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IGNORED

Bedürfnisnachweis Überkontingent nach zehn Jahren


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Geschrieben

Wer sucht, merkt davon nicht wirklich was. Selbst wenn es eher wenig gefragte Waffen sind, die jeder wahrscheinlich vorrangig aus einem Sportschützen-ÜK abgeben würde.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Shadow:

 

läuft wie geplant für die Antis......

 

Ja. Das Vorgehen insbesondere aus dem Innenministerium Ba.-Wü. zielt klar auf ein Abschmelzen der Bestände durch deutliche Erhöhung des bürokratischen Aufwands zum Weiterbesitz  ab.

 

Auch wenn behauptet wird, dem sei nicht so - die Anforderungen (Einzelnachweise), die nun nachäglich so vehement von den Behörden eingefordert werden, scheinen die für den Ersterwerb zu übersteigen.

Das wäre die Verletzung des Prinzips, wonach für Besitzerhalt nicht mehr zu fordern ist als für Ersterwerb.

 

Auf jeden Fall bedeutet es für LWB, Verbands- sowie Behördenseite erstmal ziemlichen bürokratischer Aufwand zu (den früher, auch bei ÜK, keine Seite hatte). Mal sehen, wie es in der Praxis läuft.

Geschrieben

In BaWü scheint auch mir eine Gängelung des waffenbesitzenden Bürgers vorrangiges Ziel zu sein - was mich allerdings bei einer grün geführten Regierung auch nicht wundert.

 

Wenn man die Nachrichten liest, scheint die öffentliche Sicherheit in BaWü zumindest bisher nicht allzu viel davon zu profitieren... komisch, wer hätte das gedacht.

Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb karlyman:

Ba.-Wü. zielt klar auf ein Abschmelzen der Bestände durch deutliche Erhöhung des bürokratischen Aufwands

Und der Kosten. Eine Sportwaffe auf grüne WBK kostet hier schon 200€ allein für die Bürokratie. Ich besitze Waffen die waren billiger als der Papierkram dazu. Und die Gebühren für die Aufbewahrungskontrollen sind auch ziemlich hoch, wenn man mehrere Waffen besitzt. Da können auch schnell 100€ oder mehr zusammen für ein ungebetenes "Alles in Ordnung".

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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb lrn:

In BaWü scheint auch mir eine Gängelung des waffenbesitzenden Bürgers vorrangiges Ziel zu sein - was mich allerdings bei einer grün geführten Regierung auch nicht wundert.

Nun ja, das Innenministerium ist CDU-geführt.

Schwarz und Grün passen halt inzwischen ideologisch gut zusammen.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Die Behörden greifen anscheinend jetzt richtig durch

Der größte Witz dabei ist ja, das die einen u.U. zwingen können eine ÜK Waffe abzugeben, man aber andererseits SOFORT die Vorraussetzungen erfüllt sie wieder erwerben zu dürfen................Denn für den Erwerb muss ich nur Wettkämpfe mit ANDEREN Waffen nachweisen, nicht mit der speziellen.......................das ganze ist so ein Witz.....................

Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb PetMan:

Denn für den Erwerb muss ich nur Wettkämpfe mit ANDEREN Waffen nachweisen, nicht mit der speziellen.......................das ganze ist so ein Witz.....................

 

Und genau da sind wir wieder an dem Punkt, wo de facto für den Weiterbesitz höhere Anforderungen gestellt werden als an den Neuerwerb.

Das ist eigentlich prinzipiell nicht zulässig.

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb karlyman:

... de facto für den Weiterbesitz höhere Anforderungen gestellt werden als an den Neuerwerb.

Das ist eigentlich prinzipiell nicht zulässig.

Wenn dem so ist, dann wäre das jetzt ein klassischer Fall für einen durch einen Verband begleiteten/geführten Musterprozess. Gibt es da Signale? 

Geschrieben

Was ist jetzt so witzig? :confused:

 

Mit "Verbände" meinte ich jetzt nicht primär das FWR, denn die möchten ja "Ruhe für die Verhandlungen". 

 

Sondern die Schiesssportverbände selber. Die sind durch die Bedürfnisbestätigungen für Überkontingentwaffen ja bürokratisch sehr belastet. 

 

Zudem: Wenn der Nachweis für jede Waffe im Überkontingent jedes Jahr geführt werden muss, und einer 10 Überkontingentwaffen hat, dann kostet das je nach Verband jedes Jahr 10 x 15 Euro, also in zehn Jahren 1500 Euro Verbandgebühren extra und ein Mehrfaches an die Behörde. 

 

Im Ergebnis werden fast alle Schützen künftig " im Kontingent bleiben", was dann aber auch weit weniger Wettkampfteilnahmen nach sich zieht, weil man passende Waffen für viele Disziplinen erst gar nicht mehr hat. Auch das schädigt dann die Verbände. 

 

 

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Was ist jetzt so witzig? :confused:

 

Mit "Verbände" meinte ich jetzt nicht primär das FWR, denn die möchten ja "Ruhe für die Verhandlungen". 

 

Sondern die Schiesssportverbände selber. Die sind durch die Bedürfnisbestätigungen für Überkontingentwaffen ja bürokratisch sehr belastet. 

 

Zudem: Wenn der Nachweis für jede Waffe im Überkontingent jedes Jahr geführt werden muss, und einer 10 Überkontingentwaffen hat, dann kostet das je nach Verband jedes Jahr 10 x 15 Euro, also in zehn Jahren 1500 Euro Verbandgebühren extra und ein Mehrfaches an die Behörde. 

 

Im Ergebnis werden fast alle Schützen künftig " im Kontingent bleiben", was dann aber auch weit weniger Wettkampfteilnahmen nach sich zieht, weil man passende Waffen für viele Disziplinen erst gar nicht mehr hat. Auch das schädigt dann die Verbände. 

 

 


Die Schießsportverbände leben doch von der Bürokratie und den unzähligen Gebühren. Die helfen uns bestimmt nicht, die sind ja nicht blöd. Letztlich hilft nur eine individuelle Rechtsschutzversicherung 

Geschrieben

Einen Musterprozess nicht, aber man versucht in den anderen Bundesländern die Regelungen aus Bayern als Muster heranzuziehen und durchzubringen.

 

Dort gilt: 1 Wettkampf jährlich mit derjenigen Waffenart, in welcher ÜK-Waffen im Besitz des Schützen sind.

 

Zusätzlich soll nach insgesamt 10 Jahren Waffenbesitz (Startpunkt 1. Waffe, kein konkreter Bezug zu ÜK-Waffen) die Mitgliedschaft im Schützenverein ausreichen, ein Nachweis der Aktivität wird dann nicht mehr gefordert.

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Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb Schwarzwälder:

 

 

Im Ergebnis werden fast alle Schützen künftig " im Kontingent bleiben", was dann aber auch weit weniger Wettkampfteilnahmen nach sich zieht, weil man passende Waffen für viele Disziplinen erst gar nicht mehr hat. Auch das schädigt dann die Verbände. 

 

 

Wenn sie mir die Waffen über dem Grundkontingent nehmen, muss ich überhaupt keine Wettkämpfe mehr schießen. Da gehe ich 1x pro Monat zum Schützenheim und lass mir das Schießbuch abstempeln.

Spart mir einen Haufen Geld und Fahrerei!

Dem Verband entgeht dann halt eine Menge Geld!

 

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb Katechont:

Regelungen aus Bayern [...]

 

Dort gilt: 1 Wettkampf jährlich mit derjenigen Waffenart, in welcher ÜK-Waffen im Besitz des Schützen sind.

 

Ergänzung: .. und jede ÜK-Waffe in den letzten 5 Jahren für Teilnahme an einem Wettkampf erforderlich.

Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb Katechont:

Einen Musterprozess nicht, aber man versucht in den anderen Bundesländern die Regelungen aus Bayern als Muster heranzuziehen und durchzubringen.

 

Dort gilt: 1 Wettkampf jährlich mit derjenigen Waffenart, in welcher ÜK-Waffen im Besitz des Schützen sind.

 

Zusätzlich soll nach insgesamt 10 Jahren Waffenbesitz (Startpunkt 1. Waffe, kein konkreter Bezug zu ÜK-Waffen) die Mitgliedschaft im Schützenverein ausreichen, ein Nachweis der Aktivität wird dann nicht mehr gefordert.

 

... und dafür liebe ich mein Bundesland (auch wenn ich noch gar keine Waffe im ÜK habe). Nebenbei kostet hier die Aufbewahrungskontrolle auch nix!

Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb Katechont:

Einen Musterprozess nicht, aber man versucht in den anderen Bundesländern die Regelungen aus Bayern als Muster heranzuziehen und durchzubringen.

 

Dort gilt: 1 Wettkampf jährlich mit derjenigen Waffenart, in welcher ÜK-Waffen im Besitz des Schützen sind.

 

Zusätzlich soll nach insgesamt 10 Jahren Waffenbesitz (Startpunkt 1. Waffe, kein konkreter Bezug zu ÜK-Waffen) die Mitgliedschaft im Schützenverein ausreichen, ein Nachweis der Aktivität wird dann nicht mehr gefordert.

Kannste mir mal bitte die Quelle nennen wo das steht? Danke

Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb Der Großkalibrige:

Was bedeutet dieser Halbsatz nun wieder?

 

In Kurzfassung wird gefragt, ob es für die vorhandenen Überkontingent-Waffen auch Disziplinen inkl. Wettkämpfen gibt, sodass diese zum Einsatz kommen können.

Bzw. im Umkehrschluss, ob denn auch alle ÜK-Waffen im Besitz tatsächlich nötig sind...

 

Die abfragende Behörde kann nicht (vollumfassend und aktuell) wissen, in welchen Verbänden der Waffenbesitzer Mitglied ist, welche Disziplinen dort welche Waffen erfordern und welche Wettkämpfe welche Waffen...

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Katechont:

Die abfragende Behörde kann nicht (vollumfassend und aktuell) wissen, in welchen Verbänden der Waffenbesitzer Mitglied ist, welche Disziplinen dort welche Waffen erfordern und welche Wettkämpfe welche Waffen...

Das ist  so nicht ganz richtig. Bei allen Waffenbehörden musst Du ja für eine einzutragende Waffe ein Bedürfnis abgeben. Auf diesem Bedürfnis steht

für welche Disziplin du die Waffe erworben hast. Dies wird natürlich in der Behörde in deiner Akte so abgelegt und im EDV System auch so hinterlegt.

Die Behörde weiß wohl, welche Waffen Du zuerst erworben hast. alles darüber zählt somit zum Überkontingend. Wenn Du die ersten zwei
Kurzwaffen verkauft haben solltest, rücken die nächsten zwei nach. Analog zu Ha. Langwaffen, hier erst ab der vierten.

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