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Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Spinos59:

alle haben Wesentliche Teile:

Lauf

Verschluss

Patronenlager ( Trommel vom Revolver)

Griffstück von Kurzwaffen.

Gehäuse: Bauteil, welches den Lauf, die Abzugsmechanik und den Verschluss aufnimmt.

Mein 1911er hat lediglich auf dem Griffstück seine Nummer, mein 9mm WS hat gar keine Seriennummer, ich habe eine komplette Waffe mit " Ohne " im Feld Seriennummer in den WBK`s. Das 9mm WS ohne Nummer wurde letztes Jahr noch so eingtragen.

Und von wegen Munition " überprüfen " ???? Die können sich gerne jede Schachtel Munition zeigen lassen.......wenn sie einen Durchsuchungsbeschluss haben. Ansonsten dürfen sie sich den entsprechenden Schrank anschauen und wenn ich gut gelaunt bin auch mal reinschauen. Aber nix von " Kontrolle der Munition " und ob ich die in der WBK stehen habe. Jedenfalls nicht bei normalen Aufbewahrungskontrolle. Da ist, wie hier schon geschrieben, selbst das abgleichen der Seriennummer nicht mit dem  Paragraphen 36 abgedeckt.Und die Kontrolle aller Munition im Schrank ebensowenig. Dazu gibt es andere Vorschriften, die aber nicht die unverletzlichkeit der Wohnung tangieren. Dann karre ich halt alle Waffen aufs Amt und sie können die Nummern dann dort kontrollieren. Aber wenn sie nett fragen dürfen sie das von mir aus auch bei mir zu Hause. Ein "Recht " darauf haben sie aber nicht. 

Geschrieben

Da mich das interessiert und ich keine Ahnung habe weil ich noch nie in den "Genuss" kam (wie auch? )habe ich das auch mal nachgelesen und ich zitiere und kommentiere das mal:

 

WaffG §36 Abs. 3

Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt (...) hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. (...) 

Das machen wir alle mit dem Foto vom Tresor

 

Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition (...) haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten (...) Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. 

Der Beamte kommt mit mir mit und ich zeige ihm den Tresor.

Der geht nicht alleine in den Raum.

Der betritt das Haus nicht, wenn ich nicht zuhause bin!

Meine Frau ist nicht sein Ansprechpartner!

ICH bin Waffenbesitzer und WBK Inhaber - also ist der Verwaltungsakt, sprich die Kontrolle, gegen MICH gerichtet.

 

Zum WaffG §36 steht in der

WaffVwV Absatz 36.7

§ 36 Absatz 3 Satz 2 räumt der Behörde die Möglichkeit ein, verdachtsunabhängig die sorgfältige Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen überprüfen zu können. Bei den durchzuführenden Kontrollen ist nicht nur der Waffenschrank sondern auch der Inhalt zu überprüfen und mit dem aktenkundigen Bestand abzugleichen. 

Der Beamte darf sich also die Waffen anschauen und abgleichen.

Das bedeutet aber nicht, dass ich abgefragt werden kann oder abgefragt werden muss, welche Nummern alle relevanten Teile haben.

 

Wer als Waffenbesitzer bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle den Zutritt zum Aufbewahrungsort der Waffen oder Munition verweigert, muss wegen der zu respektierenden Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes – GG) zwar nicht mit einer Durchsuchung gegen seinen Willen rechnen; dennoch bleibt eine nicht nachvollziehbare Verweigerung der Mitwirkungspflicht nicht folgenlos. (...) wer wiederholt oder gröblich gegen Vorschriften des WaffG verstößt, gilt gemäß § 5 Absatz 2 Nummer 5 regelmäßig als unzuverlässig.

Erklärt sich von selbst...

 

Fazit:

Kommt es zu einer Kontrolle und ich bin nicht zuhause, dreht der wieder um und geht.

Bin ich zuhause, zeige ich ihm den Raum mit dem Tresor.

Will der auch die Waffen sehen, mache ich den Tresor auf und zeige die Waffen.

Die Nummern sollte er oder sie selbst lesen können - schließlich ist lesen und schreiben eine Einstellungsvoraussetzung bei der Behörde :victory:

Geschrieben

Wie einfach kann doch das Leben sein , wenn man sich mit dem Gegenüber respektvoll auf Augenhöhe bewegt . 

 

Und in der Praxis hat sich oft gezeigt , daß es aus dem Wald rausruft , wie man selbst reinruft. 

Es soll ja schon vorgekommen sein , das man den Sachbearbeiter der Waffenbehörde bei einer anderen Sache braucht . 

 

Aber in Internetforen geben sich manche User gerne als kleiner Herrgott 😄

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Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb PetMan:

..... Aber wenn sie nett fragen dürfen sie das von mir aus auch bei mir zu Hause. Ein "Recht " darauf haben sie aber nicht. 

Wie sollens denn eine angemeldete Waffe als legal identifizieren, wenns die Waffennummer (sofern vorhanden) nicht überprüfen dürften :confused:

(bei uns in Ö werden nur die Kurzen überprüft... Sheriff kommt mit der Meldung, Vorlage, Nummernabgleich, danke und auf Wiederschaun. Find ich unspektakulär normal. Damit muss ich leben können. Geht ja auch, weil is halt so)

 

Geschrieben

Vor allem geht es darum, das ich bei einer Kontrolle bei MIR, nicht Wissen muss WO alle Waffen dieser Welt Ihre Nummer haben, sondern nur MEINE EIGENEN!
 

Ich kontroliere beim Kauf der Waffe ja auch die Nummer, laso sollte ich ggf. wissen WO die ist. Finde ich nun nicht zuviel verlangt

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb raze4711:

Es soll ja schon vorgekommen sein , das man den Sachbearbeiter der Waffenbehörde bei einer anderen Sache braucht . 

Bei was denn?

Die arbeiten STRIKT nach Vorschrift / Leitfaden. Da bewegt sich garnix.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb gipflzipfla:

Find ich unspektakulär normal. Damit muss ich leben können.

Ja das muss man ---LEIDER

vor 3 Minuten schrieb gipflzipfla:

 

Geht ja auch, weil is halt so

Ok, bei deinem Crackdealer neben an ist ohne Wisch an der Pforte schluss.

 

 

Komm, das Prozedere ist reine Verarsche und Gängelung. 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb der_maggus:

......

Der Beamte kommt mit mir mit und ich zeige ihm den Tresor.

Der geht nicht alleine in den Raum.

Der betritt das Haus nicht, wenn ich nicht zuhause bin!

Meine Frau ist nicht sein Ansprechpartner!

ICH bin Waffenbesitzer und WBK Inhaber - also ist der Verwaltungsakt, sprich die Kontrolle, gegen MICH gerichtet.
 

....

Hoffentlich hast Du Deine Frau dahingehend auch eingehend gebrieft....

Wie man so liest solls schon vorgekommen sein, dass Frauen angesichts einer gewünschten Waffenkontrolle falsch reagiert haben.
Wär schon blöd für Dich wenn sie als ev. Unberechtigte Zugang zu den Knarren haben könnte würde.
Den Schlüssel zum Waffenschrank hast Du hoffentlich auch ordnungsgemäß und sicher verwahrt...

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Valdez:

Ja das muss man ---LEIDER

Ok, bei deinem Crackdealer neben an ist ohne Wisch an der Pforte schluss.

 

 

Komm, das Prozedere ist reine Verarsche und Gängelung. 

Wir erklären und mit dem Erwerb einer Schusswaffe mit dem Procedere einverstanden.
Uns wird, gnädigerweise, der Besitz von Schusswaffen zugestanden... wir besitzen sie freiwillig.

Da stellt sich dann die Grundsatzfrage: wie wichtig ist mir das Alles, so dass ich gewisswe Rechte dafür opfern muss... :confused:

Dass man sich an Recht und Gesetz hält, dürfte klar sein. Das betrifft aber ja jeden unserer Lebensbereiche.
Wenn ich in eine anlassfreie Verkehrskontrolle gerate, muss ich auch nachweisen, dass ich das Fahrzeug legal bewege.

Du verstehst ?

Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb gipflzipfla:

Hoffentlich hast Du Deine Frau dahingehend auch eingehend gebrieft....

Wie man so liest solls schon vorgekommen sein, dass Frauen angesichts einer gewünschten Waffenkontrolle falsch reagiert haben.
Wär schon blöd für Dich wenn sie als ev. Unberechtigte Zugang zu den Knarren haben könnte würde.
Den Schlüssel zum Waffenschrank hast Du hoffentlich auch ordnungsgemäß und sicher verwahrt...

Jap - sie ist entsprechend eingewiesen und schickt alle weg die diesbezüglich was von mir wollen.

Den Schlüssel habe ich selbstredend entsprechend verwahrt - so wie es der Gesetzgeber gerne hätte - nämlich durch den Zugriff für Unberechtigte geschützt. 

 

Wobei es - auch nach dem Urteilsspruch des OVG in NRW zu einem EINZELLFALL eines Jägers noch keine generelle Regelung diesbezüglich gibt. Es fehlen schlicht gesetzliche Vorgaben wie der Schlüssel aufzubewahren ist.

Der Gesetzgeber wird aber sicherlich bei der nächsten Überarbeitung des WaffG entsprechend reagieren.

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 32 Minuten schrieb gipflzipfla:

Du verstehst ?

Nein.

Aber ok, ich muss solange ich halt noch LWB bin über mich ergehen lassen.

 

Biologisch gesehen hab ich das meiste rum.

Die paar Jahre bekomm ich mit oder ohne Knallstock noch rum.

 

Ich weis aber wie schön es ohne die Beschneidungen und Gängelungen als Jäger und Sportschütze  war. Deswegen kann mich das eigentlich alles rektal.

Bearbeitet von Valdez
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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Valdez:

Bei was denn?

Die arbeiten STRIKT nach Vorschrift / Leitfaden. Da bewegt sich garnix.

 

Dann solltest du vielleicht mal überlegen warum .

 

Bei mir sind sie . Sehr flexibel was Termine betrifft .Jagdscheinerteilung und 

Jagdscheinverlängerung , ohne vorherige Überprüfung .

Aussage " Wir kennen dich ja , da wird bei der Überprüfung nichts auffällig sein .

Ansonsten käme es ja später raus "

Streitigkeiten um Erbwaffen , hat man mir gaaaanz lange Zeit gelassen . 

Und ...und....und . 

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Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb Valdez:

Nein.

Aber ok, ich muss solange ich halt noch LWB bin über mich ergehen lassen.

 

.....

Mir ergehts ja nicht anders.

Ertragen wir also tapfer unser uns selbst auferlegtes Leid :icon14:

Ich verkaufe jetzt meine Karre, dann muss ich mich zukünftig auch keiner anlasslosen und megalästigen Verkehrskontrolle mehr unterziehen

;)

Geschrieben
vor 58 Minuten schrieb gipflzipfla:

Wir erklären und mit dem Erwerb einer Schusswaffe mit dem Procedere einverstanden.

Hallo gipflizipfla

 

ja, wir erklären uns mit dem momentanen Procerdere einverstanden.

und dieses Procedere heißt, dass einer anlasslosen Kontrolle der Aufbewahrungsmodus (Sprich der Tresor) gezeigt werden muss. Dass auch die darin befindlichen Waffen auf vollzähligkeit abzugleichen sind, steht nicht mim Gesetz. Dies hat ein Richter einmal so entschieden (wenn Richter Gesetze machen) und alle Behörden machen es jetzt so. Würde jetzt ein Richter entscheiden, dass die Waffen vom Gesetz her nicht kontrolliert werden dürfen, wäre dsa ein Einzelfall, der unbeachtlich bliebe. 

 

Steven

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb der_maggus:

Wie oft habt ihr denn so in eurer Zeit als Waffenbesitzer tatsächlich Kontrollen erlebt?

Hallo der_maggus

 

in den 50 Jahren Waffenbesitz kein einziges Mal.

 

Steven

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb steven:

...Dass auch die darin befindlichen Waffen auf vollzähligkeit abzugleichen sind, steht nicht mim Gesetz. 

 

Sorry dass ich da Widersprechen muss.

 

WaffVwV Absatz 36.7

§ 36 Absatz 3 Satz 2 räumt der Behörde die Möglichkeit ein, verdachtsunabhängig die sorgfältige Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen überprüfen zu können. Bei den durchzuführenden Kontrollen ist nicht nur der Waffenschrank sondern auch der Inhalt zu überprüfen und mit dem aktenkundigen Bestand abzugleichen. 

 

Abzugleichen bedeutet eben genau das.

Was du angemeldet hast muss da sein.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Minuten schrieb steven:

Hallo gipflizipfla

 

.....Dass auch die darin befindlichen Waffen auf vollzähligkeit abzugleichen sind, steht nicht mim Gesetz. Dies hat ein Richter einmal so entschieden (wenn Richter Gesetze machen) und alle Behörden machen es jetzt so. .....


Teilzitat:

36.7

§ 36 Absatz 3 Satz 1 stellt klar, dass die Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung auch bereits bei Antragstellung für eine Besitzerlaubnis nachgewiesen werden müssen. Es besteht also eine „Bringschuld“ des Waffenbesitzers bzw. Antragsstellers, da die Nachweispflicht unabhängig von einem behördlichen Verlangen besteht. Diese Verpflichtung zur Nachweisführung gilt allerdings nicht für die Besitzer, die der Behörde bis zu dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes bereits den Nachweis über die sichere Aufbewahrung erbracht haben.

 

§ 36 Absatz 3 Satz 2 räumt der Behörde die Möglichkeit ein, verdachtsunabhängig die sorgfältige Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen überprüfen zu können. Bei den durchzuführenden Kontrollen ist nicht nur der Waffenschrank sondern auch der Inhalt zu überprüfen und mit dem aktenkundigen Bestand abzugleichen....."

Teilzitat Ende

Welchen Sinn sollte sonst eine verdachtsunabhängige Waffenkontrolle machen :confused:

Tiefgehenderes lese bitte aus der Quellenangabe, WaffVwV:


https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm

 

.

 

 

 

Bearbeitet von gipflzipfla
Überschneidung mit vorhergehendem Posting.... Oder etwa nicht ?
Geschrieben (bearbeitet)
vor 50 Minuten schrieb micky123:

 

So etwas ist unmöglich und totaler Stuss den nur linke und schwachsinnige verbreiten können.

 

Das ist der Unterschied zwischen Pöbeln und Wissen .

 

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Amoklauf_von_Winnenden_und_Wendlingen#:~:text=Der Täter betrat am Mittwoch,dort anwesenden Schüler und Lehrerinnen.

 

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/winnender-amoklauf-die-waffe-haette-da-nicht-rumliegen-duerfen-a-732548.html

 

 

Bearbeitet von raze4711
Geschrieben
50 minutes ago, raze4711 said:

Das ist der Unterschied zwischen Pöbeln und Wissen .

 

Naja....der Täter hat da durchaus geplant und mir kann da keiner erzählen, dass jemand der sowas

Quote

[...]

Der Spiegel berichtet unterdessen, der Amokläufer habe sieben Wochen vor der Tat gemeinsam mit seinem Vater eine große Menge Munition gekauft. Demzufolge hatte der Minderjährige Tim K. zunächst allein versucht, Neun-Millimeter-Patronen zu erwerben und sei in einem Geschäft abgewiesen worden. Daraufhin hätten Vater und Sohn gemeinsam 1000 Schuss erstanden.

Tim K. habe gezahlt und erklärt, die Munition sei ein Geschenk für seinen Vater nachträglich zum 50. Geburtstag. Der Vater habe sich sehr über die Fürsorglichkeit seines Sohnes gefreut, sagte den Angaben zufolge die Mutter aus, da Tim schon seit Jahren niemandem in der Familie ein Geschenk gemacht hätte.

[...]

aus 

https://forum.waffen-online.de/topic/462037-die-grünen-grundsatzprogramm-2020/page/7/#comment-3009711

 

macht, dann selbst wenn die Waffe ordentlich verwahrt gewesen wäre, zumindest nicht versucht hätte den Schlüssel sich zu beschaffen oder anders an die oder eine Waffe ranzukommen oder wie in dem Posting von mir beschrieben, dann auf andere Tatmittel ausweicht.  

Sprich Deine Argumentation "16 Tote , weil ein Legalwaffenbesitzer seine Legalwaffe nicht ordnungsgemäß gelagert hatte. " hinkt etwas.....meiner Meinung nach....

 

bj68

 

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