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IGNORED

Neues WaffG - Auswirkungen auf Antrag


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
  Am 17.12.2024 um 10:35 schrieb Icewinds:

Hat jemand zufällig so einen Bogen von seiner Zeit noch und kann die Fragen zeigen? Gerne per DM.

 

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Nochmal, und jetzt versteh mich nicht falsch, stelle einfach Deinen Antrag und gut. Wenn es damit dann Probleme mit deiner Vergangenheit gibt, werden sie es dir sagen.

Was soll man dir hier sagen... es geht -> also stellst den Antrag      es geht nicht -> was macht dann, versuchen das hinzubescheissen?

Geschrieben (bearbeitet)

Ich bin ein wenig sprachlos über die vielen Beiträge hier in der Richtung "teil der Behörde alles freiwillig mit".

 

Die fragen je nach Bundesland ziemlich viel medizinisches ab; teilweise auch Diabetes, Sehstörungen etc. Wenn du da irgendetwas ausfüllst, bestehen erstmal Zweifel und die musst du dann in der Regel mit einem ärztlichen Gutachten auf deine Kosten ausräumen. Auch wenn du in deiner Kindheit beim Psychiater warst. Im blödesten Fall musst du dann nochmal zum Psychiater, der fordert die Akte bei deinem alten Arzt an und prüft die Problematik dann genauer. Die Waffenbehörden haben zum Glück noch keinen Zugriff auf Daten der Krankenkassen. Die kommen von sich aus niemals an Gesundheitsdaten, solange denen das nicht jemand mitteilt.

 

Ich würde per se immer Antrag stellen und nichts angeben. Laufende Ermittlungsverfahren sehen die aber zu 100%, auch vergangene Polizeivorgänge (teilweise länger als 10 Jahre), daher sollte man vor dem Antrag bei der Waffenbehörde bei Unsicherheiten erstmal bei der Polizei (dem LKA) einen Antrag auf Auskunft stellen: https://www.datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft Die Einträge kann man dann prüfen, ggf. die Löschung beantragen und erst wenn die Löschung durch ist, bei der Waffenbehörde den Antrag stellen. Die Suchen im Rechner nach Vorname, Nachname, Geburtsdatum und zwar automatisiert. Die finden bundesweit so ziemlich alles bei den Polizeibehörden und fordern dann die Akteneinsichten bei den ganzen Polizeien an.

 

Es gibt ja im WaffG noch den Zusatz, "sollten nach Antragsbewilligung Tatsachen die Annahme rechtfertigen", dann kann die WBK wieder entzogen werden. Bedeutet konkret: Alles was du denen nicht freiwillig beim Antrag mitteilst, wird -sofern die das später rausfinden- trotzdem nachträglich berücksichtigt.

 

Ich meine aber es gibt noch keine Fälle, in denen das eigentliche Verschweigen von Ausschlusskriterien dazu führt, dass eine WBK entzogen wurde. Korrigiert mich bitte, wenn ich irgendwo falsch liege.

 

Nachtrag: Zu berücksichtigen ist noch https://dejure.org/gesetze/BZRG/51.html. Das gilt im WaffG meine ich aber nicht bei Antragstellung, sondern nur bei Widerruf. Kann aber gerade keine Quelle zitieren.

Bearbeitet von Ebert79
Geschrieben
  Am 17.12.2024 um 16:39 schrieb Ebert79:

Das gilt im WaffG meine ich aber nicht bei Antragstellung, sondern nur bei Widerruf. Kann aber gerade keine Quelle zitieren.

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Die Ausnahmen zum § 51 BZRG stehen im § 52:

 

https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__52.html

 

(1) Die frühere Tat darf abweichend von § 51 Abs. 1 nur berücksichtigt werden, wenn

...
4. die betroffene Person die Zulassung zu einem Beruf oder einem Gewerbe, die Einstellung in den öffentlichen Dienst oder die Erteilung einer Waffenbesitzkarte, eines Munitionserwerbscheins, Waffenscheins, Jagdscheins oder einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes beantragt, falls die Zulassung, Einstellung oder Erteilung der Erlaubnis sonst zu einer erheblichen Gefährdung der Allgemeinheit führen würde; das gleiche gilt, wenn die betroffene Person die Aufhebung einer die Ausübung eines Berufes oder Gewerbes untersagenden Entscheidung beantragt oder

...

Geschrieben
  Am 17.12.2024 um 16:39 schrieb Ebert79:

Auch wenn du in deiner Kindheit beim Psychiater warst. Im blödesten Fall musst du dann nochmal zum Psychiater, der fordert die Akte bei deinem alten Arzt an und prüft die Problematik dann genauer.

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Ich schreddere grundsätzlich nach 10 Jahren alle Patientenakten. 
 

Da gibt es nichts mehr anzufordern. 

Geschrieben
  Am 15.12.2024 um 21:32 schrieb Pikolomini:

Es ist doch eigentlich nachvollziehbar. Der Gesetzgeber will eruieren, welche psychische und physische Struktur die Person hat, der er die Gewalt über eine Waffe gibt.

Das halte ich erst einmal für richtig. Verhält sich eine Person in Foren usw. aggressiv oder anders negativ ungewöhnlich, kann das ein Anhalt für eine persönliche Struktur einer Person sein, die

Unzuverlässigkeit zumindest nicht ausschließt. Das kann ich nachvollziehen. Die Behörde wird nun dieses Verhalten neutral werten müssen. Führt das zu Verweigerung der Zuverlässigkeitsvermutung, bleibt dem Antragsteller nur noch der Klageweg. Die durch solches Verhalten in Foren möglichen Nachteile, hat er in Kauf zu nehmen.

Wer sich in Foren aggressiv verhält, wird eine aggressive persönliche Struktur haben. Das ist eine Binse. Für andere bedenkliche Darstellungsformen gilt für mich das Gleiche.

Das Problem liegt in der Beurteilung dessen, was aggressiv und bedenklich ist. Hier stehen Behörden Mitarbeiter möglicherweise vor einem Kompetenzproblem.

Bei einer psychischen Erkrankung, welche erfolgreich behandelt wurde, sehe ich das anders. Hier kann die Behörde ohne fachliche, ärztliche Hilfe nicht kompetent sein.

Wenn dann eine frühere psychische Erkrankung erfolgreich behandelt wurde, kann eine Behörde daraus keine negativen Folgen ableiten. Dazu fehlt ihr die Kompetenz.

Zudem ist es auch so, dass nicht jede psychische Erkrankung Einfluss auf die Zuverlässigkeit hat. Es gibt unzählige psychische Erkrankungen, deren Wirkmechanismen nur ein Fachmann beurteilen kann, aber sicherlich kein Sachbearbeiter im mittleren Dienst einer Behörde.

Aber notfalls wird man klagen müssen.

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Du erinnerst mich an manche Priester, die christlicher als der Rest waren und heimlich ihren Schwanz in kleine Kinder steckten. (ich meine natürlich nicht damit das du pädophil wärst, sondern welche, die sich als Heiligen ausgeben und Wirklichkeit ganz anders anderes sind)

Du hast natürlich alles richtig in deinem Leben gemacht und warst mit 15 genauso gefestigt wie mit 25. Also eigentlich schon als sturer Greis geboren.

 

Habe ich ein Glück gehabt das keine solchen Blockwarte in meinen jungen Jahren über mich urteilen konnten.

Habe ich ein Glück in einem Land zu wohnen, wo Menschen wie du nicht Gesetze machen.

Habe ich ein Glück in einem Land zu wohnen, wo mit Waffen kaum etwas passiert, weil man keine kleinen Blockwarte hat, die das soziale Klima vergiften.

 

Und sonst hast du mal aus meiner professionellen Sicht Null Ahnung über das Thema der psychischen Erkrankungen und der langsamen Reife eines jugendlichen Gehirns.

 

 

Geschrieben
  Am 17.12.2024 um 18:06 schrieb joker_ch:

Und sonst hast du mal aus meiner professionellen Sicht Null Ahnung über das Thema der psychischen Erkrankungen und der langsamen Reife eines jugendlichen Gehirns.

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Ohne in einen Wettstreit um professionelle Sichten über das Thema der psychischen Erkrankungen einzutreten, würde ich Dir raten, wenn Du Dich über die Feststellungen Anderer auslässt,

deren Text zumindest zu versuchen zu verstehen.

Dein dezenter Hinweis auf Deine "professionelle Sicht der Dinge" weist eigentlich nur auf mangelndes Vertrauen in die eigene Reflexion des Themas hin.

Aber das ist Dir als "Professioneller" ja dann auch bekannt.

Geschrieben

Offensichtlich schwimme ich hier gegen den Strom.

Mich nervt hier, das unterschwellige Gejaule über den angeblichen Verlust von persönlicher Freiheit, Menschenrechten usw., nur weil die Administration versucht, dem zu folgen, was die Realität der Gesellschaft ihr vorgibt.

In der Realität ist es doch so: Passiert z.B. ein missbräuchlicher Waffengebrauch, wird die Person des Verursachers bis in den letzten Winkel ihrer Persönlichkeit untersucht. Findet man dabei bedenkliche - aggressive - o.Ä.

Äußerungen in IN Foren stellt man fest, dass man es hätte früher, ob dieser Äußerungen, wissen können.

Das Jugendliche in ihrer Entwicklung noch nicht abgeschlossen sind und daher möglicherweise  Äußerungen tätigen, welche sie später so nicht mehr tätigen, ist auch eine Binse.

Nur, wenn sie noch nicht reif sind, ihr eigenes Verhalten kritisch zu reflektieren, sind sie in meinen Augen auch nicht reif, die Gewalt über eine Waffe auszuüben usw.

Wenn das in der Schweiz anders ist, was wohl stimmt, liegt es auch daran, daß es in der Schweiz eben keine solche Verbrechen mit Waffen gab, wie es hier in Deutschland gegeben hat.

Zudem hat die Schweiz eine völlig andere Waffenkultur, als sie in Deutschland vorhanden ist.

Die Mehrheit der Gesellschaft ist gegen Waffen in privater Hand, ob wir das wahrhaben wollen, oder nicht. Die Politik folgt diesen Strömungen und der sich daraus ergebenden Logik.

 

Geschrieben
  Am 17.12.2024 um 17:34 schrieb Hypnodoc:

Ich schreddere grundsätzlich nach 10 Jahren alle Patientenakten.

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Ich musste als ich in Amerika studieren wollte denen nachweisen, dass ich die Windpocken hatte. (Einfach nachspritzen wäre nicht nur unnötig gewesen, sondern damals in Deutschland gar nicht so einfach verfügbar, wäre also etwas logistischer Aufwand gewesen.) Glücklicherweise hatte der Homöopathie-Fuzzi, zu dem meine Mutter mich als Kind geschleppt hat, noch eine vollkommen unleserlichen Hieroglyphen, aus denen die mir einen Zettel geschrieben haben...

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 18.12.2024 um 00:35 schrieb Pikolomini:

 

Mich nervt hier, das unterschwellige Gejaule über den angeblichen Verlust von persönlicher Freiheit, Menschenrechten usw., nur weil die Administration versucht, dem zu folgen, was die Realität der Gesellschaft ihr vorgibt.

 

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Zu einem Teil der "Realität der Gesellschaft" gehört u.a., dass wir in dieser Gesellschaft aktuell eine Menge an (nennen wir sie mal so) gewaltbereiten und konfliktträchtigen Personen haben, die den größten Teil der neuen Probleme mit Messer-/"Waffen"-Gewalt verursachen. Die jedoch bei genauer - auch spezifisch rechtlicher - Betrachtung nicht ins Land, sondern schon seit geraumer Zeit außer Landes gehören. Und dass man, statt entsprechendes Konfliktpotential sachgerecht anzugehen, d.h. durch gezieltes Vorgehen der Exekutive zu entschärfen, lieber Freiheit und Besitz aller  hier Lebenden pauschal einschränkt, gegen diese vorgeht, obwohl bekannt ist, wo die anzugehende Problemgruppe liegt. Weil schon sachlich gerechtfertigtes, gezieltes Vorgehen heute als "diskriminierend" interpretiert wird.

 

Wenn du den verständlichen Unmut darüber "Gejaule" nennen magst, bleibt dir das unbenommen. Es ändert jedoch nichts am genannten Missverhältnis.

 

Über weitere Themen wie z.B. das aktuelle Verschieben von Grenzlinien der Meinungsfreiheit, mit einschlägigen Folgen... könnte man an anderer Stelle ebenfalls diskutieren, erspare ich mir an dieser Stelle aber. 

 

 

Bearbeitet von karlyman
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Geschrieben
  Am 18.12.2024 um 06:35 schrieb karlyman:

Zu einem Teil der "Realität der Gesellschaft" gehört u.a., dass wir in dieser Gesellschaft aktuell eine Menge an (nennen wir sie mal so) gewaltbereiten und konfliktträchtigen Personen haben, die den größten Teil der neuen Probleme mit Messer-/"Waffen"-Gewalt verursachen. Die jedoch bei genauer - auch spezifisch rechtlicher - Betrachtung nicht ins Land, sondern schon seit geraumer Zeit außer Landes gehören.

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Satire: @karlyman bitte per PM Ihre Meldeadresse schicken, damit ich Sie für Ihre "falschen" Ansichten der WaffBehörde melden kann. Ich habe Zweifel an in Ihrer persönlichen Eignung, da Ihre Ansichten von der Meinung der Tagesschau abweichen. Das sollte mal genauer überprüft werden ..

Geschrieben
  Am 17.12.2024 um 16:39 schrieb Ebert79:

Ich bin ein wenig sprachlos über die vielen Beiträge hier in der Richtung "teil der Behörde alles freiwillig mit".

 

Die fragen je nach Bundesland ziemlich viel medizinisches ab; teilweise auch Diabetes, Sehstörungen etc. Wenn du da irgendetwas ausfüllst, bestehen erstmal Zweifel und die musst du dann in der Regel mit einem ärztlichen Gutachten auf deine Kosten ausräumen. Auch wenn du in deiner Kindheit beim Psychiater warst. Im blödesten Fall musst du dann nochmal zum Psychiater, der fordert die Akte bei deinem alten Arzt an und prüft die Problematik dann genauer. Die Waffenbehörden haben zum Glück noch keinen Zugriff auf Daten der Krankenkassen. Die kommen von sich aus niemals an Gesundheitsdaten, solange denen das nicht jemand mitteilt.

 

Ich würde per se immer Antrag stellen und nichts angeben. Laufende Ermittlungsverfahren sehen die aber zu 100%, auch vergangene Polizeivorgänge (teilweise länger als 10 Jahre), daher sollte man vor dem Antrag bei der Waffenbehörde bei Unsicherheiten erstmal bei der Polizei (dem LKA) einen Antrag auf Auskunft stellen: https://www.datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft Die Einträge kann man dann prüfen, ggf. die Löschung beantragen und erst wenn die Löschung durch ist, bei der Waffenbehörde den Antrag stellen. Die Suchen im Rechner nach Vorname, Nachname, Geburtsdatum und zwar automatisiert. Die finden bundesweit so ziemlich alles bei den Polizeibehörden und fordern dann die Akteneinsichten bei den ganzen Polizeien an.

 

Es gibt ja im WaffG noch den Zusatz, "sollten nach Antragsbewilligung Tatsachen die Annahme rechtfertigen", dann kann die WBK wieder entzogen werden. Bedeutet konkret: Alles was du denen nicht freiwillig beim Antrag mitteilst, wird -sofern die das später rausfinden- trotzdem nachträglich berücksichtigt.

 

Ich meine aber es gibt noch keine Fälle, in denen das eigentliche Verschweigen von Ausschlusskriterien dazu führt, dass eine WBK entzogen wurde. Korrigiert mich bitte, wenn ich irgendwo falsch liege.

 

Nachtrag: Zu berücksichtigen ist noch https://dejure.org/gesetze/BZRG/51.html. Das gilt im WaffG meine ich aber nicht bei Antragstellung, sondern nur bei Widerruf. Kann aber gerade keine Quelle zitieren.

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@silverstar Ich will nicht bescheissen.Ich bin ehrlich, wenn mir die Fragen zu intim sind, werd ich den Antrag gar nicht stellen. 

 

 

Es wurde gesagt das je nach Bundesland viele medizinische Fragen gestellt werden. 

 

Wie sieht es in Berlin aus? 

 

 

Geschrieben
  Am 17.12.2024 um 16:39 schrieb Ebert79:

Ich würde per se immer Antrag stellen und nichts angeben.

[...]

Ich meine aber es gibt noch keine Fälle, in denen das eigentliche Verschweigen von Ausschlusskriterien dazu führt, dass eine WBK entzogen wurde. Korrigiert mich bitte, wenn ich irgendwo falsch liege.

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Ist aber ein Risiko, so zu verfahren. Im Amerikanischen gibt's den Rechtsspruch "It's not the crime, it's the coverup." -- sie verknacken Dich nicht für den Sachverhalt, den sie Dir nicht anhängen können, sondern dafür, dass Du darüber gelogen oder ihn sonst verbotenerweise verschleiert hat.

 

Im vorliegenden Fall: Dass Dinge wie Diabetes, der Besuch eines Seelendoktors in der frühen Pubertät, ein fehlender Arm usw. eine mangelnde Eignung begründen könnten, wäre zumindest arg angreifbar, auch wenn Behörden das versuchen oder gar vor manchen Gerichten damit durchkommen mögen. Jedenfalls theoretisch finden sowohl das Grundgesetz wie auch zahlreiche Gesetze und Konventionen sachfremde Diskriminierung von Menschen wegen angeblicher oder tatsächlicher Gebrechen gar nicht gut. Dass eine bewusste Lüge auf einem waffenrechtlichen Antrag eine mangelnde Zuverlässigkeit begründet, scheint weit plausibler.

 

Mit Pech warst und bist Du dann also geeignet, aber als waffenrechtlicher Lügner nicht mehr zuverlässig...

 

Unterschiedlich vom Rat, nicht zu lügen, ist natürlich, nichts zu sagen, wozu man nicht gefragt wurde und nicht mehr zu sagen als man muss.

 

Wenn gefragt wird, ob man unter einer "Geisteskrankheit" "leide", dann könnte man sich schon auf den Standpunkt stellen, dass nach Duden dieses Wort nicht nur unverschämt diskriminierend ist, sondern dass die beiden einzigen im Duden angegebenen Bedeutungen "Psychose" und "geistige Behinderung" sind. Eine Depression, ohne psychotische Empfindungen und ohne Schwere, die einen Behindertenausweis rechtfertigen würde, fällt da plausibel nicht darunter, sonst wären viele "geisteskrank".

 

Idealerweise -- will man etwas Geld in die Hand nehmen -- betreibt man da in Zweifelsfällen Outsourcing der Verantwortung an jemanden, der dafür bezahlt wird. "Mein Rechtsanwalt war das Meinung, das müsse ich nicht angeben." ist der Zuverlässigkeit wenn's Ärger gibt weniger abträglich als "Das wollte ich nicht angeben."

Geschrieben

Um was für einen Antrag geht es bei dem Ersteller dieses Threads überhaupt? Um die Erstellung einer WBK?

 

Wenn ja: Hat er überhaupt mal in das Antragsformular seiner zuständigen Behörde geschaut? Im Formular meiner Behörde gibt es keine einzige Frage zu Straftaten, Gesundheitsdaten oder Nicknames im Internet. Dort wird einzig und allein gefragt, ob man in irgendwelchen Parteien oder Vereinen ist, die entweder rechtswirksam verboten sind oder bei denen das Bundesverfassungsgericht ihre Verfassungswidrigkeit festgestellt hat. Und ob man irgendwas gegen Völkerverständigung hat.

Geschrieben
  Am 23.12.2024 um 08:55 schrieb msk:

Um was für einen Antrag geht es bei dem Ersteller dieses Threads überhaupt? Um die Erstellung einer WBK?

 

Wenn ja: Hat er überhaupt mal in das Antragsformular seiner zuständigen Behörde geschaut? Im Formular meiner Behörde gibt es keine einzige Frage zu Straftaten, Gesundheitsdaten oder Nicknames im Internet. Dort wird einzig und allein gefragt, ob man in irgendwelchen Parteien oder Vereinen ist, die entweder rechtswirksam verboten sind oder bei denen das Bundesverfassungsgericht ihre Verfassungswidrigkeit festgestellt hat. Und ob man irgendwas gegen Völkerverständigung hat.

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Antragsteller müssen sich nicht selbst belasten lt. Klarstellung der Waffenrechtsreferenten vor gut 15 Jahren ! Fragen dazu sind deshalb rechtswidrig. Die Waffenbehörde prüft anhand der vorgegebenen Erkenntnisquellen. Punkt.

 

SBine

Geschrieben
  Am 27.12.2024 um 13:10 schrieb Sachbearbeiter:

Antragsteller müssen sich nicht selbst belasten lt. Klarstellung der Waffenrechtsreferenten vor gut 15 Jahren ! Fragen dazu sind deshalb rechtswidrig. Die Waffenbehörde prüft anhand der vorgegebenen Erkenntnisquellen. Punkt.

 

SBine

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Endlich mal AKTUELLE INfo´s zum Thema!

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