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Wbk bei Behörde


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Geschrieben

Moin zusammen,

 

hab jetzt meine WBK erhalten (grün) mit einem Voreintrag und Munition erwerbsberechtigung. Hab dann eine .22 SpoPi gekauft und den Erwerb der Behörde angezeigt und die wbk wieder für den fertigen Eintrag abgegeben.

 

jetzt warte ich seit drei Wochen, dass die fertig eingetragen wird.

 

Da ich aber jetzt doch gerne mal zum Training möchte, würde hierzu eine Kopie der WBK (beide Seiten) die Rechnung und der Waffenbrief ausreichen beim Transport, oder würde man da Probleme bekommen? 

 

Geschrieben

Egal wie das Ding aussieht und was oben drauf steht, es ist keine waffenrechtliche Erlaubnis. Es ist nur eine Dokumentation über die vielen fiktiven Seriennummern, die eine Waffe heutzutage in Deutschland haben muss. Dieser Wisch ist kein Ersatz für eine WBK.

 

Wenn die WBK noch länger auf sich warten lässt dann lass Dir vom Amt eine Kopie der EBK und einen Brief schicken der bescheinigt dass die originale WBK aus nicht von Dir zu vertretenden Gründen beim Amt liegt.

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Geschrieben

Diese Frage würde ich meinem SB stellen. Der sollte es am besten wissen.

Auf Rechtsunsichere Aussagen hier im Forum würde ich mich im Zweifel nicht verlassen, denn den Polizisten der dich kontrolliert interessiert es herzlich wenig wenn du sagst Person X aus dem Forum hat aber gesagt.......

Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb Fyodor:

vom Amt eine Kopie der EBK und einen Brief schicken der bescheinigt dass die originale WBK aus nicht von Dir zu vertretenden Gründen beim Amt liegt.

Ein formloses Papier der unteren Verwaltungsbehörde steht über den waffenrechtlichen Ausweispflichten? Mutig! Mag ja innerhalb eines einzigen Zuständigkeitsbereichs funktionieren aber bei Fahrten durch mehrere Landkreise/Städte halte ich das für sehr, sehr mutig.

 

 

 

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Josef Maier:

Mag ja innerhalb eines einzigen Zuständigkeitsbereichs funktionieren aber bei Fahrten durch mehrere Landkreise/Städte halte ich das für sehr, sehr mutig.

 

Ich hab ein Schreiben meines Behördenleiters das ich ohne darf. Darauf muss ich mich als Bürger verlassen können. Zu den versch. Landkreisen, es gilt das Zuständigkeitsprinzip bei Owis im Waff.recht. D.h. alles wird zu deiner Behörde geschickt und da wird beurteilt ob oder ob nicht. Hat man gemacht damit mehrere Owis in verschiedenen Landkreisen auch auffallen. 

Geschrieben

Mittlerweile dauern solche Vorgänge manchmal ein halbes Jahr, in dem man ohne WBK ist. Ein halbes Jahr den Schießsport ruhen zu lassen kann aber andere Probleme, auch den Fortbestand des Bedürfnisses, bereiten. 

Geschrieben

Wenn WBK auf der Behörde ist, kann ich im Fall einer Kontrolle keine Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz erkennen, wenn nur eine Kopie bzw. Foto gezeigt wird.

Das wäre für Owi gem. §38 WaffG erforderlich.

Dürfte jeder Behörde schwer fallen, daraus eine Owi herzuleiten, die dann auch noch einer Überprüfung stand hält.

Was anderes ist es eben beim Führerschein, wo dann regelmäßig 10 Euro fällig werden können, wenn der nicht dabei ist.

Da zieht die Ausrede mit "liegt auf der Behörde" nicht, weil dann ganz anderes Problem :grin:

Bei mir gibt's regelmäßig nur ne mündliche Verwarnung, wenn Dokumente nicht dabei sind.

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb JuergenG:

Und Gebrauchte vom Händler? Ich hatte so einen Kauf am 1.11. und da gab's nur die Rechnung dazu.

Das ist dann halt der Fehler des Händlers 


 

gibt bei uns immer den Waffenbrued dazu.

 

auf Wunsch generieren wir vorher auch die ggf. nicht vorhanden T-ID

 

Geschrieben

Ein Blick ins WaffG unter §38 sagt:

Zitat

Waffengesetz (WaffG)
§ 38 Ausweispflichten

(1) Wer eine Waffe führt, muss folgende Dokumente mit sich führen:
1. seinen Personalausweis oder Pass und
a) wenn es einer Erlaubnis zum Erwerb bedarf, die Waffenbesitzkarte oder, wenn es einer Erlaubnis zum Führen bedarf, den Waffenschein,

Jetzt kann man das natürlich wieder als eine Aussage von irgend jemanden aus einem Forum bezeichnen, aber ich sehe darin die klare ansagen das die WBK und nicht die Kopie einer WBK, eines Waffenbriefs oder sonstwas gefordert ist. Klar kann man sich im Zweifelsfall auch auf die Aussage seines SBs berufen wenn der sagt das es OK sei (oder besser wenn er das einem schriftlich gibt), der Polizist muss diese Aussage aber nicht akzeptieren. Der SB wird einem dann im Zweifelsfall keinen Strick draus drehen, aber wer weiss was ein Richter daraus macht?

Aber es sollte auch bekannt sein das man verdammt selten kontrolliert wird und das Risiko sehr gering ist. Wirklich sicher ist man aber nur wenn man wartet...

Geschrieben
1 hour ago, Bettina Fischer said:

Wenn WBK auf der Behörde ist, kann ich im Fall einer Kontrolle keine Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz erkennen, wenn nur eine Kopie bzw. Foto gezeigt wird.

 

Du kannst es aber auch umgekehrt sehen und sagen, das ist gerade Vorsatz, denn Du wusstest ja, dass die Karte nicht dabei ist, und hast nicht einfach zuhause die Brieftasche liegen lassen.

Geschrieben

Bei mir waren’s 2 1/2 Wochen bis ich die WBK zurück hatte, mir war es zu riskant ohne die WBK die Waffe mit zum Stand zu nehmen.

Im Briefkasten lag die WBK dann Samstag Nachmittag (am Sonntag hatten wir Wettkampf), somit konnte ich keine eigene Mun. mehr rechtzeitig vor dem Wettkampf kaufen bzw. ich mußte mir vom Vereinskamerad ne Schachtel für den Wettkampf leihen und hatte dann ganze 5 Probeschüsse um zu versuchen die Visierung auf mich einzustellen.

 

Geschrieben

Okay danke für die Antworten.

 

Mein zweiter Gedanke war, mein Vater hat ebenfalls eine WBK (grün) mit einem voreintrag für ne .22.

 

da wir immer zusammen zum Training im selben Auto fahren, dürfte ich ihm dann die Waffe mit einem Leihschein überlassen? Er hätte ja dann eine originale wbk dabei, halt noch leer, da er diese jetzt erst seit 3 Wochen hat. 

Geschrieben

Meine SBìne wollte mir mal , auf dieses Problem angesprochen, eine beglaubigte Kopie mit Stempel und Vermerk von ihr drauf machen. Ich sagte, in der Zeit wo sie den Flur runter rennt, das kopiert , stempelt und was dazu schreibt hat sie die waffe auch eingetragen.................hat sie dann auch gemacht.

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Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Fyodor:

Mittlerweile dauern solche Vorgänge manchmal ein halbes Jahr, in dem man ohne WBK ist. Ein halbes Jahr den Schießsport ruhen zu lassen kann aber andere Probleme, auch den Fortbestand des Bedürfnisses, bereiten. 


Man kann ja durchaus weiter schießen gehen. Das hat ja die 12 Monate vor der WBK auch irgendwie geklappt ;).

Geschrieben

Wie man das auslegt ist jedem selbst überlassen. 
Ich glaube, in echt bekommt man da keine Probleme, wenn die WBK einfach zu eintragen ist und man sogar eine WBK-Kopie und einen Besitznachweis dabei hat. 

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