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IGNORED

Widerstandsgrad N


steven

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Gerade eben schrieb steven:

Hallo grizzly45

 

leider ist dads heute so.

Die SBs haben ein Rückgrad wie ein Gummiband, sehen sich eher in der Pflicht, Waffen zu verhindern und haben verdrängt, dass sie Staatsdiener sind.

 

Steven

Du siehst das völlig falsch. Die haben Rückrad ggü. dem LwB und setzen das um was gefordert wird. Und so dienen sie dem Staat. 

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Das Internet liefert antworten:

 

Bei google einfach nach VdS 2450 suchen und dann Seite 15:

 

Zitat: 3) In VdS Richtlinien beginnt die Klassifizierung von Wertbehältnissen mit dem Grad N, in der Norm EN 1143-1
wird von Grad 0 gesprochen

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vor 26 Minuten schrieb steven:

Hallo grizzly45

 

leider ist dads heute so.

Die SBs haben ein Rückgrad wie ein Gummiband, sehen sich eher in der Pflicht, Waffen zu verhindern und haben verdrängt, dass sie Staatsdiener sind.

 

Steven

Die denken eben der Staat sind ihre (oder schreibt man das irre? immer diese Rechtschreibung...) Vorgesetzte. Wer lässt sich schon von Bürgern was sagen.

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33 minutes ago, grizzly45 said:

Dagegen spricht das Du als “Normalo” sehr wahrscheinlich die Norm nicht korrekt interpretiert bekommst. 

 

Oder grundsätzlicher, dass da die Antwort auf die gestellte Frage gar nicht drinsteht. 

 

Im konkreten Fall soll ein Schrank für die Anforderungen des WaffG ja eine Zertifizierung einer akkreditierten Stelle haben, eben über Grad 0. Selbst wenn in der Norm Stand des Herstellungsjahrs drinstünde, dass VdS N voraussetzt, dass 1143-1 Grad 0 eingehalten wird, und selbst wenn der Tresor einwandfrei dieser Norm entspricht, dann bringt einem das ja immer noch keine Zertifizierung einer akkreditierten Stelle oder einen Nachweis über diese ein.

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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo

 

ok, habe den Tresor gekauft und werde ihm meinem Studenten in die Wohnung stellen.

Er hilft mir bei meinen Bauarbeiten und ich denke, dies wird ihn motivieren.

Ich bekomme die DIN Normen von einem Tresorhändler. War ein gutes Gespräch und er war sehr hilfsbereit.

(Wolfgang Gümpel Tresorbau)

 

Steven

 

Bearbeitet von steven
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Das WaffG und die AWaffV schreiben vor:

Behältnis mindestens nach der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad N/0 oder 1

Da stehen auch einige Jahreszahlen mit dabei…..

 

Zitat

Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
§ 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(1) Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz erlaubnispflichtig sind, verbotene Waffen und verbotene Munition sind ungeladen und in einem Behältnis aufzubewahren, das 
1.
mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 (Stand Mai 1997, Oktober 2002, Februar 2006, Januar 2010, Juli 2012 oder Juli 2019)2 mit dem in Absatz 2 geregelten Widerstandsgrad und Gewicht entspricht und
2.
zum Nachweis dessen über eine Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle gemäß Absatz 10 verfügt.

 

Damit entspricht aus meiner Sicht der angebotene Tresor den aktuellen Mindestanforderungen und ist somit nutzbar, sofern die o.g. Anforderungen erfüllt sind.

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vor 19 Minuten schrieb gunvlog:

Das WaffG und die AWaffV schreiben vor:

Behältnis mindestens nach der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad N/0 oder 1

 

Wo findest Du dort den Widerstandsgrad N?

Wenn ich Steven richtig verstehe, ist das genau das Problem?

Bearbeitet von Elo
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vor 15 Minuten schrieb Elo:

 

Wo findest Du dort den Widerstandsgrad N?

Wenn ich Steven richtig verstehe, ist das genau das Problem?

 

Sehe ich jetzt auch….ursprünglich war es N/0, was scheinbar geändert wurde nur noch „0“ oder „1“

 

Mea Culpa

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@steven Hier ist ein Beleg für Dich

 

VdS 2450 : 2021-05 (08)

Wertschutzschränke, Wertschutzschränke für Geldautomaten, Wertschutzraumwandungen und Wertschutzraumtüren

 

https://shop.vds.de/de/publikation/vds-2450

 

Seite 15, Tabelle 4.1, Anmerkung 3)

 

Zitat:

"In VdS Richtlinien beginnt die Klassifizierung von Wertbehältnissen mit dem Grad N, in der Norm EN 1143-1 wird von Grad 0 gesprochen."

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"steven", DER "steven"!?!, DER mit seiner langjährigen Erfahrung stellt eine solche Frage? Dies kann ich nur als Alibifrage oder Ablenkung verstehen, erzähl mir keiner das DER das googeln muss - but anyway.

 

Nach "DIN EN 1143-1", postiv, die liegt mir in aktueller Fassung vor, gibt es (Punkt 4.1, Seite 10 => Tabelle 1, Seite 13) folgendende Widerstandsklassen:

 

Siehe PDF Seite 13

 

Nach DIESER Norm gibt es keinen Widerstandsgrad "N", obwohl er in DEUTSCHLAND so verwendet wird. Die Sache ist aber ganz einfach zu erklären, auch wenn ich jetzt nicht alle Quellen anfüge, denn für DEUTSCHLAND hat der Gesetzgeber, der den Widerstandsgrad fordert, entschieden daß die "0" (Ziffer) nicht eindeutig genug ist, das Zeichen könnte mit einem "O" (Buchstabe) verwechselt werden, eventuell auch "absichtlich", deswegen die Kennzeichnung N (für Null).

N ist in Deutschland also gleich zu setzen mit 0 (Null).

 

Nach "DIN EN 1143-1", postiv, die liegt mir in aktueller Fassung vor, gibt es (Punkt 14, Kennzeichnung, Seite 39) die Vorschrift:

14 Kennzeichnung
Jedes Produkt, das mit einem Widerstandsgrad unter Bezugnahme auf die Klassifizierung nach dieser Europäischen Norm bezeichnet wird, ist zu kennzeichnen.
Die Kennzeichnung (Metallschild) darf nicht zu entfernen sein und ist auf einem an der Innenseite der Tür, im Riegelwerksraum oder auf der Vorderseite eines vorgefertigten Elements für einen Wertschutzraum anzubringen.
Die Kennzeichnung enthält folgende Angaben:
a) Name oder Identifizierungscode des Herstellers;
b) Bezeichnung der Norm und des Widerstandsgrades;
c) gegebenenfalls Kennzeichnung T2;
d) gegebenenfalls Kennzeichnung EX;
e) gegebenenfalls Kennzeichnung GAS;
f) gegebenenfalls Kennzeichnung CD;
g) Herstellungsjahr;
h) Produkttyp (siehe 5.2).
Folgende Zusatzangaben sind möglich:
i) Typ, Modellnummer, Bezeichnung oder Größe;

 

"Ist zu kennzeichnen" ist eine MUSS-Bestimmung, kein KANN oder SOLLTE!

 

Sind die angegebenen Kennzeichungen nicht vorhanden (auf einem nicht zu entfernenden Metallschild!) kann der SB das Behältnis anerkennen (schriftlich bestätigen lassen!), er MUSS aber nicht.

 

"Ob N gleich 0 ist, werden die weder wissen noch recherchieren."

Müssen die auch nicht, die Nachweispflicht obliegt dem Antragsteller!

 

Die Norm selbst ist kostenpflichtig (BEUTH Verlag, ca. 140 EUR), die VdS 2535 nicht.

"wo bekomme ich diese Norm und steht es da zweifelsfrei drin?
Die 140 Euro würde ich springen lassen. Und jedem hier zur Verfügung stellen."

Die Norm bekommst du im BEUTH Verlag, und NEGATIV, das steht da nichts drin, denn "N" kommt in der NORM (in der NORM!) nicht vor.

 

Seite 13 01.pdfAuch würde ich davon absehen sie zu erwerben UND DANN ALLEGEMEIN ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN, denn damit handelst du dir mit Sicherheit eine weitere Klage ein.  

 

@ALBA

Das ist Unsinn, es gibt in der "DIN EN 1143-1" keine Widerstandsklasse "N", die existiert dort gar nicht, "N" ist ein deutscher Alleingang.

 

@Elo
"Letztlich diskutieren wir in etlichen Fäden immer wieder die Aufbewahrung, aber offenbar haben die wenigsten hier die im Gesetz genannte Norm tatsächlich schon mal gelesen oder in der Hand gehabt."

Seite 13 01.pdfSeite 13 01.pdfSeite 13 01.pdfSeite 13 01.pdfDa spricht du die Wahrheit gelassen aus, denn die allermeisten Foristen hier haben zwar, gerade bei diesem Thema, immer viel Meinung kund zu tun, haben aber die Normen noch nie in der Hand gehabt oder gelesen - postiv, mir liegt sie vor und ich kenne sie seit Jahren von vorne bis hinten so gut wie auswendig - was ja auch die Forumsdiskussion zum Thema hier immer so "schwer" und irgendwie "unbefriedigend" macht.

 

Jack

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vor einer Stunde schrieb steven:

das sollte der engstirnigste SB akzeptieren.

 

Sollte er, denn es ist eine allgemein übliche Bezeichnung für diesen Widerstandsgrad von Tresoren. In Neueren finde ich eher die Zahl, also "0", in Älteren das "N". Zumindest meine Beobachtung ohne Garantie auf Vollständigkeit. Man findet diese übliche Bezeichnung eigentlich auf allen Seiten der Hersteller bzw. Händler von Tresoren. Wobei ich diese Bezeichnung für etwas unglücklich halte..."Widerstandsgrad Null"....

 

https://www.toptresore.de/waffenaufbewahrung/waffenschraenke/klasse-n-0.html

 

image.png

 

https://www.wosta-tresore.de/tresor-produkte/tresore-wertschutzschraenke/wertschutzschraenke-klasse-0/

 

image.png

 

https://www.zirotec-tresore.de/sicherheitsstufen-von-tresoren/

 

image.png

 

https://www.hartmann-tresore.de/sicherheitsstufen-und-widerstandsgrade/

 

image.png

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@steven

 

"Ich bekomme die DIN Normen von einem Tresorhändler. War ein gutes Gespräch und er war sehr hilfsbereit.

(Wolfgang Gümpel Tresorbau)

 

Steven"

 

Und du findest es wirklich angebracht und toll deinen gutmütigen Informaten, der sich strafbar macht!, in dieser Art und Weise an´s Messer zu liefern? Nur um prahlen und protzen zum können "ICH hab jemanden von dem ich die Norm (rechtswidrig!) bekomme!"

 

Pfui Teufel

 

Jack

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@Handgunner


Oh, ich hätte dir mehr zugetraut, aber deine Frage ist ja wohl auch nicht wirlich ernst gemeint, mehr so rethorisch, um mich anzupinckeln.

 

Oder meinst du im Ernst es wäre legal eine urheberrechtlich geschütze Schrift (NORM) als Person A oder Firma B anzukaufen und dann einfach so an Partei C weiter zu geben (...." Ich bekomme die DIN Normen von einem Tresorhändler...." ?

 

Wohl gemerkt, "ICH bekomme ..!", nicht etwa ".... könnte bekommen", ".... könnte eventuell bekommen ..!", oder "Ich könnnte Einsicht nehmen ..!".

 

Da fehlt nicht viel zu:

 

"Ich hab zwar keine Erlaubnis zum Erwerb und/oder Besitz von ....., aber ich bekomme von einem Wa...händler....... War ein gutes Gespräch und er war sehr hilfsbereit."

 

Es geht um sprachliche Feinheiten, um Vergangenheit "habe bekommem" oder Erwartungen "werde bekommen", nicht um erfüllte Tatsachen, zumindest nicht eindeutig, deswegen sind die NORMEN aber trotzdem, so oder so, nicht zu Weitergabe authorisiert. Sie sind, laut Vertrag, nur dem zugänglich und bekannt zu machen der sie rechtmässig erworben hat, also vom Lizenznehmer, im Spezialfall einem "Tresorhändler".

 

Ob dies im Sinne des Gesetztes, hier besonders für Wertschutzbehältnisse, und hier besonders in Verbindung mit Waffengesetzen, sinnvoll ist, das spielt für den Rechtschutz der Dokumente hier keine Rolle.

 

Aber nur weiter so, und außerdem ändert das an der Ausgangsfrage gar nichts, aber nur weiter verschleiern und vernebeln und versuchen Nebenkriegsschauplätz zu eröffnen.

 

Außerdem, einen willigen Informanten auf diese Weise, oder aber ÜBERHAUPT, gefragt ? oder ungefragt? zu "outen", ist UNTER ALLER SAU.

 

Jack

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vor 17 Minuten schrieb Jack Weaver:

Oder meinst du im Ernst es wäre legal eine urheberrechtlich geschütze Schrift (NORM) als Person A oder Firma B anzukaufen und dann einfach so an Partei C weiter zu geben

Klar, ich darf dir ja auch ein sonstiges Buch ausleihen. Wobei ich dir wohl kein Buch leihen würde, vielleicht gerade noch eine leere Plastiktüte. 

 

Kopieren darf ich es dir übrigens nicht. Oder eine Kopie für mich machen und dir dann das Buch geben. 

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vor 2 Stunden schrieb Jack Weaver:

@steven

 

"Ich bekomme die DIN Normen von einem Tresorhändler. War ein gutes Gespräch und er war sehr hilfsbereit.

(Wolfgang Gümpel Tresorbau)

 

Steven"

 

Und du findest es wirklich angebracht und toll deinen gutmütigen Informaten, der sich strafbar macht!, in dieser Art und Weise an´s Messer zu liefern? Nur um prahlen und protzen zum können "ICH hab jemanden von dem ich die Norm (rechtswidrig!) bekomme!"

 

Pfui Teufel

 

Jack

Man kann auch jedes Wort auf die Goldwaage legen und dann wilde Storys drum herum konstruieren. Muss ich nicht verstehen…

Ich les das so das Herr (oder Frau oder?) Gümpel ihn hier gut beraten hat obwohl er ja den Schrank noch nichtmal bei ihm kauft. Und ihm die notwendigen Stellen in der Norm zeigt bzw den Einblick ermöglicht oder ihm seine Norm leihweise überlässt. Ich geh mal nicht davon aus das er das Ding direkt komplett durch den Kopierer lässt oder ähnliches.

Da find ich es durchaus angemessen den Händler für seine gute Beratung lobend zu erwähnen. Würde ich als Unternehmer mir genauso wünschen 🤷‍♂️

 

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