwerb. Es geht um die stärkung der eigenen Machtposition gegenüber dem Vereinskollektivismus. Es geht um Unabhängigkeit und um die Wahrung der eigenen Entscheidungsfreiheit als Mitglied im Vereinskollektiv seiner Wahl, die jederzeit im eigenen Sinne zur Disposition stehen kann.
Im Prinzip sieht es dann so aus: Das Vereinsmitglied XY, welches JS-Inhaber ist, kann einfach zwischen den Vereinen wählen und wechseln um seinen Schießsport zu betreiben, ohne erpressbar in der Wahl seines ("Sportgeräts" :bad:) der Disziplin, der Teilnahme, dem Erfolg oder gar sonstiger Frohndienste zu sein.

Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb whaco:

Es gibt immer zwei Seiten einer Medaille. Auch wenn das Gesetz es nicht fordert und der Verband meist auch nicht, was ist schlimm daran an Wettkämpfen teilzunehmen?

Es ist halt eine typische Gatekeeping-Forderung, die je nachdem was für Wettkämpfe dabei anerkannt werden, wann diese in Relation zum Eintritt in den Verein bzw. zum Ablauf des Bedürfniszeitraums liegen, und wie der Verein mit eigenen Waffen ausgestattet ist zwischen nebensächlich und extrem unnötig rangieren kann. Der im eigenen Verein mit einer brauchbaren Vereinswaffe gegen Ende oder Beginn des Betrachungszeitraums stattfindende Wettkampf ist eine andere Hausnummer als beispieslweise die Forderung mit der Vereinswaffe an einer andernorts stattfindenden Gau- oder Bezirksmeisterschaft teilzunehmen, auch wenn man an dieser rein vom Bedürfniszeitraum bereits mit seiner eigenen Waffe teilnehmen könnte und würden, einfach, weil der logistische Aufwand nicht unbeträchtlich sein kann.

Es ist zudem schlicht nicht Aufgabe der Vereine oder der Verbände die Hürden zum Bedürfnisnachweis nach Gutdünken künstlich noch zu erhöhen. Wer Waffen nicht nur einmalig erwerben, sondern eben auf längere Sicht besitzen möchte kommt um die weiterhin regelmäßige Teilnahme am Schießsport ohnehin nicht herum, und die Mehrzahl wird dann auch mehr oder minder regelmäßig an Wettkämpfen teilnehmen. Das ist aber mit der eigenen Waffe ein völlig andere Thema als mit der ausgenudelten P226 die der Verein seit 30 Jahren missbraucht, für die dann mindestens noch eine andere Person mit zum Wettkampf fahren muss um sie und die zugehörige Munition zu transportieren.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb PPC Sniper:

Das wurde hier schon 100 mal auf und ab diskutiert. Immer mit dem selben Ergebnis. Der Vorstand entscheidet, was er fordert und er entscheidet was er unterschreibt, und was er nicht unterschreibt. Der Schütze hat keine Möglichkeit, ausser sich einem anderen Schützenverein anschließen und alle Eventualitäten im Vorfeld zu klären. 

 

Nein entscheidet er nicht.

Und der Schütze hat ein äußerst scharfes Schwert: Die Verpflichtungsklage, die dann mit allen Kosten dem Verein zu lasten fällt. Einem Vorstand der durch Machtgelüste letztere unnötigerweise verursacht ist die Entlastung zu versagen.

 

WSV hat hierfür seit dem 1.1.2025 Richtlinien, die genau diesen Punkt adressieren...

Bearbeitet von ASE
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Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb ASE:

Verpflichtungsklage

Wer gleich als erstes seinen Verein verklagt mag Recht haben und bekommen, Freude und Freunde in diesem Verein aber dann wohl eher nicht mehr.

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Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Albertskauf:

 

Es geht nicht um den reinen Waffenerwerb. Es geht um die stärkung der eigenen Machtposition gegenüber dem Vereinskollektivismus. Es geht um Unabhängigkeit und um die Wahrung der eigenen Entscheidungsfreiheit als Mitglied im Vereinskollektiv seiner Wahl, die jederzeit im eigenen Sinne zur Disposition stehen kann.
Im Prinzip sieht es dann so aus: Das Vereinsmitglied XY, welches JS-Inhaber ist, kann einfach zwischen den Vereinen wählen und wechseln um seinen Schießsport zu betreiben, ohne erpressbar in der Wahl seines ("Sportgeräts" :bad:) der Disziplin, der Teilnahme, dem Erfolg oder gar sonstiger Frohndienste zu sein.

Wenn ich Dein Vokabular mal so sammele:

 

Erpressbarkeit durch die sozialistische Vereinsmeierei

unsägliche Zwangsmitgliedschaft

regelmäßige Schutzgeldzahlung

Vereinskollektiv

 

 Wo lebst Du bzw. in welcher Zeit?

Geschrieben (bearbeitet)

Du musst Dir nur ganz praktisch die Frage stellen: Entspricht der Verein als solches mit seinen angebotenen Disziplinen, den Kameraden, dem Zustand des Schützenhauses, dessen Erreichbarkeit, Schießeiten usw. Deinen Vorstellungen?

Falls ja, dann mache halt einen Wettkampf und dann ist gut.

Falls Du jedoch generell Zweifel hast, würde ich einen anderen Verein (bzw. anderen Verband) suchen.

Aber auch klar: Rein rechtlich ist diese Forderung nicht darstellbar.

Klar man kann dem Vorstand seine Meinung geigen und rechtliche Schritte androhen oder einleiten, aber wer will denn das wirklich? Es ist ein Hobby und Du würdest dann auf Dauer nicht glücklich werden.

Wenn Du wirklich als Schütze aktiv sein willst, wirst Du sowieso irgendwann auf Wettkämpfe gehen wollen. Viele die ich kenne und die nie auf Wettkämpfe gehen, verlieren nach ein paar Jahren die Lust am Schießsport und

werden irgendwann inaktive Karteileichen.

Bearbeitet von geissi
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Weinberger:

Wo lebst Du bzw. in welcher Zeit?

 

Auf WO noch vor dem Großreinemachen sozialisiert und dann halt hier hängengeblieben anstatt wie der andere unnütze Abfall vom Wind verweht worden zu sein.

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Tilmann:

Hallo,

 

mein Schützenverein fordert von Mitgliedern, die nach einem Jahr und den erforderlichen Schießterminen eine Befürwortung für ihre erste WBK haben wollen, zusätzlich die Teilnahme an Wettkämpfen.

 

Daher meine Frage in diese Runde: Ist das rechtmäßig ? 

 

 

Noch vor dieser Frage hätte ich mir eine andere gestellt: Wo ist der nächste brauchbare Verein, wo kein Vereinsfürst seine private Version des Waffengesetzes erfindet und seine Machtposition zum Nachteil der Mitglieder auslebt?

Wann und ob ich als Mitglied an Wettberwerben teilnehme oder diesen Sport rein als privaten Wettbewerb mit mir selber (wie bei jedem anderen Sport als Breitensport) betreibe, entscheide ich allein.

Geschrieben

@msk die Brauchbarkeit eines Vereins lässt sich in dem Aspekt ja auch erst dann erkennen wenn man die erste Bedürfnisbescheinigung braucht.

So lange wir nichts über den Verein/Verband erfahren, können wir auch nichts über evtl. Richtlinien, wie hier der WSV schon genannt wurde, beitragen.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Kreppel:

anstatt wie der andere unnütze Abfall vom Wind verweht worden zu sein.

 

TOP :dance: Du bist eine Maschine. Ein präzises Uhrwerk.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Weinberger:

Wo lebst Du bzw. in welcher Zeit?

 

Ich zweifel an der Ernsthaftigkeit Deiner Frage.
Mal angenommen, Du würdest behaupten, dass wir beide nicht zur selben, sondern lediglich zu gleichen Zeit lebten, könnten dir Knallerbsen Deinen Maschendrahtzaun rostig machen, in dem sie Dich als Schwurbler der Amadeu-Antonio-Stiftung melden.

Geschrieben

Ganz automatisch denkt man dann drüber nach warum der Vorstand eine Wettkampfteilnahme fordert.

Vereinsfürstentum muss das nicht mal sein.

Und die Frage ob das am Anfang bei der Aufnahme im Verein schon bekannt war...

Schau dir den Verein mal genauer an und ob der "harte Kern" vielleicht verdächtig klein ist und ein Großteil nur auftaucht wenn er mal ne Unterschrift braucht.

Bevor man da gleich die Guillotine fordert, an Anwalt denkt, Anrufung des Verbandes sollte man vielleicht erstmal das Gespräch suchen.

 

vor 20 Stunden schrieb Tilmann:

mein Schützenverein fordert von Mitgliedern

Welches Gremium meinst du genau?

Die Mitgliederversammlung hat das beschlossen oder einzelne?

Ist man im Verein mehrheitlich dafür?

 

vor 20 Stunden schrieb Tilmann:

Teilnahme an Wettkämpfen

Vereinsmeisterschaft, Landes-, Deutsche Meist...?

 

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Sebastians:

Schau dir den Verein mal genauer an und ob der "harte Kern" vielleicht verdächtig klein ist und ein Großteil nur auftaucht wenn er mal ne Unterschrift braucht.

Und wenn? Der Gesetzgeber hat sich entschieden ein Bedürfnis zur Voraussetzung zu machen, und gleichzeitig mittlerweile recht genau definiert, wie und in welchem Umfang das Bedürfnis nachzuweisen ist. Warum sollte es ein Problem sein, wenn Schützen zumindest in diesem Verein genau so viel präsent sind wie sie sein müssen?

Ich verstehe solche Vereine auch nicht, im Rahmen der Nachwuchsgewinnung wäre es in ihrem Interesse die Überwindung der gesetzlichen Hürden so gut wie möglich zu unterstützen, soweit im Rahmen geltenden Rechts, statt künstlich weitere Hürden zu schaffen. Wir werden nicht mehr Menschen für den Schießsport begeistern indem wir ihnen den Einstieg erschweren...

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