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IGNORED

WBKs wegen "Beleidigung" einer grünen Politikerin entzogen


roland0849

Empfohlene Beiträge

@ACR

 

They say "Psycho" to me like its a bad thing, but my mommy says i´m just special, and the voices in my head are telling me I don't like "Roland0849" as well as "TTG", but any way, I see my work here is done, and dont´forget, be polite, be professional, but have a plan to fu.. everybody you meet.

 

USPA C-21904

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Am 13.1.2024 um 09:19 schrieb frosch:

Kultig der Spruch gegenüber einem Polizisten (damals waren die Uniformen noch grün/braun):

Herr Oberförster, zum Wald geht es dort entlang!

-Freispruch

 

Ich beschränke mich darauf, grüne Lausbuben zu ihrer Berufsausbildung und dem Volkswirtschaftlichen Nutzen ihrer irdischen Existenz zu befragen, wenn sie mich nerven. Ggfs dann noch die Killerfrage, warum ICH sie als viel zu viel Steuern zahlender Selbständiger, Eigentümer mehrerer Mehrfamilienhäuser, Jäger, Sportschütze wählen sollte? Final dann noch das Ergebnis des Wahl-o-Maten.

 

Fazit: Man kann den Heinis schon vermitteln, was man von ihnen hält, aber ein bisschen das Hirn einschalten muss man schon. Und als so ein Sepp mich zum Zwecke der  Wahlwerbung ansprach, ereilte mich ein heftiger Anfall von spontaner Flatulenz. Kommentar: Ich furze für den Klimawandel, damit wir nicht mehr so viel Heizöl brauchen!

Zu den Waffen:

Das WaffG regelt nur den Besitz, nicht aber das Eigentum.

Wenn der Händler alle Waffen ins Handelsbuch und NWR Register übernommen hat, ist alles final geregelt.

 

70 Tagessätze für eine Beleidigung sind schon krass. Bist Du unverteidigt gewesen?

 

frogger

 


Wow. Super witzig, geistreich, differenziert und kernsympathisch. Und sogar den "ich zahle Steuern"-Klassiker noch untergebracht. Respekt, da wird der ein oder andere "Oberförster" sich sicherlich in den Schlaf schreien vor soviel zivilem Ungehorsam. :wacko2:

Bearbeitet von Mrks123
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Am 12.1.2024 um 18:14 schrieb tt22:

Die bloße "Inverwahrungnahme" ähnlich wie bei einem Kommissionsverkauf genügt der Waffenbehörde nachvollziehbar deswegen nicht, weil dabei die Option der (hier aber nicht mehr zulässigen) Rückgabe bestünde. Die Waffen müssen daher zunächst dauerhaft an den Händler überlassen werden, was der Behörde entsprechend angezeigt werden muss. Der Händler bucht die Waffen im NWR als von ihm erworben ein. Dann können die Waffen verkauft und vom Händler an den berechtigten Käufer überlassen werden.

Jein bzw. erst nach Rechtskraft des Urteils so zulässig. Solange noch Rechtsmittel eingelegt werden können besteht ja im Erfolgsfall die Möglichkeit des Rückerwerbs. Bis dahin genügt deshalb z.B. eine Bestätigung, dass eine Rückgabe der Waffen nur nach vorheriger Zustimmung der Waffenbehörde erfolgen darf.

 

In der Praxis gabs da schon Fälle, in denen Waffen nach Widerruf vorschnell an Berechtigte verkauft und danach ein Anwalt das Verfahren gewann..

 

SBine

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vor 3 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Jein bzw. erst nach Rechtskraft des Urteils so zulässig.

 

In der Praxis gabs da schon Fälle, in denen Waffen nach Widerruf vorschnell an Berechtigte verkauft und danach ein Anwalt das Verfahren gewann..

Hallo Sachbearbeiter

 

in letzter Zeit habe ich einige Widerrufe der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit gesehen. (NRW) In jedem Widerruf steht, dass nach Ablauf der Frist (4 Wochen nach dem Datum der Zustellung des Widerrufs) die noch vorhandenen Waffen eingezogen und vernichtet werden. 

Wie verträgt sich das mit deiner Aussage, dass dies nicht zulässig ist, solange noch Rechtsmittel eingelegt werden können? Es wurde jeweils Sofortvollzug angeordnet und innerhalb 4 Wochen wirst du kein Gericht finden, das über eine Beschwerde den Sofortvollzug bemängelt.

 

Steven 

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Auch in diesem Fall steht die Option Einlagerung beim Händler zur Verfügung. 

 

Wenn ich so ein Ding bekommen würde und vor hätte mit entsprechender Erfolgsaussicht gerichtlich dagegen vorzugehen würde ich meine Waffen meinem Händler zur Verwahrung geben und je nach Ausgang des Verfahrens dann zurück holen oder verkaufen. Für den Fall das man das Verfahren gewinnt würde ich dann auch gleich noch den Anwalt fragen ob ich die Gebühren für die Verwahrung wieder zurück bekomme und meinem Händler ausrichten dass er mir für das Gericht ruhig eine etwas dickere Rechnung schreiben darf ;)

 

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vor 8 Minuten schrieb BlackFly:

Auch in diesem Fall steht die Option Einlagerung beim Händler zur Verfügung. 

Hallo BlackFly

 

in einem Fall wären die Kosten für die Einlagerung beim Händler (diese Möglichkeit besteht durchaus), ca 1.800 Euro im Monat.

Auch wenn die Erfolgsaussichten groß sind, muss man erstmal diese Geld aufbringen. Und so ein Verfahren erstreckt sich sicherlich über ein, zwei Jahre.

 

Steven

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1800 im Monat? Entweder ist der Händler bei seinen Preisforderungen unverschämt oder es handelt sich um eine Sammlung von wirklich  beachtlichen Ausmaßen (wenn wir von 20€ pro Waffe und Monat ausgehen waren das immer noch 90 Waffen und 20€ pro Monat erachte ich auch bereits als ziemlich teuer, allerdings habe ich auch noch nie so eine große Anzahl einlagern müssen, etwas das sicher auch nicht jeder Händler bewerkstelligen kann).

In so einem Fall wäre es vielleicht eine Option eine Alternative Möglichkeit zu finden, z.b. das die Waffen bleiben wo sie sind aber der Zugang unmöglich gemacht wird bis die Sache geklärt wurde? Allerdings setzt das ggf auch voraus das zur entsprechenden Behörde noch ein entsprechend gutmütiges Verhältnis gepflegt wird, das ist bei so einem Schreiben aber sehr häufig natürlich nicht mehr der Fall...

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vor 4 Stunden schrieb TTG:

Was strafbar/unflätig/eine Popelei ist legen noch immer die Herrschenden und nicht dass Volk fest. 

 

Es versteht sich doch von selbst, dass "das Volk" kein homogener Begriff ist, wie man leicht an allen Wahlen und Abstimmungen in Deutschland und der Welt feststellen kann.

 

Wer sich zur Stimme des Volkes  (Vox Populi) stilisieren möchte, begeht in Wirklichkeit Betrug an denen, die er als Volk bezeichnet.

 

Und am Ende führt es dazu, dass die Volksversteher sich das Volk, dass sie gerne haben möchten, mit mehr oder weniger Blutvergießen dann auch modellieren.

Bearbeitet von ACR
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vor 18 Minuten schrieb BlackFly:

 Entweder ist der Händler bei seinen Preisforderungen unverschämt oder es handelt sich um eine Sammlung von wirklich  beachtlichen Ausmaßen

Hallo BlackFly

 

es handelte sich um etwas über 200 Waffen. Was bei einem Waffensammler sicherlich nichts ungewöhnliches ist.

Und die Einlagerung im Waffenraum mit Verstellung der Kombination und Versiegelung der Tür wurde seitens der Waffenbehörde abgelehnt.

 

Steven

 

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Am 13.1.2024 um 13:41 schrieb ASE:

Beleidigung gehört als Straftatbestand abgeschafft, alleine schon aufgrund des Missbrauchs durch die Regierinnenden.

Seh ich auch so, aber nicht nur wegen den Regierendendinnen. Es steht, insbesondere wegen der Höhe der teilweise verhängten Strafen, in keinem Verhältnis mit wirklichen Straftaten, wie Körperverletzung.

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vor 57 Minuten schrieb steven:

In jedem Widerruf steht, dass nach Ablauf der Frist (4 Wochen nach dem Datum der Zustellung des Widerrufs) die noch vorhandenen Waffen eingezogen und vernichtet werden. 

Wie verträgt sich das mit deiner Aussage, dass dies nicht zulässig ist, solange noch Rechtsmittel eingelegt werden können?

Das sind zwei unterschiedliche Dinge.

Innerhalb der 4 Wochen ist an einen Berechtigten zu überlassen.

Das kann ein Händler sein. Wenn er die Waffen in Verwahrung hat

ist dem Bescheid genüge getan.

Die Aussage von SB bezieht sich auf eine endgültige Überlassung.

Die kann noch nicht verlangt werden.

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vor 47 Minuten schrieb steven:

Hallo BlackFly

 

es handelte sich um etwas über 200 Waffen. Was bei einem Waffensammler sicherlich nichts ungewöhnliches ist.

Und die Einlagerung im Waffenraum mit Verstellung der Kombination und Versiegelung der Tür wurde seitens der Waffenbehörde abgelehnt.

 

Steven

 

Ja, das meinte ich damit das die Behörde mitspielen muss...

Wäre es vielleicht möglich den Waffenraum zu vermieten? Man könnte den doch einen Händler vermieten der die Waffen nehmen wollen würde aber nicht genug Platz dafür hat. Keine Ahnung ob das rechtlich möglich wäre bzw ob die Behörde das unterbinden könnte (vorallem wenn der anmietende Händler bei einer anderen Behörde ist und mit dieser gut auskommt)...

Und was wäre wenn der Händler dann vielleicht noch eine Aushilfe bräuchte (der Auswärtige und vielleicht wir entfernte Waffenraum und sein Inhalt muss ja auch gelegt werden und sofern kein Waffenverbot ausgesprochen wurde kann der Sammler doch ggf bei einem Händler arbeiten oder ist das rechtlich nicht erlaubt?), dann zahlt man halt eine Einlagerung von 2000€, bekommt 1000€ Miete und hat einen 500€ Nebenjob...

Bearbeitet von BlackFly
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vor einer Stunde schrieb BlackFly:

Ja, das meinte ich damit das die Behörde mitspielen muss...

Hallo BlackFly

 

"das die Behörde mitspielen muss".

Aber, wenn sie sagt "nö" ist nö!

Was meinst du, was die Behörde ein Schaden von 100.000 Euro interessiert.

Das ist schließlich das Geld des Bürgers und nicht das des SB.

Und wenn das Gericht irgendwann feststellt, dass der Widerruf nicht rechtmäßig war, wird ein Anwalt in der Verwaltung ganz sicher feststellen, dass die 200 Waffen eigentlich keinen Wert hatten und auch der Anwalt nicht eingeschaltet werden musste. 

Und wenn alle Stricke reisen: "ist schließlich das Geld des Bürgers".

Und jahrelange Streitereien sitzen die auf einer Arschbacke ab. Den Betroffenen kostet es Nerven.

 

Steven

 

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Um mal ein wenig Licht ins dunkel zu bringen wie das heute so läuft, empfehle ich mal das hier zu lesen und sich anzuschnallen!

 

Ein kleiner Einblick in meine BRD-Stasi-Akte. Und ein bisschen in die Eure.

Von Spionage, Sabotage und Geheimdiensten. Vom Landeskriminalamt Berlin und einem fingierten Strafverfahren zur Tarnung.

Wie die Grünen Gegner abschießen und das Bankgeheimnis brechen.

Und nur Winzigkeiten über Nancy Faeser, Ricarda Lang und Katrin Göring-Eckardt.

Der Kontext: Politisch betriebene Kontenkündigungen von Andersdenkenden, Kritikern, Journalisten

 

https://www.danisch.de/blog/2023/09/26/ich-weiss-wer-mir-das-bankkonto-weggeschossen-hat-wie-und-warum/#google_vignette

 

Bearbeitet von fw114
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vor 10 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Jein bzw. erst nach Rechtskraft des Urteils so zulässig. Solange noch Rechtsmittel eingelegt werden können besteht ja im Erfolgsfall die Möglichkeit des Rückerwerbs. Bis dahin genügt deshalb z.B. eine Bestätigung, dass eine Rückgabe der Waffen nur nach vorheriger Zustimmung der Waffenbehörde erfolgen darf.

 

In der Praxis gabs da schon Fälle, in denen Waffen nach Widerruf vorschnell an Berechtigte verkauft und danach ein Anwalt das Verfahren gewann..

 

SBine

 

Sicher, aber hier liegt doch gar kein Widerruf vor, oder verstehe ich das falsch?

 

Er hat doch anscheinend um dem Widerruf zuvorzukommen (Gebühren sparen?) seine WBK "freiwillig" abgegeben, also auf die waffenrechtliche Erlaubnis verzichtet. Da dürften es dementsprechend doch gar keine Rechtsmittel gegen geben, da überhaupt kein VA vorliegt...

Bearbeitet von tt22
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vor 4 Stunden schrieb steven:

Hallo BlackFly

 

"das die Behörde mitspielen muss".

Aber, wenn sie sagt "nö" ist nö!

Was meinst du, was die Behörde ein Schaden von 100.000 Euro interessiert.

Das ist schließlich das Geld des Bürgers und nicht das des SB.

 

Darum ja die Überlegung mit der Vermietung.

Wenn es möglich ist seinen Waffenraum als "Außenlager" an einen Händler zu vermieten, dann wären die Waffen ja immer noch in demselben Raum (=das Platzproblem ist gelöst) aber würden trotzdem an eine berechtigte Person (Händler) übergeben, damit kann der SB eigentlich nix dagegen haben sofern er dem Händler dies nicht untersagen kann (was vermutlich nur möglich wäre wenn der Händler bei derselben Behörde wäre). 

Die interessante Frage wäre nun also: kann ein Händler in München einen Waffenraum in Hamburg anmieten und darin Waffen lagern?

Die Hohe Summe von 1800€/Monat wird ja vermutlich aus dem Platzbedarf resultieren, das kann man damit umgehen. Einzig die Ummeldung der Waffen und ggf Anmeldung des Raums würde dann noch auf den Händler zukommen, dies wären aber einmalige Kosten...

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vor 7 Stunden schrieb BlackFly:

Wenn es möglich ist seinen Waffenraum als "Außenlager" an einen Händler zu vermieten,

Hallo BlackFly

 

wenn die Waffenbehörde nicht mitspielt, geht gar nichts. 

Wenn die Waffenbehörde darauf wartet, dass der Tag X kommt, damit sie zu diesem Zeitpunkt die Waffen sicherstellen und vernichten lassen kann, ist es besser, die Waffen mit hohem Verlust zu verkaufen als die komplette Vernichtung. 

Es gibt halt böswillige (ich möchte das Wort "kriminelle" nicht benutzen) Sachbearbeiter, die sich engagiert gegen AfD-Mitglieder einsetzen. 

Dazu gehört auch das Thema Magazine. Wurden bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt, nach Einschaltung eines Rechtsanwaltes war die Hausdurchsuchung keine Hausdurchsuchung sondern ein "Vorbeikommen" und die Beschlagnahmung keine Beschlagnahmung sondern eine "Entgegennahme" und die Magazine wurde auch nur gelagert.

Das Zurücknehmen eines "Rechtswidrigen Bescheides" wurde auch erst durch massive Einwirkung eines Rechtsanwaltes so durchgeführt.

Auch die Manipulation des NWR erfolgte durch den SB. Er hatte fast 2 Jahre die Erwerbsanzeigen nicht bearbeitet. Dadurch wurde der  Besitzer ahnungslos wegen Handels mit illegalen Waffen angezeigt. Der SB trug, nach Bekanntwerden, die Waffen umgehend in das NWR ein und gleichzeitig wieder aus.

 

Steven

 

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vor einer Stunde schrieb steven:

....

Auch die Manipulation des NWR erfolgte durch den SB. Er hatte fast 2 Jahre die Erwerbsanzeigen nicht bearbeitet. Dadurch wurde der  Besitzer ahnungslos wegen Handels mit illegalen Waffen angezeigt. Der SB trug, nach Bekanntwerden, die Waffen umgehend in das NWR ein und gleichzeitig wieder aus.

.....

 

:shok:

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