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IGNORED

Jagd und Waffenrecht


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Geschrieben

Ich wette vor 3 Monaten hättest du noch gelacht wenn einer das Szenario gepostet hätte dass ein Jäger mit Herzinfarkt seine Waffe einem Sani in die Hand drückt...

Das man von Extremen ausgehen muss ist kein Aluhutproblem, es ist pure Angst im bDaZ was falsch zu machen oder nachher zu hören es wäre falsch...

 

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb sealord37:

 

...

 

 

Meiner Meinung nach ist die Ausgangsfrage ohnehin eher theoretischer Natur. Wie oft fährt denn jemand direkt von der Erlegung, aus dem Revier zum Wildhändler? Mit dem Schweinchen 3Uhr nachts? Oder der Rehbock sonntags um 06.30? Das im Wald aufgebrochene Stück so wie es ist zum Händler?

 

Jetzt mal ernsthaft gefragt... Wie denn sonst?

Zum Wildhändler gebe ich es nur wenn ich zuhause keinen Platz habe es zu kühlen oder es nicht zerwirken kann/will.

 

Mein Wildhändler hat einen Raum, da kannst du dein Wild auch Nachts um 3 hin hängen. Zettel dran und fertig.

 

Ernst gefragt, wie läuft das denn bei dir/anderen?

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Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Mick Jaeger:

Ich wette vor 3 Monaten hättest du noch gelacht wenn einer das Szenario gepostet hätte dass ein Jäger mit Herzinfarkt seine Waffe einem Sani in die Hand drückt...

Das man von Extremen ausgehen muss ist kein Aluhutproblem, es ist pure Angst im bDaZ was falsch zu machen oder nachher zu hören es wäre falsch...

 

So ist es. Zumal hinterher alle Zeit der Welt ist jedwedes für und wieder aufzudröseln und von Anwälten, Richtern, Gutachtern whatever zerlegen zu lassen wofür man sich selbst keine Zeit genommen hat. Das hilft aber nicht mehr wenn man erklärt bekommt wie der Hase läuft. 

Geschrieben

 

 

vor 1 Stunde schrieb Mick Jaeger:

 

@Frank222 Eine Sammelstation ist KEIN Wildhändler :D 

Möchte mal sehen wie du den Boden six feet under mit der Schaufel bei -15°C aushebst!

Und zu deinem Thema mit der Zeit, du bist da völlig am eigentlichen vorbei.

Waffe aus dem Schrank, Auto und los sind 30 Sekunden.

Waffe aus dem Schrank, Futteral suchen oder aus dem Nachbarzimmer holen, Schloss etc. und nachher wieder alles auffummeln sind schnell auch mal 5 Minuten unnötige Zeit mehr. 

Wenn deine Behörde das so macht mit dem Erlegen hast du ja Glück, meine macht das nicht und ich fahre selbst raus.

 

 

 

 

Deine Sammelstation nennt sich bei uns Kadaversammelstelle und ist in der Nachbarstadt auf dem Gelände der MVA.

Bei -15  mache ich garnix, maximal die Läufe anlegen damit ich das Stück am nächsten Tag wenn es steif gefroren ist, vernünftig in den Kadaversack verpacken kann.

Ich bin Nachts üblicherweise am schlafen und muss mich zuerst mal anziehen. Der Hund will natürlich auch mit.

Mitgeschleppt wird maximal der Hirschfänger, Nicker liegt im Auto, mehr brauche ich nicht.

Eigentlich erledigt das schon die Rennleitung und ich muss nur einsammeln, Entsorgung dann am nächsten Tag/Morgen vor der Arbeit oder einer der Begeher wird beauftragt. Wenn es noch halbwegs gut ausschaut nehme ich den Rücken und die Keulen für Hundefutter und der Rest wir eben entsorgt.

Das einzige Manko bei unserer Rennleitung ist Wildtierkunde. Reh wurde gemeldet, kapitaler Dachs gefunden.

Bisher jedoch noch nie irgendwelchen Stress mit der Rennleitung gehabt. Auch nicht als wir vor einigen Jahren den Suizidären gefunden hatten.

 

Gruss

Frank

 

 

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Mick Jaeger:

Ernst gefragt, wie läuft das denn bei dir/anderen?

 

Ich habe einen JES bei einem privaten Forstbetrieb, erlegtes Wild hänge ich dort in die Wildkammer, wo ich 24/7 reinkomme. Wenn ich das Stück kaufen will und kann, dann hol ich es mir nach dem abhängen.

Am forsthaus/Wildkammer ist Licht, fließend Wasser etc vorhanden, sodass man das Stück auch bei einem evtl. Weichschuss in einen ordentlichen Zustand bekommt.

Bei anderen mir bekannten Jägern ist entweder eine Kühlmöglichkeit zu Hause vorhanden oder sie haben entsprechende Vereinbarungen mit anderen Jägern/Förstern. 

Händler sind ja meist Metzgereien bzw Fleischverarbeitende Betriebe, hat man da immer Zugang und die Möglichkeit das Stück vernünftig sauber zu machen? Falls ja, dann sind die Bedingungen offenbar ähnlich wie bei mir, nur, dass das Forsthaus halt im Revier ist und man nur ausnahmsweise mal gezwungen sein kann, das Revier zu verlassen. 

Wenn jemand schreibt, er bringt das Stück zum Wildhändler, dann assoziiere ich damit, er fährt in die nächste oder übernächste Stadt und verkauft das Stück an ein Geschäft, welches nur zu bestimmten Zeiten geöffnet ist und nicht zwingend die Möglichkeit bietet, das Stück vorher in vorzeigbaren Zustand zu bringen.

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb sealord37:

 

Wenn jemand schreibt, er bringt das Stück zum Wildhändler, dann assoziiere ich damit, er fährt in die nächste oder übernächste Stadt und verkauft das Stück an ein Geschäft, welches nur zu bestimmten Zeiten geöffnet ist und nicht zwingend die Möglichkeit bietet, das Stück vorher in vorzeigbaren Zustand zu bringen.

In meiner Umgebung gibt es mehrere  Wildhändler, die 24/7 Wild annehmen und auch komplette Strecken größerer Jagden vor Ort aufkaufen. Es gibt teils Rahmenverträge mit den staatlichen Forstämtern. Diese Betriebe sind quasi Schlachereien, die Wild aufarbeiten und tonnenweise an den Grosshandel und die Gastronomie abgeben. Die Jahresumsätze sind dabei auch schon mal siebenstellig.

 

Etwas Werbung dazu:

https://www.wildhandel-welle.de/wildhandel/

https://www.oste-fleisch.de/wildkühlkammer/

 

:hi:

Abs4

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb erstezw:

aber nur wenn ohne Loch tot umgefallen

Habe eine total linksgrünversiffte Verwandtschaft, die ich früher mal mit auf Familienfesten mit durchfüttern musste.

Als wir wieder mal Holzbackofensau oder gegrillt hatten, ich weis es nicht mehr so genau, hatte die obergrüne Familienoberhäuptin während dem Essen eine Kurzansprache von wegen armes Wild, wird geschossen und so gehalten.

 

Wie alle so am Schmatzen waren hab ich gesagt. Dieses Stück Wild könnt ihr mit Appetit essen, ist eines natürlichen Todes gestorben.......2 Sek. Später:

 

image.png

 

 

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Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb erstezw:

Das sind doch die mit Sau für 0,80ct/kg, aber nur wenn ohne Loch tot umgefallen - sonst Abzug...? 

"Abzüge" landen i.d.R. nicht beim Wildhandel, sondern treten ihre letzte Reise im Kofferraum des "Täters" an. Wer es anders handhabt, ist Teil des Problems.

 

Ansonsten ist es immer wieder unterhaltsam, wenn "Hasenjäger" ihre Maßstäbe der beschränkten Einsicht an die Praxis in Grossrevieren anlegen. (*räusper*)

 

Abs4

Geschrieben

Nachfolgende, nicht abschließende, Variablen bleiben leider unberücksichtigt:

 

Bsp.:

Jäger Nr.1 holt im Zuge einer Gesellschaftsjagd mit dem PKW der Reihe nach den Jäger Nr. 2, Jäger Nr. 3 und dann den Jäger Nr. 4 ab.

Sicherlich wohnen die nicht alle in einer "Linie" zum Revier (Denkt mal bitte jetzt an den eigenen Bekanntenkreis).

Rückfahrt in umgekehrter Reihenfolge.

Strafbarkeit von Jäger Nr. 1-3?

 

Die Studentenfälle: Wochentags in Uni-Nähe, mit Oer-Schrank und Langwaffe (und Schießstand zum üben), am Wochenende zu den Eltern (elterliches Haus, Jugenzimmer noch vorhanden), weiterer (eigener) 0er-Schrank und Eigenrevier in der dortigen Nähe vorhanden.

"Direkt" könnte bei vielen Leuten problematisch werden.

 

Abwandlung: Student wohnt in einer WG und will oder kann dort keinen Schrank aufstellen. Waffen stehen sicher woanders (z.B. elterliche Haus/Jägerfamilie). Revier ist ebenfalls in einer ganz anderen Ecke.

Führt zwangsweise zur Frage:

Wo steht bitteschön die Verpflichtung den (Haupt-)Waffenschrank an der (Haupt-)wohnanschrift aufzubewahren?

 

Evidente Folgefrage: Dreht es sich rechtlich primär um den gemeldeten Wohnort/Startpunkt oder eher den Standort des (aktuellen) waffenrechtlichen Sicherheitsbehältnisses?

 

Es wird meiner Ansiicht nach wirklich Zeit für ein neues WaffG.

Geschrieben

Christian, nein laut Waffengesetz ist die Frage leicht zu beantworten.

1. Der Jäger ist ein Krimineller und macht alles falsch!

 

2.tens gibt es eigentlich nicht.

 

Aber wenn der Jäger eine gelb angemalte Waffe mit nicht größer .22 hat und diese vom DSB Präsidenten signiert wurde, dann darf er neben Luftgewehr auch weiterhin KK schießen, sonst nicht!

 

Geschrieben

Ihr habt Probleme.

Am praktischsten ist die KW im Holster. Wozu der Umstand sie extra zu wegzupacken?

Man muss es sich doch nicht unnötig schwer machen.

Wenn ich die KW brauche, dann sollte sie greifbar sein und nicht irgendwo im Rucksack. Also kommt sie gleich dahin, wo sie hingehört.

In der Großstadt ist das evtl nochmal bisschen anders, aber im halbwegs ländlichen Bereich...

 

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb sealord37:

 

 Ich würde nie auf die Idee kommen, die Waffe neben mir an den Beifahrersitz zu lehnen um schnell dran zu sein.

Und warum nicht? Traust du dir selbst nicht?

Es geht überhaupt nicht um "schnell dran zu sein", das ist doch Quatsch.

Es geht ganz einfach darum, guten Gewissens, ohne unsinniges, aufwendiges, selbstkasteiendes Verhalten von A nach B fahren zu können, wie es eigentlich schon immer selbstverständlich war.

Was um alles in der Welt soll denn durch ein "nicht sofort zugriffsbereit" oder: "Ich geh auf Nummer sicher, bring die Büchse erst nach Hause und lass das Stück verhitzen" besser werden?

Geschrieben
4 hours ago, groucho said:

Am praktischsten ist die KW im Holster. Wozu der Umstand sie extra zu wegzupacken?

 

Also mit einer Kanone im Holster länger autozufahren ist mein Ding nicht so, zumal wenn es eine Gebrauchswaffe in voller Größe ist, keine kompakte Waffe zum verdeckten Tragen. Safariland QLS ist eine mögliche Lösung. Mit einem verriegelnden Holster kann man so auch Holster und Kanone als eine Einheit woandershin packen, ohne dass je die Kanone ausgepackt wird, sogar einfach noch eine QLS-Aufnahme an geeigneter Stelle im Fahrzeug anbringen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Stunden schrieb Mick Jaeger:

Christian, nein laut Waffengesetz ist die Frage leicht zu beantworten.

1. Der Jäger ist ein Krimineller und macht alles falsch!

 

2.tens gibt es eigentlich nicht.

 

Hier im Forum gibt es einen Menschen der in Sachsen wohnt.

Dieser hat mir gegenüber versichert, dass die Rennleitung am und um seinen Wohnort bereits seit Jahren eine quasi Hetzjagd auf Jäger im öffentlichen Straßenverkehr macht.

Wenn ich dort heimisch wäre und jagen würde, würde ich mir ziemlich genau überlegen, a: das grüne Schildchen mit Jagdschutz ihn die Scheibe zu kleben, b: mir die DE in point-fifty umzuschnallen c: den Drilling entladen und gebrochen auf den Rücksitzen nach Hause zu fahren und d: den Wildursprungsschein bereits direkt nach dem aufbrechen auszufüllen und auch gleich die Wildmarke anzubringen.
Um den Griff ins Handschuhfach oder den Rucksack zu ersparen, vieleicht auch direkt den Jagdschein, Jagderlaubnisschein/Begehungsschein und die WBK griffbereit auf den Beifahrerstuhl legen.

Entspannt die Situation, verkürzt die Kontrolle und erspart unnötige Diskussionen mit halbwissenden Uniformständern.

Gruß

Frank

Bearbeitet von Frank222
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Frank222:

Hetzjagd auf Jäger im öffentlichen Straßenverkehr macht.

Genau da würde ich den/die selbsternannten Hütern der Freiheit hier mal gerne hinschicken. Mit KW im Holster und Flecktarn am besten noch dazu. Dann das AR auf der Rücksitzbank. Da könnten die doch mal richtig Eier beweisen? Ich würde auch was an Spritgeld dazugeben wenn einer solange herumfährt bis er kontrolliert wird. Das Ergebnis wäre es sicher wert…..

 

Eigentlich wollte ich das grün schreiben, aber bin mir gar nicht so sicher….:-)

Geschrieben

Man muss nicht völlig unüberlegt provozieren, nicht "rambohaft" auftreten" - soweit richtig.

 

Die Frage ist andererseits (wie schon angeführt), ob Rechte, die fortwährend freiwillig aufgegeben werden, erhalten bleiben.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb karlyman:

Die Frage ist andererseits (wie schon angeführt), ob Rechte, die fortwährend freiwillig aufgegeben werden, erhalten bleiben.

Ja sicherlich, aber so wie der ein oder andere meint das es geht ist es dann doch nicht-sinnvoll.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Frank222:

dass die Rennleitung am und um seinen Wohnort bereits seit Jahren eine quasi Hetzjagd auf Jäger im öffentlichen Straßenverkehr macht.

Solange man sich sicher ist, au der richtigen Seite der Linie zu fahren kann man(n) die Uniformständer ja immer mal fragen, ob sie nicht wichtigeres zu tun haben. 

 

vor 1 Stunde schrieb Frank222:

das grüne Schildchen mit Jagdschutz

Das zieht nicht nur die Wichtel sondern auch die Zecken und anderes Gelichter an. Gleichzeitig verleiht es einem keine Rechte, die man nicht auch ohne hätte. 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb erstezw:

Zecken und anderes Gelichter

Aber genau deswegen fährt doch der ein oder andere geholstert rum um im Fall der Fälle …..Das wäre ja ein Verlust der Freiheit wenn man wegen Grobzeugs auf das Schild verzichten würde….;-)

Bearbeitet von grizzly45
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb erstezw:

Solange man sich sicher ist, au der richtigen Seite der Linie zu fahren kann man(n) die Uniformständer ja immer mal fragen, ob sie nicht wichtigeres zu tun haben. 

Das zieht nicht nur die Wichtel sondern auch die Zecken und anderes Gelichter an. Gleichzeitig verleiht es einem keine Rechte, die man nicht auch ohne hätte. 

 

Mir ist es eigentlich drecksegal wen grüne Schildchen anziehen. Wenn die örtliche Rennleitung sich auf die Kontrolle von Jägern eingeschossen hat, pappe ich sicherlich das kleine grüne Schildchen nicht in die Scheibe und bettel förmlich nach einer Kontrolle durch die Ordnungsmacht.
Um ganz sicher zu sein, kann ich mir gleich eine eingeschaltete RKL-blau aufs Autodach stellen.
Man fährt eben nicht mit einem uralten VW-Bus im Prilblumendesign und Surfbrett auf dem Dach über die Niederländisch-Deutsche Grenze wenn man nicht kontrolliert werden möchte.
-Isso-

 

Ich hatte in einem anderen Zusammenhang einmal geschrieben, dass ein pensioniertes Lehrerehepaar mit dem WoMo in den US of A auf einem Highway kontolliert wurden.
Die wussten auch alles besser! Die wurden vom Sheriff gelegt, zuerst mit dem Bauch auf den Boden, dann über die Motorhaube und zuletzt ins Countyjail.

 


Wenn ich dann doch zur Kontrolle gebeten werde, muss ich das eben ertragen ohne gleich den Rambo heraus hängen zu lassen und das Prozedere unnötig zu verzögern.
Man kann sich aber eine Kontrollbescheinigung ausstellen lassen, und wenn man innerhalb zweier Wochen zwölf oder dreizehn gesammelt hat, die in Kopie und mit der Frage, ob seine Beamten an chronischer Langeweile leiden würden, an den IM als Aufsichtsbehörde der Polizei des Landes senden.

Gruß

Frank
 

Bearbeitet von Frank222

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