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Geschrieben (bearbeitet)

Sie war aber nicht ordnungsgemäß gelagert , und wenn der Schlüssel auch ordnungsgemäß gelagert ist , dann kommt er ohne weiteres nicht an die Waffe .

 

Tatmittel , wo es so schnell möglich ist 16 Menschen zu töten ? 

Dazu noch als Distanzwaffe . 

Und jetzt komm nicht mit LKW im Klassenzimmer.

 

Eine schreckliche Tat . Eltern schicken am Morgen ihre Kinder in die Schule , und am Mittag kommen sie nicht mehr heim . 

 

Und wegen solcher Taten haben alle Legalwaffenbesitzer die Suppe auszulöffeln. 

 

Bearbeitet von raze4711
Geschrieben

Mal so ein Gedanke, rein von der Logik her.

Die Aufbewahrungskontrolle dient ja der Überprüfung, ob die "genehmigten" Waffen sicher und den Vorschriften entsprechend aufbewahrt werden. Weil genau das, die Vorgabe aus dem Gesetz ist. Wer Waffen besitzt muss sie so sicher wie gefordert aufbewahren.

 

Was für einen Sinn soll also eine Kontrolle haben, bei der nur das Behältnis, aber nicht auch die darin zu verwahrenden Waffen überprüft werden. Sonst wäre das Ergebnis der Kontrolle ja bloß, dass man die "Möglichkeit" hat die Waffen sicher zu verwahren. Beispiel: Der Waffenschrank/Tresor wird kontrolliert und ist vorhanden, tatsächlich liegen die Waffen aber regelmäßig unter dem Bett oder in der Küchenschublade! Was dann zu solchen Sachen wie in Winnenden führen kann. Die Vorschriften zur Aufbewahrung dienen ja dazu, zu verhindern, das unberechtigte an die Waffen kommen. (Wobei da m.E die "alten" A und B Schränke auch gereicht hätten!) 

 

Auch wenn ich von der Kontrolle nicht begeistert bin (hatte bisher auch noch keine), so macht die Kontrolle  in meinen Augen nur Sinn, wenn nicht nur überprüft wird, ob ein entsprechendes Behältnis vorhanden ist (was ja auch schon beim Bedüfrnis geprüft wurde; Fotos, Rechnungen, etc vom Behältnis) sondern auch, ob das was drin sein sollte auch drin ist!

 

Wie schon angesprochen:

Mache ich einen Führerschein, muss ich indirekt damit einverstanden sein, dass ich angehalten, meine Fahrtüchtigkeit, meine Berechtigung zu Fahren sowie die Verkehrstüchtigkeit meines Fahrzeugs überprüft werden.

Lass ich mir eine WBK ausstellen, muss ich indirekt damit einverstanden sein, dass mein zu Hause betreten und überprüft wird, ob ich die mir genehmigten Waffe gesetzeskonform verwahre.

 

Just my 2 cent.

 

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
18 minutes ago, raze4711 said:

Sie war aber nicht ordnungsgemäß gelagert , und wenn der Schlüssel auch ordnungsgemäß gelagert ist , dann kommt er ohne weiteres nicht an die Waffe .

 

Yep mag sein...nur der hatte Zeit um in den Fall zu planen....ist es bei Dir zu Edit: fast 100% ausgeschlossen dass jemand in Deinem (näherem*) Umkreis an Deine Waffen kommt, besonders wenn diese Person dann auch kriminelle Energie aufbringt, Dich ausspioniert, betrügt, manipuliert (siehe Munitionkauf) usw. d.h. es wirklich drauf anlegt**?

*= das war eine Familie....

 

Edit #2:**= z.B. auch mit physischer Gewalt oder mit Schlafmittel usw.

 

 

Quote

Tatmittel , wo es so schnell möglich ist 16 Menschen zu töten ? 

Dazu noch als Distanzwaffe . 

 

Ouch...mir fallen da einige Möglichkeiten ein...vielleicht nicht so selektiv (der hat fast nur Mädchen erschossen), aber vom Ergebnis könnte es schon hinkommen....

 

bj68

Bearbeitet von BJ68
Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb sealord37:

Du könntest in deinem Schrank ja 10 Softair deponiert haben und die echten sind mit deinen Kumpels grade in der Sparkasse

Dann sollte man dieses "Kontrollvorhaben" aber nicht unter dieser "Rechtsnorm" (s.o.) laufen lassen.

Für deinen "strafbaren" Musterfall gibt es einen Dursuchungsbeschluss oder auch die Gefahr im Vollzug.

 

So wie du argumentierst stellst du Waffenbesitzer auch automatisch unter Generallverdacht.

Noch gibt es hier in D die Unschuldsvermutung.

 

Spätestens wenn Du selbst mal an einen übereifrigen "Sachbearbeiter" kommst, wirst du dich sehr schnell auf den exakten Wortlaut des Gesetzestextes berufen. 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

PS: In meinem ersten NWR-Auzug von vor gut 4 Jahren waren ca. 50 Einträge (einfach oder mehrfach) falsch.

Was wollen die denn da bitteschön "abgleichen"?

Gleich war da so gut wie nix.

 

Mir wäre dieser Datenbestand sehr peinlich gewesen.

Bearbeitet von Christian 555
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Valdez:

Bei was denn?

Die arbeiten STRIKT nach Vorschrift / Leitfaden. Da bewegt sich garnix.

Die Vorschrift beinhaltet sowohl den kurzen, als wie auch den langen Dienstweg...

Die Differenz resultiert aus dem persönlichen Verhalten des Dienstweggehers. Ich durfte gerade wieder einer mir dringlichen Angelegenheit die kürzeste Entfernung zur Kennnis nehmen :icon14:

Ja, es hat ein bis vier Telefonate und E-Mails gebraucht, aber diese hab ich stets höflich und nachsichtig geführt. Es waren zwei Bezirkshauptmannschaften, vulgo Landratsämter, involviert.

"Und is da Berg a noch so schteil, a bissl wos geht olleweil!"

Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb Christian 555:

Dann sollte man dieses "Kontrollvorhaben" aber nicht unter dieser "Rechtsnorm" (s.o.) laufen lassen.

Für deinen "strafbaren" Musterfall gibt es einen Dursuchungsbeschluss oder auch die Gefahr im Vollzug.

 

So wie du argumentierst stellst du Waffenbesitzer auch automatisch unter Generallverdacht.

Noch gibt es hier in D die Unschuldsvermutung.

.....



vs "Verdachtsunabhängige Waffenkontrolle"

Wir stehen alle unter Generalverdacht und werden schon im Vorhinein kriminalisiert. So mein rein persönliches Empfinden.

Die Unschuldsvermutung gilt erst im Falle von Ermittlungen gegen eine Person (wobei ich mir da auch nicht mehr sicher bin)!

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb fuzzy.77:

Mal so ein Gedanke, rein von der Logik her.

Die Aufbewahrungskontrolle dient ja der Überprüfung, ob die "genehmigten" Waffen sicher und den Vorschriften entsprechend aufbewahrt werden. Weil genau das, die Vorgabe aus dem Gesetz ist. Wer Waffen besitzt muss sie so sicher wie gefordert aufbewahren.

 

Was für einen Sinn soll also eine Kontrolle haben, bei der nur das Behältnis, aber nicht auch die darin zu verwahrenden Waffen überprüft werden. Sonst wäre das Ergebnis der Kontrolle ja bloß, dass man die "Möglichkeit" hat die Waffen sicher zu verwahren. Beispiel: Der Waffenschrank/Tresor wird kontrolliert und ist vorhanden, tatsächlich liegen die Waffen aber regelmäßig unter dem Bett oder in der Küchenschublade! Was dann zu solchen Sachen wie in Winnenden führen kann. Die Vorschriften zur Aufbewahrung dienen ja dazu, zu verhindern, das unberechtigte an die Waffen kommen. (Wobei da m.E die "alten" A und B Schränke auch gereicht hätten!) 

 

Auch wenn ich von der Kontrolle nicht begeistert bin (hatte bisher auch noch keine), so macht die Kontrolle  in meinen Augen nur Sinn, wenn nicht nur überprüft wird, ob ein entsprechendes Behältnis vorhanden ist (was ja auch schon beim Bedüfrnis geprüft wurde; Fotos, Rechnungen, etc vom Behältnis) sondern auch, ob das was drin sein sollte auch drin ist!

 

Wie schon angesprochen:

Mache ich einen Führerschein, muss ich indirekt damit einverstanden sein, dass ich angehalten, meine Fahrtüchtigkeit, meine Berechtigung zu Fahren sowie die Verkehrstüchtigkeit meines Fahrzeugs überprüft werden.

Lass ich mir eine WBK ausstellen, muss ich indirekt damit einverstanden sein, dass mein zu Hause betreten und überprüft wird, ob ich die mir genehmigten Waffe gesetzeskonform verwahre.

 

Just my 2 cent.

 

 

 

 

Alles richtig. Nur in der Summe muss man schon sagen, der Waffenbesitz ist mittlerweile irgendwie schon ein arger Krampf geworden. Mir macht´s

zunehmend keinen Spaß mehr.

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Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Weinberger:

Alles richtig. Nur in der Summe muss man schon sagen, der Waffenbesitz ist mittlerweile irgendwie schon ein arger Krampf geworden. Mir macht´s

zunehmend keinen Spaß mehr.

Volle Zustimmung.

Schlagartig mußte ich an "vergrämen" denken.

Geschrieben

Den Grundgedanken, nicht berechtigten Personen den "leichten" Zugang zu Schusswaffen zu erschweren, der hinter den ganzen Aufbewahrungsvorschriften steht, kann ich ja grundsätzlich gut verstehen. Ich bin auch dafür, das Schusswaffen verschlossen aufbewahrt werden müssen, so das nicht jeder (Einbrecher, unkundige Familienmitglieder und/oder Besucher, etc) einfach da dran kommt. Das kann auch gerne kontrolliert werden. Viel schlimmer finde ich dann so Vorgaben wie die Verschärfung der Sicherheitsstufe von A/B auf 0/1. Weil es m.E. keinen wesentlichen Sicherheitsgewinn bringt.

 

Es gibt für alle möglichen Dinge Aufbewahrungsvorschriften (Öl/Gas/Explosionsstoffe/Feuerwerk/Lebensmittel), in der Regel um die Allgemeinheit von davon ausgehenden Gefahren zu schützen. Und die machen eben oft nur Sinn, wenn sie auch kontrolliert werden. Und das eine Schusswaffe (wie sicher auch viele andere Waffen) in den Händen eines unkundigen oder nicht gesetzestreuen Menschen eine Gefahr darstellt dürfte hier ja wohl unbestritten sein.

 

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb fuzzy.77:

 

Lass ich mir eine WBK ausstellen, muss ich indirekt damit einverstanden sein, dass mein zu Hause betreten und überprüft wird, ob ich die mir genehmigten Waffe gesetzeskonform verwahre.

Meine erste WBK wurde vor diesem hahnebüchenen Schwachsinn ausgestellt, und ich muß damit nicht einverstanden sein.

Wie viele Vorfälle gab es denn aufgrund nicht ordnungsgemäßer Verwahrung?

Typisch Deutsche Anlassgesetzgebung mit viel Aufwand, welcher nun vollumfänglich den LWB auferlegt wird völlig ohne praktischen Nutzen.

Eine StGB Änderung, welche den "Falschverwahrer" bei Missbrauch direkt mit ins Boot nimmt, wäre mindestens so effektiv und ohne permanentem Aufwand.

Eigentlich hätte man aber besser komplett auf Anlassgesetzgebung verzichtet.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Christian 555:

Volle Zustimmung.

Schlagartig mußte ich an "vergrämen" denken.

 

Das sehe ich auch so. Jedoch empfinde ich da eine Kontrolle meiner Aufbewahrung, sofern sie denn irgendwann mal stattfindet, weniger schlimm, als das ganze drumherum wie z.B. Verschärfung der Sicherheitsanforderungen der Behältnisse, Erheben von Gebühren für Kontrollen (hier in Bayern zum Glück noch nicht), hohe Kosten für Eintragungen und Ausstellung von Papieren, Wettkampfnachweise etc. Warum muss jemand, der Spaß und Freunde am Schießen verschiedener Disziplinen und Waffen hat, ab einer bestimmten Anzahl Waffen Wettkämpfe nachweisen. Vielleicht reicht es mir ja, für mich selbst zu sehen, wie ich mich verbessere. Wenn ich mir 6 Autos kaufen will, brauch ich doch auch keinen Nachweis, dass ich damit Rennen fahre.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb der_maggus:

...

Der Gesetzgeber wird aber sicherlich bei der nächsten Überarbeitung des WaffG entsprechend reagieren.

.....

Das wird der Gesetzgeber sicherlich.

 

Und wo er schon gerade dabei ist..........

 

Ich sehe schon "Raum" für weitere Einschränkungen und Reduzierungen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Minuten schrieb Homi:

Meine erste WBK wurde vor diesem hahnebüchenen Schwachsinn ausgestellt, und ich muß damit nicht einverstanden sein.

Wie viele Vorfälle gab es denn aufgrund nicht ordnungsgemäßer Verwahrung?

Typisch Deutsche Anlassgesetzgebung mit viel Aufwand, welcher nun vollumfänglich den LWB auferlegt wird völlig ohne praktischen Nutzen.

Eine StGB Änderung, welche den "Falschverwahrer" bei Missbrauch direkt mit ins Boot nimmt, wäre mindestens so effektiv und ohne permanentem Aufwand.

Eigentlich hätte man aber besser komplett auf Anlassgesetzgebung verzichtet.

 

Früher gab es auch eine höhere Promillegrenze und ich konnte noch "mit zwei Maß" fahren. ;-)

 

Bezüglich Vorfälle wäre tatsächlich mal eine Statistik interessant so in der Art: Anzahl Vorfälle aufgrund nicht ordnungsgemäß verwahrter Waffen im Verhältnis zur Anzahl der vorhandenen Waffen/Anzahl der Verwahrer. 

 

Den Ansatz den "Falschverwahrer" StGB-mäßig mit ins Boot zu holen find ich interessant. Zivilrechtlich dürfte man ja eh schon in der Haftung sein.

Das wäre zwar sowohl für LWB als auch Behörde weniger aufwendig birgt aber andere Fallstricke. Wem ordnest du die Waffe zu, die gestohlen, die Nummer entfernt oder nach Tatausführung gar nicht mehr gefunden wird?

 

 

 

 

Bearbeitet von fuzzy.77
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb fuzzy.77:

.......

Mache ich einen Führerschein, muss ich indirekt damit einverstanden sein, dass ich angehalten, meine Fahrtüchtigkeit, meine Berechtigung zu Fahren sowie die Verkehrstüchtigkeit meines Fahrzeugs überprüft werden.

....

Da bin ich vom Prinzip bei dir,............

Aber hat schon mal wer von den Vollzugskräften nach deinem aktuellen Tankinhalt (mengenmäßig) gefragt?

Sicherlich nicht.

Wer in gewissen Situationen mit dem Kfz liegenbleibt bekommt eben ein saftiges Bußgeld (ggf. inkl. Punkte).

 

Aber man wird dir als Verkehrteilnehmer ja auch in dieser Richtung nichts unterstellen wollen.:rolleyes:

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Christian 555:

Da bin ich vom Prinzip bei dir,............

Aber hat schon mal wer von den Vollzugskräften nach deinem aktuellen Tankinhalt (mengenmäßig) gefragt?

Sicherlich nicht.

Wer in gewissen Situationen mit dem Kfz liegenbleibt bekommt eben ein saftiges Bußgeld (ggf. inkl. Punkte).

 

Aber man wird dir als Verkehrteilnehmer ja auch in dieser Richtung nichts unterstellen wollen.:rolleyes:

 

Aber diverse Vollzugskräfte (Zoll) schauen schonmal ob der Diesel kein Heizöl ist..... ;-)

 

Und auch der Heizöltank im Keller muss bestimmte Vorgaben erfüllen (hab selber keinen) und da schaut bestimmt auch wer nach ob das passt (Der Kaminkehrer vielleicht?).

 

Den Kaminkehrer muss man übrigens auch in die Wohnung lassen.....aber das stört ja keinen, der bringt ja Glück ;-)

 

Sprich, wenn mir gewisse Vorgaben und Beschränkungen auferlegt sind, ist es naheliegend, dass die auch jemand kontrollieren will.

Und wenn du so willst, unterstellt man dir als Verkehrsteilnehmer in der Kontrolle ja auch indirekt du fährst besoffen ;-)

 

 

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb fuzzy.77:

 

Und wenn du so willst, unterstellt man dir als Verkehrsteilnehmer in der Kontrolle ja auch indirekt du fährst besoffen ;-)

 

Einmal mit 0,0 Promille pusten kostet aber (noch) nicht 130,- € Kontrollgebühr...:spiteful:

 

Abs4

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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Absehen4:

Einmal mit 0,0 Promille pusten kostet aber (noch) nicht 130,- € Kontrollgebühr...:spiteful:

 

Abs4

 

Richtig, wie ich zuvor bereits schrieb empfinde ich DAS auch als unberechtigte Gängelung.

In Bayern kostet es (zum Glück, noch) nichts!

Eine Kontrolle, bei der keine Verstöße festgestellt werden, hat m.E. kostenlos für die kontrollierte Person zu sein.

Geschrieben

Hallo

 

wem ist die Kontrolle der legalen Waffen recht und einsichtig?

Als die Russen 1990 abzogen, wurden an die Deutschen ca 100.000 Kaschis und mehrere 100.000 KWs verkauft. Dies sind geschätzte Zahlen. Anfangs ging eine Kaschi für 1.000 Mark (incl. 100 Schuss) über den Tisch. Zum Schluss, als der Zug schon wartete, manchmal für 50 DM.

Gerade werden vermehr Kaschis und M16 in Deutschland von Ukrainischen Flüchtlingen angeboten. Und das ist kein "Scheißhausgerücht"! Kann gerne jeder ausprobieren. Einige Anfragen bei den Ukrainisch sprechenden mit dem Angebot zu einer Vermittlungsgebühr, führt schnell zum Ziel. 

Dies ist natürlich nur der Hinweis auf eine Recherche und ich gehe davon aus, dass jeder, der Erfolg hat, das gekaufte Objekt bei der Behörde abgibt und eine Anzeige erstattet.

Soviel zu den Befürwortern der unangekündigten Waffenkontrollen.

 

Steven

 

 

Geschrieben

Das eine (Kontrolle LWB) hat mit dem anderen (Aufspüren illegaler Waffen) m.E. jedoch nur bedingt etwas zu tun.

 

Das der Staat viel mehr Aufwand betreiben sollte um illegale Waffen aufzuspüren und aus dem Verkehr zu ziehen (inkl. der strafrechtlichen Verfolgung der Besitzer/Händler) steht glaub ich bei allen hier außer Frage! Aber bedeutet das, er soll/braucht die LWB und deren Aufbewahrungsverhalten gar nicht kontrollieren. Über das Verhältnis des betriebene Aufwands kann man sicher streiten...aber

 

... jetzt machen wir doch mal eine Statistik/Umfrage unter den Forenmitgliedern.

 

Wer ist wie lange LWB und wie viele Kontrollen hatte er seit dem schon.

Ich fange an:

Seit 2002. Kontrollen bisher 0 (Null).

 

Und wenn die jährlich vorbei kommen wollen, bitte (so lange es nix kostet). Aber zu den Kosten hatte ich ja oben schon geschrieben.

 

 

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb fuzzy.77:

 Aber bedeutet das, er soll/braucht die LWB und deren Aufbewahrungsverhalten gar nicht kontrollieren. 

Hallo fuzzy.77

 

wäre Vertrauen und androhen einer Strafe nicht ausreichend?

Also in etwa so: Wer eine Waffe besitzt muss sie gegen Wegnahme sichern. Wenn die Waffe abhanden kommt und damit etwas passiert, wirst du bestraft.

So war es viele Jahrzehnte und es ist genau so wenig passiert wie nach der gesetzlich bestimmten Aufbewahrungskontrolle.

 

Steven

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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb steven:

Hallo fuzzy.77

 

wäre Vertrauen und androhen einer Strafe nicht ausreichend?

Also in etwa so: Wer eine Waffe besitzt muss sie gegen Wegnahme sichern. Wenn die Waffe abhanden kommt und damit etwas passiert, wirst du bestraft.

So war es viele Jahrzehnte und es ist genau so wenig passiert wie nach der gesetzlich bestimmten Aufbewahrungskontrolle.

 

Steven

 

Siehe mein vorheriger Beitrag:

Zitat:

"Den Ansatz den "Falschverwahrer" StGB-mäßig mit ins Boot zu holen find ich interessant. Zivilrechtlich dürfte man ja eh schon in der Haftung sein.

Das wäre zwar sowohl für LWB als auch Behörde weniger aufwendig birgt aber andere Fallstricke. Wem ordnest du die Waffe zu, die gestohlen, die Nummer entfernt oder nach Tatausführung gar nicht mehr gefunden wird?"

 

Und auch beim Autoverkehr oder anderen Bereichen läuft es ja genauso. Es gibt Strafen (Punkte, Bußgelder) und trotzdem wird kontrolliert.

Wenn die Androhung der Strafe ausreichen würde, dürfte es ja keine Verstöße mehr geben !?

 

Bezüglich "genau so wenig passiert" wäre ja tatsächlich mal eine Statistik interessant.

 

Aber Verschärfungen "um die Welt sicherer zu machen" gibt es in vielen Bereichen: Anhebung Promillegrenze, Anschnallpflicht, Geänderte Zulassungsbestimmungen von Kfz (Airbags, dritte Bremsleuchte, ESP), verbesserte/verschärfte Arbeitsschutzvorschriften. Da gibt es genug, was ich persönlich viel nutzloser finde, als die Aufbewahrungskontrollen bei LWB. Zum Beispiel, dass mich mein Arbeitgeber jährlich belehren muss wie man eine Leiter besteigt. Wie viele dabei wohl jährlich ums Leben kommen? Scheinbar verdummt die Menschheit tatsächlich.....

 

Sorry, bin abgedriftet ;-)

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