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Auch so lassen sich Kritiker mundtod machen - was aber nicht immer funktioniert.


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Geschrieben
Am 10.12.2024 um 09:03 schrieb JoergS:

sein Buch "Waffenrepublik Deutschland"

 

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, fordert er in diesem Buch ja, dass man bei LWBs lieber bei der ersten(!) Waffe etwas genauer hinschauen soll und den LWB anschließend(!) überwiegend in Ruhe lassen soll.

 

Dem kann ich voll zustimmen! Das Problem ist nicht der LWB, der die vierte, vierzehnte oder vierzigste legale Waffe erwerben will, sondern derjenige, der DIE EINE will. Und das Problem sind die illegalen Waffen. Wenn man das nicht-Problem der LWB nach der ersten Waffe überwiegend in Ruhe lassen würde, bekäme man auch Ressourcen frei, die sich um die wirklichen Probleme, wie eben die illegalen Waffen, kümmern könnten.

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb knight:

Dem kann ich voll zustimmen! 

 

Das ist zu kurz gedacht, denn es stimmt der Prämisse zu, dass man gegen den friedlichen Bürger einen Generalverdacht hegen sollte, der vor der Inanspruchnahme seiner Rechte erst ausgeräumt werden muss. Er verschärft diesen Generalverdacht sogar noch, indem er unterstellt, dass derzeit noch zu viele Bürger, die eigentlich keine Waffen haben sollten, durchkommen, weil nicht eingehend genug geprüft wird.

 

Deutsche Waffenbesitzer machen diesen Fehler allzu häufig. Beispiel Deliktrelevanz:

 

Wenn man damit argumentiert, dass ein Verbot oder eine Regulierung nicht kommen sollte, weil ein Gegenstand eine geringe Deliktrelevanz aufweist, steht man plötzlich mit runtergelassener Hose da, wenn es mal um einen Gegenstand mit hoher Deliktrelevanz, wie bspw. Messern, geht. Man ist dann durch das eigene Argument geschlagen.

 

Ein anderes Beispiel ist das Argument der bisher nicht durchgesetzten, aber dafür ausreichend vorhandenen Gesetze. Da hätte die Polizei ja jemandem schon mal alle Waffen wegnehmen sollen, weil der eine Patrone oder ähnliches irgendwo rumstehen ließ. Blöd nur, wenn man dann selber mal der Leidtragende ist. Die Gesetze sagen nämlich jetzt schon, dass man euch jederzeit die Bude stürmen und eure Waffen nehmen darf, bspw. wegen Shitposts im Internet. Diese Durchsetzung kann niemand wollen, das Fordern nach der Anwendung der geltenden Gesetze ist daher nicht zielführend.

 

 

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Josef Maier:

Der Herr Sachverständige schrub auch in Visier, die Alten sollten wegen Chinamannhusten nicht auf den Schießstand und - jetzt der Höhepunkt - sollten die ihrer unteren Verwaltungsbehörde erzählen (melden macht frei?) und um Gnade wg. Bedürfniswegfall oder nicht winseln. 

Irgendwelche konkreten Belege dafür? Heft oder wenigstens das Zitat statt locker-flockig aus dem Gedächtnis? Das wäre in deiner Formulierung auch gegenüber VISIER eine ziemliche Unterstellung...

Geschrieben

Man sollte eben einfach darauf achten was man im Netzt postet.

Es gibt immer irgendwelche Leute (Neider, Nachbarn) die sich an diesen Aufnahmen ergötzen und meinen sie müssen das ungeprüft zur Anzeige bringen ala (Anzeigenhauptmeister).

Ich hatte diverse Anzeigen dieser Art zu bearbeiten, es war leichter diese Anzeigen einfach der Staa zuzuleiten als Gründe für eine Einstellung herauszuarbeiten.

Ich hatte den schweren Weg gesucht und auch oft gefunden. 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Ulrich Eichstädt:

Heft oder wenigstens das Zitat statt locker-flockig aus dem Gedächtnis? Das wäre in deiner Formulierung auch gegenüber VISIER eine ziemliche Unterstellung...

Heft 7 aus 2020. Meine sehr zeitnahe Mail zwecks Kündigung des Abos sprach selbstverständlich Herrn Recktenwald direkt persönlich an. Die Antwort bestand aus einer unpersönlichen kommentarlosen Kündigungsbestätigung die dann auch korrekt ausgeführt wurde. Ich hatte mir lange überlegt den Artikel online zu stellen aber ich will niemand unnötig mit Geld von mir belästigen müssen.

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb AmericanDad:

Das ist zu kurz gedacht, denn es stimmt der Prämisse zu, dass man gegen den friedlichen Bürger einen Generalverdacht hegen sollte

 

... was wiederum zu kurz gedacht ist, denn es geht dabei erst mal darum überhaupt eine Kehrtwende in den politischen Ansichten einzuleiten, statt von jetzt auf gleich die Maximalforderung einzufordern, die man sowieso nicht bekommt.

Geschrieben

Weiß nicht...

 

Aktuell sind wir völlig überreguliert. Da besteht denke ich Konsens. Jetzt kann man Stück für Stück wie bei der Salami da rauswandern, eben so wie wir auch reingewandert sind. Oder man kann sagen, das gehöre alles komplett abgeschafft und Freiheit eingeführt oder meinetwegen auch wiederhergestellt. In diesem Sinne wäre letzteres aus meiner Sicht schon eine Maximalforderung, also in dem Sinne, dass man schaut, wo wir gerade stehen und wo man hin will.

Geschrieben (bearbeitet)

Man sollte aber schon das Ziel vor Augen haben: Nämlich eine FDGO. Ansonsten kommt nämlich das raus, was unsere Verbände gerade treiben, nämlich die unterwürfige Bitte um möglichst keine Verschärfung oder wenn doch, dann wenigstens nur eine "milde" Verschärfung.

Bearbeitet von tuersteher
Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb Ulrich Eichstädt:

Irgendwelche konkreten Belege dafür? Heft oder wenigstens das Zitat statt locker-flockig aus dem Gedächtnis? Das wäre in deiner Formulierung auch gegenüber VISIER eine ziemliche Unterstellung...

 

Naja, in einen seiner Bücher hat er auch ein Titelfoto, in dem eine Pistole, vorne einen Wattebausch drinnen hat. Ich hätte mehr Nivea erwartet.

 

Ich setzte hier keinen Link rein! Mann kan selber Dr. Google nutzen!

 

 

In einer Ausgabe der Zeitschrift "caliber" hat er Bilder von der FschJgKp 313 als KSK Bilder veröffentlicht.

Die Calwer fanden es nicht lustig.

Bearbeitet von Alex
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb knight:

statt von jetzt auf gleich die Maximalforderung einzufordern, die man sowieso nicht bekommt.

Genau hier seid ihr eurem Gegner immer unterlegen gewesen. Der hat als Maximalforderung schon immer das Totalverbot aller Waffen gefordert und tut das auch weiterhin. Zur Abwendung des Totalverbotes schneidet er dann immer eine Salamischeibe ab, die selbst bei Waffenbesitzern Fürsprecher findet, weil sonst ja das Totalverbot droht. 

 

So einfach zu durchschauen, für viele aber nicht verständlich. 

 

Ihr müsst fordern, dass jeder Säugling ab 0 Jahren Kriegsschiffe kaufen darf. Dann erscheint ein Aufheben des Bedürfniszwanges als probater Kompromiss, den man euch anbietet. Deshalb ist es so wichtig (Freiheits-)Extremisten in den eigenen Reihen zu wissen. 

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Josef Maier:

Heft 7 aus 2020.

Danke. Das war in der Tat so geschrieben, wie ich es in Erinnerung hatte und zeigt (zumindest mir), dass deine Interpretation ziemlich weit hergeholt war. (Ich kenne auch DEINE Mail und die Begründung nicht). Man sollte vielleicht auch den damaligen Stand der Gesundheits- und Gesetzeslage berücksichtigen; es ging schließlich (auch) darum, irgendwelchen Hirnfürzen der schon abwartenden Behörden etwas begründet entgegensetzen zu können. Deshalb zu kündigen sieht mir eher nach einem gesuchten Anlass auch. Egal, es war ja auch deine Entscheidung.

 

Geschrieben
9 hours ago, WOF said:

Allgemeine Freiheitsrechte sind keine Maximalforderung!

Das ist die Grundlage einer freiheitlichen Ordnung.

Ich moechte da noch weiter gehen und das Recht auf Selbstverteidigung als wichtiges Freiheitsrecht dazuzaehlen, dazu ist auch das legale Fuehren einer Schusswaffe notwendig. Auch wenn wir hier jetzt abschweifen, mit einem Generalverdacht kann ich noch leben aber hier in America ist man "innocent until proven guilty in a court of law", d.h. auf individueller Basis und im Einzelfall muss einem erhebliches Falschverhalten nachgewiesen werden. In dubio pro reo war auch in Deutschland einmal der Grundsatz der Justiz, in anderen Worten wenn der Generalverdacht sich im Einzelfall nicht beweisen laesst, dann sollten die Freiheitsrechte nicht eingeschraenkt werden. 

 

Armes Deutschland! 

 

Trotz alledem! (1848) - Deutsche Lyrik

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Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Andyd:

n dubio pro reo war auch in Deutschland einmal der Grundsatz der Justiz, in anderen Worten wenn der Generalverdacht sich im Einzelfall nicht beweisen laesst, dann sollten die Freiheitsrechte nicht eingeschraenkt werden. 

Dafür haben wir bereits wieder echte Gesinnungsdelikte eingeführt. Es muss nicht mal etwas klar verboten sein, um dafür bestraft zu werden. "Nicht gewünscht" reicht schon. 

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Geschrieben

Hier zwei Artikel, die Licht in die Sache bringen:

2010: https://www.welt.de/welt_print/vermischtes/hamburg/article6462700/Wie-man-fuers-Fernsehen-den-Waffenhaendler-gibt.html

2020: https://hamburg.t-online.de/region/hamburg/id_100077382/hamburg-so-schuetzte-die-justiz-einen-illegalen-waffenhaendler.html

 

Ich kann mich dumpf erinnern, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg sehr, sehr lange Zeit vom Waffensammler Guido W. gesprochen hatte und alle Hinweise auf illegales Dealen oder Herstellen nicht verfolgt hatte. Nachdem die Anklage zu einem angeblichen Verkauf einer automatischen Waffen von Winkelsdorf an Guido W. eingestellt wurde, gab es dann den  Vorwurf "angestiftet zum Führen". Als ob man einen Waffendealer zum Führen anstiften könnte. 

Hier noch ein Offener Brief von Winkelsdorf aus 2022

FX8kFyxXwAE9qfe.jpeg

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Geschrieben
Am 10.12.2024 um 09:33 schrieb JoergS:

Natürlich wissen wir nicht, ob das ganze Video evtl. Fake war. Von daher gehe ich natürlich davon aus, dass es sich um eine Softair Waffe gehandelt hat.

Und den Unterschied zwischen (verbotenem) Vollautomat und Softair(-Nachbildung) sieht man im Video? Da hat jemand aber gute (Hellseher-)Augen ...

Geschrieben (bearbeitet)

Sieht man natürlich NICHT, weshalb ich zugunsten von Lars W. davon ausgehe, dass es eine Softair war. Sonst hätte er sich nämlich strafbar gemacht. 

 

I dubio pro reo!

Bearbeitet von JoergS

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