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IGNORED

Widerruf von KWS in Hagen


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Geschrieben

Durch das Netz kursierte ein teilweise geschwärztes Schreiben (ich habe leider keine Kopie davon) dass einen amtlichen Bescheid der Stadt Hagen darstellte, mit dem eine Frau für eine Verwaltungsgebühr von 100 € den kleinen Waffenschein widerrufen bekam.

 

Dabei dabei wurde recht ausführlich dargelegt, was man ihr vorwarf:

 

Es begann mit der Mitgliedschaft in der AfD, auch wenn es keine verbotene Partei sei, während dir doch sehr böse.

 

Dann war man ihr froh, dass sie auf eine Demonstration eine weiße Armbinde mit der Aufschrift „ungeimpft“ getragen habe - und noch weitere detaillierte Angaben über ihr Verhalten wurden gemacht.

 

Das alles sei nicht verboten, lasse aber Zweifel an ihrer Zuverlässigkeit zu, und deswegen wäre der KWS widerrufen.

 

Ist jemandem der Fall bekannt?

 

Sind weitere Fälle dieser Art bekannt?

 

Ich bin einfach mal gespannt wie das letzten Endes auf dem Instanzenweg bewertet wird.

 

 

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Geschrieben

Mich interessiert der Fall auch, ich habe dazu noch keine Details.

 

Ich kann dir aber zu den Behördeninternen Abläufen Auskunft geben: In NRW gibt es den sog. Polizeilichen Staatsschutz im PP Köln. Wenn du auf Demonstrationen auffällst (dein Beispiel: weiße Armbinde) oder die Mitgliederlisten von Parteien (z.B. durch die Antifa veröffentlicht) auswerten (dein Beispiel: Mitgliedschaft in der AfD), dann schauen die jeweils im NWR und in der lokalen polizeilichen Vorgangsverarbeitung, ob etwas gegen dich vorliegt und veranlassen dann sofort (behördenintern) eine Meldung als Email an die zuständige Behörde (dein Beispiel: Waffenbehörde).

 

Ich kenne solche Meldungen aus Akten: Der Wortlaut ist derart lapidar, dass es mich jedes mal wundert, ob es kein Scherz ist. Die schreiben da so Sachen wie:

Hallo Klaus, wir haben auf der Demonstration xxx die Person MÜLLER *01.01.1970 festgestellt. Die ist laut NWR bei Euch in Bearbeitung. Grüße, Helmut.

 

Gemeldet wird sehr viel, wegen der aktuellen politischen Lage (Faeser) mit dem Tenor (Anti-Waffen), daher schreiten Waffenbehörden momentan sehr niedrigschwellig ein und leiten Verfahren ein nach § 41 WaffG "Waffenverbote für den Einzelfall". Nach meiner Einschätzung selbst auch, wenn die davon ausgehen, dass das vor Gericht keinen Bestand hat.

 

In der Realität wehren sich nicht alle Betroffenen gegen diese Verfahren und akzeptieren es einfach und verlieren dann dauerhaft ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Statistisch ist das ein wirksames Mittel zur "Entwaffnung der Gesellschaft".

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vor 56 Minuten schrieb Ebert79:

Nach meiner Einschätzung selbst auch, wenn die davon ausgehen, dass das vor Gericht keinen Bestand hat.


Hier haben wir das Grundproblem. Gerichtsverfahren sind für Behördenvertreter grundsätzlich kostenlos (bzw. der Steuerzahler kommt dafür auf), für den Bürger der um sein Recht kämpfen muss aber nicht.
Sollte dieses Land jemals wieder in einer normalen Spur laufen wäre das einer von inzwischen wohl unzähligen Punkten, wo Korrekturbedarf besteht.
Ist von vornherein Absehbar das Behörden vor Gericht eine Klatsche bekommen werden, müsste der betreffende Leiter bzw. Entscheider persönlich mit seinem Privatvermögen dafür haften und für die Prozesskosten aufkommen.
 

Ich denke, dann wären etliche Fälle von Behördenwillkür bei allen möglichen Themen sehr schnell Geschichte.

Bearbeitet von chief wiggum
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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb chief wiggum:

Ich denke, dann wären etliche Fälle von Behördenwillkür bei allen möglichen Themen sehr schnell Geschichte.

Theoretisch schon.

 

Praktisch bräuchte man dann nur noch Richter, die sich ausschließlich an Recht und Gesetz und nicht an politischen Interessen orientieren.

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Geschrieben
48 minutes ago, Josef Maier said:

Eine Erstattung der echten Anwaltskosten im Fall des Obsiegens wäre auch ein erster Schritt.

Zuzüglich einer mehr als großzügigen Entschädigung für den Aufwand des Bürgers auf Stundenbasis.

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Geschrieben
4 hours ago, chief wiggum said:

Ist von vornherein Absehbar das Behörden vor Gericht eine Klatsche bekommen werden, müsste der betreffende Leiter bzw. Entscheider persönlich mit seinem Privatvermögen dafür haften und für die Prozesskosten aufkommen.

Es könnte auch eine öffentlich einsehbare Prozeß-Bilanz der entsprechenden Abteilung(sleitung), die verpflichtend bei den Beförderungen zu berücksichtigen ist, motivierend wirken.

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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Harry Callahan:

ist das nicht so?

 

Nicht z.b. wenn du dir nen Anwalt nimmst und es nicht zur Verhandlung kommt, weil der Richter z.b. ablehnt. Dann bleibst schön drauf sitzen. 

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Geschrieben
10 minutes ago, Harry Callahan said:

ist das nicht so?

 

Außerdem beraten leider viele Rechtsanwälte ihre Mandanten in waffenrechtlichen Angelegenheiten dazu, einen Vergleich zu schließen,

1. um das Verfahren abzukürzen und die Waffen nicht erst nach 2 Jahren wieder zu bekommen;

2. nicht auf die Ungewissheit der richterlichen Entscheidung zu setzen (Sprichwort: "vor Gericht wie auf hoher See");

3. um nach RVG die Zusatzpauschale Einigungsgebühr Nr. 1003 f. VV RVG i.H.v. 334 EUR bei Standard-Streitwert 5.000 EUR abrechnen zu können.

 

In der Praxis gibt es mit Waffenbehörden sehr viele Vergleiche und damit am Ende keinen klaren "Sieger" und "Verlierer".

Ein Vergleich kann auch bedeuten, dass der Kläger 100% der Verfahrenskosten trägt und dafür seine Waffen zurück bekommt.

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Geschrieben (bearbeitet)
39 minutes ago, Ebert79 said:

Außerdem beraten leider viele Rechtsanwälte ihre Mandanten in waffenrechtlichen Angelegenheiten dazu, einen Vergleich zu schließen,

1. um das Verfahren abzukürzen und die Waffen nicht erst nach 2 Jahren wieder zu bekommen;

2. nicht auf die Ungewissheit der richterlichen Entscheidung zu setzen (Sprichwort: "vor Gericht wie auf hoher See");

3. um nach RVG die Zusatzpauschale Einigungsgebühr Nr. 1003 f. VV RVG i.H.v. 334 EUR bei Standard-Streitwert 5.000 EUR abrechnen zu können.

 

4. weil man sich so als Anwalt im Idealfall spart, sich überhaupt in den Sachverhalt einzuarbeiten.

 

Ich hatte hier mal eine Klage einer völlig bescheuerten Person. Fieserweise gerade vor Weihnachten zugestellt (allem Anschein nach die Zustellung absichtlich verschleppt), und in einem anderen Bundesstaat. Anwälte mit gutgehendem angenehmerem Geschäft haben kein Interesse an so etwas (zumal sie ja tatsächlich aus der ersten Schilderung nicht sicher sein können, wer da bescheuert ist). Der erste Kontakt, den mir die dortige Anwaltskammer gegeben hat, hatte Disziplinarstrafen wegen Alkohol und Veruntreuung von Mandantengeldern, also eher auch nicht. Der einzige, an den ich dann auf die Schnelle gekommen bin, hat mir als einzige Option eine pauschale Bezahlung angeboten. Die war so kalkuliert, dass ein Vergleich mit dem Anwaltskollegen, den er kennt, vor dem Richter, der er kennt, profitabel ist, aber ein voll ausgetragenes streitiges Verfahren extrem unprofitabel wäre. Eine stundenweise Bezahlung oder dergleichen hat er nicht angeboten, zu keinem Preis.

 

Er hat dann meine säuberlichst gesammelten Unterlagen und deren von mir erstelltes kommentiertes Inhaltsverzeichnis zwar sehr gelobt, aber wohl eher nicht gelesen. Er hat auch keinerlei Anstalten zu den in Amerika vor einem streitigen Verfahren eigentlich üblichen umfangreichen Anträgen gemacht, dafür ohne mich auch nur zu fragen mit der Gegenseite regelmäßig Fristverlängerungen beschlossen. Nach Monaten des Verschleppens eröffnete er mir die Alternative, dass die andere Seite ihre Behauptungen und die Klage vollkommen fallenlassen würde, wenn ich auch keine Ansprüche erheben und die Sache meinerseits nicht verfolgen würde. Die Alternative wäre eine Verhandlung in der selben Woche gewesen, mit einem Anwalt, der weder die nötigen Anträge zu Tatsachen und rechlichen Sachverhalten gestellt, noch die Beweismittel durchgelesen hatte. Oder den Anwalt zu feuern und selbst hinzugehen, aber wer sein eigener Anwalt ist hat ja, wie der Ami sagt, einen Narren zum Klienten, also auch nicht. Oder noch mal versuchen, jemand anderen zu finden, aber Fühler, die ich in der Zwischenzeit ausgestreckt hatte, waren auch ergebnislos geblieben. Weder die Richterin noch mein Anwalt noch der der Gegenseite waren auf einer Law School, deren Namen ich auch nur kennen würde, und Anwälte von Unis, die ich kenne, haben an dem Dreck kein Interesse, zu keinem Preis. (Ausnahme: Wenn es ein Koppelgeschäft ist, dass man einer Großkanzlei viele Aufträge im kommerziellen Geschäft zu vergeben hat, dann machen sie einem gelegentlich im Rahmen dieser Beziehung auch privaten Quark, sehr teuer, aber immerhin eine Option, die ich nicht hatte.) 

 

Im Rückblick war das offenbar ein Standardverfahren zwischen denen. Die Anwälte und der Richter einigen sich einfach auf eine ewige Verschleppung der Sache, bis den Seiten die Lust vergeht. Mit dem rechtlichen Sachverhalt oder den Tatsachen brauchen sie sich so gar nicht zu beschäftigen. Zugegeben: Das kann auch befriedend wirken. Es gibt ein Buch über das Reichskammergericht des Heiligen Römischen Reiches, das genau diese Arbeitsweise darstellt: Die haben kaum je ein Verfahren entschieden, aber durch bisweilen jahrzehntelange Verschleppung z.B. religiöse Mehrheiten von Gewalt an religiösen Minderheiten abgehalten, bis die Minderheiten freiwillig weggezogen waren und so immerhin ihre Häuser und Höfe zu Marktpreisen verkaufen konnten usw. Am Schluss hatte ich Ruhe und einen Zettel, dass alle Behauptungen zurückgenommen seien, aber befriedigend (als Extremfall: andere Seite sitzt wegen Meineid, was aber praktisch nie passiert, egal wie offensichtlich) geht anders.

 

Im Ordungsrecht auch nicht anders. Beim Skifahren haben sie mir dieses Jahr einen Strafzettel wegen angeblich behindernden Falschparkens verpasst. Das ist klein genug, da kann man sein eigener Anwalt sein. Also, Widerspruch, nicht nur habe ich exakt da geparkt, wo ein Schild sagt, dass ich parken soll, es war auch in keiner Weise behindernd. Noch mehr, selbst wenn ich jemanden behindert hätte, steht in der Gemeindesatzung, nach der dieser Strafzettel ausgestellt wurde, eine Definition dieses behindernden Falschparkens, die mit dem Fall wirklich nichts zu tun hatte. Als ich mal angerufen hatte, um nachzufragen, wirkten sie auch überrascht, dass sich jemand tatsächlich die dem Strafzettel zugrundeliegende Gemeindesatzung durchliest. Aber dann konnten sie sich doch nicht durchringen, einfach zu sagen, dass ich recht hatte, sondern machten eine kostenlose Verwarnung aus der Sache. Gegen die hätte ich klagen können, macht aber natürlich keiner.

Bearbeitet von Proud NRA Member
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Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb chief wiggum:


Hier haben wir das Grundproblem. Gerichtsverfahren sind für Behördenvertreter grundsätzlich kostenlos (bzw. der Steuerzahler kommt dafür auf), für den Bürger der um sein Recht kämpfen muss aber nicht.

 

Genau. Und deswegen müsste Waffengleichheit (wie passend) hergestellt werden, bedeutet, dass bei solchen Verfahren die Kosten für beide Seiten vom Steuerzahler zu begleichen wären, damit eine erfolgreiche Abwehr willkürlicher oder überzogener Behördenverfahren nicht an der Bezahlbarkeit scheitern. Jeder Gast, der auf der langen Reise seinen Pass, aber nicht sein Handy verliert, genießt hier Rechtsschutz auf Kosten aller. Es ist also möglich, wenn gegen Behördenbescheide rechtliche Mittel eingelegt werden. Und dass im o. g. Fall deutlich eine politisch gewünschte Richtung behördlich ausgeführt wird, dürfte klar sein.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb EkelAlfred:

Es begann mit der Mitgliedschaft in der AfD, auch wenn es keine verbotene Partei sei, während dir doch sehr böse.

 

Dann war man ihr froh, dass sie auf eine Demonstration eine weiße Armbinde mit der Aufschrift „ungeimpft“ getragen habe - und noch weitere detaillierte Angaben über ihr Verhalten wurden gemacht.

 

Das alles sei nicht verboten, lasse aber Zweifel an ihrer Zuverlässigkeit zu, und deswegen wäre der KWS widerrufen.

 

Man könnte die Erkenntnisse daraus (wenn man böse wäre) hervorragend in einem einzigen literarischen Satz von dem ollen Shakespeare zusammenfassen:

 

"Look like the innocent flower, but be the serpent under it..."

 

Da kann die Dame ja froh sein, dass man ihr "nur" die Erlaubnis zum Führen von PTB-Schrott widerrufen hat, statt direkt mit der ganz scharfen Klinge des Waffenbesitzverbotes zuzuschlagen...:sleep:

 

Wie dem auch sei, ob die eine oder die andere behördliche Maßnahme erfolgt und u.U. bereits der Besitz erlaubnisfreier Waffen illegal wäre, fällt mir da beispielhaft

auch nur ein Hit eines bekannten Teenie-Trios aus den 90ern ein, "ist der Ruf erst ruiniert..."...:lol:

 

Ob das dann so wirklich der inneren Sicherheit zuträglich ist ? Ich weiß nicht...

 

Unter dem Strich sage ich mal ganz provokant, dass ich solche behördlichen Maßnahmen super finde...

Die Arbeitszeit, die in die Bearbeitung solcher Vorgänge investiert werden muss, fehlt den staatlichen Stellen, um uns WBK Inhabern auf die Eier zu gehen...:pro: 

Geschrieben
vor 53 Minuten schrieb Last_Bullet:

Genau. Und deswegen müsste Waffengleichheit (wie passend) hergestellt werden, bedeutet, dass bei solchen Verfahren die Kosten für beide Seiten vom Steuerzahler zu begleichen wären, damit

 

So ist es. Und Beleidigungen und son schiss, sollten nur noch zivilrechtlich verfolgt werden. Damit der arme Beleidigte sich an die Kosten gewöhnt!

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  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb chief wiggum:

Ist von vornherein Absehbar das Behörden vor Gericht eine Klatsche bekommen werden, müsste der betreffende Leiter bzw. Entscheider persönlich mit seinem Privatvermögen dafür haften und für die Prozesskosten aufkommen.
 

Ich denke, dann wären etliche Fälle von Behördenwillkür bei allen möglichen Themen sehr schnell Geschichte.

 

Bei so einem Vorgehen würde es überhaupt keine Klagen mehr geben, weil jeder Entscheider jegliche Klagen ablehnen würde, um gar nicht erst in die mögliche Verlegenheit der Privatvermögenshaftung zu kommen. Bzw. dann keiner mehr diesen Job machen will.

 

Das kann es so auch nicht sein.

 

Aber wer einfache und naive Lösungen für komplexe Probleme haben möchte, kann das natürlich auch nicht wissen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb GermanKraut:

Aber wer einfache und naive Lösungen für komplexe Probleme haben möchte, kann das natürlich auch nicht wissen.


Vielen Dank für die Blumen, es geht heutzutage offensichtlich nicht mehr ohne persönlich zu werden und andere anzupissen, was auch einiges über Charaktere und Persönlichkeiten aussagt.
Das einfache Lösungen für "komplexe Probleme" nicht gehen haben mir Grüne, Rote und Schwarze schon vor 20 Jahren erzählt.
Aktuell erleben wir die Endstufe dessen.
 

Und ja, ich bin da inzwischen vielleicht etwas überempfindlich, aber gefühlt hat sich in den letzten Jahren der Trend extrem verstärkt, dass jeder hergelaufene Hanswurst oder Idiot meint, mich in der Anonymität des Internets dumm anlabern zu müssen und zu dürfen.

Im echten Leben reißt mir gegenüber aber komischerweise keiner von denen das Maul auf. Woran das wohl liegt?

Bearbeitet von chief wiggum
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb GermanKraut:

Bei so einem Vorgehen würde es überhaupt keine Klagen mehr geben, weil jeder Entscheider jegliche Klagen ablehnen würde, um gar nicht erst in die mögliche Verlegenheit der Privatvermögenshaftung zu kommen. Bzw. dann keiner mehr diesen Job machen will.

Bei uns in NI ist der erste Kreisrat, also der stv Landrat (für 8 Jahre gewählt), immer ein Jurist. Den könnte der SB dann durchaus zu Rate ziehen, wenn es um so weitreichende Entscheidungen geht. 

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