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IGNORED

Multitool in der Range Bag jetzt illegal?


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Geschrieben

Da wir ja seit ein paar Tagen das beste und sicherste Sicherheitspaket der Welt haben stellt sich die Frage:

 

Bei Veranstaltungen, wo Schießsportwettlämpfe mit Sicherheit dazu gehören ist da jetzt das Multitool weil Messer mit dabei verboten?

Geschrieben

Fragen über Fragen.

 

Das BKA müsste das doch beantworten können?

 

 

Meine ich jetzt übrigens völlig ernst. Je mehr Scheiss die Junta auf Papier druckt desto mehr muss man die Behörden damit traktieren, Handlungssicherheit zu ermöglichen.  

Geschrieben

Da treffen zwei Dinge aufeinander, eine Veranstaltung und ein berechtigtes Interesse, das Tool dabei zu haben. Für den Weg dorthin ist natürlich alles unter Verschluss. Sind Schießsportstätten nicht auch Privatgelände, wo man das als Betreiber erlauben kann? Wenn zu so einem Event die Polizei anrückt, hat sich meiner Ansicht nach doch nur eines im Sinn….

Geschrieben
Zitat

(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen. Dies gilt auch, wenn für die Teilnahme ein Eintrittsgeld zu entrichten ist, sowie für Theater-, Kino-, und Diskothekenbesuche und für Tanzveranstaltungen.

und:

Zitat

(4) Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden

1.
auf die Mitwirkenden an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen, wenn zu diesem Zweck ungeladene oder mit Kartuschenmunition geladene Schusswaffen oder Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 geführt werden,
2.
auf das Schießen in Schießstätten (§ 27),
3.
soweit eine Schießerlaubnis nach § 10 Abs. 5 vorliegt,

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42.html

 

Wichtig für uns ist dabei aber diese Ausnahme:

Zitat

(4a) Absatz 1 gilt entsprechend für das Führen von Messern. Ausgenommen vom Verbot des Führens von Messern sind:

8.
Personen, die Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege, der Jagd oder der Ausübung des Sports führen,

 

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Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Steam:

(4a) Absatz 1 gilt entsprechend für das Führen von Messern. 

Hhm,

 

nachdem ja mal entschieden wurde, daß der "normale" Gastättenbesuch auch ( waffenrechtlich )

als öffentliche Veranstaltung zählt, folgt daraus ja, daß man ins Restaurant

oder die Kneipe / Imbiss ja auch ab jetzt kein Taschenmesser mehr dabei haben darf...

Geschrieben (bearbeitet)

Ich stells mir gerade vor. Eine Anlage zur Bezirksmeisterschaft rappelvoll mit Schützen. Jeder min. 3 Knarren dabei und die Polizei kommt und nimmt dir dein Schweizer Taschenmesser ab. Das wär was für die Bildzeitung. :rotfl2:

Stellt euch mal das Bild direkt auf dem Stand vor. Wo alle mit Knarre da stehen und die Schmiere kassiert bei einem der rechts ne Langwaffe hält, ein Messer ein das er gerade mit der linken überreicht. 

Bearbeitet von callahan44er
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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Olt d.R.:

Hhm,

 

nachdem ja mal entschieden wurde, daß der "normale" Gastättenbesuch auch ( waffenrechtlich )

als öffentliche Veranstaltung zählt, folgt daraus ja, daß man ins Restaurant

oder die Kneipe / Imbiss ja auch ab jetzt kein Taschenmesser mehr dabei haben darf...

Da musst du dann wenn du einen Faden abschneiden möchtest aufs Steakmesser zurückgreifen. Total logisch oder?

Was tun wir wenn wir auf der Straße unterwegs sind und Hunger bekommen? 

Das ganze könnte ein Aprilscherz sein wenn es nicht im Oktober gewesen wäre.

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Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb callahan44er:

Ich stells mir gerade vor. Eine Anlage zur Bezirksmeisterschaft rappelvoll mit Schützen. Jeder min. 3 Knarren dabei und die Polizei kommt und nimmt dir dein Schweizer Taschenmesser ab. Das wär was für die Bildzeitung. :rotfl2:

Stellt euch mal das Bild direkt auf dem Stand vor. Wo alle mit Knarre da stehen und die Schmiere kassiert bei einem der rechts ne Langwaffe hält, ein Messer ein das er gerade mit der linken überreicht. 

Genau dieses Scenario habe ich gerstern mit meiner besseren Hälfte dirskutiert, die schüttelte auch nur den Kopf...... 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 40 Minuten schrieb Steam:

 

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42.html

 

Wichtig für uns ist dabei aber diese Ausnahme:

 

(4a) Absatz 1 gilt entsprechend für das Führen von Messern. Ausgenommen vom Verbot des Führens von Messern sind:

8. Personen, die Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege, der Jagd oder der Ausübung des Sports führen,

 

Mitnahme eines Taschenwerkzeugs/Multitools oder entsprechenden Messers zum Schießsportwettkampf - da mache ich mir im Grundsatz keine Sorgen. 

 

Der Teufel steckt eher im Detail... muss das Tool auch mit Schlößchen "nicht zugriffsbereit" transportiert werden wie die Schusswaffe(n), oder darf es in einer nicht abgeschlossenen Außentasche des Rangebag stecken...?

Was ist mit Tool oder Taschenmesser am Mann auf dem dortigen Parkplatz vor dem eigentlichen Stand...?

 

Fragen, die man sich bislang nicht stellen musste (und in einem freiheitlichen Land eigentlich auch nicht stellen müsste..). 

 

 

Bearbeitet von karlyman
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Geschrieben
Gerade eben schrieb karlyman:

 

Mitnahme eines Taschenwerkzeugs/Multitools oder entsprechenden Messers zum Schießsportwettkampf - da mache ich mir im Grundsatz keine Sorgen. 

 

Der Teufel steckt eher im Detail... muss das Tool auf dem Weg zum Wettkampf nun auch mit Schlößchen "nicht zugriffsbereit" transportiert werden wie die Schusswaffe(n), oder darf es in einer nicht abgeschlossenen Außentasche des Rangebag stecken...?

Was ist mit dem Taschenmesser (nomen est omen) in der Hosentasche auf dem dortigen Parkplatz vor dem eigentlichen Stand...?

 

Fragen, die man sich bislang nicht stellen musste (und in einem freiheitlichen Land eigentlich auch nicht stellen müsste..). 

Ein allgemeines Führverbot gibt es ja glücklicherweise nicht - so lange der Schießstand also nicht in einer Waffenverbotszohne oder gar einem Bahnhof (ja gibt es :rofl:) ist, dürfte es meiner bescheidenen Meinung nach kein Problem geben.

 

LG

Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb Olt d.R.:

Hhm,

 

nachdem ja mal entschieden wurde, daß der "normale" Gastättenbesuch auch ( waffenrechtlich )

als öffentliche Veranstaltung zählt, folgt daraus ja, daß man ins Restaurant

oder die Kneipe / Imbiss ja auch ab jetzt kein Taschenmesser mehr dabei haben darf...

Da würde ich gene mal die Rechtsgrundlage bzw. gerne ein Aktenzeichen wissen?

Geschrieben

Hätte eher Verständnis für ein allgemeines Führerverbot wie für ein Führverbot.

Ohne Scherz, das Waffengesetz von 1938 war viel freier wie alles was danach kam, Waffen waren nur für Juden und Ausländer verboten. 

Geschrieben
vor 58 Minuten schrieb Steam:

(4a) Absatz 1 gilt entsprechend für das Führen von Messern. Ausgenommen vom Verbot des Führens von Messern sind:

8.
Personen, die Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege, der Jagd oder der Ausübung des Sports führen,

Ich möchte darauf hinweisen dass außer bei Western mir keine Schießsportdisziplin bekannt ist, die fordert dass man ein Messer führt. Ein Multitool wäre, da auch Schraubendreher dran sind, sicher einfach zu begründen. Aber ein richtiges Messer eher nicht. 

 

Ich hatte bisher ein kleines Messer an Schlüsselbund, beidhändig zu bedienen. Habe ich oft benutzt. Die Klingenlänge war angegeben mit 6,5cm. Sollte ich nochmal nachmessen und ggf. am Schleifbock "korrigieren". Man stelle auch nur vor welche Massaker da passieren könnten, wenn das Messer drei Millimeter zu lang ist, während ich mit 20 Waffen und 1.000 Schuss Munition auf eine mehrtägige BM fahre.

 

Die Opinels in allen Rucksäcken und Autos mit 10cm Klinge die jahrelang treu ihren Dienst getan haben müssen jetzt halt zu Hause bleiben. Gibt es für die Kinder eben keine frisch geschnittenen Äpfel und Gurken mehr, sondern nur nur datschige zu Hause vorbereitete.

 

Aber wenn wir die Welt dadurch guterer machen können, und die täglich tausend Massaker mit 7cm-Zweihandmesser verhindern können, dann tuten wir das doch am gernigsten.

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Geschrieben (bearbeitet)
40 minutes ago, Fyodor said:

Ein Multitool wäre, da auch Schraubendreher dran sind, sicher einfach zu begründen. Aber ein richtiges Messer eher nicht. 

 

Ich hatte mal bei 3Gun einen abgebrochenen Auszieher (Mossberg) und mich dann damit durch das Match gerettet, wenn der Gasdruck nicht zum Auswurf gereicht hat, das mit dem Messer als Zahnstocher zu machen. Mühsam, aber lehrreich.

 

(Übrigens ein Messer mit kleiner Klingenlänge, absichtlich. Das Winz-Klappmesser von Geissele, geile Klinge, aber eben winzig, damit in der Tasche nicht störend wenn die Kanone ebenfalls nicht stört.)

Bearbeitet von Proud NRA Member
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Schorni:

Gibt es kein Gesetz gegen unsinnige Gesetze?

Doch, gibt es. 

 

Gesetze müssen notwendig (es gibt ein objektives Problem), geeignet (sie lösen dieses Problem) und angemessen (es gibt keine mildere Möglichkeit) sein. 

 

In der Theorie...

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Geschrieben

Es treibt mich schon einige Zeit die Frage um, wie viele Gesetze die nicht zu kontrollieren bekommen wir noch?

Ist es gewollt, dass sich jeder im Einzelfall in irgendeinem gesetzlichen Fallstrick verheddert. Will man verhindern, dass die Gerichte die "richtigen" Straftaten richten können?

Um es mit Grönemeyer zu sagen: Was soll das? 

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb Fyodor:

 

Ich hatte bisher ein kleines Messer an Schlüsselbund, beidhändig zu bedienen. Habe ich oft benutzt. Die Klingenlänge war angegeben mit 6,5cm. Sollte ich nochmal nachmessen und ggf. am Schleifbock "korrigieren".

 

Welche Rolle spielt in der neuen Regelung die Klingenlänge...?

 

Dazu gab es Planungen (Klingenlängenbegrenzungen für das Führen), die aber m.W. nicht Eingang ins Gesetz fanden. 

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