Zum Inhalt springen
IGNORED

WBKs wegen "Beleidigung" einer grünen Politikerin entzogen


roland0849

Empfohlene Beiträge

vor 11 Stunden schrieb BlackFly:

In wessen Papiere die Waffen eingetragen sind hat mit dem Eigentum nix zu tun, nur weil die Waffen auf der WBK eines Freundes oder dem Handelsbuch des Händlers sind ist nix final geregelt. 

Das kann man vielleicht gut mit Autos vergleichen: Nur weil das Fahrzeug auf die Person (rechtlich oder natürlich) A zugelassen ist bedeutet das nicht das das Fahrzeug auch im Eigentum der Person A ist. Beispiel ist hier z.B. ein Leasingfahrzeug das Eigentum der Leasinggebenden Bank (Eigentümer) ist und auf den leasingnehmer (Besitzer) zugelassen wird. Aus diesem Grund steht auf dem Zulassungsschein Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) auch extra drauf das dies kein Eigentumsnachweis ist. Eigentum über den Gegenstand wird über ein Kauf/Verkauf, Schenkung usw. erlangt und darüber wird dann, im Optimalfall Gerichtsverwertbar, ein Vertrag geschlossen. Wenn nun also der Händler die Waffen in seinem Handelsbuch und NWR Register übernommen hat bedeutet dies das er erstmal Waffenrechtlich dafür verantwortlich ist, nicht aber das er der Eigentümer ist. Eigentümer wird er erst wenn ein entsprechender Vertrag darüber geschlossen wird, dies kann (vollkommen rechtlich bindend) sogar mündlich passieren allerdings ist aus Beweisgründen immer davon abzuraten. Also erst wenn der Händler z.B. einen Vertrag hat das das Eigentum an Ihn übergeht, erst dann ist er Eigentümer. 

Nur was Du übersiehts das die Tagessätze nicht nach der Strafsumme errechnet wird sondern anders herum.

Es läuft nicht so ab das man die Summe festlegt und dann durch den Tagessatz teilt um die Anzahl der tagessätze zu erhalten! Es wird zuerst die Anzahl der Tagessätze festgelegt, erst dann wird geschaut wie hoch der Tagessatz ist und daraus ergibt sich die Summe. Das ist eigentlich auch ganz logisch wenn man bedenkt was damit beabsichtigt ist: Man will das jeder gleich bestraft wird unabhängig von seinem Gehalt. Oder als Beispiel: Zwei Personen begehen eine beleidigung und der Richter will das die Person nun dafür ein Monatsnetto strafe bezahlt. Also wird der Richter die Strafe auf 30 tagessätze festlegen. Dies macht er nun einmal bei einer Krankenschwester und einmal bei einem Zahnarzt, beide bekommen 30 Tagessätze und damit die gleiche Strafe. Die Krankenschwester hat monatlich ein Netto von 1200€ also bezahlt sie 1200€ (1200/30= 40€ Tagessatz) und der Zahnarzt hat monatlich ein Netto von 9000€ (9000/30= 300€ Tagessatz). Die Strafhöhe ist aber in beiden Fällen gleich: Ein Monatsgehalt! Damit muss sich kein Richter gedanken machen welche Summe nun bei der Krankenschwester und welche beim Zahnarzt die gleiche Strafe ist, es wird einfach über die Tagessätze geregelt. 

Und 70 Tagessätze sind über 2 1/3 Monatsnettos (30 Tagessätze entsprechen einem Monatsnetto) und schon ziemlich ordentlich für eine Beleidigung!

 

 

"...bedeutet dies, dass er erstmal waffenrechtlich dafür verantwortlich ist, nicht aber dass er der Eigentümer ist." Da möchte ich doch ganz zart widersprechen. Auch die vorherige Inverwahrungnahme hätte meinen Waffenhändler ausreichend für die Waffen verantwortlich gemacht. Was könnte ihn jetzt, wo meine Waffen in seinem Handelsbuch und sogar im NWR-Register auf ihn eingetragen sind daran hindern, selbige auf eigen Rechnung zu verkaufen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb roland0849:

Entschuldige bitte mal, wie viele Posts muss man denn getätigt haben, bevor man "ernst genommen" werden darf?

Nun, sagen wir mal: Man lernt sich langsam kennen und Vertrauen muss erarbeitet werden.
Es gibt einfach zu viele Trolle, die sich hier anmelden, um bestimmte Reaktionen zu provozieren.

  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 12.1.2024 um 18:13 schrieb erstezw:

Dass ihr hier immer noch jeden Erstposter ernst nehmt... 

Es gibt auch Poster mit über 800 Beiträgen die hier ihr Unwesen treiben... Und mal ehrlich, wenn ich schon Ü 70 wäre, hätte ich von der heutigen Gesellschaft auch die Schnauze voll! Da wäre mir auch sicherlich die Konsequenzen für den Waffenbesitz auf Grund meiner Meinung ziemlich egal, erst recht dann, wenn ich das Zeugs eh nicht vererben kann und evtl. damit noch die Hinterbliebenen belaste.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 14 Stunden schrieb erstezw:

In Summe geht das schon. Wenn man öfter mal ausfällig wird und das an den richtigen Richter kommt: Brühl: Angeklagter nennt Claudia Roth "ekelhaft" und wedelt mit Geldscheinen - FOCUS online 

 

Der Rest der Story ist wohl frei relotiert. Möglicherwiese vom Oldenburger Tageblatt? 

Nein, ich war bis dahin unbescholtener Ersttäter, habe ledig nicht mit der Systemhörigkeit von Staatsanwalt und Richterin gerechnet (§ 188 StGB). Und der Rest der "Story ist auch nicht relotiert".

Bei so viel fachkundigen Vorwürfen ziehe ich mich wohl besser wieder aus diesem Forum zurück Und Tschüss!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

und mein Anstand gebietet es mir nicht alles zu sagen was ich denke. Sonst würde ich auch vielleicht Aussagen machen die die nicht Jugenfrei und vor allem auch Straffrei sind.

Wie wir wissen, sind gewisse Sprüche verboten. Zum Glück findet bei uns keine Zensur statt, wo würden wir denn da hinkommen? 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Minuten schrieb roland0849:

Bei so viel fachkundigen Vorwürfen ziehe ich mich wohl besser wieder aus diesem Forum zurück Und Tschüss!

Oh, eine Mimose?

 

Wie gesagt - Vertrauen muss erarbeitet werden, es wurde bereits zu viel missbraucht.

Ich finde es schade, wenn du so schnell aufgibst. Aber Reisende soll man nicht aufhalten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 12.1.2024 um 17:49 schrieb roland0849:

Hallo WO-Gemeinde,

ich wurde nach der "Beleidigung" einer grünen Politikerin auf Facebook oder Twitter im Feb. '22 zu 70 Tagessätzen verdonnert.

 

Nenn doch einfach mal Ross und Reiter ! Wat haste den konkret gesacht (bei uns inne Kneipe redet man eben so)...<_<

Beleidigt hast du nun mal nicht Frau Dr. Alice Weidel (die man unbestätigten Berichten zufolge straflos als "Nazischlampe" bezeichnen darf) sondern offenbar eine andere Person des öffentlichen Lebens... 

70 Tagessätze für eine Beleidigung sind aber schon ziemlich happig...die gibt es normalerweise nicht, wenn ich meinen Nachbarn im Streit als "Arschloch", Drecksau" oder "Wichser" bezeichne,

so etwas endet i.d.R mit Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage... 

Ohne Kenntnis der Aktenlage kann man dazu nichts sagen.

 

Wenn 60 TS überschriten werden, ist die WBK halt weg, kann man jetzt Scheiße finden, ist aber so...  

 

Wenn ein Widerruf deiner waffenrechtlichen Erlaubnisse erfolgt ist, ist das mit einer Rechtsbehelfsbelehrung verbunden und hat (rein rechtlich) nichts mit Enteignung zu tun...

Rechtlicher Eigentümer der Waffen bleibst Du ja, Du darfst eben nur nicht mehr die tatsächliche Verfügungsgewalt über diese ausüben...

 

Mit "Hasskommentaren" im Internet ist es eben wie mit Tattoos, lieber dreimal nachdenken, als einmal stechen (posten)...  

Bearbeitet von Wauwi
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich kann jedem nur raten, mit öffentlichen Meinungsbekundungen (und Teilen von lustigen Bildchen) im Grenzbereich vorsichtig zu sein. Das schließt größere Whatsapp Gruppen mit ein, selbst wenn sich darin gesichert nur gleichmeinende befinden. Wenn man es nicht sein lassen kann, ist in jedem Fall die automatische Löschfunktion von Whatsapp (nach 7 bzw. 90 Tagen) dringend ans Herz zu legen. Es soll schon Fälle gegeben haben, in denen von Dritten Endgeräte bei Hausdurchsuchungen beschlagnahmt und ausgewertet wurden und durch alte Chats Anzeigen gegen Chatteilnehmer konstruiert wurden. Auf Twitter & Co. muss man extrem vorsichtig sein, da hier schnell große Reichweite erzeugt wird und der nächste Denunziant nicht weit ist (siehe auch https://www.gruene.de/artikel/mach-mit-bei-unserer-netzfeuerwehr). Deswegen auch zu empfehlen, seine Endgeräte gut (ohne Face ID / Fingerabdruck) abzusichern. Die Verschlüsselung aller Geräte ist ein Muss.

 

Natürlich spricht das nicht gerade dafür, dass wir uns im besten Deutschland aller Zeiten befinden, aber so ist nun einmal die Realität. Die Politik schützt sich durch die "Hatespeech" Gesetzgebung massiv vor verbaler Konfrontation, da schon simpelste Satire/Sarkasmus zu erfolgreichen Strafanzeigen führen können, währenddessen der Bürger schutzlos dem gegenüber steht. Oftmals decken noch nicht einmal Rechtschutzversicherungen Strafprozesse ab. Auch die Naivität oder mangelnde finanzielle Ausstattung mancher Betroffener, die vom Justizsystem die gerne verwendeten Strafbefehle einfach akzeptieren und sich damit Vorstrafen unterjubeln lassen, macht die Sache für den durchschnittlichen Bürger nicht einfacher und für das Gegenüber in der Politik umso attraktiver. Das es wirklich eine unabhängige Justiz gibt, daran glaube ich schon lange nicht mehr. Alleine wenn man sieht, wie z.B. in Bayern ein munteres Wechseln zwischen Richter- und Staatsanwaltfunktionen in der Justizkarriere stattfindet (vermutlich auch anderswo gelebt Praxis), lässt bei mir große Zweifel an der Gewaltentrennung aufkommen. Wohin das alles führt, kann man in den Umfragen zur Sonntagsfrage regelmäßig ablesen.

 

Das die Politik die Hatespeech-Gesetzgebung massiv für eigene Zwecke nutzt, liest man immer wieder in den Nachrichten, bspw.:

https://www.fr.de/politik/strack-zimmermann-fdp-morddrohungen-hass-hetze-politiker-amtstraeger-hatespeech-frauenfeindlichkeit-cybermobbing-92258708.html

 

Wem das alles zu bunt (haha, Wortspiel) wird, bleibt eigentlich nur die Auswanderung. Aktuell habe ich mich persönlich damit begnügt, meine Meinung nicht zu lautstark in digitalen Medien zu verkunden sondern diese eher im privaten, undokumentierten Raum auszudrücken. Noch kann ich es ertragen, aber es fehlt nicht mehr allzu viel, und ich werde mich hier verabschieden. Mit meinen guten Englischkenntnissen bleiben mir zum Glück einige Optionen.

 

switty

 

P.S: ich frage mich immer noch, wer diese 15% sind, die die Grünen wählen. In meinem durchaus großen Freundeskreis geht das tendenziell eher Richtung 0%.

Bearbeitet von switty
  • Gefällt mir 4
  • Wichtig 5
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Stunden schrieb roland0849:

 

 

"...bedeutet dies, dass er erstmal waffenrechtlich dafür verantwortlich ist, nicht aber dass er der Eigentümer ist." Da möchte ich doch ganz zart widersprechen. Auch die vorherige Inverwahrungnahme hätte meinen Waffenhändler ausreichend für die Waffen verantwortlich gemacht. Was könnte ihn jetzt, wo meine Waffen in seinem Handelsbuch und sogar im NWR-Register auf ihn eingetragen sind daran hindern, selbige auf eigen Rechnung zu verkaufen?

Das die vorherige Inverwahrungsnahme praktisch gesehen auch ausreichend gewesen wäre mag ich aus praktischer Sicht nicht abstreiten, aus rechtlicher Sicht kann ich das nicht endgültig beurteilen aber könnte mir durchaus vorstellen das es rechtlich eben doch nicht ausreicht, kann mir aber auch gut vorstellen das es ausgereicht hätte und die Behörde sich einfach wie ein trotziges Kind verhält das man im Sandkasten sein Förmchen weggenommen hat.

Und was kann den Händler daran hindern die Waffen auf eigene Rechnung zu verkaufen wenn er sie in Verwahrung hat? Genau dasselbe das ihn daran hindern kann wenn er sie in seinem Handelsbuch hat: Erstmal nix und im Nachgang wird die zivilrechtliche Klage ihm zeigen das es keine gute Idee ist sofern beides dokumentiert ist und wenn er das einmal gemacht hat kann es gut sein das er das nie wieder macht da er dann in derselben Position ist wie Du jetzt und ebenfalls alles abgeben muss. 

Bei Waffen ist der Besitz und das Eigentum ganz klar getrennt! Nur weil jemand eine Waffe (physikalisch und auf dem Papier) waffenrechtlich besitzt ist er eben noch nicht zivilrechtlich der Eigentümer. Das Eigentumsverhältnis muss gesondert geregelt und nachgewiesen werden da die Waffenrechtlichen Dokumentationen nix mit dem Eigentum zu tun hat. 

 

Ich habe z.B. meine KK Pistole von einem Händler gekauft bevor ich meine WBK hatte und später nochmal eine VRF von privat gekauft bevor ich den dafür notwendigen Voreintrag hatte. Im ersten Fall blieb die Waffe noch einige Monate im Tresor und den Büchern des Händlers aber trotzdem war sie bereits mein Eigentum, wäre sie "abhanden gekommen" so wäre der Händler mir ersatzpflichtig da ich a) einen Kaufvertrag abgeschlossen habe, b) eine Rechnung darüber erhalten habe, c) die Bezahlung nachweisen konnte und d) die Verwahrung der Waffe bis zum erlangen der nötigen Berechtigungen vertraglich vereinbart war und mit allen diesen Punkten ganz klar geregelt war wem die Waffe gehört und ein nochmaliger Verkauf schlicht Diebstahl gewesen wäre. Im zweiten Fall der VRF habe ich die Waffe per email gekauft bevor ich den voreintrag hatte und musste diese zwischenlagern lassen, mein Eigentum war sie ab dem Punkt als der Vertrag per email geschlossen wurde und dann von mir per Überweisung bezahlt wurde, beides wäre natürlich nachzuweisen über email und Kontoauszug. Nun habe ich mit meinem Händler abgesprochen das er die Waffe einlagert und ich Ihm dafür seine umkosten erstatte, dies hatte ich per whatsapp mit im besprochen und ebenfalls die Überweisung mit "Einlagerungsgebühr" oder ähnlichem gekennzeichnet. Auch damit hätte ich problemlos nachweisen können das diese Waffe mein Eigentum bleibt und er nur die Einlagerung übernimmt, trotzdem steht in meiner WBK nun das ich die Waffe vom Händler und nicht vom privaten Vorbesitzer erworben habe.

In beiden Fällen wäre es für die Händler ein leichtes gewesen die Waffen jemand anderem zu verkaufen, da sie aber nicht ihr Eigentum waren wäre es Diebstahls gewesen und sie hätten sich einerseits zivilrechtlich wegen Diebstahl mir gegenüber und vermutlich strafrechtlich wegen illegalem Waffenhandel dem Staat gegenüber verantworten müssen

 

Bearbeitet von BlackFly
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Stunden schrieb roland0849:

 

 

"...bedeutet dies, dass er erstmal waffenrechtlich dafür verantwortlich ist, nicht aber dass er der Eigentümer ist." Da möchte ich doch ganz zart widersprechen. Auch die vorherige Inverwahrungnahme hätte meinen Waffenhändler ausreichend für die Waffen verantwortlich gemacht. Was könnte ihn jetzt, wo meine Waffen in seinem Handelsbuch und sogar im NWR-Register auf ihn eingetragen sind daran hindern, selbige auf eigen Rechnung zu verkaufen?

Wenn deine WBK‘s „weg“ sind, sind die im NWR als ungültig gestellt.  Logischerweise müssen dann deine Waffen im NWR  einer gültigen Waffenrechtlichen Erlaubnis zugeordnet sein.

 

Sollte logisch nachvollziehbar sein🤷🏻‍♂️

 

 

sollte aber dem Händler klar sein und er kann hoffen das er dafür nicht noch Ärger bekommt wenn er wusste das die WBK‘s weg sind 

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb switty:

P.S: ich frage mich immer noch, wer diese 15% sind, die die Grünen wählen. In meinem durchaus großen Freundeskreis geht das tendenziell eher Richtung 0%.

Kleine Denkhilfe: Bei einer Abstimmung wurde der Vorschlag der "Praktikantin" einstimmig angenommen, der Leiter war dafür und alle anderen haben sich enthalten.

Wenn 15 Wahllokale jeweils 1 % der Stimmen für die Grünen zählen rechnet natürlich die "Bremer Wahlzentrale" 15 %, weil 15 mal die Meldung 1 (1+1+1+1.....) 15 ergeben - logisch?

 

Und für die die das jetzt wieder nicht richtig verstehen - das ist ironisch gemeint.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ganz ehrlich, um wegen Beleidigung auf 70 TS zu kommen, was war da?

 

Wenn man mal nachliest, was für Urteile normal sind …. Selbst für rechtsradikale Sprüche wie die SA Losung „Alles für Deutschland“ (verbotenes Erkennungszeichen nach 86a StGB) sind 60 TS üblich, nur in Bayern wären es oft 90.

 

Wegen Beleidigung auf 70 TS zu kommen, da wüsste ich gerne mehr.

 

Auch ob der Verfasser aus Oldenburg kommt. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Stunden schrieb roland0849:

...Dass die Waffen dafür dauerhaft in den Besitz des Händler übergehen müssen, ist bestenfalls eine Schutzbehauptung, um die dadurch zweifellos erfolgte Enteignung/Beschlagnahme zu maskieren.

Nach WaffGes, Recht und Ordnung darf die Waffen aber nur Jemand dauerhaft und erlaubt besitzen, der dazu alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt.

Mit ohne WBK geht Dir die erforderliche waffenrechtliche Vorausetzung leider ab. Und das Bedürfnis hat man Dir auf Grund Deiner Verurteilung damit, mehr oder weniger,  ja auch abgesprochen aberkannt..
Deine Knarren müssen also weg, und zwar mit zwei T:  FLOTT

In den Chaixx hast Du Dich wohl selbst reingeritten, der Sachbearbeiter ist daran gänzlich unschuldig.
Was, genau, willst Du daran nicht akzeptieren?

Enteignung geht übrigens anders.... (auch wenn Du das noch seitenlang durchdiskutieren willst).


 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.